»Boah krass«: 493 Milliarden Euro für ein bisschen mehr Rentenniveau?

Logo des Bündnisses Rente zum Leben„… Im Rahmen des RV-LVuStabG Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Untergrenze für das Rentenniveau auf heutigem Stand bis zum Jahr 2025 vorgesehen. Das könnte ein erster Schritt auf dem Weg zu einer wieder lebensstandardsichernd ausgerichteten gesetzlichen Rente sein. Aber selbst diese marginale Korrektur geht Kritikern einer leistungsfähigen umlagefinanzierten Rente bereits zu weit. Sie zielen mit Horrorszenarien auf öffentliche Verunsicherung und haben als »Alternative« in aller Regel für die ansonsten vermeintlich beitragsüberlastete junge Generation eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze auf 70 Jahre im Angebot. Dieser Streit dürfte in den nächsten Monaten die Rentendiskussion wie auch die Arbeit der Rentenkommission maßgebend prägen. Dass eine lebensstandardsichernde Rente zu geringeren Kosten zu haben wäre als eine durch private oder betriebliche Vorsorge aufzustockende, weil demontierte Rente, bleibt bei der öffentlichen Debatte regelmäßig ausgeblendet.“ Beitrag von Johannes Steffen vom August 2018 beim Portal Sozialpolitik externer Link und dazu die Übersicht von Johannes Steffen externer Link zum Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) Stand: Kabinettsbeschluss v. 29.08.2018 – Inkrafttreten: Überwiegend 01.01.2019

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