[Neue Pläne zur betrieblichen Altersversorgung] Bundesrat berät über Deutschlandrente

"… und arm bist Du…" Broschüre der Initiative zur Vernetzung der GewerkschaftslinkenDer Staat hebt das Rentenniveau nicht an, denn der Staat will zocken. Dafür braucht er Geld. Das will er sich bei den Bürgern holen und bei den Bürgerinnen natürlich auch. Damit viel Geld in seinen Staatsfonds strömt, verspricht der Staat allen, die ein „kostengünstiges und transparentes Standardprodukt“ des Staatsfonds kaufen, eine ergänzende staatliche kapitalgedeckte Altersvorsorge, auch Deutschland-Rente genannt. Aber der Staat hat Angst, dass die Bürger murren und ihm ihr Geld nicht freiwillig geben. Deshalb lässt er es direkt von ihrem Gehalt abbuchen. Der Staat nennt das „automatische Einbeziehung“. Die wird von der Lohnbuchhaltung der Arbeitgeber erledigt. Und die kümmert sich auch um die Zuschläge, die der Staat aus dem Steuertopf nimmt, um sie den automatisch Einbezogenen als Lockmittel vor die Nase zu halten. Von der Buchhaltung werden die vom Staat gewährten Zuschläge „mit der an das Finanzamt abzuführenden Lohnsteuer“ verrechnet und „direkt an den Staatsfonds weitergeleitet“. Zwecks „flächendeckender Zusatzversorgung“, ohne „starre und einheitliche Garantievorgaben“ in der Anspar- und Auszahlungsphase, hat der Staat die Beschäftigten der „kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen“ im Blick. Das sind „rund 19 Millionen Menschen“, ohne betriebliche Altersversorgung. Diese rettet nur ein aktiver Widerspruch vor den jahrzehntelangen monatlichen Abbuchungen von ihrem Lohn oder Gehalt. Heute soll der Bundesrat auf Antrag des Landes Hessen (…) eine „Entschließung zur Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge“ fassen. Er soll die Bundesregierung auffordern, baldmöglichst einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der geförderten, kapitalgedeckten, privaten Altersvorsorge vorzulegen…“ Beitrag mit ausführlicher Darstellung der „Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge“ von Hanne Schweitzer vom 23. März 2018 beim Büro gegen Altersdiskriminierung externer Link

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