Sozialwahlen 2017

Dossier

VERDI: SOZIALWAHL17Im Frühjahr finden die Sozialwahlen statt, mit 50 Millionen Wahlberechtigten immerhin die drittwichtigsten Wahlen der Republik. Ende April werden die Wahlunterlagen für diese Briefwahl verschickt, bis zum 31. Mai sollten die ausgefüllten Unterlagen wieder zurück zu den Sozialversicherungsträgern geschickt werden. Ausnahme ist die Barmer, hier ist der Wahltermin für die Versicherten der 4. Oktober. Bei dieser Wahl wählen die Versicherten ihre Parlamente, auch ver.di tritt mit Listen an. „Die Selbstverwaltung ist die Durchsetzung von Versicherteninteressen“, sagt das zuständige ver.di-Bundesvorstandsmitglied Eva Maria Welskop-Deffaa. In den Parlamenten kontrollieren die Vertreter/innen die Geschäftsführung, sorgen dafür, dass die Interessen der Versicherten berücksichtigt werden und legen Grundsätze fest zum Beispiel bei freiwilligen Leistungen der Krankenkassen oder zu den Reha-Kliniken der Rentenversicherungsträger…“ ver.di-Dossier zu den Sozialwahlen 2017 externer Link und die Sonderseite externer Link sowie Grundinfos externer Link – alles (bislang nur) bei ver.di. Siehe auch:

  • Datenschützer zur Sozialwahl: Gewerkschaften noch am ehesten wählbar New
    Der Verein „Patientenrechte und Datenschutz e.V.“  hatte den 19 bei der TK, der DAK, der KKH und der hkk zur Wahl stehenden Listen zehn fachliche, konkrete Fragen zu ihrer Arbeit in den Verwaltungsräten gestellt. Neun Listen haben geantwortet. Alle Fragen, Antworten, und die Bewertung der Antworten sind im Internet veröffentlicht.  Die Antworten dreier Kandidatenlisten von verdi, IG Metall und Bfa-DRV bei der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) zeigen nach Ansicht der Datenschützer, dass von ihnen Datenschutz ernst genommen wird. Doch Erfahrung oder bemerkenswerte Kompetenz dazu seien auch dort kaum vorhanden. Aber viel  guter Wille. Die übrigen Bewerber würden weder Kenntnisse über Patienten-Datenschutz noch erhebliches Interesse daran erkennen lassen. (…) „Patientenrechte und Datenschutz e.V.“ leitet daraus die Empfehlung ab, gewerkschaftliche Listen zu wählen. Gleichzeitig will der Verein den Versichertenvertretern Unterstützung in Fragen des Patientendatenschutzes anbieten.“ Pressemitteilung von Patientenrechte und Datenschutz e.V. vom 24.5.2017, siehe die Umfrage und Bewertung externer Link – am 31. Mai ist vorbei!
  • Sozialwahl 2017: Keine wirkliche Mitbestimmung
    Zur Zeit versenden Krankenkassen, Rentenversicherer und Unfallkassen rund  52 Millionen Wahlunterlagen. Obwohl die Einflussmöglichkeiten der Selbstverwaltungsorgane immer geringer werden, sollte wohlüberlegt sein, die Stimmzettel in den Papierkorb zu hauen. Denn die Lobbyisten von weiteren Privatisierungen der Sozialversicherungssysteme stehen in den Startlöchern. Wollen das Gesundheits- und Rentensystem noch mehr dem Markt überlassen. Unterstützung bekommen sie dabei von CDU, SPD und FDP. Mit jedem Sozialabbau gab es weniger Leistung und Schutz für die Versicherten und deren Vertreter. Kürzungen und Privatisierungen bei den Sozialgesetzen im Renten- und Gesundheitssystem in den letzten 30 Jahren sorgten dafür, dass die Selbstverwaltungen nur noch ausführende Organe sind. (…) Aber nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten der Selbstverwaltungen werden im Kapitalismus immer mehr eingeschränkt. Die Versicherten bekommen auch kaum mit, welche Entscheidungen in den gewählten Gremien gefällt werden. Erst recht nicht, wer für was und wie abgestimmt hat. So wurde die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und die damit verbundene Gefahr eines gläsernen Patienten von der amtierenden Verwaltungsräten akzeptiert. Daran beteiligt auch die Gewerkschaftslisten. Obwohl mehrere Beschlüsse von Gewerkschaftstagen dies ablehnten…“ Artikel von Herbert Schedlbauer vom 4.5.2017  – wir danken!
  • Die Kandidaten bei den Sozialwahlen und der Datenschutz der Patienten
    „…der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. ist ein Zusammenschluss von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, der sich für die Wahrung der Patientenrechte im Zeitalter der Digitalisierung einsetzt. Dazu analysieren wir die Risiken, die sich aus der elektronischen Gesundheitskarte in Verbindung mit der geplanten digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen (sog. „Telematikinfrastruktur“) sowie anderen Formen der Speicherung, Übermittlung, Verarbeitung und Verwendung sensibler Patientendaten ergeben. Hieraus entwickeln wir Ansätze zur Minimierung dieser Risiken. In diesem Zusammenhang interessieren uns die Positionen der bei den diesjährigen Sozialwahlen kandidierenden Listen zu einschlägigen Themen. Wir möchten Sie daher bitten, zu den nachfolgenden Fragen Stellung zu nehmen…“ – so leitet der Verein seine Anfrage an die Kandidaten bei den diesjährigen Sozialwahlen ein: „Fragen an die KandidatInnen bei den gesetzlichen Krankenkassenexterner Link die an die verschiedenen Listen gerichtet wurden in jenen Kassen, in denen tatsächlich Wahlen stattfinden. Auf der Seite sind auch eingegangene Antworten (bisher aus den Listen, die bei der DAK kandidieren) dokumentiert
  • [Video] Die IG Metall erklärt: So funktioniert die Sozialwahl
    Die Sozialwahl ist eine der größten Wahlen des Landes: Millionen Menschen können bei ihrer Renten- oder Krankenversicherung mitbestimmen. Unser Video erklärt wie die Sozialwahl funktioniert und warum sie wichtig ist.“ Video der IG Metall vom 24.04.2017 bei youtube externer Link
  • DGB: Wahlaufruf zur Sozialwahl 2017
    „Alle sechs Jahre entscheiden die Versicherten der Sozialversicherungen, wer Ihre Interessen in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall-, und Rentenversicherung vertritt. Die Selbstverwaltungsgremien sind die wichtigsten Entscheidungsorgane und werden bis Ende Mai per Briefwahl gewählt. (…) Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften treten zur Sozialwahl 2017 an, um die Interessen aller Versicherten zu vertreten. Dafür setzen wir auf erfahrene Kandidatinnen und Kandidaten. Im Mittelpunkt stehen die gerechte Verteilung der Kosten, gute Beratung und Bürgernähe, Arbeitsschutz, umfassende Reha-Maßnahmen, bezahlbare Gesundheitsversorgung und sichere Altersrenten. (…) Unterstützen Sie uns dabei im Interesse aller Versicherten: Wählen Sie die Listen des Deutschen Gewerkschaftsbundes.“ DGB-Pressemitteilung vom 10. April 2017 externer Link
  • Sozialwahlen – wenig bekannt, aber wichtig. Was sind Sozialwahlen und seit wann gibt es sie?
    Versicherte und Arbeitgeber wählen die paritätisch besetzten Verwaltungsräte bzw. die Mitglieder der Vertreterversammlung der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung. Nach Bundestagswahl und Landtagswahl sind die Sozialwahlen die drittgrößten Wahlen Deutschlands. (…) Aktuell steht ein Gesetzentwurf aus Hermann Gröhes (CDU) Gesundheitsministerium in der Kritik (…). Der Entwurf trägt den wohlklingenden Namen „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“. Dabei ist eigentlich genau das Gegenteil geplant. Das Gesundheitsministerium möchte mit diesen Regelungen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) „treffen“. Diese sieht sich mit Missbrauchsvorwürfen (Korruption, Intrigen und Selbstbereicherung) konfrontiert. Die Reaktion per Gesetz würde allerdings alle Spitzenorganisationen im Gesundheitsbereich mit Selbstverwaltung treffen und zur Beschneidung deren Kompetenzen führen. Der Gesetzentwurf plant den Weg von der Rechts- zur Fachaufsicht, was einen Eingriff in das Prinzip der Selbstverwaltung darstellen und de facto aus der Selbstverwaltung eine Fremdverwaltung machen würde. Es bleibt zu hoffen, dass der Widerstand gegen diese Planungen heftig bleibt und letztlich erfolgreich sein wird…“ Beitrag von Anette Sorg vom 31. Januar 2017 bei den NachDenkSeiten externer Link
  • »Rechte der Selbstverwaltung eingeschränkt«. Im April stehen Wahlen bei den Sozialversicherungen an. Gewerkschaft ver.di will aufklären. Gespräch mit Eva Welskop-Deffaa
    „… Die Gremien der Selbstverwaltung werden für sechs Jahre gewählt. Sie sind paritätisch besetzt, bestehen also zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und solchen der Arbeitgeber. Durch die Sozialwahlen werden die ehrenamtlichen Entscheidungs- und Kontrollgremien der Sozialversicherungsträger besetzt. Sie beaufsichtigen die hauptamtlichen Direktorien oder Vorstände. Oft bestimmen sie auch über deren Besetzung: Wer Präsident der Deutschen Rentenversicherung wird, entscheiden die Selbstverwalter. In Bezug auf die Krankenversicherung bestimmen sie auch die Zusatzbeiträge, bei der Rentenversicherung die Rehaleistungen. Weitere wichtige Gremien sind etwa die Widerspruchsausschüsse. Sie entscheiden beispielsweise, wenn sich ein Versicherter beschwert, weil ihm von der Krankenversicherung ein elektrischer Rollstuhl nicht gewährt wurde. Allerdings müssen wir feststellen, dass die Rechte der Selbstverwaltung in den letzten 30 bis 40 Jahren vom Gesetzgeber eingeschränkt wurden. Das bedauern wir als Gewerkschaft sehr. (…) Früher konnten die Selbstverwalter über die Beitragshöhe der Krankenversicherung entscheiden. Das wurde abgeschafft, der Gesetzgeber regelte die Beiträge für alle Kassen einheitlich. Nun wurde der Selbstverwaltung das Recht zugestanden, über die Zusatzbeiträge zu entscheiden. Ein vergiftetes Geschenk. Über die Höhe der Zusatzbeiträge mitbestimmen zu müssen, heißt: Beiträge festzusetzen, die nur von den Versicherten und nicht von den Arbeitgebern gezahlt werden. Wir lehnen die nichtparitätische Finanzierung der Krankenkassen aber ab…“ Johannes Supe im Gespräch mit Eva Welskop-Deffaa bei der jungen Welt vom 19. Januar 2017 externer Link (Eva Welskop-Deffaa ist Mitglied des ver. di-Bundesvorstands und dort für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zuständig)
  • sozialversicherung.watch
    Dies ist die Seite für Deine Wahlentscheidung! Stelle Deine Fragen zu Gegenwart und Zukunft Deiner Sozialversicherung! Dies ist die Website für Ihre Wahlentscheidung zu den Sozialwahlen 2017. Hier stellen sich engagierte Versicherte vor, die für die Interessen der Mitversicherten, also Ihre Interessen, bereit sind, in der Vertreterversammlung oder dem Verwaltungsrat Ihres Trägers der gesetzlichen Sozialversicherung, ehrenamtlich mitzuwirken – sei es aus dem Bereich der gesetzlichen Renten-, der Kranken- oder der Unfallversicherung. Die am 31. Mai 2017 Gewählten bilden sozusagen die Versichertenparlamente…“ Siehe sv-watch, Portal zur Selbstverwaltung externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=110424
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