Sozialverbände dringen auf Deckelung von Eigenanteilen in der Pflege

Dossier

Medizin und Ökonomie„Sozialverbände dringen seit längerem auf eine Deckelung der Eigenanteile in der Pflege – und haben dazu zuletzt eine Petition in den Bundestag eingebracht. (…) Ziel der Petition sei es, für die versicherten Leistungsbeziehenden der Pflegeversicherung einen gesetzlich definierten Höchstbetrag für die Eigenanteile zu erstreiten (…) Gefordert wird in dem Antrag der Umbau der Pflegeversicherung zu einer Vollversiche­rung analog zu den Krankenkassen mit Obergrenzen für Zuzahlungen der Versicherten. Finanziert werden könnte dies über einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Zudem wird diskutiert, dass die Krankenkassen die Kosten der medizinischen Behandlungspflege auch für Bewohner von Pflegeheimen übernehmen. Der VdK begrüßte, dass die geplanten Entlastungen für die Versicherten nach dem Willen der vier Länder nicht nur für die stationäre, sondern auch für die ambulante Pflege gelten sollen…“ Meldung vom 27. März 2019 beim Ärzteblatt online externer Link, siehe dazu:

  • vdek: Finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen steigt kontinuierlich New
    Die Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1.7.2023 zeigt erneut einen starken Anstieg der finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen. Die höchsten Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr haben Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts. Hier stieg die monatliche Eigenbeteiligung innerhalb eines Jahres bundesweit im Durchschnitt um 348 Euro (2022: 2.200 Euro; 2023: 2.548 Euro). Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer ab zwölf Monaten zahlen 292 Euro mehr (2022: 2.007 Euro; 2023: 2.299 Euro). Eine Aufenthaltsdauer ab 24 Monaten schlägt mit einem Plus von 236 Euro (2022: 1.814 Euro; 2023: 2.050 Euro) und ab 36 Monaten von 165 Euro (2022: 1.573 Euro; 2023: 1.738 Euro) zu Buche. Dass die finanzielle Belastung je nach Aufenthaltsdauer variiert, hängt mit dem gestaffelten Zuschuss zusammen, den die Pflegekassen seit 2022 zu den pflegerischen Kosten, dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), beisteuern. Obwohl die Pflegekassen in diesem Jahr insgesamt wohl mehr als vier Milliarden Euro für die Zuschüsse ausgeben werden, hat der EEE damit für Pflegebedürftige, die bis zu zwei Jahre im Pflegeheim sind, bereits das Niveau von vor der Einführung der Zuschüsse deutlich überschritten. Ende des Jahres 2021 lag der EEE für alle Pflegebedürftigen bei 912 Euro.
    Erhöhte Eigenanteile durch steigende Löhne (…)
    Bundesländer zu Investitionskostenübernahme verpflichten
    „Wir unterstützen die Maßnahmen für eine faire Bezahlung des Pflegepersonals und die Sicherstellung einer angemessenen Personaldecke in Pflegeheimen“, sagte Dr. Jörg Meyers-Middendorf, Vertreter des vdek-Vorstandes. „Es kann aber nicht sein, dass die stetig steigenden Kosten zum Großteil von den Pflegebedürftigen geschultert werden müssen…“ Pressemitteilung vom 18.07.2023 des Verbandes der Ersatzkassen e. V. externer Link (vdek), siehe auch:

    • Es geht weiter aufwärts. Mit den Eigenanteilen. Die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen steigt kontinuierlich
      „… Vor diesem zugegeben komplexen Hintergrund kann man durchaus Fragezeichen an den Vorschlag machen, die Bundesländer sollten doch den Investitionskosten-Eigenanteil der Pflegeheimbewohner übernehmen, was diese sicher entlasten würde, zugleich aber kann man durchaus die Frage aufwerfen, ob man dann auch bereit ist, die bislang über diese Komponente realisierte Gewinne zu finanzieren. Aber das wäre sowieso ein müßige Diskussion, denn die Bundesländer – von denen viele sich bereits frühzeitig nach der Installierung der Pflegeversicherung hinsichtlich der ihnen eigentlich obliegenden Investitionskostenförderung einen schlanken Fuß gemacht haben und entweder überhaupt nichts mehr fördern oder mit unzureichenden Beträgen – werden ein Teufel tun, die damit verbundenen Summen zu finanzieren. Gleichzeitig müsste die eigentlich zu führende Debatte weg gehen von einer generellen Investitionskostenförderung und man müsste die erforderliche Rolle und den möglichen Beitrag der Bundesländerebene und der Kommunen für den seit langem anstehenden Umbau der Pflegeinfrastruktur vor Ort aufrufen.
      Es wäre so viel notwendig, was schon längst hätte in die Wege geleitet werden müssen – angesichts der großen Welle, die sich im Bereich der Langzeitpflege bereits aufbaut und die noch an elementarer Wucht gewinnen wird, ist viel Zeit verloren worden. Und es ist sieht nicht wirklich danach aus, dass man sich zu den an sich erforderlichen großen und mutigen Schritten durchringen kann. Ganz im Gegenteil zeigt das gerade verabschiedete PUEG einmal mehr, dass man auf kleinteiliges „muddling through“ setzt, in der Hoffnung, dass der Kelch an einem vorbeigehen wird. Was aber nicht zu erwarten ist.“ Beitrag vom 19. Juli 2023 von und bei Stefan Sell externer Link
  • Kritik an Pflegereform: Breites Bündnis warnt vor zunehmender Armut durch Pflege 
    „Kurz vor Inkrafttreten der jüngsten Pflegereform am 1. Juli 2023 warnt ein breites Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts- und Pflegeverbänden sowie Gewerkschaften vor zunehmender Armut pflegebedürftiger Menschen. (…) “Mit Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass das Risiko, im Falle von Pflegebedürftigkeit von Armut betroffen zu sein, immer weiter steigt”, heißt es in dem Aufruf. “Immer weniger Menschen können sich die eigene Pflege leisten.” Das Bündnis mahnt, dass die Pflegeversicherung mittlerweile ihren Zweck verfehlt und kritisiert, dass die Bundesregierung auch mit der jüngsten Pflegereform keine wirklichen Lösungsvorschläge präsentiere. “Eine langfristig wirksame, tragfähige und für alle verlässliche Lösung bietet einzig eine Vollversicherung in der Pflege”, so die Organisationen in dem Aufruf. Eine solche Pflegevollversicherung müsse alle pflegebedingten Kosten übernehmen – unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder ambulante Pflege handle: “Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden”, so die gemeinsame Forderung des vom Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di initiierten Bündnisses mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Sozialverband Deutschland (SoVD), Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen, Deutschen Frauenrat, BIVA-Pflegeschutzbund, Volkssolidarität und AWO. (…) Der gemeinsame Aufruf des Bündnisses ist der Auftakt für weitere gemeinsame Aktivitäten für eine solidarische Pflegevollversicherung…“ DGB-Pressemitteilung vom 29. Juni 2023 externer Link
  • Zukünftige Finanzierung der Pflege“: ver.di lehnt Pläne der PKV ab – immer noch für Solidarische Pflegegarantie 
    Der Verband der Privaten Krankenversicherer e.V., PKV, hat aktuell vorgestellt, wie er sich die „Zukünftige Finanzierung der Pflege“ vorstellt. Dazu hatte er einen Expertenrat einberufen. Doch die Vorschläge betreffen nur einen Teil der Kosten, nämlich die der einrichtungseinheitlichen Eigenanteile in der stationären Langzeitpflege. ver.di kritisiert die Vorschläge deutlich. „Das zeigt, dass es der Privaten Krankenversicherung nicht um die Absicherung der pflegebedürftigen Menschen geht, sondern um zusätzliche Einnahmen“, sagt Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand und zuständig für die Gesundheitspolitik. Es brauche keine weitere Privatisierung in Form einer zusätzlichen Pflichtversicherung. „Die finanzielle Belastung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist sehr hoch, aber die Antwort kann nur eine solidarische sein. Nicht eine, bei der zusätzlich privat vorgesorgt werden muss.“  Hinzu kommt, dass derzeit 84 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut werden. Dies blende die PKV völlig aus, sagt Bühler weiter. Denn für die Finanzierung der von den Versicherten zu tragenden Kosten in der ambulanten Pflege hat der Experten-Rat der PKV keine Vorschläge gemacht. „Damit wird die Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen überhaupt nicht bedacht“, sagt Bühler. Sie dürften nicht länger allein gelassen werden. ver.di hat bereits einen umfassenden Vorschlag zur Finanzierung der Pflege gemacht. In die Solidarische Pflegegarantie externer Link würden alle Menschen entsprechend ihres Einkommens einzahlen und sie würde alle pflegebedingten Kosten abdecken. „Es braucht jetzt endlich den politischen Willen und den Mut, eine solche Vollversicherung einzuführen. Die Bundesregierung muss schnellstmöglich ein Konzept zur grundlegenden Reform der Pflegeversicherung vorlegen, das langfristig das Pflegerisiko für alle absichert.ver.di-Pressemitteilung vom 17.4.2023 externer Link

  • Armutsfalle Pflegeheim? Die Sozialhilfequote in Pflegeheimen steigt (wieder) an 
    „Durch die massiv gestiegenen Kosten in der stationären Pflege erreicht die Belastung der Pflegebedürftigen mit den „Eigenanteilen“ trotz der jüngsten Reformschritte bereits in diesem Jahr ein neues Rekordniveau. Das meldet die Kranken- und Pflegekasse DAK Gesundheit externer Link unter der Überschrift DAK-Studie zeigt Reformbedarf in der Pflege: Sozialhilfequote in Heimen bis 2026 bei 36 Prozent. Die Kasse hat beim Bremer Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang eine Studie externer Link in Auftrag gegeben, die nunmehr der Öffentlichkeit präsentiert wurde (…) »Vor der Umsetzung der Reformregelungen erreichte die Sozialhilfequote mit 36,8 Prozent ihren höchsten Wert seit der Einführung der Pflegeversicherung, wie Rothgang erklärte. Dieser Wert konnte im vergangenen Jahr durch die Einführung der Leistungszuschläge auf circa 30,5 Prozent reduziert werden«, so dieser Bericht über die neue Studie: Sozialhilfequote in Pflegeheimen steigt wieder an. Aber die dadurch realisierten Entlastungen wurden sogleich wieder aufgefressen von den Kostenanstiegen in den Pflegeheimen, die nicht nur durch die Preisanstiege generell bedingt waren und sind, sondern auch durch steigende Personalkosten im Kontext der gesetzgeberisch auf den Weg gebrachten Bezugnahme auf eine tarifliche Vergütung, die in einigen Einrichtungen zu Lohnanhebungen geführt hat. Bereits in diesem Jahr wird die Sozialhilfequote wieder auf 32,5 Prozent ansteigen. 2026 werden dann (erneut) 36 Prozent erreicht, so die Rechenergebnisse von Rothgang et al. (2023). (…) Seit Jahren werden kontinuierlich ansteigende „Eigenanteile“ für die Pflegebedürftigen in den Heimen beschrieben und kritisiert. Diese Entwicklung resultiert u.a. aus der Tatsache, dass die Pflegeversicherung eben keine Vollkasko-, noch nicht einmal eine Teilkaskoversicherung ist, sondern eine Teilleistungsversicherung. In Abhängigkeit von der über Pflegegrade eingestuften Schwere der Pflegebedürftigkeit wird ein fixer Betrag als Kostenbeteiligung gezahlt, der nicht automatisch dynamisiert ist mit steigenden Gesamtheimkosten, beispielsweise aufgrund höherer Löhne für das Personal in der Pflege. So gibt es derzeit maximal im höchsten Pflegegrad 5 einen Betrag von 2.005 Euro pro Monat, unabhängig davon, wie hoch das Gesamtheimentgelt ist oder sich verändert. (…) »Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, fordert als neue pflegepolitische Zielsetzung von der Bundesregierung, die Sozialhilfequote in Pflegeheimen auf unter 30 Prozent zu begrenzen. (…) »Storm schlägt vor, die im SGB XI verankerten pauschalen Leistungsbeträge für den vollstationären Bereich erneut anzuheben. Auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Herausnahme der Ausbildungskostenumlage aus den einrichtungsbezogenen Pflegekosten (EEE) wäre ein dringend notwendiger Schritt zur Entlastung. Eine wirksame Maßnahme könnte zudem die individuelle Anhebung der gestaffelten Leistungszuschläge sein. Im Jahr 2026 sollte eine Evaluierung der Maßnahmen erfolgen, um sicherzustellen, dass das Dreißig-Prozent-Ziel auch in den folgenden Jahren erreicht wird.« (…) „Damit Menschen gar nicht erst ins Pflegeheim kommen, müssen wir die Pflege in den eigenen vier Wänden viel stärker fördern. Das Pflegegeld sollte noch in diesem Jahr um mindestens zehn Prozent erhöht werden. Es sollte jährlich eine Anpassung der Leistungen an die allgemeine Kostenentwicklung erfolgen und wir brauchen das im Koalitionsvertrag beschlossene Entlastungsbudget, also die Zusammenfassung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.“« (…) »Ein wichtiger Punkt ist für Storm, einen fairen Finanzierungsmix aus Beiträgen und Steuern zu finden, um damit die Finanzierungslücke in der Sozialen Pflegeversicherung zu schließen. Diese beträgt nach Berechnungen der DAK-Gesundheit vierzehn Milliarden Euro: Maßnahmen zur Senkung der Eigenanteile in der stationären Pflege würden bis zu vier Milliarden Euro kosten, weitere zwei Milliarden Euro wären für die zehnprozentige Anhebung des Pflegegelds und die Einführung des Entlastungsbudgets nötig. Die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zur Berücksichtigung der Kinderzahl bei den Pflegebeiträgen würde, wenn das DAK-Modell zur Umsetzung käme, drei Milliarden Euro kosten. Schließlich muss noch das strukturelle Finanzierungsdefizit geschlossen werden, das sich mittlerweile auf rund fünf Milliarden Euro pro Jahr beläuft. „Kindererziehung, Angehörigenpflege und die Bekämpfung des Pflegenotstandes sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die ähnlich wie die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung aus Steuermitteln finanziert werden müssen“, sagt Storm. „Eine faire, ordnungspolitisch gebotene Finanzierung setzt voraus, dass sowohl die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger, die Beitragsentlastung der Familien bei der Kinderzahl als auch die Finanzierung der Ausbildungskostenumlage aus Steuermitteln finanziert werden. Zusammen sind das 7,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln. Die verbleibende Finanzierungslücke von 6,5 Milliarden Euro müsste aus Beitragsmitteln geschlossen werden. Das ergäbe eine Beitragssatzanhebung um 0,4 Prozentpunkte.“«“ Beitrag von Stefan Sell vom 23. Februar 2023 auf seiner Homepage externer Link
  • SoVD: „Wir brauchen jetzt eine echte Reform – denn Pflege macht in Deutschland arm.“ 
    „Der Verband der Ersatzkassen hat heute alarmierende Zahlen veröffentlicht. Die Zuzahlungen für Pflege im Heim sind noch weiter gestiegen. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier ist verärgert: „Diese Zahlen zeigen, dass der erst seit einem Jahr geltende Leistungszuschlag eine Fehlkonstruktion ist. Denn der Zuschlag ändert nichts an den weiter steigenden Pflegeheimkosten. Die sind aus der Rente allein seit Jahren nicht mehr zu bezahlen.“ Michaela Engelmeier ruft daher den Bundesgesundheitsminister auf, endlich zu handeln. „Karl Lauterbach darf nicht länger die Situation in der Pflege vernachlässigen. Wir brauchen schnell eine umfassende Pflegereform mit einer zukunftsfähigen Finanzierung und einer klaren Regelung, wer welche Kosten in welchem Umfang trägt. Dabei müssen die Eigenanteile kurzfristig gedeckelt und Pflegebedürftige sowie Angehörige endlich entlastet werden. Denn so traurig es ist: Pflege ist bei uns ein Armutsrisiko!“ Der SoVD bleibt dabei auch bei seiner Forderung einer Pflegevollversicherung, die zumindest mittelfristig alle pflegebedingten Kosten übernimmt. Michaela Engelmeier erinnert aber auch die Bundesländer an deren Verantwortung. „Es ist eine einfache Rechnung: Heimpflege = Pflegekosten + Unterkunft & Verpflegung + Investitionskosten. Die Länder müssen hier endlich ihrer Pflicht bei der Finanzierung der Investitionskosten nachkommen. Es muss aufhören, diese Kosten ständig den Pflegebedürftigen zusätzlich aufzubürden. Wegducken geht nicht mehr“, so die SoVD-Vorstandsvorsitzende.“ SoVD-Pressemitteilung vom 19. Januar 2023 externer Link
  • [Mit Ansage, aber ungelöst] Die Pflege im Heim ist deutlich teurer geworden 
    „Bereits in den zurückliegenden Jahren sind die Bewohner von Pflegeheimen mit ständig steigenden Kosten, die sie über die sogenannten Eigenanteile selbst zu tragen haben, konfrontiert worden. Der Anstieg resultiert vor allem aus dem Tatbestand, dass die Heimkosten insgesamt aus mehreren Finanzierungsquellen gedeckt werden müssen, unter denen die Pflegeversicherung nur eine ist. Und die Pflegeversicherung ist noch nicht einmal eine Teilkaskoversicherung, wie immer wieder fälschlicherweise geschrieben oder behauptet wird, sondern eine Teilleistungsversicherung, die in Abhängigkeit von der Intensität der Pflegebedürftigkeit feste Beträge auszahlt. Wenn nun aber die zu refinanzierenden Kosten der Pflegeheime steigen, dann führt das im bestehenden System bei einer Nicht-Anpassung der fixen Beträge aus der Pflegeversicherung dazu, dass die Kosten über entsprechend anzuhebende Eigenanteile der Bewohner/innen der Heime zu tragen sind (von denen es drei gibt: Den „Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“, mit dem die nicht über die Pflegeversicherung gedeckten Kosten der Pflege getragen werden müssen, sowie die vollständig von den Bewohnern zu tragenden Kosten der „Unterkunft und Verpflegung“ sowie die „Investitionskosten“. Das sollte man alles berücksichtigen, wenn man mit solchen Meldungen konfrontiert wird: AOK-Analyse: Kosten der Pflege im Heim sind im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 21 Prozent gestiegen. Nicht falsch, aber erklärungsbedürftig ist dann die Unter-Überschrift der Meldung: „Kosten der Bezahlung auf Tarifniveau belasten Pflegebedürftige zusätzlich“. (…) Im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ist zum 1. September die sogenannte Tariftreueregelung in Kraft getreten. Damit werden ambulante Pflegedienste und Pflegeheime, die bislang nicht nach Tarifverträgen bezahlt haben, dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten höhere Löhne zu zahlen. Die Unternehmen können dabei zwischen drei Optionen wählen: Sie können nach einem eigenen Tarifvertrag zahlen, sich an den Tarifvertrag eines Konkurrenten anlehnen oder ein sogenanntes regional übliches Entgelt zahlen – einen Lohn also, der das durchschnittliche Niveau im Bundesland widerspiegelt. Das hat offensichtlich seine Wirkung entfaltet: Je nach Bundesland seien die Löhne zwischen 10 und 30 Prozent gestiegen, wird berichtet. Das führt nun auf Seiten der Pflegedienste und hier besonders relevant der personalintensiven Pflegeheime natürlich zu einem Kostenanstieg, der dann auch noch vorangetrieben wird durch steigende Sachkosten aufgrund der Inflationsentwicklung. Diese zusätzliche Kosten müssen refinanziert werden – und im bestehenden System kann das nur über eine Anpassung der Pflegesätze und der Kosten der Unterkunft und Verpflegung passieren, wobei dann deren Anhebung voll auf Kosten der Heimbewohner gehen müssen, denn die Leistungen der Pflegeversicherung sind ja gemäß ihres Charakters als Teilleistungsversicherung als feste Beträge gedeckelt. Insofern müsste die verkürzte Überschrift „Kosten der Bezahlung auf Tarifniveau belasten Pflegebedürftige zusätzlich“ dringend ergänzt werden, weil sonst Kurzschlüsse produziert werden können. Beispielsweise so: „Kosten der Bezahlung auf Tarifniveau belasten Pflegebedürftige zusätzlich, weil der Gesetzgeber sich weigert, diesen von allen in Sonntagsreden geforderten Anstieg der Löhne in der Pflege nicht auf die Pflegebedürftigen abzuwälzen, sondern über höheren Leistungen der Pflegeversicherung oder über Steuermittel, weil das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, zu finanzieren.“ (…) Der eine oder andere wird sich daran erinnern, dass diese Punkte schon seit vielen Jahren immer wieder in der pflegepolitischen Diskussion als mögliche Maßnahmen genannt oder gefordert werden, insofern werden wir erneut Zeugen des finanzierungstechnischen Stillstandes, der von vielen beklagt wird. (…) Aber die große und drängender werdende Frage nach einer auf absehbare Dauer gesicherten und zugleich den Bedarfen entsprechenden Finanzierung der Langzeitpflege bleibt weiter unbeantwortet.Beitrag von Stefan Sell vom 17. November 2022 auf seiner Homepage externer Link
  • Selbst zahlen. Eigenanteil an Kosten für die stationäre Pflege weiter gestiegen
    Das, was nicht von der Pflegeversicherung gedeckt wird, bürden die Betreiber von Pflegeheimen den Bewohnern und ihren Angehörigen auf. Dazu gehört ein Zuschuss für die Pflege und Betreuung, denn die Kosten dafür übersteigen in der Regel die Leistungen, die Pflegebedürftige aus der Versicherung erhalten. Hinzu kommen die Beträge für Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten. Außerdem können Pflegeheime Entgelte für die Ausbildungskosten des Personals und Zusatzleistungen erheben. Letzte müssen aber vertraglich festgelegt werden. All die Kostenpunkte sind im sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) zusammengefasst. Und dieser steigt stetig. Am Mittwoch veröffentlichte der Verband der Ersatzkassen (VDEK) neue Zahlen. Demnach müssen Pflegebedürftige, die im Heim versorgt werden, pro Monat durchschnittlich 2.125 Euro selbst zahlen (Stand 1. Juli). Das sind 57 Euro mehr als noch zu Jahresbeginn und 110 Euro mehr als Mitte 2020. Der Eigenanteil allein für die reine Pflege stieg nun im bundesweiten Schnitt auf 873 Euro, nachdem er zum 1. Januar 2021 noch 831 Euro betragen hatte. »Wenn sich diese Entwicklung so fortsetzt, werden immer mehr Menschen auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sein, weil sie die Kosten nicht mehr selbst aufbringen können«, sagte die Vorstandschefin des Verbandes der Ersatzkassen, Ulrike Elsner, am Mittwoch…“ Artikel von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 09.07.2021 externer Link
  • Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in Heimen steigen – und warum eine (angebliche) gesetzliche Bremse ganz schnell heiß laufen wird
    Seit Jahren wird über beständig steigende Eigenanteile der Pflegebedürftigen bei stationärer Unterbringung umfassend berichtet und eine Reform als überfällig angemahnt. Aber noch sind wir weit weg von dem, was schon seit Jahren immer wieder vorgeschlagen und angemahnt wird, stattdessen ist eines sicher: der Anstieg der Eigenanteile, die sich mittlerweile in Größenordnungen gefressen haben, die für viele Menschen eine völlige Überforderung darstellen. (…) Dass die in einem Heim untergebrachten und versorgten Menschen für Unterkunft und Verpflegung zahlen müssen (was ja ansonsten bei einer anderen Unterbringung auch der Fall wäre), erscheint plausibel. Dass die Heimbewohner auch noch die gesamten Investitionskosten der Heimbetreiber für das konkrete Pflegeheim tragen müssen, macht den einen oder anderen schon skeptischer, denn durch die vollständige Überwälzung der hier auftauchenden Kosten auf die Bewohner kann der Heimbetreiber durchaus Gewinne realisieren, beispielsweise durch überhöhte Mietzahlungen der Betriebs- an eine Immobiliengesellschaft. Richtig problematisch ist aber der ominöse „Einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ (EEE), der bundesdurchschnittlich im Juli 2021 den Betrag von 873 Euro erreicht hat, denn diese Geldsumme dient der Finanzierung der pflegebedingten Kosten (vor allem der Personalkosten), die nicht durch den Anteil der Pflegeversicherung gedeckt werden können. (…) Man muss sich das verdeutlichen: Für die Pflege sind nunmehr weniger Mittel eingeplant als noch im Dezember 2020: Einerseits erhält die Pflegeversicherung 1,4 Milliarden Euro mehr aus Steuermitteln und Beiträgen. Andererseits gibt es 1,8 Milliarden Euro weniger, weil Kassenleistungen eingefroren werden. Das aber wird nun natürlich in einer zweiten, dritten, vierten Runde dazu führen (müssen), dass die Eigenanteile steigen werden, zum einen, weil der Realwert der gedeckelten Zuschüsse weiter abnimmt und zum anderen, weil alle zusätzlichen Kostenanstiege beispielsweise durch eine bessere Vergütung für die Pflegekräfte und bessere Personalschlüssel voll auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden (müssen)...“ Beitrag vom 7. Juli 2021 von und bei Stefan Sell externer Link
  • Änderungen für die Pflege: Spahns Reform gaukelt Entlastung nur vor
    Die Löhne in der Pflege steigen, ein wichtiger Schritt. Doch die versprochene finanzielle Entlastung für Heimbewohner ist eine Mogelpackung. Linke Tasche, rechte Tasche – und hoffentlich merkt es keiner. In der Steuer- und Sozialpolitik ist das seit jeher ein probates Mittel, um als Großzügigkeit verkaufte Ausgaben an anderer Stelle wieder hereinzuholen. Doch so erkennbar und dreist, wie jetzt von Jens Spahn bei seiner „Pflegereform light“ praktiziert, findet es selten Verwendung. Da wird den Pflegebedürftigen in den Heimen nun endlich Entlastung bei den immer exorbitanter werdenden Eigenanteilen zugestanden. Gleichzeitig wird ihnen dieses Geld aber dadurch quasi wieder abgenommen, dass man ihnen nun den ebenfalls versprochenen und überfälligen Inflationsausgleich bei den Pflegeleistungen verweigert. Und das zynischerweise auch noch zu einem Zeitpunkt, wo die Kosten deutlicher steigen werden denn je, weil – ebenfalls politisches Versprechen – die Pflegekräfte endlich besser bezahlt werden sollen. Was die Heimbewohner und ihre Angehörigen jetzt schnell noch mit großem Bohei überreicht bekommen, ist wie ein Geschenk, das man selbst bezahlen soll. Zumal auch die Eigenanteils-Entlastung nochmals kräftig abgespeckt wurde…“ Kommentar von Rainer Woratschka vom 02.06.2021 im Tagesspiegel online externer Link – siehe zum Hintergrund unser Dossier: Pflegereform 2021 (Spahn: „Pflege ist die soziale Frage der 20er Jahre”)
  • „Neuer Reformplan von Spahn: Eigenbeteiligung im Pflegeheim soll schrittweise sinken“ – die versprochene Deckelung wurde gedeckelt 
    Die Eigenanteile im Pflegeheim sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Deshalb stimmen fast alle Parteien darin überein, sie zu begrenzen. Gesundheitsminister Spahn wollte einen Deckel von 700 Euro einführen, nun hat er seine Pläne geändert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat nach Kritik aus den eigenen Reihen und der Opposition sein Konzept zur Entlastung der Pflegeheimbewohner überarbeitet. Künftig soll gelten: Je länger ein Bewohner in einem Pflegeheim lebt, desto geringer ist sein Eigenanteil. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die Pflegereform hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Danach wird der Eigenanteil bei den Pflegekosten im zweiten Jahr im Heim um 25 Prozent reduziert, im dritten Jahr um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr dauerhaft um 75 Prozent. Das entspricht einem Konzept des CDU-Sozialflügels CDA. (…) Bei Umsetzung des Gesetzentwurfs würden die Pflegekosten im zweiten Jahr um 208 auf 623 Euro sinken, im dritten Jahr um 416 auf 415 Euro und ab dem vierten Jahr um 624 auf 207 Euro. Bislang hatte Spahn eine maximale Eigenbeteiligung bei den Pflegekosten von 700 Euro pro Monat für die Dauer von höchstens 36 Monate geplant. Der Hauptunterschied zu den bisherigen Plänen: Die Pflegeheimbewohner werden im zweiten und dritten Jahr im Heim deutlich stärker entlastet, dafür verbleibt danach aber dauerhaft eine Eigenbeteiligung. Dadurch entfällt auch die in der ersten Reformvariante gemachte Zusage, dass der selbst zu zahlende Anteil auch bei längeren Aufenthalten bei maximal 25.200 Euro gedeckelt ist…“ Artikel von Tim Szent-Ivanyi und Eva Quadbeck vom 12.03.2021 bei RND externer Link. Siehe auch:

  • [IG Metall] Armutsrisiko bleibt: Warum Spahns Pflegereform zu kurz greift
    „… „Der von Spahn vorgeschlagene Deckel der Eigenanteile ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein“, sagt Hans-Jürgen Urban, der im IG Metall-Vorstand für Sozialpolitik zuständig ist. „Viele Pflegebedürftige werden auch weiterhin insgesamt über 2000 Euro im Monat für ihre stationäre Pflege zahlen müssen. Pflegebedürftigkeit bleibt so mit einem hohen Armutsrisiko verbunden.“ (…) Letztlich geht Spahns Reformkonzept am Grundproblem der Pflegeversicherung vorbei: Die Pflegeversicherung ist als einzige Sozialversicherung keine Vollversicherung. Sie ist eine „Teilkasko“ und zahlt den Versicherten im Pflegefall lediglich einen Zuschuss zu den Pflegekosten. Pflegebedürftigkeit bleibt damit ein soziales Risiko. „Die IG Metall fordert, die Pflegversicherung zur Vollversicherung auszubauen – finanziert als Bürgerversicherung, in die alle einzahlen“, sagt Hans-Jürgen Urban.“ Kritik der IG Metall vom 6. Oktober 2020 externer Link
  • Pflegereform, die nächste: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will „den“ Eigenanteil in der stationären Pflege auf 700 Euro im Monat begrenzen. Da muss man wieder einmal genauer hinschauen
    „Bei den Eigenanteilen, die von den Pflegebedürftigen zugezahlt werden müssen, wenn sie in einem Pflegeheim leben, ist seit langem die Rede, denn sie steigen und steigen und immer öfter wird in der Berichterstattung deutlich herausgestellt, dass das so nicht weitergehen kann bzw. darf. (…) „Mein Vorschlag ist, dass Heimbewohner für die stationäre Pflege künftig für längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen“, sagte Spahn der „Bild am Sonntag“. „Das wären maximal 25.200 Euro. Zwar bleibt die Pflegeversicherung auch dann eine Teilkaskoversicherung. Aber der Eigenanteil wird berechenbar.“  (…) In dem, was von den Aussagen des Ministers berichtet wird (…), sind nun mehrere, schwerwiegende Fehler bzw. bewusste Verkürzungen enthalten. So gibt es eben nicht „den“ Eigenanteil, sondern derzeit deren drei (…): Zum einen den „EEE“, der „Einrichtungseinheitliche Eigenanteil“, mit dem die nicht über Leistungen aus der Pflegeversicherung gedeckten Kosten der pflegerischen Versorgung (für die Pflegegrade 2-5) finanziert werden. Hinzu kommen die Kosten für „Unterkunft und Verpflegung“ sowie die „Investitionskosten“ der jeweiligen Einrichtung. Sowohl die Unterkunfts- und Verpflegungskosten wie auch die Investitionskosten müssen vollständig von den Pflegebedürftigen über deren Eigenanteile finanziert werden, für diese Posten fließt nichts von der Pflegekasse. Und die Beträge, um die es hier geht, sind erheblich – wie auch die Streuung schon auf der Ebene der Bundesländer (die sich fortsetzt auf der Ebene der einzelnen Pflegeheime, die alle unterschiedliche Sätze vereinbart haben oder bei den Investitionskosten auf die Bewohner umsetzen.(…) Was schlägt der Herr Minister nun vor? »Mein Vorschlag ist, dass Heimbewohner für die stationäre Pflege künftig für längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen. Das wären maximal 25.200 Euro. Zwar bleibt die Pflegeversicherung auch dann eine Teilkaskoversicherung. Aber der Eigenanteil wird berechenbar.« Nein, das ist ein grober Fehler und darf einem Bundespflegeminister in einem Interview nicht passieren – oder er hat grundlegende Verständnismängel: Die Pflegeversicherung ist gerade keine Teilkaskoversicherung, sondern nur eine Teilleistungsversicherung. Und das ist kleine semantische Turnübung, sondern die Differenz markiert ein zentrales Systemproblem der Pflegefinanzierung. Denn wenn die Pflegeversicherung heute schon wenigstens eine Teilkaskoversicherung wäre, dann würden die Kostenanstiege bei den pflegebedingten Aufwendungen eben nicht zu 100 Prozent den Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt werden (müssen). Dass das so ist, entspringt dem Charakter der Pflegeversicherung als einer Teilleistungsversicherung. Ein fester Betrag kommt in Abhängigkeit von der Schwere der Pflegebedürftigkeit zu Auszahlung – im höchsten Pflegegrad sind das derzeit maximal 2.005 Euro pro Monat. Alles, was an Kostenanstiegen auf das bestehende Gesamtheimentgelt oben drauf kommt, muss vollständig von den Pflegebedürftigen selbst finanziert werden. Wenn also im derzeitigen Gefüge die Löhne der Pflegekräfte angehoben oder die Personalschlüssel verbessert werden, dann müssen die damit verbundenen Mehrkosten auf die Heimbewohner umgelegt werden. Für die Pflegeversicherung änderst sich nichts, denn der Beteiligungsbetrag ist nach oben gedeckelt…“ Beitrag von Stefan Sell vom 6. Oktober 2020 auf seiner Homepage externer Link
  • [ver.di] Eigenanteile für Pflege begrenzen: Kleiner Schritt in richtige Richtung – Pflege darf nicht arm machen 
    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen zu begrenzen. „ver.di fordert seit langem, in einem ersten Schritt den Eigenanteil zu deckeln, damit das Lebensrisiko Pflegebedürftigkeit nicht arm macht“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Das ist auch wichtig, damit bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne der Beschäftigten in der Altenpflege nicht auf die Eigenanteile der Bewohnerinnen durchschlagen.“ Mittelfristig brauche es eine weitergehende Reform. Alle pflegebedingten Kosten müssten solidarisch finanziert werden. (…) Um die Kosten für einen Pflegeplatz für die Bewohnerinnen und Bewohner zur reduzieren, müssten auch die Länder endlich ihrer Verantwortung nachkommen und die Investitionskosten übernehmen, so Bühler. Vorhaltekosten dürften nicht auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden. „Auf private Vorsorge zu setzen, ist ein Irrweg“, erklärte Bühler. Es brauche realistische Perspektiven auch für die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich schlicht keine zusätzliche private Versicherung leisten könnten. „Eine Neuauflage des Pflege-Bahr braucht niemand. Das war ein voller Flop“, stellte Bühler fest. „Die Pflegefinanzierung muss zukunftsgerecht gestaltet werden.“ ver.di macht sich deshalb stark für eine Solidarische Pflegegarantie…“ Pressemitteilung vom 05.10.2020 externer Link und konkrete Vorschläge in Pflege darf nicht arm machen externer Link
  • Verbraucherschützer warnen: „Die Pflegekosten sind eine tickende soziale Zeitbombe“ 
    „Mehr als 2000 Euro im Monat müssen Menschen hierzulande im Schnitt für ein Leben im Pflegeheim aufbringen. (…) Angesichts immer höherer Zuschläge für die Pflege im Heim fordern Verbraucherschützer ein Gegensteuern der Bundesregierung. „Die Pflegekosten sind eine tickende soziale Zeitbombe“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. „Es gibt bei den Eigenanteilen Steigerungsraten wie sonst höchstens bei Berliner und Münchner Mieten.“ (…) Denn die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen aber noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und für Investitionen in den Heimen dazu. Vzbv-Chef Müller forderte: „Die Leistungssätze der Pflegeversicherung müssen jährlich und automatisch angepasst werden – orientiert an der Inflationsrate und den Personalkosten.“ Dies könne nicht immer endlos verschoben werden. Zudem gebe es eine gesamtgesellschaftliche Finanzierungsverantwortung. „Deswegen braucht es einen Bundeszuschuss aus dem Steueraufkommen für die Pflege“, sagte Müller. So könne das Risiko „weder allein auf die Pflegebedürftigen noch allein auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Beitragszahler“ verlagert werden. (…) Müller sagte, für die dynamische Kostenentwicklung gebe es Gründe. „Niemand möchte schlecht bezahlte Pflegekräfte, sonst findet man auch keine mehr. Und natürlich wünscht man sich ein angemessenes Umfeld für Menschen in dieser Lebensphase. Das hat aber einen Preis.“ In der Pflicht seien auch die Länder. Der Aufgabe, die Infrastruktur der Heime zu finanzieren, kämen sie in der Regel nicht richtig nach…“ Meldung vom 21. August 2020 beim Spiegel online externer Link
  • Die Eigenanteile in der stationären Pflege steigen weiter – und damit der Druck, eine Reform der Pflegefinanzierung endlich anzugehen 
    „… Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung – das bedeutet, sie gewährt pauschale Beträge in Abhängigkeit vom Pflegegrad, aber unabhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten. Wenn die Kosten über dem fixierten Pauschalbetrag aus der Pflegeversicherung liegen, dann muss der Pflegebedürftige alle den Leistungsbetrag der Pflegeversicherung übersteigenden Kosten tragen. Zu 100 Prozent. Und wenn man sich die Bestandsaufnahme die aktuellen Eigenanteile betreffend anschaut, muss man zur Kenntnis nehmen, dass diese neben den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der Investitionskosten der Heimbetreiber, die vollständig auf die Pflegebedürftigen überwälzt werden, auch ein als „EEE“ (= „Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“) bezeichneter Posten auftaucht, in einer Größenordnung von immerhin im Durchschnitt 39 Prozent des gesamten Eigenanteils der Pflegebedürftigen, der pflegebedingte Kosten abdecken muss, die nicht mit den Leistungen aus der Pflegeversicherung bestritten werden (können). Dieser Tatbestand markiert ein Partialversagen der Pflegeversicherung, denn als man die Pflegeversicherung eingeführt hat, also Anfang der 1990er Jahre, war die Zielvorstellung die, dass die Pflegeversicherung die pflegebedingten Kosten (nicht die Gesamtheimkosten) vollständig refinanzieren sollte, was in den ersten Jahren seit 1995 auch der Fall war. Mittlerweile sind wir mit dem Befund konfrontiert, dass neben den anderen, von den Pflegebedürftigen vollständig zu tragenden Kostenbestandteilen wie Unterkunft und Verpflegung auch ein erheblicher Anteil der pflegebedingten Kosten im engeren Sinne über den EEE von den Pflegebedürftigen selbst finanziert werden müssen, weil die Leistungen aus der dafür eigentlich vorgesehenen Pflegeversicherung nicht (mehr) ausreichen. (…) Der Großteil der gegenwärtig vorliegenden und diskutierten Reformmodelle der Pflegefinanzierung kreist um eine Weiterentwicklung der bestehenden Pflegeversicherung – das reicht dann von einer Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen bis hin zu einem Systemwechsel, in einer Nebenlinie findet man auch die immer mitlaufende Forderung nach einer weiteren Privatisierung der Pflegefinanzierung und deren Einbindung in kapitalgedeckte Versicherungsvarianten (und damit einhergehend ebenfalls ein Systemwechsel im Sinne einer Abkehr von der Umlagefinanzierung). (…) Sowohl die Pflegevollversicherung wie übrigens auch der Übergang zu einer echten Teilkaskoversicherung hätten handfeste Folgen auf der Leistungsseite: Im Vorfeld wäre zu klären, welche Leistungen die Pflegeversicherung absichern soll, also was unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots pflegerisch notwendige Leistungen sind. Das kennt man aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Ansonsten, so die Befürchtung, könnte es auf der Nachfrage-, vor allem aber auf der Angebotsseite zu Inanspruchnahmen führen, die über das Maß des Notwendigen hinausreichen. Es bleibt die Frage: Wer bestimmt wie dieses Maß. In der aktuellen Situation besteht die Gefahr, dass die Diskussion über eine Reform der Pflegefinanzierung auf die „Pflaster-Politik“ eines einmaligen, günstigenfalls eines zwar dauerhaften, aber aus haushalterischen Gründen unterdimensionierten Bundeszuschusses verengt wird. Damit würde vielleicht etwas mehr Geld in ein ansonsten weiterbestehendes fragmentiertes und aus guten Gründen kritisiertes System geben. Die eigentlich erforderliche Finanzierungsdiskussion steht vor einer doppelt schweren Hypothek: Zum einen müssen die strukturellen Umbauarbeiten im Sinne einer Verbreiterung und zugleich gerechteren Verteilung der Finanzierungslasten auf die Tagesordnung gesetzt werden, wie sie im Konzept einer Pflegebürgervollversicherung angesprochen werden. Weitaus bedeutsamer und kaum beachtet könnte aber auch argumentiert werden, dass es nicht mehr Geld für das bestehende System geben sollte, sondern eine Finanzreform müsste im Blick haben, wie man das Gesamtsystem Pflege mit einer klaren sozialräumlichen Ausrichtung auf der kommunalen Ebene und damit deren Stärkung weiterentwickeln kann.“ Artikel vom 1. August 2020 von und bei Stefan Sell externer Link, siehe auch:

    • Eigenanteile für Pflegebedürftige im Heim steigen im Schnitt auf mehr als 2000 Euro
      Pflegebedürftige kommt die Betreuung im Heim immer teurer zu stehen. Im bundesweiten Schnitt stiegen die selbst zu zahlenden Anteile jetzt über die Marke von 2000 Euro im Monat, wie aus Daten des Verbands der Ersatzkassen mit Stand 1. Juli hervorgeht. Demnach sind nun durchschnittlich 2015 Euro fällig und damit 124 Euro mehr als Mitte 2019. Es gibt aber weiterhin regionale Unterschiede. Im Vergleich der Bundesländer am teuersten bleiben Heimplätze in Nordrhein-Westfalen mit nun durchschnittlich 2405 Euro. Dagegen ist die Belastung in Sachsen-Anhalt mit 1436 Euro am niedrigsten. Krankenkassen und Patientenschützer dringen auf eine Finanzreform. In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen daneben aber noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und auch für Investitionen in den Einrichtungen dazu. Der Eigenanteil allein für die reine Pflege stieg nun im bundesweiten Schnitt auf 786 Euro im Monat, nachdem es zum 1. Juli 2019 noch 693 Euro gewesen waren. (…) Die Chefin des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, forderte, das Problem in einer Pflegereform anzugehen. Eine kurzfristig umsetzbare Lösungsmöglichkeit wäre, die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung einmalig anzuheben, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Das könnte etwa Mehrkosten durch höhere Tariflöhne in Heimen ausgleichen. Die Länder müssten endlich die Investitionskosten übernehmen…“ RND/dpa-Meldung vom 31.07.2020 externer Link
  • 110 Euro mehr: Zuzahlungen für Pflegebedürftige im Heim steigen weiter 
    „… Pflege im Heim wird immer teurer. Die Eigenanteile, die Pflegebedürftige und ihre Familien aus eigener Tasche zahlen müssen, stiegen weiter auf nun 1940 Euro im Monat im bundesweiten Schnitt. Das sind 110 Euro mehr als Anfang 2019, wie aus Daten des Verbands der Ersatzkassen (vdek) mit Stand 1. Januar 2020 hervorgeht. Es gibt jedoch nach wie vor große regionale Unterschiede. Am teuersten bleiben Heimplätze in Nordrhein-Westfalen mit nun durchschnittlich 2357 Euro. Am niedrigsten sind die Zuzahlungen mit 1359 Euro in Sachsen-Anhalt. Patientenschützer dringen auf baldige Entlastungen. (…) Der Eigenanteil allein für die reine Pflege stieg nun im bundesweiten Schnitt auf 731 Euro im Monat, nachdem es zum 1. Januar 2019 noch 655 Euro gewesen waren. (…) Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte, die Eigenanteile in den Heimen stiegen rasant und unaufhörlich, während die Leistungen aus der Pflegeversicherung seit Jahren konstant blieben. (…) In der Debatte um die Zukunft der Pflege-Finanzierung gibt es schon diverse Vorstöße – und das Problem wird eher noch größer. (…) Die Vorschläge reichen von Bundeszuschüssen bis zur Senkung oder Begrenzung der Eigenanteile. Möglich wären außerdem höhere Beiträge. Spahn hat signalisiert, dass er mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit bei den Eigenanteilen will und vor allem langfristig Pflegebedürftige entlasten möchte. Forderungen nach einer Vollversicherung für die kompletten Pflegekosten hat er abgelehnt…“ Meldung vom 19. Februar 2020 bei der Frankfurter Rundschau online externer Link, siehe dazu auch:

  • Eigenanteile für Pflegeheim könnten noch schneller steigen 
    „… Ohne das Eingreifen der Politik könnten die Eigenanteile für ein Pflegeheim in den kommenden Jahren noch schneller steigen als bisher angenommen. Verdi-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler sagte am Montag, ein bisher von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter Verschluss gehaltenes Gutachten komme nach ihren Informationen zu dem Ergebnis, dass die Heime personell chronisch unterbesetzt seien und die Zahl der Beschäftigten um gut 30 Prozent steigen müsste. Das wäre ein Bedarf von 200.000 zusätzlichen Stellen, was rund zehn Milliarden Euro kosten würde. Dazu kommen Mehrausgaben in Höhe von bis zu fünf Milliarden Euro durch die von der großen Koalition geplante Einführung flächendeckender Tarifverträge in der Altenpflege. (…) Die Bereitschaft in der Union, angesichts der schwächelnden Konjunktur die Beiträge zur Pflegeversicherung anzuheben und damit die Lohnnebenkosten steigen zu lassen, gilt jedoch nicht als besonders hoch. Deshalb wird Spahns eher zögerliches Handeln als Versuch gewertet, das Thema auf die lange Bank zu schieben. Fortschritte gibt es hingegen bei der Frage flächendeckender Tariflöhne in der Altenpflege. Sowohl Verdi-Vorstandsmitglied Bühler als auch AWO-Chef Stadler berichteten, ein Abschluss werde noch in diesem Jahr angestrebt. Geplant ist, dass dieser Tarifvertrag anschließend von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für allgemeinverbindlich erklärt wird und damit für die gesamte Branche gilt. Am Verhandlungstisch sitzen Verdi und ein neu gegründeter Pflege-Arbeitgeberverband, in dem verschiedene Wohlfahrtsorganisationen organisiert sind. Auch die kirchlichen Träger sind beteiligt. Sinn und Zweck dieses Vorgehens ist, den bereits bestehende Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) zu umgehen, der den Abschluss von Tarifverträgen kategorisch ausschließt.“ Beitrag von Tim Szent-Ivanyi vom 25. November 2019 beim RND externer Link
  • AWO, Diakonie, ver.di und Angehörigenvertreter fordern Weiterentwicklung der Pflegeversicherung – Begrenzung der Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen notwendig
    „Spitzenvertreterinnen und Spitzenvertreter der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Diakonie Deutschland, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und einer Angehörigeninitiative haben am heutigen Montag (25. November 2019) in der Bundespressekonferenz in Berlin eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung angemahnt. Diese müsse dringend auf die politische Tagesordnung. Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand: „Arbeiten in der Altenpflege muss attraktiver werden. Die Beschäftigten brauchen gute Arbeitsbedingungen, vor allem mehr Personal und eine angemessene Vergütung für diese verantwortungsvolle und oft auch körperlich und emotional anstrengende Arbeit. Die meisten kommerziellen Anbieter verweigern Tarifverträge. Wir wollen wieder Gemeinwohl statt Hedgefonds, die auf Kosten der zu pflegenden Menschen und der Beschäftigten hohe Profite machen. Die Politik hat die Altenpflege dem wirtschaftlichen Wettbewerb ausgesetzt; deshalb ist die Politik auch in der Verantwortung, die unsägliche Entwicklung zu stoppen und die Beschäftigten vor Ausbeutung zu schützen.“ Wolfgang Stadler, Vorsitzender des Vorstandes des AWO-Bundesverbandes:  „Schon heute leidet die Pflegebranche unter einem akuten Fachkräftemangel. Viele junge Menschen sehen ihre Zukunft nicht in der Pflege, weil soziale Berufe in Wertschätzung und Bezahlung weit abgehängt sind. (…) „Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:  „Die Pflegeversicherung muss reformiert werden. (…) Die Pflegeversicherung muss (…) zu einer bedarfsdeckenden Sozialversicherung ausgebaut werden.“ Klaus Hommel, Angehörigeninitiative „Eigenanteile der Pflegekosten in Seniorenheimen senken“:  „ (…) Wir wollen, dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen sofort gesenkt und mittelfristig durch eine Pflegebürgervollversicherung abgeschafft werden…“ ver.di-Pressemitteilung vom 25. November 2019 externer Link
  • [Angehörigen-Entlastungsgesetz] Bundestag entlastet Kinder pflegebedürftiger Eltern  
    „Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. November 2019, das Angehörigen-Entlastungsgesetz der Bundesregierung (…) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD, der FDP und der Linken beschlossen. (…) Das Gesetz sieht vor, die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro in der Sozialhilfe auszuschließen. Das bedeutet, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern, die die sogenannte Hilfe zur Pflege erhalten, erst ab einer Höhe ab 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Umgekehrt gilt dies auch für Eltern mit volljährigen, pflegebedürftigen Kindern. Der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wird damit erheblich eingeschränkt. Gleichzeitig wird die Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auch auf die anderen Leistungen des SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) ausgedehnt, soweit keine minderjährigen Kinder betroffen sind. Die Begrenzung des Unterhaltsrückgriffs gilt ferner auch in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) durch einen Verzicht auf Elternbeiträge bei volljährigen Leistungsbeziehern. So soll vermieden werden, dass die aus dem SBG XII herausgelöste neue Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gegenüber Leistungen der Sozialhilfe schlechtergestellt wird. Darüber hinaus enthält das Gesetz Vorgaben, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Diese erhalten, sofern sie im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, künftig auch einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Außerdem wird die Projektförderung für eine unabhängige Teilhabeberatung dauerhaft sichergestellt. Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, werden künftig mit einem Budget für Ausbildung gefördert. Antrag der Grünen abgelehnt – Die Grünen wollten, dass in den Sozialgesetzbüchern die Vorschriften abgeschafft werden, die Behinderte diskriminieren. Auch sollten Sanktionen für Trägen von Rehabilitationsmaßnahmen eingeführt werden, die die Verfahrensvorschriften der Sozialgesetzbücher nicht einhalten. Gefordert wurde auch die Einführung einer rechtlichen Assistenz im Zivilrecht, die eine rechtliche Betreuung überflüssig macht und die Beseitigung der Hürden in der politischen Partizipation. Im Bundesteilhabegesetz sollte außerdem ein uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht im Hinblick auf die Unterstützungsleistungen und den Ort ihrer Erbringung eingeführt werden…“ Meldung des Deutschen Bundestags vom 8. November 2019 externer Link mit Video und Links zu den dazugehörigen Bundestagsdrucksachen.  Siehe dazu aber auch:

    • ver.di fordert Sofortmaßnahmen bei der Pflegeversicherung – Dilemma zwischen besseren Löhnen und steigenden Eigenanteilen muss aufgelöst werden 
      „Anlässlich der am Montag (11. November) stattfindenden Sondersitzung der Gesundheitsminister/innen der Länder und des Bundes bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung nach Sofortmaßnahmen bei der Pflegeversicherung und der Einleitung eines Systemwechsels zu einer Pflegebürgervollversicherung. „Es muss endlich das Dilemma aufgelöst werden, dass bei jeder Tariferhöhung der Beschäftigten und der dringend erforderlichen besseren Personalausstattung der Eigenanteil steigt, den Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen für pflegebedingte Leistungen zahlen müssen“, forderte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Pflegebedürftigkeit darf nicht arm machen, deshalb muss jetzt dringend als Sofortmaßnahme die Begrenzung des Eigenanteils auf den Weg gebracht werden.“ Zudem sei die Auflösung des Pflegevorsorgefonds angezeigt; dadurch stünden jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von mehr als 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung, die für eine bessere Versorgung genutzt werden könnten. Weitere Mittel könnten generiert werden durch die richtige Zuordnung der Behandlungspflege in stationären Einrichtungen zur Krankenversicherung und einen Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen, etwa für die soziale Sicherung pflegender Angehöriger…“ ver.di-Pressemitteilung vom 10. November 2019 externer Link
    • Städtetag fordert Ausgleich für hohe Kosten durch Pflege-Gesetz
      „… Für die Städte als Träger der Sozialhilfe könnte das neue Gesetz Mehrkosten von jährlich einer halben Milliarde Euro verursachen. Das will der Städtetag nicht so einfach hinnehmen. Der Deutsche Städtetag rechnet durch das neue Gesetz zur Entlastung der Angehörigen Pflegebedürftiger mit Mehrkosten von jährlich 500 Millionen Euro für die Städte und fordert einen entsprechenden Ausgleich. Dieser sei gesetzlich bisher nicht vorgesehen, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag). Nachgewiesene Mehrbelastungen müssten den Kommunen vollständig ausgeglichen werden. Es sei gut, „dass die Koalitionsfraktionen zusätzlich fordern, dass der Bund die Kostenentwicklung für die Kommunen bis 2025 evaluieren muss“. (…) Die Grünen wollen den Pflege-Eigenanteil für Heimbewohner bei deutlich unterhalb von 690 Euro monatlich deckeln. „Pflegebedürftigkeit wird immer mehr zu einem Armutsrisiko in Deutschland. Davor haben viele Menschen Angst“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckhardt dem RND (Freitag). In einem Antrag, der an diesem Freitag im Bundestag beraten werden soll und dem RND vorliegt, fordern die Grünen eine „doppelte Pflegegarantie“ – für Heimbewohner und für Pflegebedürftige daheim…“ Meldung vom 8. November 2019 bei der FAZ online externer Link
  • Eigenanteile stürzen Pflegebedürftige in die Armut – Die Soziale Pflegeversicherung muss grundlegend reformiert werden 
    „… Pflegebedürftige zahlen für ihre Betreuung horrende Preise. Aktuell werden mehr als 1900 Euro pro Monat für einen Platz im Pflegeheim fällig. Damit sind die Kosten innerhalb weniger Monate um 110 Euro gestiegen. Dass sich solche Summen nur wenige Pflegebedürftige leisten können und sehr viele in die Armut stürzen, liegt auf der Hand. Es verwundert nicht, dass rund ein Drittel aller Pflegeheimbewohner Sozialhilfe beziehen. Angesichts solcher Zustände muss der dramatische Anstieg der Eigenanteile gestoppt werden, also der Kosten, die Pflegebedürftige aus eigener Tasche für ihre Pflege zahlen müssen. Hierfür muss zum einen die Soziale Pflegeversicherung reformiert werden. In ihrem jetzigen Zuschnitt deckt sie nur einen Teil der Kosten in der Pflege ab. Demgegenüber brauchen wir eine Umwandelung der Pflegeversicherung in eine Pflegevollversicherung, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. Gleichzeitig müssen auch die Länder und Kommunen in die Pflicht genommen werden, sich stärker als bisher an den Investitionskosten zu beteiligen. Die derzeit von den Pflegebedürftigen zu tragenden Investitionskosten haben fast die Höhe der pflegebedingten Eigenanteile erreicht. Hier braucht es gleiche Regelungen wie bei den Investitionskosten der Krankenhäuser. Um die Kommunen nicht zu überfordern, wären hier auch Steuermittel des Bundes einsetzbar. (…) Eine Pflegevollversicherung muss widerspiegeln, dass Pflege alle angeht und eine Gemeinschaftsaufgabe ist. Dass der Versicherungsbeitrag kaum höher als heute ausfallen würde, hat der Bremer Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang für die Hans-Böckler-Stiftung ausgerechnet…“ Gastbeitrag von Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, vom 28. Oktober 2019 bei der Frankfurter Rundschau online externer Link
  • [Studie] Schutz vor Armut im Pflegefall 
    „… Vielen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen droht ein erhebliches Armutsrisiko. Eine Pflegevollversicherung, die alle Pflegeleistungen bezahlt, könnte für Entlastung sorgen. Ob das langfristig zu finanzieren ist und was dies für die Beitragszahler bedeutet, hat der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang in einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie anhand mehrerer Rechenszenarien untersucht. Dabei zeigt sich: Eine Pflegeversicherung, die als Bürgerversicherung gestaltet wird, würde die finanzielle Belastung pflegebedürftiger Menschen deutlich reduzieren bei überschaubaren zusätzlichen Kosten für die große Mehrheit der Versicherten und der Arbeitgeber. (…) Bei einer Umstellung auf die vollständige Übernahme der Pflegekosten in einer Bürgerversicherung müssten gesetzlich Versicherte der Studie zufolge durchschnittlich gut fünf Euro im Monat mehr bezahlen als bei einer Fortsetzung der heutigen Sozialen Pflegeversicherung (SPV), im Jahr rund 65 Euro. Der zusätzliche Beitrag der Arbeitgeber läge bei durchschnittlich 25 Euro im Jahr, berechnet der Wissenschaftler von der Universität Bremen. Die Beitragssteigerungen wären für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen geringer als für Versicherte mit hohem Einkommen. Nur zehn Prozent der gesetzlich Versicherten würde eine Voll-Absicherung pro Jahr mehr als 100 Euro zusätzlich kosten. Dabei handelt es sich um die einkommensstärksten Haushalte. Sie haben neben höheren Erwerbseinkommen nennenswerte Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Gewerbebetrieben. Bei einer Bürgerversicherung wären auf diese Einkommen Beiträge fällig, was bislang nur für Arbeitseinkommen gilt. Zudem hat der Forscher im durchgerechneten Szenario die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung im Westen angehoben. Somit würden die Pflegebeiträge bei einem Jahres-Bruttoeinkommen von 76200 Euro gekappt und nicht schon bei 52200 Euro. Auch diejenigen, die heute in der Privaten Pflegeversicherung (PPV) ebenfalls nur eine Teil-Absicherung haben, würden von den erweiterten Leistungen der Bürger-Vollversicherung profitieren…“ Beitrag aus Böckler Impuls Ausgabe 15/2019 externer Link mit Link zur Studie „Die Pflegebürgerversicherung als Vollversicherung“ von Heinz Rothgang und Dominik Domhoff vom September 2019
  • Die Bundesregierung will die Angehörigen von Pflegebedürftigen entlasten. Eine gute Sache. Wie immer ist es dann aber etwas komplizierter 
    Endlich kann man mal positive Nachrichten unters Volk bringen. Die Angehörigen von Pflegebedürftigen sollen entlastet werden. Die Bundesregierung hat dazu ein „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ auf den parlamentarischen Weg gebracht. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)“ wurde als Bundestags-Drucksache 19/13399 externer Link vom 23.09.2019 im Bundestag behandelt und zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen (…) Das kommt bei vielen erst einmal gut an: »Können die Betroffenen die Kosten nicht selbst stemmen, müssen Angehörige einspringen. Für viele Ältere ist die Vorstellung ein Graus, sie könnten ihren Kindern „zur Last fallen“. Die wiederum müssen oft erhebliche Beiträge aufbringen. Das kann Familien bis an den Rand der finanziellen Belastbarkeit führen … Die Bundesregierung geht dieses Problem jetzt an (…) Wie immer in den Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik muss man genauer hinschauen. Dazu muss man sich in einem ersten Schritt vergegenwärtigen, wie die derzeitige Finanzierung der stationären Pflege aufgestellt ist. Es gibt tatsächlich immer noch viele Menschen, die glauben, dass die Pflegeversicherung die Kosten oder den größten Teil der Kosten bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim übernimmt. Dem ist aber nicht so. (…) Auch wenn nun allerorten die Entlastung „der“ Angehörigen beschworen wird – es handelt sich nicht nur um eine relativ kleine Gruppe, die angesichts der bestehenden Regelungen mit den Freibeträgen und Einkommensgrenzen zur Mitfinanzierung der Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen werden, sondern logischerweise geht es um Personen, die über relativ hohe Einkommen verfügen. Natürlich kann man auch die entlasten wollen – aber an dem Grundproblem für die eigentlich Betroffenen, nämlich die Pflegebedürftigen, ändert das gar nichts…“ Beitrag vom 27. September 2019 von und bei Stefan Sell externer Link
  • 1930 Euro – pro Monat: Pflegebedürftige müssen immer mehr selbst zahlen 
    „… Pflegebedürftige müssen für einen Heimplatz immer mehr aus eigener Tasche dazu zahlen. Seit Oktober 2018 sei die Eigenbeteiligung im Bundesdurchschnitt um mehr als 110 Euro auf nunmehr fast 1930 Euro im Monat gestiegen, berichten die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Quelle ist eine Auswertung der „Pflegedatenbank“ des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV). Der Anstieg betrage mehr als sechs Prozent. Als Hauptursache gelten dem Bericht zufolge Lohnerhöhungen für das Pflegepersonal. (…) Pflegebedürftige müssen einen Eigenanteil leisten, weil die gesetzliche Pflegeversicherung – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten trägt. Enthalten sind Kosten für die eigentliche Pflege sowie für Investitionen, Unterkunft und Verpflegung. Dass die Belastungen unterschiedlich hoch sind liegt an regional unterschiedlichen Löhnen und Vorgaben für die Personalausstattung. Bisher wurden oft die Kinder zur Kasse gebeten, wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht zahlen können. Zwar springt zunächst das Sozialamt ein, wenn Betroffene die Heimkosten nicht zahlen können. Aber in vielen Fällen holt sich die Behörde das Geld zumindest teilweise von den Angehörigen zurück. Dies soll sich bald ändern. Nur wer mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, soll nach den Plänen der Bundesregierung in Zukunft noch finanziell herangezogen werden.“ Beitrag vom 24. September 2019 beim Spiegel online externer Link
  • Pflege macht arm: 60.000 Heimbewohner in NRW auf Sozialhilfe angewiesen 
    Immer mehr Pflegebedürftige geraten durch eine stationäre Heimunterbringung in existenzielle Nöte. In NRW sind inzwischen mehr als 60.000 Heimbewohner bei der Finanzierung ihrer Heimplätze auf Sozialhilfe angewiesen. Und diese Zahl steige weiter, sagt der Sozialverband VdK. Hintergrund: Die durchschnittliche Zuzahlung bei der Heimunterbringung liege mit 2.252 Euro pro Monat in NRW so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Der bundesweite Durchschnitt beträgt 1.830 Euro. Dass die Heimkosten in NRW so hoch seien, liege unter anderem an der Höhe der Investitionskosten in den oft bereits sehr alten Immobilien, aber auch an der geforderten Einzelzimmer-Quote. In NRW sind Pflegeheime gesetzlich verpflichtet, 80 Prozent ihrer Pflegeplätze in Einzelzimmern anzubieten. (…) Der VdK fordere deshalb eine Deckelung der Eigenanteile bei der Heimunterbringung und die Einführung einer Pflegevollversicherung, ähnlich der Krankenversicherung. Zur Finanzierung einer Pflegevollversicherung seien Steuerzuschüsse notwendig. „Deshalb schlagen wir Änderungen in der deutschen und europäischen Steuerpolitik vor – wie zum Beispiel die Einführung einer Digital- und einer Finanztransaktionssteuer.“ (…) Die dritte Forderung des VdK: Die medizinische Behandlungspflege in Pflegeheimen müsse von den Pflegekosten getrennt und von der Krankenversicherung finanziert werden. „Das ist systemgerecht und bedeutet eine finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen“, so der VdK-Landeschef…“ Artikel von Lothar Schmalen vom 09.08.2019 bei der Lippischen Landes-Zeitung online externer Link – beim VdK NRW (noch?) nicht zu finden…
  • Spahn blockiert Pflegereform. Bundesratsinitiative zur Deckelung des Eigenanteils von Hilfebedürftigen gescheitert. SPD fordert Steuerzuschüsse für Versicherung 
    Die Pflegeversicherung bleibt ein Zankapfel. Am Freitag lag dem Bundesrat ein Entschließungsantrag der Länder Hamburg, Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein vor, der im Kern darauf zielt, den Eigenanteil von Pflegebedürftigen an den Kosten ihrer Versorgung zu deckeln. Dieser Vorstoß läuft auf eine radikale Systemumkehr hinaus: Bisher sind die Leistungen der Versicherer begrenzt, während die für Betroffene bzw. ihre Angehörigen anfallenden Mehrausgaben nach oben offen sind. Am Montag hatte auch die Bundes-SPD in einem einstimmig gefassten Parteivorstandsbeschluss für einen »grundlegenden Wechsel« plädiert und dafür Zuspruch durch die großen Sozialverbände erhalten. Dazu gab es seitens der zuständigen Ausschüsse im Bundesrat eine parteiübergreifende Aufforderung, die Bundesregierung solle gemeinsam mit den Ländern die Finanzierungssystematik der Pflegeversicherung ändern. Daraus wird vorerst nichts. Nicht mitziehen bei dem Konzept will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), weshalb sich schon im Vorfeld der Sitzung der Länderkammer ein Scheitern der Initiative abzeichnete. So kam es dann auch. (…) Besonders hart trifft es heute schon diejenigen, die stationär gepflegt werden. Wie die Arbeiterwohlfahrt (AWO) am Donnerstag in einer Medienmitteilung vorrechnete, müssten diese pro Monat im Schnitt 1.750 Euro aus eigenen Mitteln aufbringen. Dagegen hätte die durchschnittliche Nettorente zum Jahresende 2017 in den alten Bundesländern bei 1.231 Euro und 1.169 Euro in Ostdeutschland gelegen. Für viele wäre das »nicht mehr zu finanzieren«, weshalb immer mehr auf die finanzielle Unterstützung ihrer Kinder angewiesen wären oder zusätzlich Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssten, beklagte AWO-Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Das sei gegenüber pflegebedürftigen Menschen »unwürdig« und führt bei ihnen und ihren Familien zu »extremen Unsicherheiten und Ängsten«….“ Artikel von Ralf Wurzbacher in der jungen Welt vom 13.04.2019 externer Link, siehe dazu auch:

    • Pflegefinanzierung: Deckel für Eigenanteil wird vertagt
      Eine Reform der Pflegefinanzierung ist vertagt. Wie die Hamburger Senatsverwaltung soeben mitgeteilt hat, haben die antragstellenden Länder Hamburg, Bremen, Berlin und Schleswig-Holstein den Punkt von der Tagesordnung der heutigen Bundesratssitzung genommen. Grund sei eine Blockade der Unions-geführten Länder. Durch die Absetzung des Tagesordnungspunktes bleibe der Antrag auf unbestimmte Zeit im Bundesratsverfahren und könne jederzeit wieder aufgerufen werden, sagte ein Sprecher der Hamburger Senatsverwaltung am Freitagmittag der „Ärzte Zeitung“. Ziel des Antrags war, die steigenden finanziellen Belastungen der Bewohner von Altenpflegeheimen zu begrenzen. Dies hätte eine tiefgreifende Reform der sozialen Pflegeversicherung erfordert…“ Meldung vom 12.4.2019 bei der Ärzte Zeitung online externer Link
  • Pflegekosten: „Nationale Kraftanstrengung über Steuermittel“ 
    „Der Eigenanteil in der Pflege ist für Hunderttausende schon heute unbezahlbar – und die Kosten dürften in Zukunft weiter steigen. Die SPD will den Eigenanteil deshalb deckeln. Der Sozialwissenschaftler Stefan Sell hält eine Begrenzung für wichtig. Im Dlf forderte er den Einsatz von Steuergeld. (…) Stefan Sell: (…) Wenn wir jetzt bei den 655 Euro ungedeckten Pflegekosten sagen – das ist ja eine der Forderungen – wir frieren das auf diesem Niveau ein, dann bleibt natürlich der Restbetrag weiter zu finanzieren. Wofür wird der gebraucht? Der wird für Unterkunft und Verpflegung gebraucht und der wird für Investitionskosten, die die Pflegebedürftigen ausschließlich alleine für die Heime zu bezahlen haben, aufgebracht. Das heißt: Wenn es dort in der Zukunft Kostenanstiege gibt, dann würde, wenn man da nicht herangeht, dieser Eigenanteil natürlich weiter steigen, während nur begrenzt wird der Eigenanteil für die Pflegekosten. (…) Warum man diesen Eigenanteil – das ist ein ganz wichtiger Punkt – wirklich auch begrenzen sollte und muss, liegt daran, dass wir in den vor uns liegenden Jahren einen deutlichen Anstieg der – wohl gemerkt – Pflegekosten allein haben werden, weil wir uns doch alle einig sind, zumindest in den Sonntagsreden, dass die Altenpflegekräfte deutlich besser bezahlt werden müssen. Das würde die Personalkosten nach oben treiben. Gleichzeitig wissen wir, dass die Personalbesetzung desaströs ist, und wir brauchen bessere Personalschlüssel, mehr Leute. Das würde natürlich noch mal zusätzlich kosten. Wir reden hier über einen unterm Strich zweistelligen Milliardenbereich. Der würde im bestehenden System, wo die Pflegeversicherung nur einen festen Betrag zahlt, ausschließlich zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Deswegen ist die Begrenzung des Eigenanteils für Pflegekosten so wichtig. Aber man muss jetzt einmal sicherstellen, wo kommen dann diese Milliardensummen her, aus welchem Topf? Von der Pflegeversicherung nur oder über Steuermittel, wofür es gute Gründe gäbe. Aber gleichzeitig muss man natürlich verhindern, dass die Pflegeheimbetreiber zum Beispiel dann an der Kostenschraube drehen, bei der Unterkunft, der Verpflegung und vor allem bei den Investitionskosten, die überhaupt nicht überwacht werden.(…) Schlussendlich spricht, wenn man sagt, wir haben steigende Kosten, weil wir müssen unbedingt die Arbeitsbedingungen und die Löhne der in der Altenpflege Beschäftigten verbessern, eigentlich alles für eine nationale Kraftanstrengung über Steuermittel, denn die Steuermittel werden ja anders aufgebracht, vor allem von den Leistungsfähigeren in unserer Gesellschaft. Die Beiträge in der Sozialversicherung zahlen ja unterm Strich nur die Arbeitnehmer aus ihren sozialversicherungspflichtigen Löhnen und die Arbeitgeber…“ Stefan Sell im Gespräch mit Birgid Becker am 8. April 2019 beim Deutschlandfunk externer Link Audio Datei (Audiolänge: 7:50 Min., abrufbar bis zum 19. Januar 2038)
  • Eigenanteil an Pflegekosten – Patientenschützer für Begrenzung
    Die Menschen werden älter und damit auch häufiger pflegebedürftig. Wie also bleibt die Pflege für alle noch bezahlbar? Patientenschützer machen Vorschläge. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat die Pläne der SPD im Grundsatz begrüßt, den Eigenanteil an Pflegekosten zu begrenzen. „Es ist richtig, die Bezahlbarkeit der Pflege für die Betroffenen zukunftssicher zu regeln“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Die SPD müsse aber präzisieren, welcher Anteil der Kosten begrenzt werden solle. Brysch schlug vor, dass die Pflegeversicherung die reinen Pflegekosten für die Bedürftigen komplett übernimmt, Kosten etwa für die Unterbringung dagegen nicht…“ dpa-Meldung vom 08.04.2019 beim ZDF externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=146565
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