Künstlersozialkasse (dauernd) gefährdet

Dossier

Künstlersozialkasse„Weil sich zahlreiche Unternehmen und Verlage um die Abgabe für die Künstlersozialkasse (KSK) drücken, drohen der KSK Einnahmen von 40 bis 50 Millionen Euro pro Jahr zu entgehen. Das gesamte System – und damit die Altersversorgung der freien Journalisten – steht auf dem Spiel. (…) Die KSK finanziert sich zu einem Fünftel aus dem Etat des Bundes, 2012 betrug dieser Zuschuss rund 160 Millionen Euro. Weitere 30 Prozent kommen von Theatern, Orchestern und Firmen(…) Das Finanzierungssystem funktioniert also nur, wenn die abgabepflichtigen Unternehmen tatsächlich ihren Obolus beisteuern. Das aber wird zunehmend zum Problem…“ Artikel von Thomas Öchsner  in journalist 4/2013 vom 16.04.2013 externer Link: „Künstlersozialkasse: Aus Mangel an Kontrolle“. Wir erinnern an unseren Ansatz „Künstlersozialkasse – ein Modell zur Absicherung der Prekarität?“ im LabourNet-Archiv (Ausbauen, nicht bloss verteidigen!) und dokumentieren hier die fast alljährlichen Angriffe:

  • [Bundestag bestätigt] Anpassungen beim Künstlersozialversicherungsgesetz regeln (endlich) fachfremde Nebenverdienste New
    „Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Anpassungen im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), die in der gestrigen abendlichen Plenarsitzung im Rahmen einer umfassenden Novelle des Vierten Buches im Sozialgesetzbuch verabschiedet wurden. „Die Regelungen bedeuten für Kulturschaffende, die neben ihrer künstlerischen oder publizistischen Arbeit eine weitere selbstständige Tätigkeit ausüben, deutlich höhere Sicherheiten “, so Christoph Schmitz, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Der sich wandelnden Arbeitswelt, in der Mehrfachtätigkeiten an Bedeutung zunehmen, wird mit den Änderungen Rechnung getragen.“ Es sei ein wichtiger Schritt zu mehr Fairness, dass über die Künstlersozialkasse versichert bleiben soll, wer im Hauptberuf künstlerisch oder publizistisch tätig ist. Mit dem Jahreswechsel wird – wie von ver.di gefordert – gelten: Selbstständige Kultur- und Medienschaffende werden und bleiben über die Künstlersozialkasse (KSK) krankenversichert, solange die künstlerische Tätigkeit überwiegt. Damit zog der Gesetzgeber Konsequenzen aus den Erfahrungen der Corona-Krise: Galt vor der Krise, dass Versicherte den Schutz über die KSK verloren, sobald sie monatlich Einkommen oberhalb der Minijob-Grenze aus einem selbstständigen, nicht-künstlerischen Beruf erwirtschafteten, so wurde in der Krise ein solcher Zuverdienst von bis zu 1.300 Euro im Monat ermöglicht, ohne dass der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach dem KSVG erlosch. Die geplante Novelle bringt nun eine Gleichstellung mit Zuverdiensten aus abhängiger Beschäftigung…“ ver.di-Pressemitteilung vom 2. Dezember 2022 externer Link („ver.di begrüßt Anpassungen beim Künstlersozialversicherungsgesetz“)

  • [Entwarnung] Künstlersozialversicherungsgesetz: Trotz Zweitjob weiter in der KSK versichert 
    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplanten Anpassungen im Künstlersozialversicherungsgesetz, die ihm Rahmen einer umfassenden Novelle des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen sind. „Die vorgesehene Regelung stellt für Kulturschaffende, die neben einer künstlerischen oder publizistischen Arbeit eine andere selbstständige Tätigkeit ausüben, eine klare Verbesserung dar“, sagte Christoph Schmitz, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Es ist ein wichtiger Schritt zu mehr Fairness, dass in Zukunft über die Künstlersozialkasse versichert bleiben soll, wer im Hauptberuf als Künstlerin oder Künstler oder als Publizistin oder Publizist tätig ist. Wir brauchen solche Schritte, damit Kreative künstlerische Existenzen aufbauen können und eine Chance haben, auf Krisen zu reagieren.“ In Zukunft soll – wie von ver.di gefordert – gelten: Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten werden und bleiben über die Künstlersozialkasse (KSK) krankenversichert, solange die künstlerische Tätigkeit überwiegt. Bisher verlieren Versicherte den Schutz über die KSK, sobald sie monatlich mehr als 450 Euro in einem selbstständigen nicht-künstlerischen Beruf verdienen. Diese Einkommensgrenze gilt derzeit nur bei selbstständigen, nicht jedoch bei abhängigen Nebenjobs. Die geplante Novelle bringt nun eine Gleichstellung, die ver.di angesichts der zunehmenden Mehrfachtätigkeiten in der Vergangenheit immer wieder angemahnt hatte…“ ver.di-Pressemitteilung vom 04.07.2022 externer Link (ver.di begrüßt geplante Anpassungen – wichtiger Schritt zu mehr Fairness) zur ausführlichen ver.di-Stellungnahme externer Link zum Gesetzesvorhaben, siehe auch Trotz Zweitjob weiter in der KSK versichert? externer Link
  • Gründer der Künstlersozialversicherung Dr. Herbert Ehrenberg ist tot 
    „Dr. Herbert Ehrenberg (SPD) ist letzte Woche im Alter von 91 Jahren gestorben. Er war von 1976 bis 1982 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. In dieser Zeit trieb er beharrlich und erfolgreich die Gründung der Künstlersozialversicherung voran. Die Gründung der Künstlersozialversicherung 1983 (Gesetz erlassen 1981) war ein Meilenstein in der sozialen Absicherung von Künstlern und Publizisten in Deutschland. Heute sind mehr als 185.000 Kulturschaffende Mitglied der Künstlersozialkasse, die ihren Sitz in der Heimatstadt von Ehrenberg, in Wilhelmshaven, hat. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Kulturbereich hat Herbert Ehrenberg sehr viel zu verdanken. Herbert Ehrenberg hat früh verstanden, dass freiberuflich arbeitende Künstler aufgrund ihres geringen Einkommens sehr oft nicht in der Lage sind, ihre soziale Absicherung alleine zu organisieren. Die Künstlersozialkasse ist bis heute ein exzellentes Beispiel dafür, wie Wirtschaft und Staat gemeinsam Verantwortung für die soziale Sicherung von Freiberuflern übernehmen können. Die Wilhelmshavener Zeitung nannte Herbert Ehrenberg einen „friesisch-ostpreußischen Dickschädel“. Ohne seine Hartnäckigkeit hätte es die Künstlersozialkasse nicht gegeben. Wir sagen Danke!“ Pressemitteilung des Deutschen Kulturrats vom 26. Februar 2018 externer Link

  • BVerfG nimmt Beschwerde gegen Künstlersozialabgabe nicht an. DPV und bdfj begrüßen Bekenntnis zur Künstlersozialkasse
    „… Ein Unternehmen hatte im Jahr 2015 vor dem Bundesverfassungsgericht den Einwand bezüglich der Rechtmäßigkeit der Künstlersozialabgabe eingereicht. Diese Beschwerde wurde vom Bund der Steuerzahler unterstützt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun einstimmig geurteilt, dass die Verfassungsbeschwerde (Az. I BvR 2885/15) nicht angenommen wird. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Der DPV Deutscher Presse Verband und die bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten begrüßen diese Entscheidung. “Die Künstlersozialabgabe sichert die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung von freiberuflichen Künstlern und Publizisten, zu denen auch Journalisten zählen”, sagt Christian Laufkötter, Pressesprecher der Berufsverbände DPV und bdfj. “Unternehmen, die mit freiberuflichen Künstlern oder Publizisten zusammenarbeiten, werden über die Abgabe an diesem sozialstaatlichen Prozess beteiligt und übernehmen damit auch einen wichtigen Teil der Verantwortung für den Sozialstaat.”…“ Pressemeldung von PR-Gateway.de vom 16. Februar 2018 bei digitaldaily externer Link
  • Künstlersozialkasse: Bürokratievorwurf unhaltbar
    Der Deutsche Journalisten-Verband weist den von einzelnen Arbeitgebern erhobenen Bürokratievorwurf gegen die Künstlersozialversicherung zurück. „Die Regelungen zur Künstlersozial-abgabe für selbständige Künstler und Publizisten sind erheblich einfacher als das Beitragsrecht für Angestellte“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Er reagiert damit auf Vorwürfe, die von den hessischen Unternehmerverbänden aktuell erhoben werden. „Den Arbeitgebern geht es offenbar darum, sich aus der sozialen Verantwortung für Versicherungskosten ihrer Mitarbeiter zu stehlen“, so Überall…“ djv-Pressemitteilung vom 30. August 2016 externer Link
  • Arbeitgeber beklagen Bürokratie bei Künstlersozialkasse
    „Die deutsche Wirtschaft übt harsche Kritik an der Künstlersozialkasse. Selbständige Künstler und Journalisten sollen allein für Rente, Kranken- und Arbeitslosenversicherung aufkommen. (…) Der Gesetzgeber müsse den Aufwand dringend reduzieren, so der hessische Wirtschaftsvertreter Fasbender. Gelinge das nicht, müsse die KSK eben abgeschafft werden. Zuletzt nahm die Künstlersozialkasse 250 Millionen Euro aus der Wirtschaft ein, 175 Millionen aus dem Bundeshaushalt und 460 Millionen aus Versichertenbeiträgen. Die Wirtschaft plädiert dafür, den Zuschuss von Unternehmensseite zu streichen. Die KSK-Versicherten sollten die Beiträge in Zukunft komplett selbst überweisen. Die Wirtschaft will seit längerem weniger Geld für die KSK zahlen.“ Bericht vom 29. August 2016 bei Spiegel online externer Link
  • Kein freier Fall. Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf, um Künstlersozialkasse zu stabilisieren
    Seit Jahren steht die Künstlersozialkasse auf wackligen Füßen. Einen Tag vor dem 1. Mai hat sich das Bundeskabinett nun dafür ausgesprochen, diese soziale Errungenschaft zu stabilisieren. Dafür hat es einen Gesetzentwurf beschlossen. Die Novelle soll sicherstellen, daß Unternehmen, die regelmäßig Künstler, Musiker, Publizisten oder Journalisten beschäftigen, ihrer Pflicht nachkommen, die dafür fälligen speziellen Sozialabgaben zu zahlen. Sie wolle einen weiteren Anstieg des Abgabensatzes vermeiden, wie die Bundesregierung am Mittwoch mitteilte…“ Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 02.05.2014 externer Link. Siehe dazu:

    • Kulturstaatsministerin Grütters begrüßt Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung
      Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird die regelmäßige Überprüfung und Beratung der Arbeitgeber im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe sichergestellt. Dadurch sollen ein weiterer Anstieg des Künstlersozialabgabesatzes vermieden und mehr Abgabegerechtigkeit hergestellt werden…“ Pressemitteilung der Bundesregierung vom  30. April 2014 externer Link
  • Bundesregierung prüft Abschaffung der Künstlersozialkasse
    Die Künstlersozialkasse ist im parlamentarischen Betrieb ein Dauerbrenner. In den 80er Jahren eingeführt, um Kreativschaffenden und Publizisten eine kostengünstige Krankenversicherung zu ermöglichen, gerät die Kasse zuverlässig jedes Jahr aufs Neue in die Kritik. Nämlich immer dann, wenn die Beitragssätze für die Künstlersozialabgabe neu festgesetzt werden. Diese müssen von den Unternehmen abgeführt werden, die Aufträge an freiberufliche Kreativschaffende vergeben. Besonders unbeliebt ist es natürlich, wenn die Beiträge steigen. So auch jetzt wieder: Nach dem neuesten Entwurf der Künstlersozialabgabeverordnung (KSAVO) soll der Satz im Jahr 2014 von derzeit 4,1% auf 5,2% steigen…“ Artikel von Ilja Braun vom 16.September 2013 im Blog der Linkspartei externer Link.  Aus dem Text: „… Kein Politiker traut sich, die Abschaffung der Künstlersozialkasse zu fordern, weil er den Aufschrei fürchten müsste, den es nach sich ziehen würde, wenn ein Großteil der 170.000 dort versicherten Künstler und Publizisten fortan von Hartz IV leben müsste. Zugleich traut sich von den Verteidigern der Künstlersozialkasse niemand, die Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, weil alle fürchten, dass dann die Künstlersozialkasse erst recht unter Beschuss geraten würde. Stattdessen fordern die Kulturverbände jetzt stärkere Kontrollen der Unternehmen durch die Deutsche Rentenversicherung. Nur vor dem Hintergrund dieser Stillhalte- und Diskussionsvermeidetaktik konnte geschehen, was jetzt geschehen ist: Die Bundesregierung prüft mittlerweile die Abschaffung der Künstlersozialkasse. Genauer gesagt: Sie prüft im Rahmen des Projekts „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS), ob es nicht vielleicht effektiver ist, wenn zukünftig die Kreativen den Abgabesatz der Unternehmen mit übernehmen – zusätzlich zu ihrem eigenen Krankenversicherungsbeitrag. Sie könnten die Differenz dann ja auf ihre Rechnungen draufschlagen…“
  • Petition: Sozialversicherung – Prüfung der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung durch Rentenversicherung
    Der Deutsche Bundestag möge die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen – spätestens alle vier Jahre – zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende Künstler und/oder freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind…“ Petition von Hans-Jürgen Werner vom 10.06.2013 externer Link (Mitzeichnungsfrist: 09.07.2013 – 06.08.2013)
  • Nachlassende Beitragsmoral. Gewerkschafter sehen die Künstlersozialversicherung in Gefahr
    Rund 180 000 freischaffende Künstler und Publizisten werden von der Künstlersozialkasse unterstützt. Die von Staat, Unternehmen und aus Beiträgen finanzierte Versicherung tritt für diese Gruppen wie ein regulärer Arbeitgeber auf. Doch mehr und mehr Unternehmen scheinen nun ihre Beiträge schuldig zu bleiben…“ Artikel von Velten Schäfer in Neues Deutschland vom 24.07.2013 externer Link
  • ver.di kritisiert „Worthülsen“ der Bundesregierung wegen Finanzierung der Künstlersozialkasse. Ausschuss streicht Bestimmung „mindestens alle vier Jahre“ die Unternehmensabgaben zu überprüfen
    Bei der Auseinandersetzung um die Künstlersozialkasse geht es darum, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die bei allen Unternehmen mit Beschäftigten regelmäßig die korrekte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen prüft, auch untersuchen soll, ob für Aufträge an selbstständige Medien- und Kulturschaffende die Künstlersozialabgabe, also der „Arbeitgeberanteil“ zur Sozialversicherung, an die Künstlersozialkasse abgeführt wurde. Letzteres sollte nach einem „Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der bundesunmittelbaren Unfallkasse, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes sowie zur Änderung anderer Gesetze“ (BT-Drs. 17/12297) der Bundesregierung „mindestens alle vier Jahre“ geschehen. Das wird nun nicht Gesetz. Wie oft die DRV Unternehmen auch auf korrekte Zahlung der Künstlersozialabgabe prüft, darf und kann sie nun weitgehend selbst entscheiden…“ dju-Mitteilung vom 10.06.2013 externer Link

Siehe dazu auch

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=32824
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