[Kampagne] Für einen steuerfreien Mindestlohn von 11 Euro

Kampagne: Für einen steuerfreien Mindestlohn von 11 EuroEckregelsatz Hartz IV: Mindestens 600 Euro statt 409 Euro! / Gesetzlicher Mindestlohn: Mindestens 11 Euro brutto die Stunde, lohnsteuerfrei! Dies sind die neuen Forderungen einer neuen Bündnisplattform seit 1. Januar 2017 für 600 Euro Hartz-IV-Eckregelsatz und 11 Euro steuerfreien Mindestlohn (der auch das LabourNet Germany angehört) auf deren neuen Homepage externer Link. Siehe dort, neben der Broschüre „Was ist eigentlich das Existenzminimum?“, die Bündnisplattform 600-11 (steuerfrei) externer Link – ist der Kern dieser Kampagne und kann durch Einzelpersonen und Organisationen unterstützt werden. Siehe dazu:

  • Neues Flugblatt: „Mindestens 600 Euro statt 416 Euro! Mindestens 11 Euro brutto die Stunde lohnsteuerfrei!“ New
    Für die Kampagne gibt es ein 2018 aktualisiertes Flugblatt externer Link . Das Flugblatt kann auch über info@klartext-info.de  kostenlos bestellt werden. Das Flugblatt ist auch ein Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion um die Äußerung von Gesundheitsminister Spahn, dass mit Hartz-IV die Armut bekämpft sei. Es nimmt auch Stellung zum Verhältnis von Hartz-IV und Löhnen.
  • Gewerkschaftliche Steuerkonzepte (DGB und GEW) und ihre Bewertung
    Aus dem Beitrag von Reinhard Frankl über gewerkschaftliche Steuerkonzepte (DGB und GEW) beim KLARtext-Wochenende am 12.-14. Mai 2017ging hervor, dass die Modelle zwar einges an zusätzlichen Mitteln in die öffentlichen Kassen spülen würden (GEW: 99 Mrd), ohne die unteren Einkommen zusätzlich zu belasten bzw. sie sogar etwas zu entlasten. Unsere Forderung nach einem steuerlichen Grundfreitrag, der ein Existenzminimum (Mindestlohn, Mindestrente) steuerfrei stellen würde, wird aber nicht erfüllt. Während die GEW den Grundfreibetrag gerade mal um wenige hundert Euro auf 9000 erhöht sehen will, sehen die Eckpunkte des DGB eine Erhöhung auf  11.000 Euro pro Jahr bzw 917 Euro pro Monat vor. Der gegenwärtige Mindestlohn ergibt bei einer 38,5 Stundenwoche mtl. 1.476 Euro und jährlich 17.712 €. Die Sozialversicherungs-Abzüge betragen 306,65 €, so dass sich vor Steuern ein Betrag von 1.169 Euro ergibt. Der DGB tritt also derzeit dafür ein, den gegenwärtigen Mindestlohn mit einem von ihm vorgeschlagenen Eingangssteuersatz von 22% (!!) zu besteuern.“ Aus dem KLARtext-Newsletter vom Mai 2017 – wir danken für die Freigabe! Siehe dazu:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=110419
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