Verfassungsschutz-Klausel gefährdet gemeinnützige Organisationen

Dossier

Verfassungsschutz-Klausel gefährdet gemeinnützige OrganisationenEs begann mit einer grundsätzlichen Sache: 36 NGOs kritisieren geplantes Steuergesetz 2013 / Offener Brief an Bundestagsabgeordnete: Zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich gegen ein Gesetzesvorhaben gewandt, das dem Verfassungsschutz ermöglichen würde, de facto über den Fortbestand gemeinnütziger Organisationen zu entscheiden. Sie forderten die Bundestagsabgeordneten jetzt in einem offenen Brief auf, dem Steuergesetz 2013, das morgen in erster Lesung im Parlament debattiert wird, ihre Zustimmung zu verweigern. Mit dem vorgelegten Gesetz will die Bundesregierung die Abgabenordnung (AO) so ändern, dass Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht im Zusammenhang mit Extremismus genannt werden, die Gemeinnützigkeit ohne Prüfung entzogen wird (§ 51, Absatz 3, AO)…“ (Presseerklärung vom 27.6.2012) Leider kamen schnell konkrete Fälle hinzu: dem Frauenverband Courage e.V.  und später auch attac sowie Doña Carmen e. V. wurde durch die jeweiligen Finanzämte die Gemeinnützigkeit abgesprochen, nun droht dies auch VVN-BdA und Campact,  DemoZ  und Change.org sowie nun NachDenkSeiten und innn.it e.V.  – wir dokumentieren alle Aspekte der Problematik:

Grundsätzliches

  • ZiviZ-Survey 2023: 30.000 Vereine verstummen und unterlassen politische Beteiligung wegen zu engem Gemeinnützigkeitsrecht 
    „… Der Thinktank “Zivilgesellschaft in Zahlen” (ZiviZ) im Stifterverband hat heute (7.3.2023) Trendergebnisse des ZiviZ-Survey 2023 vorgestellt. Der ZiviZ-Survey ist eine repräsentative Befragung der organisierten Zivilgesellschaft und erfasst seit 2012 in regelmäßigen Abständen Strukturmerkmale und Entwicklungen. Der ZiviZ-Survey 2023 wurde im Herbst 2022 durchgeführt. Zur Befragung gehörte ein Themenschwerpunkt “Zivilgesellschaft in der Demokratie”. Zu den von ZiviZ festgestellten Trends der vergangenen Jahre gehört, dass sich zivilgesellschaftliche Organisationen immer häufiger als Impulsgeber für sozialen Wandel oder auch als Akteure der politischen Willensbildung verstehen. Sie möchten mit ihren Aktivitäten und Angeboten Gesellschaft und Politik mitgestalten. Ein aktueller Befund: In Teilen der Zivilgesellschaft besteht Verunsicherung, inwiefern politische Mitgestaltung Gefahren für den Gemeinnützigkeitsstatus bergen. Insgesamt geben fünf Prozent der Organisationen an, sich aus Sorge um ihren Gemeinnützigkeitsstatus nicht intensiver politisch zu engagieren. Bei einem von ZiviZ erhobenen Stand von 656.888 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland bedeutet das: 30.000 Vereine mischen sich nicht für Demokratie ein, obwohl sie es wollen. Besonders stark ist die Sorge in den Engagementfeldern Umwelt (elf Prozent) und internationale Solidarität (zehn Prozent). Im Kulturbereich sind es fünf Prozent, bei Sport und Katastrophenschutz immer noch vier Prozent. Die Ergebnisse des Ziviz-Survey zeigen auch, dass die politische Mitgestaltung für gemeinnützige Organisationen völlig normal ist. (…) Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von an die 200 Vereinen und Stiftungen: “Dass Tag für Tag wichtiges Engagement für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit unterbleibt, weil Vereine um ihren Gemeinnützigkeits-Status bangen, wissen wir – Politiker:innen haben uns das oft nicht geglaubt. Dass einer von 20 Vereinen aus dieser Sorge heraus seine Arbeit beschränkt, hat mich dennoch überrascht. In der Allianz ‘Rechtssicherheit für politische Willensbildung’ arbeiten wir täglich an Freiraum für zivilgesellschaftliches Handeln. Trotzdem haben wir das Problem unterschätzt. Vermutlich ist die Zahl sogar höher. Denn selbst bei einer anonymen Befragung geben Vorstände solche Ängste oft nicht an. Die repräsentativen Ziviz-Zahlen zeigen, dass es nicht nur um eine Handvoll Vereine geht, deren Arbeit durch das zu enge Gemeinnützigkeitsrecht beschränkt wird. Es geht nicht nur um Vereine, deren Mission immer mit politischer Einmischung verbunden ist, wie etwa Umweltvereine. Auch vier Prozent der Sportvereine oder der Katastrophenschutz-Organisationen unterlassen demokratisches Engagement, um ihr Kerngeschäft zu schützen. Das ist alarmierend. Wer Demokratiebildung und darüber hinaus Engagement für Rechtsstaatlichkeit will, muss handeln. SPD, Grüne und FDP haben dazu im Koalitionsvertrag Sofortmaßnahmen vereinbart. Die müssen endlich angegangen werden.” Pressemitteilung der Allianz ‚Rechtssicherheit für politische Willensbildung‘ e.V. vom 7. März 2023 externer Link („30.000 Vereine verstummen wegen zu engem Gemeinnützigkeitsrecht“) mit weiteren Informationen
  • Was im Koalitionsvertrag zu Zivilgesellschaft und Gemeinnützigkeit steht: „Der Großteil unserer Forderungen wird aufgegriffen“ 
    „Die neue Regierungskoalition nimmt sich mehr Fortschritt vor – auch bei Gemeinnützigkeit und der Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Wir stellen hier wichtigste Aussagen zusammen. (…) Vieles ist nur grob vereinbart. Wir erwarten, dass die Koalition 2022 einen Prozess startet, zusammen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, um ein Gesetz auf den Weg zu bringen, eventuell mehrere Gesetze in verschiedenen Geschwindigkeiten. (…) Der Großteil unserer Forderungen wird aufgegriffen. Wir haben auch bereits Vorschläge zu Gesetzesformulierungen gesammelt. Über die EU-Initiative hinaus gibt es keine weiteren Aussagen zu Änderungen im Vereins- oder Stiftungsrecht (das zusammen mit dem Gemeinnützigkeitsrecht rechtliche Grundlage der meisten Organisationen ist). (…) Zu einer Neudefinition des gemeinnützigen Zwecks der politischen Bildung findet sich keine Aussage – jedoch kann diese aus der Vereinbarung “konkretisieren und ergänzen gegebenenfalls hierzu auch die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke” zusammen mit hier beschriebenen Notwendigkeiten folgen. Mit “politischen Stiftungen” sind die parteinahen Stiftungsvereine wie Konrad-Adenauer-Stiftungen gemeint (meist als Vereine organisiert). Die Vereinbarung könnte mit umfassen die Forderung nach einem Gesetz, das auch Ausschlusskriterien formuliert, so dass der AfD-verbundene Verein “Desiderus-Erasmus-Stiftung” von Fördermitteln ausgeschlossen wäre. (…) Ein Demokratiefördergesetz zur Absicherung wichtiger Aktivitäten war in der vergangenen Koalition gescheitert. Wir können uns vorstellen, dass der Prozess der Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts Teil eines solchen Artikel-Gesetzes wäre, um nicht nur Fördermittel bereitzustellen, sondern auch die Grundlage der Tätigkeiten abzusichern. (…) Zur Abschaffung der Beweislastumkehr steht nichts im Koalitionsvertrag. Bündnis 90/Die Grünen hatten die Forderung im Wahlprogramm stehen, die SPD hat dazu einen Parteitagsbeschluss. Wir werden darauf drängen, in den kommenden Gesetzesänderungen und vorangehenden Diskussionen auch dies zu prüfen. Eine Abgrenzung zu Gegner:innen von Demokratie und Toleranz, eine Abgrenzung zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist unabhängig davon. Es geht hier um das Verfahren der Prüfung und Beweisführung. (…) Das ab 1. Januar 2022 geltende Lobbyregister-Gesetz ist mit heißer Nadel gestrickt und beachtet die Spezifika gemeinnütziger Organisationen nicht ausreichend (…) Das Wahlrecht ist verknüpft mit weiteren Aspekten der Teilhabe. Direkte Demokratie und Abstimmungen sind nicht vorgesehen. Es besteht das Risiko, dass durch von oben geplante Beteiligungsverfahren unabhängige Beteiligung bis hin zum Protest an den Rand geschoben wird statt diese zivilgesellschaftliche Selbstermächtigung zu stärken…“ Analyse von Stefan Diefenbach-Trommer vom 25. November 2021 bei Zivilgesellschaft ist gemeinnützig externer Link
  • Finanzielle Austrocknung. Gemeinnützigkeit und Klassenkampf: Der Staat gegen ATTAC, VVN-BdA und Marxistische Abendschule 
    Seit zwölf Jahren versuchen Regierungen, Parteien und Lobbyverbände politisch missliebige Organisationen, also emanzipatorische, fortschrittliche, kapitalkritische Vereine, mundtot zu machen, ihnen – so Wolfgang Schäuble (CDU) – »den Nährboden zu entziehen«, und zwar über das Gemeinnützigkeitsrecht. Das heißt: Die steuerbefreiende Gemeinnützigkeit wird ihnen entzogen. Damit haben sie selbst auf alle Einkünfte, einschließlich Mitgliedsbeiträge und das alles entscheidende Spendenaufkommen sowie wirtschaftliche Tätigkeiten wie Schriftenverkäufe wieder bis zu 40 Prozent Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer abzuführen. An öffentlichen Fördermaßnahmen oder solchen anderer gemeinnütziger Einrichtungen können sie nicht mehr teilnehmen. Insbesondere die so wichtigen Spender und Beiträger können davon nichts mehr von ihrer Einkommenssteuer absetzen. Diese gebündelten Maßnahmen der finanziellen Austrocknung ordnen sich in die gegenwärtige Gesamtstrategie hin zum autoritärer werdenden Staat ein: verschärfte Polizei- und Versammlungsgesetze, ausufernde digitale Bürgerüberwachung als Ausdruck wachsender Angst vor basisdemokratischen Bewegungen, vor allem in ihrer qualifizierten, strukturierten und daher handlungsfähigen Form, nämlich zivilgesellschaftlichen Vereinigungen. Die herrschenden Nutznießer einer mehr und mehr in Frage gestellten und bröckelnden Gesellschaftsordnung bauen mit wachsendem Krisenbewusstsein vor…“ Artikel von Hans E. Schmitt-Lermann als Vorabdruck aus Marxistischen Blättern in der jungen Welt vom 02.09.2021 externer Link
  • Bürgerbewegung Finanzwende verzichtet auf den steuerrechtlichen Status der Gemeinnützigkeit 
    Vor zwei Jahren hat die Bürgerbewegung Finanzwende eine Lücke in der Zivilgesellschaft geschlossen: als erste Organisation, die sich dem Kampf für einen gemeinwohlorientierten Finanzmarkt verschrieben hat. Seither können wir bereits einige Erfolge dank unserer Kampagnenarbeit und der Unterstützung vieler tausend Bürgerinnen und Bürger vorweisen: so haben etwa erste Banken ihre überteuerten Dispozinsen abgesenkt und die Staatsanwaltschaft Köln, die den Strafprozess gegen Verdächtige aus den CumEx-Geschäften – dem größten Steuerraub in der Bundesrepublik – führt, wurde endlich mit deutlich mehr Ermittlern und Staatsanwälten ausgestattet. Doch wir haben an einigen Stellen auch festgestellt, dass es mehr braucht, als wir mit unserer bisherigen Aufstellung als gemeinnütziger Verein leisten können. So konnten wir uns beispielsweise nicht aktiv für eine Finanztransaktionssteuer einsetzen, die endlich auch die Finanzindustrie an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen würde. Nötig ist aber eine starke Interessenvertretung für Bürgerinnen und Bürger gegen die Finanzlobby im politischen Raum. Deswegen gehen wir einen entscheidenden Schritt: die Bürgerbewegung Finanzwende verzichtet auf den steuerrechtlichen Status der Gemeinnützigkeit, um volle inhaltliche Schlagkraft und Souveränität zu gewinnen…“ Erklärung “ Finanzwende verschafft sich mehr politische Schlagkraft“ vom 1.2.2021 auf deren Homepage externer Link
  • Vor den Karren der AfD gespannt: Die Hamburger Finanzbehörde sollte nicht blind dem Verfassungsschutz folgen, wenn sie über Gemeinnützigkeit entscheidet. Denn das nützt den Rechten 
    „Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit linker Organisationen durch die Finanzbehörde wirkt wie ein billiger Trick, um eine unliebsame Gegenkultur finanziell auszutrocknen. Vielleicht ist dieser Schluss aber etwas übereilt, denn es ist schwer zu sagen, warum der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) da überhaupt Ambitionen haben sollte – es ist ja gar kein Wahlkampf. Wahrscheinlicher ist, dass die Behörde sich vor den Karren der Rechten spannen lässt und es nicht mal merkt. Zur gesellschaftlichen Rechten muss man leider auch den Verfassungsschutz zählen, Observateur*in und Objekt der Observation sind beim Verfassungsschutz ja schwer zu trennen – jedenfalls wenn es um rechte Strukturen geht. Nach links verläuft die Grenze zur Feindin hingegen scharf. Dass das Hamburger Landesamt die Marxistische Abendschule beobachtet, zeigt schon, welches Weltbild bei der Behörde vorherrscht. Wer die Lektüre des Wirtschaftsphilosophen und die Auseinandersetzung mit linker Gesellschaftskritik als verfassungsgefährdend begreift, muss ein ziemlich starres Weltbild haben. Was wenig überraschend ist für eine Behörde, die eine zehnfache rechtsterroristische Mordserie jahrelang übersehen hat. (…) Die Finanzbehörde macht es sich einfach, indem sie sagt, die Rechtslage sei nun mal so, dass nicht gemeinnützig sein könne, wer im Verfassungsschutzbericht auftauche. Nach allen Pannen, die sich der Verfassungsschutz erlaubt hat, inklusive eines jahrelangen Vorsitzenden Hans-Georg Maaßen, sollte sie schon etwas mehr Rückgrat zeigen und nicht blind den Einschätzungen dieser unseriösesten aller Behörden folgen. Wer kritische Bildung stärken will und an einer informierten pluralen Gesellschaft interessiert ist, müsste doch kurz nachdenken, bevor er einem ehrenamtlich organisierten Marx-Lesekreis finanzielle Nachteile aufbürdet. Wahrscheinlich greifen da in der SPD-geführten Finanzbehörde aber auch antikommunistische Reflexe. Die AfD dürfte das ziemlich freuen.“ Kommentar von Katharina Schipkowski vom 19. Januar 2021 in der taz online externer Link – sehr gut! Leider kommt zu dem Thema, dass der VS traditionell ja nicht die Verfassung sondern vor allem die kapitalistische Wirtschaft – trotz verfassungswidriger Allüren – schützt, viel zu selten was. Am wenigsten Gemeinnützig ist die herrschende kapitalistische Ideologie…
  • Jahressteuergesetz 2020 – das ändert sich 
    Mit dem Jahressteuergesetz 2020 kommen zahlreiche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Der Bundestag hat das Gesetz am 16.12.2020 beschlossen, der Bundesrat hat am 18.12.2020 zugestimmt. Die Änderungen der Abgabenordnung sollen “am Tag nach der Verkündung” in Kraft treten, so dass etwa das Gebot zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Organisationen voraussichtlich schon für 2020 aufgehoben ist. Änderungen wie die Anhebung der Übungsleiterpauschale gelten erst ab 2021. Die Änderungen bringen viele Erleichterungen und Verbesserungen, aber lösen noch lange nicht alle Probleme. Auf der Positivseite stehen unter anderem fünfeinhalb neue Zwecke, darunter Klimaschutz und die Hilfe gegen Diskriminierung wegen geschlechtlicher Orientierung/Identität. Es fehlen weitere neue Zwecke wie Förderung der Menschenrechte. Es fehlt auch eine gesetzliche Klarstellung zur politischen Betätigung für gemeinnützige Zwecke. Die Fraktion von CDU/CSU war der Meinung, die Klarstellung sei unnötig, weil solche Tätigkeiten problemlos möglich seien. Die Praxis jedoch zeigt große Verunsicherung und auch Beschränkungen durch Finanzämter. Hier eine Übersicht der Änderungen und der noch ausstehenden Änderungen. Diese Übersicht stellt keine rechtliche Beratung da…“ Übersicht bei Zivilgesellschaft ist gemeinnützig externer Link, siehe auch:

  • Gegen die Gemeinnützigkeit von Attac und Co.: Politik duldet keine kollektive Klugheit
    Das Parlament hat über die Rechte von Vereinen und Stiftungen entschieden. Mit dem Ergebnis: Der Einfluss der Zivilgesellschaft ist weitgehend unerwünscht
    Nur mal so gefragt: Sind Sie für mehr Frieden in der Welt? Liegt Ihnen die Förderung der Grund- und Menschenrechte am Herzen? Wollen Sie mehr soziale Gerechtigkeit, informationelle Selbstbestimmung und/oder Gleichstellung der Geschlechter? Sollten Sie eines dieser Ziele oder gar alle verfolgen wollen, dann gründen Sie besser keinen Verein. Jedenfalls keinen, der sich aus steuerbegünstigten Spenden finanzieren will. Der Bundestag hat am Mittwochabend einen Antrag der Linksfraktion abgelehnt, der forderte, die genannten Ziele für gemeinnützig zu erklären. Nur die Grünen hatten sich angeschlossen. In den neuen Regeln für die Gemeinnützigkeit von Vereinen und Stiftungen, die der Bundestag nun beschlossen hat und die der Bundesrat am Freitag endgültig absegnen wird, sind diese Forderungen nicht berücksichtigt. Wer als gemeinnützig gelten will, darf sich zwar in Zukunft auch für Klimaschutz und Ortsverschönerung einsetzen – immerhin. Auch der Freifunk, also das nichtkommerzielle Bereitstellen von WLAN, wird ab sofort begünstigt. Aber der Rest scheiterte an der Mehrheit des Bundestages und der Länder. Nicht einmal eine Klarstellung, dass ein Verein für seine steuerbegünstigten Zwecke auch politisch aktiv werden darf, war zu erreichen
    …“ Kommentar von Stephan Hebel vom 17.12.2020 in der FR online externer Link – siehe von ihm ebd.: Klima ja, Frieden nein externer Link
  • Vorstoß gegen Repression. Bundestag debattiert Jahressteuergesetz 2020. Die Linke fordert Neuregelung des Gemeinnützigkeitsrechts
    Die größte und älteste antifaschistische Organisation des Landes setzt ihren Kampf gegen die Finanzbehörden fort. Für diesen Mittwoch ruft die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) zu einer Kundgebung auf der Reichstagswiese vor dem Bundestag auf. Das Motto: »Antifaschismus ist gemeinnützig!« Der Protest sollte auf die Debatte im Bundestag zum Jahressteuergesetz 2020 aufmerksam machen, die für Mittwoch abend geplant ist. Dort steht auch ein Antrag auf der Tagesordnung, mit dem die Fraktion Die Linke die VVN-BdA unterstützt. Der Antrag trägt die Überschrift »Zivilgesellschaft ist gemeinnützig«. Im Text heißt es, das Gemeinnützigkeitsrecht werde – gestützt auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs – »in erschreckender Weise dazu eingesetzt, um auf politisch unliebsame Vereine Druck auszuüben, ihnen mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit zu schaden und sie in Verruf zu bringen«. Verwiesen wird darauf, dass neben der VVN-BdA auch dem globalisierungskritischen Netzwerk ATTAC und der Kampagnenplattform Campact der Status der Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Politisch eher rechts stehende Vereine wie die »Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik« – eine Organisation der Rüstungslobby – hätten diesen Status dagegen bis heute. (…) Die VVN-BdA begrüßte den Vorstoß der Linksfraktion. Allerdings fehle darin die Forderung nach Streichung des Paragraphen 51 der Abgabenordnung, erklärte die Bundesvorsitzende Cornelia Kerth am Dienstag gegenüber jW. In diesem Paragraphen ist festgehalten, dass Körperschaften die Gemeinnützigkeit entzogen werden kann, wenn sie etwa in einem Verfassungsschutzbericht auftauchen. Die in der Vorschrift enthaltende Umkehr der Beweislast müsse korrigiert und der Einfluss der Ämter für Verfassungsschutz begrenzt werden. Es sei »demokratiefremd, einem Geheimdienst die Entscheidung über die zulässige Bandbreite gesellschaftlicher Debatten und die Gemeinnützigkeit von Vereinen zu überlassen«.Artikel von Kristian Stemmler in der jungen Welt vom 16.12.2020 externer Link
  • [Petition] Engagement gegen Rassismus ist gemeinnützig: Der Bundestag muss dies garantieren! 
    Es reicht nicht, Fördermittel gegen Rassismus bereitzustellen. Wir fordern den Bundestag auf: Stellen Sie sicher, dass Engagement gegen Rassismus und für die Demokratie als gemeinnützig anerkannt wird! Schaffen Sie passende Zwecke in der Abgabenordnung Stellen Sie klar, dass zur Gemeinnützigkeit auch politisches Engagement gehörtPetition vom 04.11.2020 externer Link der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ an Deutscher Bundestag bei openPetition. Siehe dazu:

    • Zivilgesellschaft ist gemeinnützig – Forderungen zur Änderung der Rechtslage 
      „Die in der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” zusammengeschlossenen Vereine und Stiftungen fordern ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht, das über das Steuerrecht hinaus geht und die wichtige Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen für Demokratie und politische Entscheidungen anerkennt. Zivilgesellschaftliche Organisationen nehmen eine wichtige Aufgabe in der politischen Willensbildung wahr, ohne politische Partei zu sein. Um Rechtssicherheit in der Gemeinnützigkeit für diese Organisationen zu schaffen, fordert die Allianz kurzfristig folgende Änderungen der Abgabenordnung (AO): – Erstens: Ergänzung der Liste gemeinnütziger Zwecke – Zweitens: Klarstellung, dass die Beteiligung an der politischen Willensbildung unschädlich für die Gemeinnützigkeit ist – Drittens: Demokratieklausel für Tätigkeit über eigenen Zweck hinaus – Viertens: Befreiung der Förderung des demokratischen Staatswesens – Fünftens: Keine Beweislastumkehr – Sechstens: Bessere Förderung von Auslandstätigkeit (…)Die Schaffung eines neuen Steuerstatus einer “Politischen Körperschaft” ist keine Lö­sung der von uns genannten Probleme. Sich selbstlos politisch einmischende Vereine entsprechen der Logik gemeinnütziger Organisationen viel mehr als einer Partei oder Wählergemeinschaft. So ein neuer Status könnte für einige wenige Organisationen hilfreich sein, die sich über viele Zwecke hinweg oder auch für ganz neue Zwecke poli­tisch einmischen. Doch zuvor muss die Abgabenordnung wie von uns gefordert angepasst werden. Sonst droht eine Entpolitisierung der Gemeinnützigkeit. Tausende Vereine würden in den neuen Status gedrängt oder müssten sich zwischen gemeinnüt­zig oder politisch entscheiden. (…) Die Änderung der Abgabenordnung erfordert ein Gesetzgebungsverfahren. Ein erster hilfreicher Schritt könnte aber bereits vorher durch den Bundesminister der Finanzen getan wer­den. Er kann mit einem Federstrich die Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Orga­nisationen deutlich erhöhen, indem er den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) von den Beschränkungen zur Beeinflussung der staatlichen Willensbildung befreit…“ Forderungen der Allianz ‚Rechtssicherheit für politische Willensbildung‘ externer Link mit Möglichkeit der Unterstützung durch Mitunterzeichnung (ohne Datum)
  • Gemeinnützigkeit: Bündnis stellt Forderungskatalog vor – Entscheidende Woche im Bundestag für Zivilgesellschaft 
    „Diese Woche fallen wichtige Entscheidungen zur Zukunft gemeinnütziger Organisationen und Vereine: Am Mittwoch steht das Jahressteuergesetz auf der Tagesordnung des Finanzausschusses, am Freitag wird es im Bundestag beraten. Zusammen mit einem breiten Bündnis aus zwölf weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren von Amnesty International über Campact bis zum Deutschen Tierschutzbund hat Attac daher heute einen aktuellen Forderungskatalog zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vorgestellt. Die Kernforderungen sollen dringend in das Jahressteuergesetz einfließen. Die 13 Organisationen sind sich einig, dass die Abgabenordnung (AO) und der dazugehörige Anwendungserlass, mit dessen Hilfe die Finanzämter das Gemeinnützigkeitsrecht auslegen, dringend nachgebessert werden müssen. Ihre gemeinsamen Kernforderungen lauten: 1. Ergänzung fehlender gemeinnütziger Zwecke 2. Neuauslegung des bestehenden gemeinnützigen Zwecks „politische Bildung” 3. Rechtssicherheit für politische Betätigung zur Verfolgung des eigenen Zwecks 4. Engagement über die eigenen Satzungszwecke hinaus 5. Streichung der Beweislastumkehr. Darüber hinaus kritisiert das Bündnis Überlegungen von Bund und Ländern, eine neue politische Körperschaft außerhalb des Gemeinnützigkeitsrechts zu schaffen, mit der die emanzipatorische Zivilgesellschaft gespalten würde in einen angeblich unpolitischen gemeinnützigen Teil und einen angeblich nicht gemeinnützigen politischen Teil. „Zivilgesellschaftliche Organisationen sind eine große Stütze unserer Gesellschaft. Wie relevant das Engagement der gemeinnützigen Zivilgesellschaft ist, hat die Corona-Pandemie erneut in drastischer Weise gezeigt. Aber auch als Wächterin über eine funktionierende Demokratie, Teilnehmerin an der politischen Willensbildung und nicht zuletzt zur Bildung von Gemeinschaft und Gemeinsinn leistet die Zivilgesellschaft einen unschätzbaren Dienst“, heißt es in dem Bündnispapier. Das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) gegen Attac aus dem Januar 2019 habe das Verständnis vieler gemeinnütziger Organisationen erschüttert, gestaltender Teil dieser Gesellschaft zu sein. Seitdem sei die Unsicherheit darüber, wie sehr sie sich auch politisch engagieren dürfen, ohne den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit zu riskieren, noch größer geworden. „Betroffen von dieser Rechtsunsicherheit sind jedoch nicht nur primär politisch aktive Organisationen. Regelungsbedarf besteht für Akteur*innen aus der Breite der Gesellschaft: für Sportvereine, Musikvereine, Bürger*innenvereine wie auch für Umweltorganisationen oder Initiativen, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus und für soziale Gerechtigkeit einsetzen“, schreiben die Verfasser*innen weiter…“ Attac-Pressemeldung am 2. November 2020 externer Link zum Forderungskatalog zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts externer Link
  • Urteil über Umwege: Geheimdienst entscheidet über Gemeinnützigkeit mit
    Seit 2014 führt der deutsche Inlandsgeheimdienst Listen über Organisationen, die seiner Ansicht nach nicht gemeinnützig sein dürfen. Im vergangenen Jahr führte dies erstmals dazu, dass ein Verein seine Gemeinnützigkeit verlor. Damit umgeht die Verwaltung eine eigentlich gescheiterte gesetzliche Regelung, wie von uns veröffentlichte Dokumente zeigen. (…) Zurückzuführen ist die Aberkennung der Gemeinnützigkeit auf den sogenannten Verfassungsschutz, der über Umwege über die Gemeinnützigkeit von Vereinen mitentscheidet. Wie unsere Recherchen zeigen, führt der Inlandsgeheimdienst auf Bundes- und Landesebene seit 2014 Listen über Vereine, die seiner Ansicht nach „extremistisch“ und damit verfassungsfeindlich sind. Im vergangenen Jahr wies das Bundesfinanzministerium mit einem Erlass alle Finanzämter in Deutschland an: Es darf kein Verein mehr den Status der Gemeinnützigkeit erhalten, der auf einer Liste des Inlandsgeheimdienstes steht. Gegenüber FragDenStaat erklärte das Ministerium, die Einschätzung des Geheimdienstes habe „auch eine gewisse steuerliche Bindungswirkung“, die aber „selbstverständlich von den zuständigen Gerichten überprüft werden kann“. Der VVN-BdA fiel dieser neuen Regelung zum Opfer. Angedacht war sie schon lange: Im Jahr 2012 gab es im Bundestag erste Bestrebungen externer Link, den Geheimdienst zu ermächtigen, über die Gemeinnützigkeit von Organisationen mit zu entscheiden. Dies sollte durch eine Reform des Jahressteuergesetz geregelt werden: Eine Nennung in einem Verfassungsschutzbericht sollte ausreichen, damit ein Verein nicht gemeinnützig sein könnte. Allerdings traf dieses Vorhaben nach der Aufdeckung des NSU-Skandals nicht nur in der Bevölkerung auf Skepsis. Auch Beamte des Finanzministeriums hatten Zweifel, dass der Geheimdienst eine verlässliche Quelle ist. Dies zeigen interne Dokumente externer Link, die wir nach einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz veröffentlichen. Zentraler Kritikpunkt im Ministerium damals: Es sei aus den Berichten des Geheimdienstes schwer festzustellen, wann eine Gruppe als „extremistisch“ einzustufen sei. Wertungen und Tatsachen seien nicht zu unterscheiden. Eine Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht reiche daher nicht als Grundlage für eine Entscheidung über Gemeinnützigkeit aus. Zudem umfassten die jährlichen Berichte mehrere hunderte Seiten und seien schwer zu überblicken. Der Vorstoß über das Jahressteuergesetz wurde daraufhin erst einmal gestoppt externer Link. Der Finanzausschuss des Bundestags wünschte sich jedoch, dass die Verfassungsschutzberichte fortan genau auflisten sollten, welche Organisationen als „extremistisch“ bewertet würden. Damit sollte die Entscheidung der Finanzämter über die Gemeinnützigkeit von Vereinen erleichtert werden. Das sogenannte Bundesamt für Verfassungsschutz führt solche Listen in seinen Berichten schon länger – die 16 Landesämter begannen nach der Bitte des Bundestags und nach Koordination einer Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz externer Link im Jahr 2014 auch damit. Sie stellten im Anhang ihrer jährlichen Berichte Register mit Organisationen bereit, die sie für „extremistisch“ und damit verfassungsfeindlich halten. In Bayern enthielt das Register regelmäßig auch den VVN-BdA. (…) Die Register der angeblich „extremistischen“ Organisationen erregten über Jahre wenig Aufsehen – bis Mitte 2018 fünf Richter in München Tatsachen schufen. Der 5. Senat des Bundesfinanzhofs entschied, dass einem salafistischen Verein aufgrund der Zuschreibung als „extremistisch“ in einem Verfassungsschutzbericht die Gemeinnützigkeit entzogen werden müsse. Das Urteil hatte Schlagkraft externer Link: Es gab nämlich dadurch dem Inlandsgeheimdienst über Umwege die Macht, ohne inhaltliche Begründung oder Beweise über die Gemeinnützigkeit von Organisationen mitzuentscheiden. Die Beweislast lag fortan nicht mehr beim Geheimdienst, sondern bei den Organisationen: Werden diese in Verfassungsschutzberichten erwähnt, müssen sie beweisen, dass die Nennung fehlerhaft ist und vor einem Verwaltungsgericht eine Streichung der Zuschreibung erwirken. Aufgrund des Urteils wies das Finanzministerium externer Link im Januar 2019 per Erlass alle Finanzämter externer Link an: Wenn ein Verein in einem Verfassungsschutzbericht als „extremistisch“ gelistet wird, ist ihm die Gemeinnützigkeit zu verwehren…“ Recherche vom 5. Mai 2020 von und bei bei FragDenStaat externer Link
  • Gemeinnützigkeit ist politisch: Rechtsgutachten sieht große Spielräume für Organisationen wie Attac und die VVN-BdA
    „Die Gemeinnützigkeit von Organisationen, die sich auch politisch betätigen, war in den vergangenen Monaten oft Thema von juristischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) verlor ihre Gemeinnützigkeit genauso wie die Nichtregierungsorganisation »Campact« oder das globalisierungskritische Netzwerk »Attac«. Sie alle sind angeblich zu politisch und setzen sich nicht vorrangig für die in der Abgabenordnung aufgelisteten gemeinnützigen Zwecke ein, sondern beteiligen sich an der politischen Willensbildung. (…) Ein wichtiger Punkt in der Begründung des Bundesfinanzhofs war, dass dort Parallelen zwischen gemeinnützigen Organisationen, die sich politisch betätigen und Parteien gezogen wurden. Für Parteien gelten in Deutschland relativ strenge Regeln in Bezug auf Spenden. Unternehmensspenden sind etwa überhaupt nicht von der Steuer absetzbar und Personen können Spenden nur bis zu einer Höhe von 3300 Euro absetzen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder durchschnittlich verdienende Mensch steuerlich absetzbar an Parteien spenden kann und sich niemand durch hohe Spenden Vorteile erkauft und gleichzeitig steuerlich davon profitiert. (…) Diesen Grundsatz auch auf gemeinnützige Vereine anzuwenden, hält der Bochumer Juraprofessor Sebastian Unger für falsch. Im Auftrag der »Gesellschaft für Freiheitsrechte« hat er ein Rechtsgutachten zur politischen Betätigung von gemeinnützigen Organisationen erstellt. Unger kommt zu dem Schluss, »Gemeinnützigkeit und politische Betätigung sind viel weitgehender miteinander vereinbar, als es die derzeitige Rechtsprechung möglich macht«. Die Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen müsse anders ermöglicht werden als die Förderung von Parteien. Schon alleine, weil ihre Form der Beteiligung an politischen Prozessen anders aussieht. Ideen, Vereine könnten sich überlegen, ob sie politisch oder gemeinnützig sein oder einen politischen Teil ausgliedern wollen, hält Unger für einen Fehlschluss. Wenn ein unpolitisch erscheinendes Vereinsprojekt aus Steuermitteln finanziert würde, sei es beispielsweise automatisch politisch. Unger meint: »Gemeinnützigkeit ist zwangsläufig und in all ihren Ausprägungen politisch.«…“ Artikel von Sebastian Weiermann vom 5.5.2020 in neues Deutschland online externer Link zum 74-seitigen Rechtsgutachten von Prof. Dr. Sebastian Unger vom 30. April 2020 externer Link
  • Gemeinnützigkeit – kein Gnadenakt des Finanzamtes 
    „Im vergangenen Jahr häuften sich die Fälle, in denen regierungskritischen, zum Teil linken, Organisationen von verschiedenen Finanzämtern die steuerliche Gemeinnützigkeit aberkannt oder dies angedroht wurde. (…) Es kann kein Zufall sein, dass zeitgleich staatlicherseits versucht wird, aktiven Organisationen, die sich gegen Rassismus, für Rechte der Frauen, gegen neoliberale Politik und für soziale Ziele, für Umweltschutz einsetzen oder demokratische, aber auch kritische, Bildungsarbeit leisten, die wirtschaftlichen Grundlagen für ihre Betätigung zu entziehen. Nachdem die Gemeinnützigkeitsanerkennung von attac jahrelang den alten Regeln gefolgt war, die vom Finanzgericht Kassel bestätigt worden waren, ist zu vermuten, dass nicht ein Finanzamtsdirektor plötzlich seinen Widerwillen gegen attac entdeckte, sondern der damalige Finanzminister Wolfgang Schäuble. Ziel ist es offenbar, politisch unbequeme Organisationen wirtschaftlich zu schwächen. Lebendige Demokratie wird als Risikofaktor verstanden. (…) Der Katalog von Aktivitäten in der Abgabenordnung, die aus Sicht des Gesetzgebers steuerrechtlich gemeinnützig sind, spiegelt eher den Versuch wider, bestimmte Wählergruppen steuerrechtlich zu privilegieren. Eine systematische Zusammenstellung gesellschaftspolitisch gemeinnütziger Aktivitäten findet sich in der Abgabenordnung nicht. (…) Die Vereinigungsfreiheit und die damit verbundene Betätigungsfreiheit gehört zu den elementaren Grundrechten. (…) Auch wenn die Vereine nach der Aberkennung der Gemeinnützigkeit rechtlich fortbestehen können, beinhaltet die finanzielle Schädigung eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihrer Betätigungsfreiheit. Nur wenn der Eingriff gerechtfertigt und verhältnismäßig ist darf er erfolgen. Daran bestehen aber in den genannten Fällen erhebliche Zweifel. (…) Es gibt keine Rechtfertigung dafür, den Kreis der Zwecke die steuerlich begünstigt sein sollen, willkürlich einzuschränken. Der Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern sich in Vereinsform am demokratischen Willensbildungsprozess aktiv zu beteiligen, sollte generell akzeptiert und gefördert werden und steuerlich begünstigt werden. (…) Es muss klargestellt werden, dass zu den Mitteln zur Verfolgung der Satzungszwecke im Rahmen allgemeiner Gesetze auch die Einwirkung auf die politische Willensbildung, auf die öffentliche Meinung, auf politische Parteien und staatliche Entscheidungen gehören…“ Beitrag von Andreas Fisahn und Thomas Schmidt vom 1. April 2020 bei der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) externer Link Der Beitrag ist Forum Wissenschaft Nr 1/2020 – Vierteljahreszeitschrift des BdWi – entnommen (siehe Link Textende).
  • Nach Attac-Urteil zu Gemeinnützigkeit: Politische Vereine erstmal bis Ende 2021 sicher 
    „Gute Nachricht für politische Organisationen, die nach dem sogenannten Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs ebenfalls um ihre Gemeinnützigkeit fürchten mussten: Das von Olaf Scholz (SPD) geführte Bundesfinanzministerium hat sich nach Informationen der taz mit den Finanzministerien der Länder darauf geeinigt, dass bis zum Ende nächsten Jahres keinen weiteren Vereinen auf der Grundlage dieses Urteils die Gemeinnützigkeit entzogen werden soll. Bis dahin soll das Gemeinnützigkeitsrecht überarbeitet werden. Bis Ende 2021 sollten bei bereits gemeinnützigen Organisationen „aus Vertrauensschutzgründen“ zunächst keine Konsequenzen mehr aus dem Urteil ziehen, heißt es zur Begründung in einem Schreiben des Ministeriums, das der taz vorliegt. Damit solle bis zu einer gesetzlichen Lösung die „erhebliche Verunsicherung“ beseitigt werden, die das Urteil ausgelöst habe. Im Dezember war dieser Vorschlag noch am Widerstand einzelner Länder gescheitert. Bei einem Treffen auf Abteilungsleiterebene in Berlin trugen ihn am Freitag dann aber alle mit, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. (…) Für Vereine wie Attac und Campact, bei denen eine Entscheidung bereits getroffen wurde, sowie für neu gegründete Vereine gilt die Anordnung nicht. Attac war erst vor einer Woche mit einer Klage vor dem hessischen Finanzgericht gescheitert. Auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) profitiert nicht von der Vereinbarung der Finanzminister. Ihr war Ende 2019 die Gemeinnützigkeit entzogen worden, weil sie im bayerischen Verfassungsschutzbericht als linksextrem eingestuft worden war. Nach heftigem gesellschaftlichen Protesten hatte das zuständige Finanzamt hier allerdings eine Steuernachforderung vorerst ausgesetzt…“ Artikel von Malte Kreutzfeldt vom 28. Februar 2020 in der taz online externer Link

    • Anm.: Was aber auch heißt, dass nach dem grundgesetzlichen Gleichheitsprinzip attac, Campact und VVN-BdA auch weiterhin Verfassungsbeschwerde erheben müssen. Zumindest muss bis zur gesetzlichen Neuregelung der Entzug der Gemeinnützigkeit ausgesetzt werden. Warum sollen z.B. all diejenigen Organisation, die eine andere Wirtschafts-, Finanz- oder Sozialpolitik als attac vertreten, steuerlich begünstigt werden und attac nicht? Das wäre ein Eingriff in die Meinungsbildung durch das Steuerrecht, also verfassungswidrig.
    • Gemeinnützigkeit: Dominoeffekt nach Attac-Urteil des BFH vorerst gestoppt
      Überfälliger und absolut notwendiger Schritt / Finanzbehörden sollen auch ergangene Aberkennungsbescheide zurücknehmen / Gemeinnützigkeitsrecht muss Erfordernissen wehrhafter Demokratie angepasst werden
      Wie „Die Taz“ am heutigen Freitag berichtet, hat sich das Bundesfinanzministerium mit den Finanzministerien der Länder darauf geeinigt, dass bis Ende 2021 nächsten Jahres keinen weiteren Vereinen auf der Grundlage des Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) die Gemeinnützigkeit entzogen werden soll. Bis dahin soll das Gemeinnützigkeitsrecht überarbeitet werden. Dazu erklärt das globalisierungskritische Netzwerk Attac: „Dieser Schritt ist überfällig und absolut notwendig, um den verheerenden Dominoeffekt zu stoppen, den der BFH mit seinem Attac-Urteil vor einem Jahr ausgelöst hat. Nicht erst der Tabubruch in Erfurt und die Anschläge von Halle und Hanau haben deutlich gemacht, wie dringend eine wehrhafte Demokratie auf eine wache Zivilgesellschaft angewiesen ist. Das Gemeinnützigkeitsrecht muss endlich den Erfordernissen einer modernen Demokratie angepasst werden. Wir brauchen Rechtssicherheit für gemeinnützige, Organisationen, die sich selbstlos demokratisch engagieren. Bundesfinanzminister Olaf Scholz muss endlich den lange versprochenen Gesetzesentwurf vorlegen, der es gemeinnützigen Vereinen ermöglicht, sich politisch zu äußern und einzumischen“, sagt Judith Amler vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. Attac fordert Scholz und die Länderfinanzministerien zudem auf, die Finanzbehörden anzuweisen, die Aberkennungsbescheide für Attac sowie die vom Attac-Urteil des BFH betroffenen Organisationen bis auf Weiteres zurückzunehmen…“ attac-Pressemitteilung vom 28. Februar 2020 externer Link
  • Wie politisch dürfen gemeinnützige Vereine agieren? 
    „… Bezeichnenderweise betrifft die Aberkennung der Gemeinnützigkeit in besonderem Maße Vereine und Organisationen, die alternative Politikentwürfe zur Regierungspolitik anbieten und in den politischen Willensbildungsprozess einführen. Letztlich führt die jetzige Situation dazu, dass einerseits mächtige Konzerne ihre Lobbyausgaben steuerlich absetzen können, nicht aber Spender ihre Zuwendungen an Organisationen der kritischen Zivilgesellschaft, sobald diese auf den demokratischen Willensbildungsprozess einwirken. Dabei ist „politische Willensbildung des Volkes“ nach dem Grundgesetz nicht etwa allein Aufgabe politischer Parteien – nach Artikel 21 I Grundgesetz wirken diese dabei nur mit. Deshalb ist die politische Willensbildung letztlich auch Aufgabe der Gesellschaft insgesamt. Dass sich Menschen organisiert und selbstbewusst, kritisch und mit Engagement in öffentliche Belange einmischen, sollte in einer Demokratie eigentlich selbstverständlich sein – und wird künftig immer wichtiger, um ein dringend nötiges politisches Korrektiv repräsentativer Demokratie zu schaffen. (…) Selbstverständlich können sich betroffene Vereine rechtlich und gerichtlich mit Einsprüchen und Klagen zur Wehr setzen – möglichst begleitet von einer breiten Solidaritätsbewegung. Und mitunter gibt es ja juristische Korrekturen. Aber das reicht leider nicht, wie das „Attac“-Urteil zeigt (wobei „Attac“ entschlossen ist, seine Gemeinnützigkeit notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu verteidigen). Um allerdings eine durchgreifende, allgemein gültige Lösung des Problems zu erreichen, bedarf es politischer Initiativen: Denn nur so lässt sich ein neues, ein klares und modernes Gemeinnützigkeitsrecht erzielen und damit endlich auch Rechtssicherheit schaffen, die durch Finanzämter und Gerichtsurteile so stark erschüttert wurde. Insoweit ist der Gesetzgeber auf Bundesebene gefordert. Bei einer solchen Gesetzesnovellierung muss die rechtsstaatlich höchst fragwürdige Praxis beendet werden, dass bereits die Erwähnung eines Vereins im Bericht einer VS-Behörde zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen kann. Solche Stigmatisierungen und Verrufserklärungen, die auf bloßen „tatsächlichen Anhaltspunkten“ eines demokratisch kaum zu kontrollierenden und notorisch „rechtsblinden“ Inlandsgeheimdienstes beruhen, dürfen jedenfalls nicht zu solch gravierenden Folgen führen. Außerdem müssen die Förderungszwecke ergänzt werden, etwa um Menschen- und Bürgerrechte, soziale Gerechtigkeit, Frieden, Antifaschismus und Klimaschutz. Und die Beteiligung an demokratischer Willensbildung darf künftig nicht mehr die Gemeinnützigkeit ausschließen; gemeinnützige Zwecke sollten ganz selbstverständlich auch mit politischen Mitteln sowie willens- und meinungsbildend verfolgt werden können“ Beitrag von Rolf Gössner vom 23. Januar 2020 bei den NachDenkSeiten externer Link
  • »Auf dem Weg in einen präventiv-autoritären Sicherheitsstaat« 
    Im Gespräch mit Markus Bernhardt bei der jungen Welt vom 11. Januar 2020 (Beilage) kritisiert Rolf Gössner externer Link den Entzug des Status der Gemeinnützigkeit für Vereine und politische Bildung jenseits der Parteien: „… Längst befinden wir uns auf dem Weg in einen präventiv-autoritären Sicherheitsstaat. Besonders Polizei und »Verfassungsschutz« in Bund und Ländern erlebten im Zuge einer ausufernden Sicherheits- und Antiterrorpolitik einen tiefgreifenden Strukturwandel; und sie werden unablässig nach- und aufgerüstet – besonders stark 2018/19, just in Zeiten rückläufiger Kriminalitätsraten. Parallel zu dieser Aufrüstungspolitik erleben wir – nach Demontage des Asylgrundrechts 1993 – eine weitere Aufweichung des Asyl- und Ausländerrechts. (…) Und im Fall der Aberkennung des Status der Gemeinnützigkeit bei bestimmten Vereinen geht es um ein staatliches Ausbremsen kritisch-bürgerschaftlichen Engagements mit den Mitteln des Steuerrechts. (…) Beim Entzug der Gemeinnützigkeit geht es aber um mehr als um den Verlust von Steuerprivilegien: Es geht auch um den Verlust öffentlicher Fördermittel, um das Vertrauen der Spender in die Tätigkeit »ihres« Vereins und um dessen Ansehen in der Öffentlichkeit. Aus all diesen Gründen ist die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für einen Verein in aller Regel der Super-GAU und hochgradig ruinös. (…) Letztlich führt die jetzige Situation dazu, dass einerseits mächtige Konzerne ihre Lobbyausgaben steuerlich absetzen können, nicht aber Spender ihre Zuwendungen an Organisationen der kritischen Zivilgesellschaft, sobald diese auf den demokratischen Willensbildungsprozess einwirken. Dabei ist »politische Willensbildung des Volkes« nach dem Grundgesetz nicht etwa allein Aufgabe politischer Parteien, sondern auch der Gesellschaft insgesamt. Dass sich Menschen selbstbewusst, kritisch und mit Engagement in öffentliche Belange einmischen, wird künftig immer wichtiger, um so auch ein dringend nötiges politisches Korrektiv repräsentativer Demokratie zu schaffen. (…) Interessant ist, dass nach Paragraph 52 AO zwar die Förderung von Tradition, Brauchtum, Kleingärtnerei und Hundesport, von Heimatpflege und Heimatkunde oder der Soldaten- und Reservistenbetreuung explizit als gemeinnützig anerkannt wird, nicht aber die Förderung von Menschen- und Bürgerrechten, von Frieden und Antifaschismus oder des Klimaschutzes. (…) Das Bundesfinanzministerium erarbeitet derzeit eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Dabei sei »vorrangiges Ziel«, die »Vereine zu schützen und ihnen weiterhin politisches Engagement zu ermöglichen«. Und man wolle »negative Auswirkungen auf den Status der Gemeinnützigkeit ausschließen«. Das klingt zunächst recht positiv. Trotzdem muss noch viel Überzeugungsarbeit geleistet und politischer Druck aufgebaut werden, um tatsächlich eine baldige Reform im Sinne gesellschaftspolitisch-demokratischen Engagements sowie von Rechtssicherheit zu erreichen. Eine solche politische Willensbildungsarbeit wäre doch wirklich gemeinnützig.“
  • Scholz will politisches Engagement von Vereinen bestrafen – Wenn sich Vereine zu sehr politisch einmischen, sollen sie ihre steuerlichen Vorteile verlieren. 
    „… Dazu plant Scholz bei der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts eine Ergänzung der Abgabenordnung, aus der der SPIEGEL zitiert. In dem Entwurf heißt es, Vereine würden „auch dann noch“ steuerlich begünstigt, „wenn eine gemeinnützige Tätigkeit mit politischen Mitteln begleitet wird“. Vereine dürfen sich also auch künftig politisch äußern, aber nur, wenn es ihrem Vereinszweck dient. Die Absicht, politische Parteien oder die staatliche Willensbildung zu beeinflussen, müsse dabei „weit in den Hintergrund“ treten. Der Grünenpolitiker und ehemalige Finanzchef von Attac, Sven Giegold, kritisiert die geplante Änderung. „Ein Karnevalsverein, der sich gegen einen Naziaufmarsch engagiert, würde demnach absurderweise seine Steuerbegünstigung aufs Spiel setzen“, sagt er. „Ich finde es ebenso fragwürdig wie empörend, wenn Scholz die Gemeinwohllobbys behindert, während Unternehmen ihre Lobbykosten von der Steuer abziehen. Politisches Engagement für gemeinnützige Ziele sollte steuerlich unschädlich sein.“ Mitteilung vom 22. November 2019 bei Spiegel online externer Link zu einem Beitrag in Der Spiegel 48/2019 – siehe dazu:

    • Politisches Engagement muss auch für gemeinnützige Vereine möglich sein
      „Nach attac und Campact soll nun auch der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Bei attac und Campact ist der Hintergrund ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus Februar 2019 gegen den attac-Trägerverein. Die „Verfolgung politischer Zwecke“ sei „im Steuerrecht nicht gemeinnützig“, heißt es beim BFH. Diese Entwicklung „erfüllt uns mit Sorge“, schrieb der DGB in einem Brief an das Bundesfinanzministerium. (…) Für den DGB ist klar: Eine lebendige Demokratie braucht eine aktive Zivilgesellschaft. „Auch der zivilgesellschaftliche Protest ist unverzichtbarer Teil einer demokratischen Gesellschaft. Die wesentlichen Errungenschaften unserer modernen Demokratie – Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen, Diskriminierungsverbot – verdanken wir auch den Protesten und sozialen Bewegungen der Vergangenheit. Deshalb lehnen wir jede Einschränkung des Gemeinnützigkeitsrechtes ab, die darauf hinausliefe nur noch dann gesichert als gemeinnützig anerkannt werden zu können, wenn das Engagement eines Vereins oder einer Organisation nicht über kleinräumiges ehrenamtliches oder karitatives Engagement hinausreicht“, so der DGB in seinem Schreiben ans Bundesfinanzministerium nach dem attac-Urteil des BFH.“ Erklärung des DGB vom 26. November 2019 externer Link
    • Gemeinnützigkeit: Scholz-Vorhaben würde demokratische Zivilgesellschaft spalten – Attac, Campact und DemoZ lehnen Unterscheidung in politische und gemeinnützige Vereine ab
      „Die am Freitag öffentlich gewordenen Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Reform der Abgabenordnung stoßen bei Attac, der Bürgerbewegung Campact und dem Demokratischen Zentrum Ludwigsburg (DemoZ) auf deutliche Kritik. Die geplante Ergänzung des Paragraphen 51 der Abgabenordnung, wonach gemeinnützige Vereine ihre Zwecke nur noch „weit im Hintergrund“ mit politischen Mitteln verfolgen dürften, wäre eine fatale Entwicklung für die Demokratie, warnen die drei Vereine, denen selbst die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, weil sie zu politisch sind. Auch die im Bundesfinanzministerium diskutierte Einführung einer neuen Kategorie „Politische Körperschaft“, die nicht gemeinnützig, aber steuerbegünstigt wäre, führt aus Sicht der drei Vereine in eine falsche Richtung: Sie würde eine Aufspaltung der Zivilgesellschaft in einen vorgeblich unpolitischen gemeinnützigen Teil und einen politischen Teil bedeuten. Für Attac und Campact wäre der Status einer „Politischen Körperschaft“ wahrscheinlich sogar von finanziellem Nutzen, trotzdem lehnen beide Organisationen diesen Plan ab, weil er die Zivilgesellschaft insgesamt schädigen würde. „Die geplante Gesetzesänderung würde politische Aktivitäten von Vereinen weiter massiv einschränken, statt sie abzusichern“, stellt Attac-Geschäftsführerin Stephanie Handtmann fest. „Wie soll ein Verein etwa gegen die Menschheitsbedrohung durch die Klimakatastrophe kämpfen, ohne sich auf politischem Terrain mehr als ‘weit im Hintergrund’ zu betätigen? Es ist höchste Zeit, das Ruder rumzureißen und die kritische demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, statt ihr immer weiter Knüppel zwischen die Beine zu werfen.“ Es müsse möglich sein, gemeinnützige Zwecke auch überwiegend oder ausschließlich mit politischen Mitteln zu verfolgen…“ Mitteilung vom 25. November 2019 bei Attac externer Link
    • Die Grenzen der Gemeinnützigkeit werden enger gezogen und einige werden ausgeschlossen. Das trifft nicht nur politische Akteure, sondern auch die „Zweckbetriebe“ gemeinnütziger Organisationen
      „Da hat der Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) aber so einigen Teilnehmern am immer noch bunten Vereinsleben in Deutschland einen gehörigen Schrecken eingejagt: »Ist ein Mann gemeinnützig, wenn er unter seinesgleichen bleibt – oder bloß in gemischtgeschlechtlicher Gesellschaft? Der Vorschlag von Finanzminister Scholz bringt traditionelle Männervereine in Bedrängnis.« (…) Die Globalisierungskritiker hatten schon seit Jahren Stress mit der Finanzverwaltung. Die Entscheidung des Finanzamts Frankfurt im Jahr 2014, dem Verein Attac den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen, hatte für viel Empörung und ein jahrelanges Tauziehen vor Gericht gesorgt (…) Mit einer breit angelegten repräsentativen Studie wurden alle zuständigen Finanzämter in Deutschland daraufhin geprüft, ob sie das Gemeinnützigkeitsrecht gleichmäßig anwenden und ob das entsprechende Gesetz so eindeutig ist, wie das Bundesfinanzministerium behauptet. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass politisches Engagement für die Verwirklichung der Menschenrechte, zur Stärkung der Demokratie oder zugunsten gemeinnütziger Vorhaben häufig nicht als gemeinnützig anerkannt wird. Es stellt sich heraus, dass die Finanzämter gleiche Fälle verschieden beurteilen. Dabei wird deutlich, dass Ursache der Probleme nicht Anwendungsfehler der Sachbearbeiter sind, sondern dass Abgabenordnung (AO) und Anwendungserlass zur AO diese Unterschiede systematisch produzieren. »Statt bürgerschaftliches Engagement großzügig zu fördern und rechtlich abzusichern, führt die aktuelle Praxis der Finanzämter beim Gemeinnützigkeitsrecht zu großer Rechtsunsicherheit. Das ist der zentrale Befund eines Arbeitspapiers, das den Nachweis erbringt, dass gleiche Mustersatzungen von den Finanzämtern unterschiedlich behandelt werden: Mal wird die Gemeinnützigkeit bestätigt, mal abgelehnt. Das Bundesfinanzministerium versuchte, die Studie zu verhindern, als es davon erfuhr – ohne Erfolg«, so die Otto-Brenner-Stiftung, die diese Studie gefördert hat. Im Juli 2017 wurden insgesamt 404 Finanzämter mit Briefen zu insgesamt drei verschiedenen, konstruierten Beispielen angeschrieben. Das Bundesfinanzministerium wurde auf die Studie aufmerksam und stoppte nach Angaben der BBE die Befragung – doch bereits fast die Hälfte der zuständigen Finanzämter hatte die Fragen bereits beantwortet. (…) Man darf gespannt sein, wie sich nach dieser Entscheidung des BFH die praktische Auslegung weiterentwickeln und/oder ob es gesetzgeberische Klarstellungen geben wird. Erwartbar sind härter werdende Zeiten für die gemeinnützigen Einrichtungen hinsichtlich der Generierung von Einnahmen aus Bereichen, die auch von „normalen“ Unternehmen bedient werden, selbst wenn die Einrichtungen an sich gemeinnützig anerkannt sind und bleiben…“ Beitrag von Stefan Sell vom 23. November 2019 auf seiner Homepage externer Link
  • [Paritätischer Gesamtverband] Politische Betätigung von gemeinnützigen Organisationen – ein Vorschlag zur Neuordnung 
    „Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2019 zu den Grenzen politischer Betätigung gemeinnütziger Organisationen (attac) hat in vielen Bereichen zu Verunsicherung geführt. Zu dem Urteil informierten wir mit Fachinformation vom 01.03.2019. Zwischenzeitlich hat auch Campact seine Gemeinnützigkeit verloren. Um dieser Verunsicherung entgegen zu wirken, sollte der Gesetzgeber eine Klarstellung in der Abgabenordnung vornehmen und die gelegentliche politische Aktivität außerhalb des originären Vereinszwecks ausdrücklich zulassen. In der Frage, wie viel politische Betätigung in welchem Umfang getätigt werden darf, wird u.a. darüber nachgedacht, ob § 52 Abgabenordnung für politische Organisationen, die keine Parteien sind, erweitert werden soll. (…) Der Paritätische Gesamtverband tritt dafür ein, dass auch Organisationen, die überwiegend der politischen Meinungs- und Willensbildung dienen, steuerbegünstigt im Rahmen einer Befreiung von § 5 KStG tätig sein können. Auch der Abzug von Spenden sollte ermöglicht werden, allerdings nach den Vorgaben für Parteien. Eine Erweiterung von § 52 AO lehnen wir ab. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Ausarbeitung.“ Stellungnahme von Erika Koglin vom Paritätische Gesamtverband vom 31. Oktober 2019 externer Link mit Link zum kompletten Änderungsvorschlag externer Link – Tatsächlich ist nicht einzusehen, warum nur spendenbegünstigte Parteien politisch aktiv sein dürfen
  • Attac-Urteil trifft weitere Vereine – Bundestag muss Engagement mit Klarstellungen schützen – Große Probleme für kleine Vereine 
    „Das ATTAC-Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Gemeinnützigkeit hat Auswirkungen auf weitere Vereine. Einem kleinen soziokulturellen Zentrum droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, nachdem das Bundesfinanzministerium das ATTAC-Urteil amtlich im Bundessteuerblatt veröffentlicht hatte. Das zuständige Finanzamt droht dem örtlichen Verein nach der turnusmäßigen Prüfung der »tatsächlichen Geschäftsführung« an, die Gemeinnützigkeit nicht zu bestätigen, und bezieht sich ausdrücklich auf das ATTAC-Urteil. (…) Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz »Rechtssicherheit für politische Willensbildung«, einem Zusammenschluss von mehr als 120 Vereinen und Stiftungen: »Dieser aktuelle Fall ist ein typisches Beispiel für die Beschränkung gemeinnütziger Arbeit. Solche Auseinandersetzungen beginnen weit vor einem Gerichtsverfahren, landen selten vor Gericht, aber belasten die gemeinnützige Arbeit engagierter Menschen von Anfang an. ATTAC hat im bereits mehr als fünf Jahre währenden Rechtsstreit ungezählte Stunden zusätzlicher Arbeit aufgewandt. Der BUND Hamburg wandte in seinem sechs Jahre währenden Streit um die Gemeinnützigkeit mehr als 120.000 Euro für zusätzliche Kosten etwa für Anwälte und Gutachten auf. So einen Aufwand und das damit verbundene Risiko können viele gemeinnützige Vereine nicht tragen, deren Arbeit für Gesellschaft und Demokratie wichtig ist. Die Sorge Tausender gemeinnütziger Vereine und Stiftungen nach dem ATTAC-Urteil ist berechtigt. Der aktuelle Fall zeigt, dass das Urteil des Bundesfinanzhofs in die Irre führt und es dringend gesetzliche Klarstellungen braucht. (…) Der Gesetzgeber muss erklären, was er unter politischer Bildung und unter Förderung des demokratischen Staatswesens versteht. Er muss die Zwecke deutlich ins Gesetz schreiben, die er für förderwürdig hält. Nur das schafft Rechtssicherheit für Engagement.«“ Aus der Mitteilung des Bündnisses »Rechtssicherheit für politische Willensbildung« vom 21. Juni 2019 externer Link
  • [Petition] Die Zivilgesellschaft nützt der Gemeinschaft 
    Wir fordern Rechtssicherheit für politische Willensbildung! Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages auf: Erkennen Sie den Wert zivilgesellschaftlichen Engagements für eine lebendige Demokratie und eine ausgewogene öffentliche Debatte an! Stellen Sie sicher, dass die selbstlose Beteiligung an der öffentlichen Meinungsbildung sowie der politischen Willensbildung durch gemeinnützige Organisationen unschädlich für deren Gemeinnützigkeit ist. Erweitern Sie dafür als Sofortmaßnahme die Liste der explizit gemeinnützigen Tätigkeiten um die Förderung der Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten, Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Klimaschutz, informationeller Selbstbestimmung, Menschenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter…“ attac-Petition externer Link
  • Bundesfinanzhof: Privat-Unternehmer und ihre Lobby als wahre Förderer des Gemeinwesens? Skandal-Urteil: BDI, INSM, Atlantik-Brücke, CDU-Verbände und Bertelsmann-Stiftung sind gemeinnützig. Attac angeblich nicht
    „Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von attac ist skandalös (Aktenzeichen V R 60/17 vom 10.1.2019). Es ist rechts-, verfassungs- und demokratiewidrig. Die Bundesregierung – insbesondere CDU und CSU – treiben eine Entwicklung voran, von der die gesamte Zivilgesellschaft bedroht ist. Attac hat seit dem Jahr 2000 einen großen Beitrag für die „Volksbildung“ geleistet. (…) Während dieser vorbildlich arbeitende Verein also nicht gemeinnützig sein soll, gelten knallharte Lobbyorganisationen der Industrie und des Militärs sowie Kampfverbände der Regierungspartei CDU in Deutschland selbstverständlich als gemeinnützig. Hinzu kommen milliarden-schwere Unternehmensstiftungen und sogar Aktiengesellschaften. Eine kurze Übersicht lässt den Atem stocken. Wie weit kann man die Perversion noch treiben? Und wie weit ist die oberste Justiz schon Komplize? (…) Der BFH argumentiert: Die „Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung… erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck“. Aha, dann schauen wir mal nach, wer in diesem unseren Land schon länger und ungleich mächtiger Einfluss auf die politische Willensbildung und auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung ausübt und trotzdem gemeinnützig ist, länger und mächtiger als der kleine Verein attac, der in Deutschland im Jahr 2000 gegründet wurde und gegenwärtig 28.000 Mitglieder hat. (…) Da haben wir seit sieben Jahrzehnten als Einflussnehmer und Gestalter der öffentlichen Meinung die vielfältige Unternehmerlobby, gemeinnützig (…) Diese einseitige Einflussnahme zugunsten einer radikalen Minderheit wird steuerlich gefördert, d.h. zulasten der Allgemeinheit, des Gemeinnutzens, z.B. dadurch, dass Vermögende und Konzerne Steuerflucht begehen können…“ Kommentar von Werner Rügemer vom 1. März 2019 bei arbeitunrecht in deutschland externer Link
  • Bundestag muss neue Zwecke ins Gesetz schreiben. Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. zur BFH-Entscheidung im Fall Attac.
    Zum heute vom Bundesfinanzhof bekanntgegebenen Urteil zur Gemeinnützigkeit von Attac erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Vereinen und Stiftungen: „Der Bundestag muss den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen sichern und zügig neue gemeinnützige Zwecke ins Gesetz schreiben. Menschen schließen sich zusammen, um sich selbstlos außerhalb von Parteien und Profitinteresse für Demokratie und Gesellschaft zu engagieren. Dieses Engagement für Umweltschutz oder Gerechtigkeit mag manchmal nerven, aber führt zu besseren Entscheidungen, weil dadurch sonst ungehörte Stimmen in die politische Willensbildung einfließen. Die enge Interpretation des gemeinnützigen Zwecks ‚Volksbildung‘ gefährdet tausende Vereine und Stiftungen, die aus einer Haltung heraus Bildungsarbeit zu Menschenrechten, für Demokratie und gegen Rassismus machen. Der Bundesfinanzhof liest das Gesetz so, dass diese Vereine mit den von ihnen entwickelten Vorschlägen für eine bessere Welt nicht an die Öffentlichkeit treten dürfen. Eine politische Einflussnahme sei nur für einen konkreten Zweck wie Umweltschutz oder Gleichberechtigung von Mann und Frau erlaubt. Der Gesetzgeber muss also schnellstmöglich in die Abgabenordnung schreiben, welche Zwecke er für förderwürdig hält. Mit der Festlegung gemeinnütziger Zwecke werden gesellschaftliche Debattenräume außerhalb von Parteien und Parlamenten geöffnet. Das BFH-Urteil wirkt als Beschränkung dieser für die Demokratie nötigen Debattenräume. Als gemeinnützige Zwecke fehlen im Gesetz unter anderem die Förderung von Menschenrechten und Grundrechten oder die Verteidigung und Fortentwicklung der Demokratie. Neue Zwecke im Gesetz sind eine Sofortmaßnahme. Der Bundestag muss sich darüber hinaus der wichtigen Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in einer liberalen Demokratie widmen…“ Pressemitteilung vom 26.2.2019 bei medico international externer Link – für attac siehe unten
  • Unbequeme Gemeinnützigkeit. Union und FDP wollen der Deutschen Umwelthilfe und der Tierrechtsorganisation Peta Steuervorteile entziehen 
    Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Tierschutzorganisation Peta könnte die Aberkennung der Gemeinnützigkeit drohen. Im Bundestag wurde jüngst im Finanzausschuss eine Anhörung zu dem Thema durchgeführt. Union und FDP forderten eine entsprechende Änderung der Einstufung. Initiiert hatte die öffentliche Anhörung die FDP. Sie forderte, dass Organisationen nicht als gemeinnützig gelten dürfen, wenn sie strafbare Handlungen begehen, ausnutzen oder zum Rechtsbruch aufrufen. Namentlich erwähnten die Abgeordneten dabei die umstrittene Organisation Peta. Diese würde Einbrüche in Mastanlagen befürworten. (…) Bei der Anhörung im Bundestag kamen Finanz- und Rechtsexperten zu Wort. Der Richter Ulf Buermeyer vom Berliner Verfassungsgerichtshof verwies auf die Entscheidung eines Gerichts, das einen Stalleinbruch als Notstand bewertet hatte. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Recht durch gemeinnützige Organisationen dürfe durch die Androhung eines Statusentzugs nicht unmöglich gemacht werden, so der Experte. Der Deutsche Finanzgerichtstag und der Bundesfinanzhof sahen keine Notwendigkeit für neue Gesetze. Die Grünenfraktion brachte in der Anhörung den Antrag »Gemeinnützigkeit braucht Rechtssicherheit statt politischer Willkür« ein. Darin forderte sie, den Katalog der förderfähigen Zwecke durch die Aufnahme weiterer zivilgesellschaftlicher Themen zu erweitern. Die Bundesregierung dürfte zudem die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen nicht behindern. (…) Mehr als 80 Vereine und Stiftungen haben sich mittlerweile in dem Bündnis »Rechtssicherheit für politische Willensbildung« externer Link zusammengefunden, um die Gemeinnützigkeit für Organisationen zu sichern, die sich politisch betätigen. Darunter befinden sich Brot für die Welt, Campact, Oxfam oder das Komitee für Grundrechte und Demokratie. Ziel des Bündnis sei ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht. Im bisherigen Gesetz würden »wichtige und allgemein anerkannte gemeinnützige Zwecke« fehlen.“ Artikel von Sebastian Bähr vom 25.02.2019 beim ND online externer Link, siehe dazu:

    • CDU und Dieselfahrverbote: Der Angriff auf die Umwelthilfe
      „… Seit Jahren schaut die Politik nun zu, wie Verbraucher in der Dieselaffäre an der Nase herumgeführt werden. Mit der Konsequenz, dass jetzt in etlichen Städten Fahrverbote drohen. Aber die CDU will jetzt durchgreifen. Beim Parteitag in Hamburg geht es ja nicht nur um den Parteivorsitz; es wird auch inhaltlich gearbeitet. Und da gibt es einen aussichtsreichen Antrag. Man will der Deutschen Umwelthilfe die finanzielle Grundlage entziehen. Die hatte ja die Fahrverbote erklagt – und damit die Wut der Partei auf sich gezogen. (…) Aber warum stellt ausgerechnet die CDU in Nordwürttemberg den Antrag, die Umwelthilfe zum Schweigen zu bringen? Steffen Bilger ist der Vorsitzende dort. Aber er ist noch mehr, nämlich Parlamentarischer Staatssekretär im – Bundesverkehrsministerium. Und dahin pflegt die Autoindustrie ja beste Kontakte. Und noch besser, der Ehrenvorsitzende der CDU-Nordwürttemberg arbeitet selbst bei den Autoherstellern: Matthias Wissmann. Früher mal Bundesverkehrsminister und dann – zack – Cheflobbyist der Autoindustrie und jetzt sogar Präsident der Internationalen Automobilherstellervereinigung. Im ganzen Bereich Nordwürttemberg tummelt sich an ziemlich vielen Orten die Autoindustrie, allen voran Daimler, Porsche und Bosch. Und die spenden auch gern mal was. Und wieviel wurde über den Bezirksverband von Steffen Bilger gespendet? Das müsste eigentlich laut Satzung in dessen Rechenschaftsbericht stehen. Und Regel ist ja Regel. Aber auf den ganzen Seiten steht über Spenden gar nichts…“ Bericht von Jan Schmitt bei Monitor vom 6. Dezember 2018 externer Link (Videolänge: 4:56 Min., in der ARD-Mediathek abrufbar bis zum 6. Dezember 2019)
  • 13. Februar 2019: Bundestags-Anhörung zu Gemeinnützigkeit 
    Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages macht sich schlauer zum Gemeinnützigkeitsrecht und lädt Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung externer Link ein. Die Anhörung findet statt am Mittwoch, 13. Februar 2019, von 11:30 bis 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E400, Berlin. Einer der geladenen Sachverständigen ist Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung. Anhörungen im Finanzausschuss finden als Frage-Antwort-Spiel zwischen Abgeordneten und Sachverständigen statt. Zum Zuhören ist eine Anmeldung nötig. Details dazu und auch die Liste aller Sachverständigen auf der Website des Finanzausschusses externer Link. Die vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahmen – auch der Allianz  – sind hier veröffentlicht externer Link. Der Bundestag nimmt sich mit der Anhörung – endlich – der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung an. Selbstlose Organisationen, die sich politisch einmischen und damit ein Gegengewicht zu im Interesse ihrer Mitglieder agierenden Lobbyverbänden bilden, geraten zunehmend unter Druck. Die Anhörung steht unter der Überschrift „Anhörung zur Gemeinnützigkeit von Vereinen und Verbänden“. Konkreter geht es um die politische Einmischung zivilgesellschaftlicher Organisationen und um deren Handlungsspielräume, letztlich um Liberalität in der Demokratie. Es geht um Rechtssicherheit für dieses demokratische Engagement. Das prägende Recht dafür ist nicht Vereinsrecht, sondern das Gemeinnützigkeitsrecht…“ Beitrag vom 8. Februar 2019 bei der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ externer Link. Formal liegen der Anhörung zwei Anträge von FDP und Bündnis 90/Die Grünen zugrunde: Antrag der FDP: Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus; Antrag der Grünen: Gemeinnützigkeit braucht Rechtssicherheit statt politischer Willkür (im Text verlinkt)
  • Bundesfinanzhof zur Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht erwähnten (islamischen) Vereins 
    Die Widerlegung der Vermutung, dass ein im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich als extremistisch eingestufter Verein verfassungswidrige Ziele verfolgt, erfordert den vollen Beweis des Gegenteils. „… Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit scheitert an § 51 Abs. 3 AO. Die Steuervergünstigung setzt danach u.a. voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen i.S. des § 4 BVerfSchG fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt (Satz 1). Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, wird widerlegbar vermutet, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind (Satz 2). Demnach greift im Streitfall die gesetzliche Vermutung. Denn in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und eines Bundeslandes für 2009/2010 wurde der Verein im Anhang bzw. im Text ausdrücklich als extremistisch bezeichnet. Die widerlegbare Vermutung führt zur Umkehr der objektiven Beweislast (Feststellungslast) mit der Folge, dass es in der Sphäre des Vereins liegt nachzuweisen, dass er gleichwohl keine extremistischen Ziele fördert und damit gemeinnützig ist. Der Gegenbeweis erfordert den vollen Beweis des Gegenteils der vermuteten Tatsachen. Eine bloße Erschütterung der Vermutung genügt nicht…“ BFH-Kommentar Dr. Ulrich Dürr, Richter BFH a.D. vom 3. Mai 2018 bei Haufe online externer Link

    • Der Kommentar bezieht sich auf die BFH-Entscheidung V R 36/16 vom 14. März 2018 veröffentlicht am 2. Mai 2018 externer Link
    • Auch wenn in diesem Fall die im Kommentar angegeben Äußerungen der Prediger des Vereins „(Todesstrafe wegen Abkehr vom Islam und bei Ehebruch, körperliche Misshandlung Minderjähriger zur Durchsetzung der Gebetspflicht, erstrebter Sieg des Islam über Ungläubige)“ als offensichtlich „unvereinbar mit den Wertvorstellungen des Grundgesetzes beurteilen“ werden, ist die Haltung des BFH abzulehnen. Denn wenn die Haltung des islamistischen Vereins so eindeutig verfassungswidrig und gegen den „Gedanken der Völkerverständigung“ (§ 4 BVerfSchG) gerichtet ist, bedarf es einer grundsätzlichen Umkehrung der Beweislast überhaupt nicht. Es gibt vor allem keinen ersichtlichen Grund, die Einschätzungen des Verfassungsschutzes als zunächst grundsätzlich wahr zu betrachten. Die Erfahrungen mit diesem im Dunkel agierenden und jeder demokratischen Kontrolle nahezu entzogenen staatlichen Spitzelorgan, haben zur genüge bewiesen, dass man ihm nicht einfach vertrauen oder irgendwelche Privilegien einräumen kann (Stichwort „NSU“). Es ist nicht zuviel vom Gericht verlangt, dass auch der Verfassungsschutz nach rechtstaatlichen Grundsätzen (Art. 19 GG) seine Einschätzung als „extremistisch“ im Streitfall überzeugend darlegen muss. Die eingeräumte Möglichkeit der Widerlegung setzt voraus, dass alle Argumente und Beweise des Verfassungsschutzes überhaupt widerlegbar, also zugänglich, sind. Diese Anforderung gilt hier besonders, weil der Begriff „Extremismus“ kein eindeutig materieller Rechtsbegriff und eher ideologischer Natur ist. Bereits was unter „Verfassungsschutz“ zu verstehen ist, muss kritisch hinterfragt werden (wo schützt dieser z.B. das Versammlungsrecht des Grundgesetzes?). Faktisch privilegiert der BFH nur eine kritikwürdige und selbst verfassungsrechtlich fragwürdige Institution, welche z.B. überhaupt nicht die für den Verfassungsschutz Verantwortlichen bewerten kann, wenn sie selbst gegen den „Gedanken der Völkerverständigung“ verstoßen. Wie verfassungskonform ist solcher „Verfassungsschutz“ überhaupt?
  • Finanzamt-Studie: Gemeinnützigkeitsrecht muss verbessert werden
    Konflikte zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Finanzämtern um die Gemeinnützigkeit sind keine Einzelfälle, wie immer wieder behauptet wird. Zu politischer Einmischung, zum Schutz der Menschenrechte oder für mehr Demokratie ist die Abgabenordnung als zugrunde liegendes Gesetz nicht eindeutig und führt deshalb zu völlig verschiedenen Ergebnissen.  Das belegt die Finanzamt-Studie mit dem Titel „Engagiert Euch – nicht? Wie das Gemeinnützigkeitsrecht politisches Engagement behindert“, die die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ mit Unterstützung der Otto Brenner Stiftung durchgeführt hat. Je ein Drittel aller zuständigen Finanzämter wurde mit jeweils identischen Satzungen angeschrieben. Die Hälfte der Antworten bestätigte die Gemeinnützigkeit, die andere Hälfte nicht. Je deutlicher die politische Einmischung war, desto geringer die Anerkennungsquote – aber nie so gering, dass die anerkennenden Finanzämter eine Minderheit gewesen wären. Damit ist bewiesen, dass die Probleme mit der Gemeinnützigkeit bereits bei der Gründung von Vereinen beginnen und sich in der konkreten Arbeit fortsetzen. Statt zivilgesellschaftliches Engagement großzügig zu fördern und rechtlich abzusichern, führt das Gemeinnützigkeitsrecht zu Rechtsunsicherheit für demokratisches Engagement. Wer von Demokratieförderung redet und von Engagement für Grundwerte, der muss dieses Engagement einfach machen – der Bundestag und die neue Bundesregierung müssen zügig handeln…“ Beitrag vom  22. März 2018 von und bei der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ externer Link, siehe:

  • Gemeinnützigkeit: Attac fordert Änderung der Abgabenordung
    Attac fordert eine Änderung der Abgabenordnung, um Rechtssicherheit für alle zivilgesellschaftlichen Organisationen zu schaffen, die selbstlos auf die politische Willensbildung einwirken. Die derzeit gültige gesetzliche Definition von Gemeinnützigkeit wird den Anforderungen einer modernen Demokratie nicht gerecht. Der Bundestag befasst sich am heutigen Donnerstagabend (15.12.16) mit dem Thema Gemeinnützigkeit. Anlass ist der „Fall Attac“: Das Frankfurter Finanzamt hatte Attac im Frühjahr 2014 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Zur Begründung hieß es, das Netzwerk agiere zu politisch. Im November diesen Jahres hob das Hessische Finanzgericht den Bescheid des Finanzamtes auf und stellte die Gemeinnützigkeit von Attac wieder her. „Auch wenn wir vor Gericht die Gemeinnützigkeit zurückerstreiten konnten und die Richter klar festgestellt haben, dass politisches Engagement der Gemeinnützigkeit grundsätzlich nicht entgegensteht – das Problem bleibt: Finanzämter legen die Abgabenordung unterschiedlich aus. Politisch aktive Organisationen müssen weiterhin fürchten, dass ihnen die Gemeinnützigkeit entzogen wird“, sagt Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins…Pressemitteilung von und bei Attac Deutschland vom 15.12.2016 externer Link
  • Steuerrecht behindert politische Willensbildung. Vereine und Stiftungen fordern: Politik muss gesellschaftlichen Konsens zu Gemeinnützigkeit ins Gesetz schreiben
    Eine Allianz aus mehr als 40 Vereinen und Stiftungen fordert eine Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts. Die geltenden Regeln behindern die politische Willensbildung in der Bundesrepublik, da auf ihrer Grundlage die Finanzämter immer wieder die Gemeinnützigkeit von Organisationen in Frage stellen. Nur Spenden an gemeinnützige Organisationen können von der Steuer abgesetzt werden. Zudem sind gemeinnützige Vereine selbst steuerbefreit und können Zuschüsse erhalten. Die nachträgliche Aberkennung ist oft existenzbedrohend. Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ stellt fest, dass der gesellschaftliche und politische Konsens darüber, was gemeinnützig ist, von den im Gesetz definierten Kriterien abweicht. Die Allianz fordert daher, dass die Politik die allgemein geteilte Definition von Gemeinnützigkeit klar und deutlich in die Abgabenordnung schreibt, so dass für gemeinnützige Organisationen und die Finanzämter Klarheit und Rechtssicherheit besteht…Gemeinsame Pressemitteilung vom 6. Juli 2015 externer Link, hier dokumentiert bei Amnesty International
  • Die Extremismusklausel heißt jetzt Begleitschreiben
    Der Bund hat das bisherige Demokratiebekenntnis für Antiextremismusvereine abgeschafft. Doch die von den Ministerien ausgehandelte Neuregelung ist nicht minder brisant…“ Artikel von Tilman Steffen in der Zeit online vom 31. Januar 2014 externer Link. Aus dem Text: „… Die neue Regelung wirkt sich auf drei Bundesprogramme aus: Toleranz Fördern – Kompetenz Stärken, Initiative Demokratie Stärken und das Programm Zusammenhalt durch Teilhabe des Innenministeriums. Beim Studium der Details wird deutlich: Zwar ändert sich die Form des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, seine Wirkung aber ist dieselbe. (…) Projektträger müssen also wie bisher via Google, durch Verfassungsschutzberichte, Archive oder andere geeignete Quellen sicherstellen, dass ihre Kooperationspartner, Mitarbeiter und Auftragnehmer die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen…“
  • »Die Linke in den Extremismustopf einrühren«
    »Extremismusklausel«: Konservative wollen ihre Abschaffung verhindern. SPD knickt wohl wieder ein. Gespräch mit Dirk Vogelskamp, Referent beim Komitee für Grundrechte und ­Demokratie. Interview von Markus Bernhardt in junge Welt vom 30.01.2014 externer Link
  • Gemeinnützigkeit von Organisationen: Keine Sache des Verfassungsschutzes
    Schwarz-Gelb wollte Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkennen, wenn sie im Verfassungsschutzbericht genannt werden. Nun nicht mehr. Über die Gemeinnützigkeit von Organisationen wird auch in Zukunft allein das Finanzamt entscheiden – und nicht der Verfassungsschutz. Eine entsprechende Änderung im Entwurf des Jahressteuergesetz 2013, die dies ermöglicht hätte, wurde zurückgenommen…“ Artikel von Johannes Wendt in der taz online vom 19.10.2012 – zum Artikel externer Link
  • Mehr als 100 Vereine gegen die Verfassungsschutz-Klausel
    Durch eine marginale Änderung in der Abgabenordnung soll es dem Verfassungsschutz möglich werden, über die Gemeinnützigkeit von Organisationen zu entscheiden. Mehr als 100 Organisationen protestieren dagegen – erneut – mit einem offenen Brief. Insbesondere kritisieren sie, dass der Verfassungsschutz ohne jegliche Anhörung gemeinnützige Vereine in ihrer Existenz gefährden kann…“ Meldung bei Robin Wood vom 31. Juli 2012 externer Link. Siehe dazu den offenen Brief vom 26.7.2012 externer Link : Verfassungsschutz und Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen
  • Gemeinnützigkeit von Vereinen: Entzug muss warten
    Müssen sich Finanzbehörden am Votum des Verfassungsschutzes orientieren, wenn sie über die Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden sollen? Jein, sagt die Bundesregierung. Artikel von Christian Rath in der TAZ vom 25.07.2012 externer Link. Aus dem Text: „(…) Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort gegenüber der Linksfraktion jetzt aber eine wichtige Einschränkung vorgenommen: Wenn eine Gruppierung vor den Verwaltungsgerichten gegen ihre Einstufung als extremistisch klagt, werden Finanzämter und Finanzgerichte den Ausgang dieser Verfahren „künftig abwarten“. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil, das einige Jahre dauern kann, dürfte also kein – möglicherweise irreparabler – Schaden eintreten. Im Gesetzentwurf ist eine solche Wartepflicht auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren bisher freilich nicht vorgesehen. Wenn die Regierung das Versprechen ernst meint, müsste sie also den Entwurf des Jahressteuergesetzes entsprechend ändern. Eine Regierungsantwort im Bundestag bindet die Finanzämter nicht…“
  • Rechtsstaat ausgehebelt: Extremismusklausel im Steuerrecht
    „(…) Allerdings handelt es sich beim Terminus »Extremismus« um keinen definierten Rechtsbegriff, wie auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages feststellte. Doch nun soll eine willkürlich zur Diffamierung politischer Opponenten verwendete Gummibezeichnung zu zwingenden Sanktionen führen und der Geheimdienst damit zum Zensor bürgerschaftlichen Engagements werden. Noch läßt sich diesem Vorhaben der Riegel vorschieben – wenn die FDP, die noch 2008 rechtsstaatliche Bedenken zeigte, Rückgrat beweisen würde.“ Kommentar von und bei Ulla Jelpke aus der jungen Welt vom 26.07.2012 externer Link
  • Kritische Vereine Steuergesetz bedroht Aktivisten
    Ein Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition sieht vor, dass Vereine, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, ihre Steuerprivilegien verlieren. Die Steuerpflicht wäre für Vereine wie Attac, Greenpeace und Robin Wood das Aus. Artikel von Steven Geyer in der Frankfurter Rundschau vom 10.07.2012 externer Link
  • Verfassungsschutz und Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen
    Offener Brief externer Link zur 1. Lesung des Jahressteuergesetzes 2013 am 28.06.2012 im Deutschen Bundestag
  • 36 NGOs kritisieren geplantes Steuergesetz 2013 / Offener Brief an Bundestagsabgeordnete
    Zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich gegen ein Gesetzesvorhaben gewandt, das dem Verfassungsschutz ermöglichen würde, de facto über den Fortbestand gemeinnütziger Organisationen zu entscheiden. Sie forderten die Bundestagsabgeordneten jetzt in einem offenen Brief auf, dem Steuergesetz 2013, das morgen in erster Lesung im Parlament debattiert wird, ihre Zustimmung zu verweigern. Mit dem vorgelegten Gesetz will die Bundesregierung die Abgabenordnung (AO) so ändern, dass Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht im Zusammenhang mit Extremismus genannt werden, die Gemeinnützigkeit ohne Prüfung entzogen wird (§ 51, Absatz 3, AO)…“ Presseerklärung vom 27.6.2012 externer Link

Doña Carmen e.V.

  • Erfolg im Kampf um Gemeinnützigkeit: Doña Carmen e. V. zwingt Finanzbehörde in die Knie 
    Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, hat nach zweieinhalb Jahren Kampf endlich seine Gemeinnützigkeit wiedererlangt. Das Finanzamt Frankfurt, das dem Verein im September 2015 mit haarsträubenden Argumenten die Gemeinnützigkeit entzog, warf nun das Handtuch. Im August 2017 hat Doña Carmen die Frankfurter Finanzbehörde zunächst wegen Untätigkeit verklagt, weil man 22 Monate nach dem Einspruch von Doña Carmen gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit nicht willens oder in der Lage war, eine Entscheidung zu treffen. Keine drei Wochen nach der Untätigkeitsklage lag die Einspruchsentscheidung des Finanzamts in Sachen Gemeinnützigkeit am 24.08.2017 endlich auf dem Tisch. Sie bestätigte die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Doña Carmen. Die Argumentation der Behörde war derart konstruiert und an den Haaren herbeigezogen, dass Doña Carmen die Frankfurter Behörde erneut vor dem obersten hessischen Finanzgericht verklagte. Doch das Finanzamt Frankfurt scheut offenbar die Auseinandersetzung vor dem Hessischen Finanzgericht. Noch vor Eröffnung eines Verfahrens vollzog es klammheimlich und ohne Angabe von Gründen eine 180-Grad-Wende und bestätigt mit Schreiben vom 14. Februar 2018 die Gemeinnützigkeit von Doña Carmen e.V. (…) Der Rückzieher der Frankfurter Finanzbehörde in Sachen Gemeinnützigkeit / Doña Carmen hat eine doppelte bundespolitische Bedeutung: Er verdeutlicht zum einen, wie sehr die Rechtspositionen der Frankfurter Finanzbehörde auf Sand gebaut sind und wie wenig man der Überzeugungskraft der eigenen Argumentation vertraut. Sonst hätte man vor der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Doña Carmen nicht gekniffen. Ein ermutigendes Vorzeichen im Hinblick auf das für das Gemeinnützigkeitsrecht bundesweit bedeutsame Revisionsverfahren in Sachen Attac vor dem Münchner Bundesfinanzgericht…“ Pressemitteilung von Doña Carmen e.V. vom 26. Februar 2018 externer Link
  • Doña Carmen e.V.: „Wir wollen unser Recht zurück!“ Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Doña Carmen e.V.! Doña Carmen klagt vor Hessischem Finanzgerichtshof 
    „Mit einer „Einspruchsentscheidung“ vom 24. 08. 2017 hat das Finanzamt Frankfurt am Main III in der Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Doña Carmen e.V. sämtliche Einwände und Darlegungen von Doña Carmen e.V. als „unbegründet“ zurückgewiesen und dem Verein damit weiterhin die Gemeinnützigkeit verweigert…“ Aus der Pressemitteilung der Doña Carmen e.V. vom 5. Oktober 2017 (per Email)

Attac

  • Gemeinnützigkeit: Attac erstreitet Akteneinsicht. Verwaltungsgericht fordert Bundesfinanzministerium zur Freigabe von Dokumenten auf New
    Das Bundesfinanzministerium (BFM) muss Attac Dokumente übergeben, in denen es um den Entzug der Gemeinnützigkeit von Attac geht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am heutigen Dienstag nach einer vierstündigen mündlichen Verhandlung entschieden. Mit der Informationsfreiheitsklage wollte Attac unter anderem Aufschluss über die Kommunikation zwischen dem Ministerium und dem 2019 in der „Causa Attac“ verfahrensführenden Bundesfinanzhof (BFH) erhalten. Besonders interessant unter den Dokumenten, in die das BMF nun Einblick gewähren muss, sind sogenannte Sprechzettel, die darüber Aufschluss geben, wie Vertreter*innen des BMF die Bundestagsabgeordneten etwa im Haushaltsausschuss über den „Fall Attac“ informierten. Das BMF hielt diese bisher mit Verweis auf die Geschäftsordnung des Bundestages zurück. Das Gericht urteilte nun, dass das Recht auf Informationsfreiheit höher wiegt als eine Geschäftsordnung…“ attac-Meldung vom 13. Dezember 2022 externer Link
  • Gemeinnützigkeit vor Gericht: Attac klagt auf Akteneinsicht – Verhandlung und Protest am 13. Dezember in Berlin 
    „Nahm das Bundesfinanzministerium Einfluss auf die Entscheidung des BFH gegen Attac? (…) Auch acht Jahre nach der Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit kämpft Attac weiter um Transparenz in dem Verfahren. Am 13. Dezember wird deshalb die Informationsfreiheitsklage des globalisierungskritischen Netzwerks gegen das Bundesfinanzministerium (BMF) vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt. Das Ministerium verweigert die Herausgabe von Dokumenten, die Aufschluss über die Kommunikation mit dem verfahrensführenden Bundesfinanzhof (BFH) geben und Hinweise auf eine politische Einflussnahme enthalten könnten. Zu dem Eindruck, das 2019 ergangene Urteil des BFH gegen Attac sei politisch motiviert gewesen, tragen personelle Verflechtungen zwischen dem obersten Finanzgericht und dem Bundesfinanzministerium bei. Sowohl der damalige BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff, als auch der für den „Fall Attac“ zuständige Abteilungsleiter im BMF Rolf Möhlenbrock sitzen seit langem im Vorstand des wirtschaftsnahen Lobbyvereins „Institut für Steuern und Finanzen“. Der Verein tritt für die Senkung von Unternehmenssteuern ein, also das Gegenteil dessen, wofür sich Attac engagiert. (…) Mit einer Aktion vor Beginn der Verhandlung wird Attac die Frage aufwerfen, wer eigentlich gemeinnützig ist. Die Aktion eignet sich gut für die Bildberichterstattung. Außerdem werden Attac-Sprecher*innen für O-Töne und Fragen zur Verfügung stehen…“ Attac-Pressemitteilung vom 8. Dezember 2022 externer Link mit allen Infos zur Teilnahme an Protest und Verhandlung
  • Gemeinnützigkeit: Attac hat Verfassungsbeschwerde eingereicht – Globalisierungskritiker*innen sehen sich in ihren Grundrechten verletzt 
    “ Attac hat Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit eingereicht.Das globalisierungskritische Netzwerk sieht sich in seinen Grundrechten verletzt, insbesondere in der Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 des Grundgesetzes) in Verbindung mit der Meinungsfreiheit (Artikel 5) sowie dem Gleichheitssatz (Artikel 3) und dem Demokratieprinzip (Artikel 20). Nach Ansicht der Globalisierungskritiker*innen hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinen beiden Urteilen zur Gemeinnützigkeit von Attac die Abgabenordnung verfassungswidrig ausgelegt. (…) Nicht nur politischen Parteien, sondern auch zivilgesellschaftlichen Organisationen komme im Prozess der Willensbildung die Funktion von „Transmissionsriemen“ zu, die auf Fehlentwicklungen hinweisen und damit zur demokratischen Legitimität und Stabilität der demokratischen Ordnung beitragen, argumentiert Attacin der Klageschrift. „In Vereinen kann aktiv am demokratischen Geschehen teilgenommen werden. Meinungen können geäußert, gebildet und ausgetauscht werden. Die Meinungsbildung in der Zivilgesellschaft ist für die staatliche Willensbildung in einer demokratischen Gesellschaft unabdingbare Voraussetzung und benötigt Vereinigungen, die den Willensbildungsprozess organisieren und strukturieren.“ Professor Andreas Fisahn, der Attac vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt, stellt fest: „Angesichts dieser Bedeutung der Vereinigungsfreiheit in einer pluralistischen Demokratie kann man die Abgabenordnung verfassungskonform kaum in dem Sinne auslegen, dass die Absicht, auf die Meinungsbildung des Volkes Einfluss zu nehmen, expliziter Grund ist, eine Gemeinnützigkeit auszuschließen.“ Dirk Friedrichs, Mitglied im bundesweiten Attac-Koordinierungskreis, ergänzt:„Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs spricht ein autoritäresDemokratieverständnis von vorgestern. Statt eine aktive, sich einmischende Zivilgesellschaft zu fördern, sollen ihr vor allem Grenzen gesetzt werden. In Zeiten, in denen die Zustimmung zur Demokratie schwindet, ist dies ein fatales Signal. “Mit der Verfassungsbeschwerde geht die juristische Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac nach fast sieben Jahren in die letzte Runde…“ Attac-Pressemitteilung vom 1. März 2021 externer Link
  • [attac-Spendenaufruf] Nächster Halt: Bundesverfassungsgericht! 
    „Ende Januar entschied der BFH endgültig, Attac sei nicht gemeinnützig. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft, und wir bereiten zurzeit unseren Gang vor das Bundesverfassungsgericht vor. Eine widerstandsfähige Demokratie braucht eine kritische Bürger*innenschaft und starke Organisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv und kritisch begleiten und sich einmischen! In dieser Auseinandersetzung geht es nicht nur um Attac, sondern grundsätzlich darum, zivilgesellschaftliches Engagement in einer demokratischen Gesellschaft zu stärken – unterstütze uns dabei! Vielen Dank!…“ attac-Spendenaufruf vom Februar 2021 externer Link
  • Gemeinnützigkeit von Attac: Bundesfinanzhof hält an umstrittenem Urteil fest, Revision zurückgewiesen / Weg für Verfassungsbeschwerde frei 
    Die juristische Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac Deutschland geht in die letzte Runde: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Revision des globalisierungskritischen Netzwerks gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom Februar 2020 zurückgewiesen. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft. Attac kann in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit einreichen. Mit ihrer Entscheidung, die Revision zurückzuweisen, haben die Richter*innen am BFH nach Ansicht von Attac die Gelegenheit versäumt, ihr Urteil vom Februar 2019 einer kritischen Prüfung zu unterziehen. (…) Maria Wahle, ebenfalls Mitglied im Attac-Koordinierungskreis, kommentiert: „Aus der Begründung für die Ablehnung der Revision spricht dasselbe autoritäre Demokratieverständnis von vorgestern wie aus dem ersten Beschluss des Bundesfinanzhofs. Statt eine aktive, sich einmischende Zivilgesellschaft zu fördern, geht es den Richter*innen offenbar vor allem darum, ihr Grenzen zu setzen. In Zeiten einer  zunehmenden Politik- und Demokratieverdrossenheit ist dies ein falsches Signal.“ Attac wird innerhalb von vier Wochen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einreichen. Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac hat Bedeutung für die gesamte Zivilgesellschaft. Bereits wenige Wochen nach dem BFH-Urteil im Februar 2019 entzogen Finanzämter weiteren Organisationen die Gemeinnützigkeit.“ attac-Pressemitteilung vom 28. Januar 2021 externer Link
  • Verlust der Gemeinnützigkeit von Attac: Weisung kam vom Bundesfinanzministerium
    „Hessen wollte nicht, aber die Weisung kam von oben: Wir veröffentlichen das Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das letztlich zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von attac führte – und zu einem fatalen Urteil. Das Ministerium hatte sich lange gegen die Herausgabe gewehrt. Das Hessische Finanzministerium entzieht dem Verein attac 2014 seine Gemeinnützigkeit, attac klagt dagegen und gewinnt etwas mehr als zwei Jahre danach beim Hessischen Finanzgericht. Fertig. Wäre es nach dem Hessischen Finanzministerium und nach attac gegangen, hätten das Frankfurter Finanzamt und der globalisierungskritische Verein im Frühjahr 2017 ihren Rechtsstreit beerdigt. Attac hätte wieder als gemeinnützig gegolten, hätte wieder Spenden sammeln und damit Kampagnen finanzieren können. Im Mai 2017 allerdings, wenige Tage vor Ende der Beschwerdefrist, erreichte den Leiter der Steuerabteilung im Hessischen Ministerium ein Brief mit einer klaren Weisung: Das Ministerium müsse Beschwerde gegen die Entscheidung beim Bundesfinanzhof einlegen. Unterzeichnet ist das Schreiben von einem weiteren Leiter der Steuerabteilung – des vorgesetzten Bundesfinanzministeriums. (…) Wie aus der Weisung des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, die wir nach Medienberichten und einer Anfrage mit dem Informationsfreiheitsgesetz veröffentlichen, überstimmten Beamte aus Berlin ihre Kollegen aus Hessen. Sie sorgten dafür, dass das Hessische Finanzministerium einen Tag später hastig Beschwerde einreichen ließ – und letztlich der Bundesfinanzhof im Jahr 2019 das Urteil des Frankfurter Finanzgerichts aufhob. Seit dem Urteil sind viele weitere Vereine davon bedroht, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. (…) Bisher unklar ist, ob Beamte des Finanzministeriums vor ihrer Weisung zur Beschwerde Kontakt zu Richtern des Bundesfinanzhofs gesucht hatten. Rolf Möhlenbrock, vonseiten des Bundesfinanzministeriums als Abteilungsleiter zuständig für das attac-Verfahren, sitzt gemeinsam mit dem damaligen Präsidenten des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, im Vorstand des „Institut Finanzen und Steuern“. Ziel des Instituts ist die Senkung von Steuern. Im Gegensatz zu attac ist es – auch weiterhin – als gemeinnützig anerkannt…“ Mitteilung vom 20. August 2020 von Arne Semsrott und Lea Pfau bei FragDenStaat externer Link
  • Gemeinnützigkeit: Attac legt Revision ein und klagt auf Akteneinsicht
    Bundesfinanzhof kann umstrittenes Urteil von 2019 korrigieren / Wie viel Einfluss nahm das Finanzministerium auf die Entscheidung gegen Attac? Das globalisierungskritische Netzwerk Attac kämpft weiter auch juristisch um seine Gemeinnützigkeit: Als nächsten Schritt durch die Instanzen hat Attac Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom Beginn dieses Jahres eingelegt. Die Revision ist nötig, um den Rechtsweg auszuschöpfen und notfalls Verfassungsbeschwerde einlegen zu können. Der BFH in München wird sich damit nach seinem Urteil vom Februar 2019 zum zweiten Mal mit der Gemeinnützigkeit von Attac befassen müssen…“ Pressemitteilung von Attac Deutschland vom 8. Juni 2020 externer Link
  • Gemeinnützigkeit: Bundesfinanzhof verweist Attac-Entscheidung zurück nach Kassel 
    „… Der Bundesfinanzhof hat heute entschieden, das bestätigende Urteil der ersten Instanz über die Gemeinnützigkeit von Attac aufzuheben und an das Hessische Finanzgericht zurückzuverweisen. In seiner Begründung stellt er fest, dass die „Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung […] keinen gemeinnützigen Zweck erfüllt.“ Erkennbar setzt der BFH darin den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger als das Finanzgericht in Kassel. Insbesondere die beiden Zwecke Förderung der Bildung und des demokratischen Staatwesens werden durch das Urteil deutlich eingeschränkt. „Das ist ein verheerendes Signal für die gesamte kritische Zivilgesellschaft in Deutschland. Wir blicken mit großer Sorge auf Länder wie Ungarn oder Brasilien, die die Arbeit emanzipatorischer NGOs zunehmend unterdrücken und erleben nun auch hierzulande, wie Regierung und Parteien immer öfter versuchen, politisch missliebige Organisationen über das Gemeinnützigkeitsrecht mundtot zu machen“, sagt Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins. Die restriktive Auslegung des BFH macht nach Ansicht von Attac eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage – der Abgabenordnung – an die Erfordernisse einer modernen Demokratie dringend notwendig: Eine widerstandsfähige Demokratie brauche eine kritische Bürgerschaft und starke Organisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten und sich einmischen. Gemeinnützigkeit dürfe nicht auf apolitische Wohltätigkeit beschränkt werden. „Das Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht zu einem Instrument verkommen,mit dem zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich selbstlos für eine gerechte Gesellschaft und das Allgemeinwohl einsetzen, klein gehalten werden“, sagt Attac-Geschäftsführerin Stephanie Handtmann.  Dirk Friedrichs: „Vor kurzem hat eine Studie erneut gezeigt, dass Konzerne in der EU viel zu wenig Steuern zahlen. Es ist skandalös, dass der Bundesfinanzminister einer Organisation die Gemeinnützigkeit abspricht, die sich für Steuergerechtigkeit einsetzt. Stattdessen sollte er dafür sorgen, dass sich sein Ministerium um die wirksame Bekämpfung von Konzernsteuertricks und Steueroasen kümmert.“ Mit seinem Engagement für eine demokratische Kontrolle der Wirtschaft, für soziale Gerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit verteidige Attac das Gemeinwohl sowohl gegen mächtige wirtschaftliche Einzelinteressen als auch gegen rechte Demokratiefeinde…“ Attac-Pressemitteilung vom 26. Februar 2020 externer Link, siehe dazu:

    • Hessisches FG verneint Gemeinnützigkeit: Attac ist zu politisch
      „… Den Ausschlag gaben Kampagnen, mit denen Attac beispielsweise gegen ein Sparpaket der Bundesregierung und Hartz IV Position bezog. „Das Gericht ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu dem Ergebnis gekommen, dass zumindest nicht alle Aktionen einem vorrangigen übergeordneten gemeinnützigen Zweck dienten, sondern der Kläger darüber hinaus politische Forderungen aufgestellt hat“, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Lotzgeselle bei der Urteilsverkündung (Urt. v. 26.02.2020, Az. 4 K 179/16). (…) Lotzgeselle machte mehrfach deutlich, dass die Entscheidung nicht den eigenen Überzeugungen entspricht, sondern durch enge Vorgaben des Bundesfinanzhofs (BFH) zustande gekommen sei. Der hatte 2019 eine anderslautende Entscheidung der Kasseler Richter kassiert und zurückverwiesen: Die Beeinflussung der öffentliche Meinung im eigenen Sinn sei keine politische Bildungsarbeit und nicht gemeinnützig. Konkret ging es um die Begriffe der „Volksbildung“ und des „demokratischen Staatswesens“ aus § 52 Abs. 2 Nr. 7 bzw. Nr. 24 der Abgabenordnung (AO), die das FG nach Ansicht der Münchener Richter zu weit ausgelegt hatte. Diese Entscheidung des BFH sei mit „heißer Nadel“ gestrickt, erklärte Lotzgeselle. Auch der Anwalt von Attac bezeichnete die Entscheidung des BFH als „konfuses Urteil“. Er forderte die Kasseler Richter auf, am Urteil von 2016 festzuhalten. Der Vertreter des Finanzamts Frankfurt hielt sich zurück: „Wir sehen uns ohnehin vor dem BFH wieder“, sagte er. Darauf dürfte es hinauslaufen: „Wir gehen in Revision und notfalls auch vor das Verfassungsgericht“, sagte Attac-Sprecherin Frauke Distelrath. Das neue Kasseler Urteil sei ein „verheerendes Signal für die Zivilgesellschaft“, weil ein Gericht offenkundig gegen die eigene Überzeugung gezwungen wurde, demokratisches Engagement zu schwächen…“ Beitrag vom 26. Februar 2020 von und bei Legal Tribune Online externer Link
    • Kommentar dazu von Armin Kammrad vom 27. Februar 2020:
      Politisch betrachtet ist die Angelegenheit eindeutig: Der BFH folgte dem Wunsch des Bundesfinanzministeriums, unerwünschter oppositioneller Kritik einfach die steuerbegünstigte Gemeinnützigkeit abzusprechen; gemeinnützig soll nur (noch) das sein, was die Regierung so alles vertritt bzw. als „gemeinnützig“ duldet. Juristisch betrachtet ist die Angelegenheit genauso eindeutig: Nur weil das Schäuble-Ministerium 2017 die Gemeinnützigkeit von attac unbedingt gestrichen sehen wollte und deshalb das Frankfurter Finanzamt anwies in Revision zu gehen, hätte der BFH nicht Rechtsprechung durch politisch erwünschte Deutung ersetzen dürfen. Denn entweder wäre nach § 115 FGO Abs. 2 Pkt. 1 für eine Revision eine grundsätzliche verfassungsgemäße Definition von „Gemeinnützigkeit“ erforderlich gewesen oder eine Ablehnung nach § 115 FGO Abs. 2 Pkt. 3, weil kein Verfahrensmangel in der ausführlich begründeten, für attac positiven, Rechtsauslegung des Hessischen Finanzgerichts vorliegt. Bei einer Revision geht es ja gerade nicht um eine neue Tatsachenwertung, sondern ausschließlich um Rechtsverletzungen. Neue Tatsachen gab es nicht, und eine vom Hessischen Finanzamt gewünschte andere Wertung, hat nichts mit einer Rechtsverletzung zu tun. Die rechtliche Wertung des FG mag den Regierungsgegnern von oppositionell orientierter Gemeinnützigkeit nicht passen. Sie war jedoch rechtlich nicht zu beanstanden, also kein Revisionsgrund.
      Durch sein eher politisch motiviertes Engagement hat allerdings der BFH erst eine Problematik geschaffen, die mit der bisherigen verfassungsrechtlichen Einordnung ziemlich augenfällig kollidiert. So setzt die Gemeinnützigkeit von § 52 AO – bereits wegen demokratischer Grundsätze – keine unpolitische Tätigkeit voraus (vgl. WD 4 – 3000 – 026/16). Die Ansicht des BFH, dass die „Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung […] keinen gemeinnützigen Zweck erfüllt.“ ist so betrachtet verfassungswidrig. Gerade weil attac keine Parteiinteressen verfolgt, ist der Verein gemeinnützig. Warum keine Aufklärung der Bürger*innen zusätzlich und unabhängig von den Parteien? Ist nicht genau das für eine wirkliche freie Meinungsbildung unerlässlich?
      Rechtlich betrachtet muss wohl das Bundesverfassungsgericht nun konsultiert werden. Politisch zeigt der Fall jedoch, wie Bundesgerichte zwar formal unabhängig, aber inhaltlich durchaus parteipolitisch abhängig sein können. Denn eigentlich müssten alle gemeinnützigen Körperschaften nun steuerrechtlich überprüft werden. Warum gerade attac? Warum nicht die Bertelsmann Stiftung? Der Haken ist nur, dass bes. mit Art. 5, 8 und 9 das Grundgesetz von einem durchaus streitbaren Begriff von „Gemeinnützigkeit“ ausgeht; nur Art 9 Abs. 2 GG setzt bei Vereinen hier bestimmte Grenzen, deren Verletzung attac aber niemand vorwarf. Es geht letztlich – auch hier – also um eine funktionierende Demokratie. Was der BFH hier praktizierte, ist schon sehr bedenklich. Geht es dem Ministerium doch nur um den Versuch einer Gleichschaltung im Interesse gerade derjenige, die attac wegen der fehlenden Orientierung an den Interessen der Allgemeinheit kritisiert; man will solche Opposition schwächen und nicht stärken, obwohl Opposition nach höchstrichterlicher Festsetzung gerade ein unverzichtbarer Bestandteil funktionierender Demokratie ist (z.B. BVerfGE 1, 178). Dass nun das Hessischen Finanzgericht attacs Kampagnen u.a. gegen die Sparpakete und Hartz IV als Grund der Entziehung von Gemeinnützigkeit anführt, lässt sich auch anlässlich des Drucks des BFH auf das Gericht deshalb nicht entschuldigen. Denn genau darum geht es ja: Die Verteidigung einer Politik nur im Sinne der wirtschaftspolitisch mächtigen Minderheit ist nicht gemeinnützig, wohl aber die Verteidigung der Interessen der Mehrheit. Dies hat nichts mit § 52 AO zu tun? Wäre schön. Aber warum macht dann der BFH selbst erst daraus ein solches Politikum?
  • Gemeinnützigkeit von Attac erneut vor Gericht: Verhandlung am 26. Februar von dem Hessischen Finanzgericht in Kassel 
    „… die rechtliche Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac Deutschland geht weiter: Am Mittwoch kommender Woche muss das Hessische Finanzgericht in Kassel erneut entscheiden, ob Attac gemeinnützig ist. Dabei handelt es sich um dasselbe Gericht, das im November 2016 der Klage von Attac gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit in erster Instanz in vollem Umfang stattgegeben hatte. Auf Weisung des Bundesfinanzministeriums beantragte das Frankfurter Finanzamt jedoch Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) in München. Der BFH hob das Urteil im Februar 2019 auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück an die erste Instanz. Die Richter in Kassel müssen bei ihrer abermaligen Entscheidung nun der Rechtsauslegung des BFH folgen. Dieser hat in seiner viel kritisierten Entscheidung den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger als bisher gesteckt. Vor allem die gemeinnützigen Zwecke „Förderung der Bildung“ und „Förderung des demokratischen Staatwesens“ hat der BFH deutlich restriktiver ausgelegt als die bisherige Rechtsprechung. Anders als in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen, hat der BFH allerdings kein Urteil über die Gemeinnützigkeit von Attac gefällt. An den Richtern in Kassel ist es nun zu entscheiden, ob das tatsächliche Handeln von Attac auch unter den Bedingungen des BFH als gemeinnützig anzusehen ist…“ Presseankündigung von und bei Attac Deutschland vom 18. Februar 2020 externer Link zur Verhandlung am Mittwoch, 26. Februar, 10.30 Uhr, Hessisches Finanzgericht, Sitzungssaal 2, Königstor 35 (Eingang Hermannstraße), Kassel. Siehe auch die Sonderseite bei attac zum „Fall“ externer Link
  • Gemeinnützigkeit: Ministerium und Gericht an einem Strang gegen Attac? 
    BFH-Präsident und zuständiger BMF-Abteilungsleiter gemeinsam im Vorstand des wirtschaftsnahen „Institut für Steuern und Finanzen“. Das wirft Fragen auf: Der Präsident des Bundesfinanzhofes (BFH), Rudolf Mellinghoff, und der für den „Fall Attac“ zuständige Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanzministerium, Rolf Möhlenbrock, sitzen gemeinsam im Vorstand des wirtschaftsnahen Lobbyvereins „Institut für Steuern und Finanzen“ externer Link. Das hat das ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus in seiner am Mittwoch ausgestrahlten Sendung externer Link aufgedeckt…“ attac-Pressemitteilung vom 16.05.2019 externer Link
  • [Gemeinnützigkeit Attac] BFH legt Möglichkeiten politischen Engagements für gemeinnützige Organisationen enger aus als erste Instanz / Verheerendes Signal für zivilgesellschaftliche Organisationen 
    „Der Bundesfinanzhof hat heute entschieden, das bestätigende Urteil der ersten Instanz über die Gemeinnützigkeit von Attac aufzuheben und an das Hessische Finanzgericht zurückzuverweisen. In seiner Begründung stellt er fest, dass die „Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung […] keinen gemeinnützigen Zweck erfüllt.“ Erkennbar setzt der BFH darin den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger als das Finanzgericht in Kassel. Insbesondere die beiden Zwecke Förderung der Bildung und des demokratischen Staatwesens werden durch das Urteil deutlich eingeschränkt. „Das ist ein verheerendes Signal für die gesamte kritische Zivilgesellschaft in Deutschland. Wir blicken mit großer Sorge auf Länder wie Ungarn oder Brasilien, die die Arbeit emanzipatorischer NGOs zunehmend unterdrücken und erleben nun auch hierzulande, wie Regierung und Parteien immer öfter versuchen, politisch missliebige Organisationen über das Gemeinnützigkeitsrecht mundtot zu machen“, sagt Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins. (…) „Das Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht zu einem Instrument verkommen, mit dem zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich selbstlos für eine gerechte Gesellschaft und das Allgemeinwohl einsetzen, klein gehalten werden“, sagt Attac-Geschäftsführerin Stephanie Handtmann…“ Attac-Pressemitteilung vom 26. Februar 2019 externer Link – siehe dazu:

    • Attac will Gemeinnützigkeit vor Verfassungsgericht verteidigen / Urteil des Bundesfinanzhofs löst Dominoeffekt in kritischer Zivilgesellschaft aus 
      Das globalisierungskritische Netzwerk Attac ist entschlossen, die Gemeinnützigkeit von selbstlosem politischem Engagement notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu verteidigen. „Bereits drei Wochen nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs über die Gemeinnützigkeit von Attac zeigt sich, wie berechtigt unsere Warnungen vor einem Dominoeffekt für die gesamte Zivilgesellschaft sind“, sagt Alfred Eibl vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. „Sollte die Entscheidung des BFH Bestand haben, droht das Gemeinnützigkeitsrecht zu einem Instrument zu verkommen, mit dem Regierung und politische Parteien versuchen, unliebsame Organisationen an die Kandare zu nehmen.“ So hat die Online-Kampagnenorganisation Campact am Montag bekannt gegeben, keine Spendenbescheinigungen mehr auszustellen, da sie damit rechnet, ebenfalls den Status der Gemeinnützigkeit entzogen zu bekommen. Campact befürchtet, ansonsten für entgangene Steuereinnahmen haftbar gemacht zu werden. Auch unter anderen Vereinen und Nichtregierungsorganisationen ist die Verunsicherung groß, ob und in welcher Form sie weiterhin politisch Stellung beziehen können, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Es besteht die Gefahr, dass Vereine ihre Aktivitäten für selbstlose Ziele vorsorglich einschränken, um nicht ins Visier der Finanzämter zu geraten. Unabhängig von einem möglichen Gang nach Karlsruhe fordert Attac die Bundestagsabgeordneten daher dringend auf, umgehend Rechtssicherheit zu schaffen: Die gesetzliche Grundlage des  Gemeinnützigkeitsrechts, die Abgabenordnung, sei deutlich zu erweitern und an die Erfordernisse einer modernen Demokratie anzupassen. Zudem müsse der Satzungszweck „Förderung des demokratischen Staatwesens“, den der Bundesfinanzhof in seinem Urteil massiv eingrenzt, als spezifischer Zweck – vergleichbar dem Umweltschutz – anerkannt werden...“ Aus der Pressemitteilung von Attac Deutschland vom 19. März 2019 – siehe auch bei attac die Webseite „Jetzt erst recht – Gemeinwohl ist politisch“ externer Link (mit Hintergrund und Dokumenten)
    • Angriff auf Attac: Was heißt hier eigentlich gemeinnützig? 
      „Georg Restle: „Nicht einschüchtern lassen! Das haben sich jetzt auch die Mitglieder der Organisation „Attac“ auf die Fahne geschrieben, die sich seit vielen Jahren kritisch mit den Folgen der Globalisierung auseinandersetzen, gegen Ausbeutung kämpfen oder für gerechte Steuern. „Nicht gemeinnützig!“ urteilte jetzt der Bundesfinanzhof, weil dieses Engagement offenbar nichts mit dem selbstlosen Einsatz fürs Allgemeinwohl zu tun habe. Stellt sich die Frage, wer oder was gilt in diesem Land überhaupt als gemeinnützig und warum gilt es für eine Lobbyplattform der Rüstungsindustrie, nicht aber für eine NGO wie „Attac“? (…) Stefan Diefenbach-Trommer, Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung: „Haltet euch raus! – ist das Signal. Und das zweite Signal ist, was ankommt, die Wirkung des Signals ist Angst. Es ist Angst, dass das, was bisher gemacht wurde in vielen, vielen Vereinen, in Stiftungen, so nicht mehr möglich ist.“ (…) Erstaunlich ist, wer – im Gegensatz zu „Attac“ – als gemeinnützig gilt. Etwa die „Stiftung Familienunternehmen“. Im Kuratorium: Vertreter von Großkonzernen – Henkel, Kärcher, Merck. Die Stiftung pflegt enge Beziehungen zur Politik – und kämpfte zum Beispiel erfolgreich gegen die Reform der Erbschaftssteuer. Ein Erfolg für die Geschäftsleute. Aber nützt das der Allgemeinheit? Oder die „Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik“, anerkannt als gemeinnütziger Verein. Unter den Mitgliedern: viele Rüstungsfirmen. Der Verein bringt sie zum Beispiel regelmäßig mit Militärattachés verschiedener Länder zusammen. Auf dem Jahresprogramm 2019: Eine Veranstaltung zur Frage, wie man mit der NATO Geschäfte macht. Und das gilt als selbstlos?(…) Ulf Buermeyer, Jurist, Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V.: „Ich sehe das als ein Alarmsignal, dass wir möglicherweise zurückkehren zu einem autoritären Regierungsstil, wo einfach die Tätigkeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen immer weniger wertgeschätzt wird, und wo auf der anderen Seite so ein Geist mitschwingt, lasst uns mal machen, wir wissen im Bundestag am besten, was passiert.“ Nichtregierungsorganisationen als politischer Störfaktor? Für „Attac“ wird es künftig schwerer. Und das könnte erst der Anfang sein.“ Bericht von Herbert Kordes und Palina Milling bei Monitor vom 14. März 2019 externer Link (Videolänge: 6:23 Min. , in der ARD-Mediathek abrufbar bis zum 14. März 2020)
    • [Petition] Die Zivilgesellschaft ist gemeinnützig! 
      Die Organisation Attac verliert die Gemeinnützigkeit. Das Urteil des Bundesfinanzhofs ist auch ein Maulkorb für die gesamte kritische Zivilgesellschaft. Denn die Richter erklärten, die Teilnahme an der politischen Debatte sei unvereinbar mit der Gemeinnützigkeit. Jetzt muss die Bundesregierung ran – und klarstellen: Die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen nutzt uns allen. Sie ist gemeinnützig…“ Campact-Appell an SPD-Finanzminister Olaf Scholz externer Link
    • BFH-Pressemitteilung zum Urteil vom 10.1.2019 externer Link und das Urteil externer Link
    • Gemeinnützigkeit: Die Entscheidung gegen Attac ist ein schlechter Witz
      „Der Bundesfinanzhof hat Attac die Gemeinnützigkeit abgesprochen. Hundesport und Rasenschach werden also steuerlich gefördert, Globalisierungskritik nicht. Das ist eine Farce.“ Videokommentar von Heribert Prantl vom 27. Februar 2019 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link (Videolänge: 2:34 Min.)
    • Zu laut geworden. ATTAC ist laut Urteil des Bundesfinanzhofs nicht gemeinnützig. Weitere Organisationen bedroht. Gesetzesnovelle
      Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil der gobalisierungskritischen Organisation ATTAC die Gemeinnützigkeit aberkannt. ATTAC versuche, die politische Meinung zu beeinflussen. Dies trage nicht zur politischen Bildung bei und sei damit nach dem Steuerrecht nicht gemeinnützig. Die Entscheidung des BFH im Fall ATTAC ist eine Einschränkung zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume. Das Bundesgericht liest das Gesetz so, dass die bei Bildungsarbeit entstehenden Forderungen nicht lautstark verbreitet werden dürfen. Politisch einmischen dürften sich gemeinnützige Vereine und Stiftungen nur, wenn sie einen konkreten Zweck wie Umweltschutz oder Gleichstellung von Frau und Mann verfolgen. (…) Jetzt muss der Bundestag zügig handeln, den Handlungsspielraum der Organisationen sichern und neue gemeinnützige Zwecke ins Gesetz schreiben. Menschen schließen sich zusammen, um sich außerhalb von Parteien und Profitinteressen für Demokratie und Gesellschaft zu engagieren. Dieses Engagement für Umweltschutz oder Gerechtigkeit mag manchmal nerven, führt aber zu besseren Entscheidungen, weil dadurch sonst ungehörte Stimmen in die politische Willensbildung einfließen. Die enge Interpretation des Zwecks »Volksbildung« durch den BFH gefährdet Tausende Vereine und Stiftungen, die aus einer Haltung heraus Bildungsarbeit zu Menschenrechten, für Demokratie und gegen Rassismus machen. Der Bundesfinanzhof liest das Gesetz so, dass diese Vereine mit den von ihnen entwickelten Vorschlägen für eine bessere Welt nicht an die Öffentlichkeit treten dürfen. Das Bundesgericht hat die Chance verpasst, das Gerede von »politischen Zwecken« aus der Welt zu räumen: Umweltschutz, Gleichberechtigung, Flüchtlingshilfe – das sind politische Zwecke, die gemeinnützige Organisationen verfolgen dürfen. Sie dürfen es auch mit politischen Mitteln, so lange sie nicht zu einer Partei oder Wählergemeinschaft werden. Diesem anderen Organisationstypus geht es um Macht. Selbstlosen zivilgesellschaftlichen Organisationen geht es um Ideen und Werte wie Solidarität und Menschlichkeit. Der Gesetzgeber muss schnellstmöglich in die Abgabenordnung schreiben, welche Zwecke er für förderwürdig hält. Dort ist bislang weder die Förderung von Menschenrechten und Grundrechten erwähnt noch die Verteidigung und Fortentwicklung der Demokratie...“ Artikel von Stefan Diefenbach-Trommer in der jungen Welt vom 27.02.2019 externer Link, Stefan Diefenbach-Trommer ist Vorstand der Allianz »Rechtssicherheit für politische Willensbildung«, in der 80 Vereine und Stiftungen – darunter neben ATTAC beispielsweise Brot für die Welt und Oxfam – organisiert sind
    • Unser Kommentar: deutlicher als das BFH kann man kaum noch zum Ausdruck bringen, dass unter gemeinnütziger Förderung nichts Demokratisches, sondern reine Unterordnung unter einseitige politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung durch die herrschenden Institutionen bei den förderungswürdigen Tätigkeiten nach § 52 AO verstanden wird. Sollen nach Art. 5 Abs. 3 „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre“ frei sein, greift der BGH dieses Grundrecht an, wenn Kritik an den herrschenden Strukturen in diesen Bereichen, nun nicht mehr als für die Allgemeinheit nützlich und wichtig betrachtet wird. Statt auf Pluralismus und Demokratie setzt der BFH auf preußischen Untertanengeist und blinden Gehorsam – trotz des verheerenden historischen Ergebnisses eines solchen Demokratieverständnisses. Wer braucht schon solche Richter, die aus der deutschen Geschichte offensichtlich nichts gelernt haben?
  • Gemeinnützigkeit: Bundesfinanzministerium prozessiert gegen Attac – Altmaier muss Angriff auf kritische Zivilgesellschaft abblasen
    „… „Es ist höchste Zeit, dass Bundesfinanzminister Peter Altmaier diesen von seinem Vorgänger Wolfgang Schäuble gestarteten Angriff auf die kritische Zivilgesellschaft abbläst und die Revision zurücknimmt. Eine moderne Demokratie braucht Bürger und Organisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten und sich einmischen – für das Gemeinwohl“, sagt Dirk Friedrichs, Vorstand des Attac-Trägervereins. „Schäuble selbst hat die Attac- Gründungsforderung nach einer Finanztransaktionssteuer übernommen. Doch unser Engagement für Steuergerechtigkeit und die Regulierung der Finanzmärkte soll nicht gemeinnützig sein? Das ist absurd. Statt uns in unserer Arbeit zu behindern, soll Altmaier sich lieber um die Steuertricks von Apple, Amazon und Co. kümmern.“…“ attac-Pressemeldung vom 25. Januar 2018 externer Link
  • Bundesfinanzministerium behindert weiterhin Gemeinnützigkeit von Attac 
    „… Das Bundesfinanzministerium behindert weiterhin die Arbeit von Attac und beharrt auf einer Revision des Urteils des Hessischen Finanzgerichts in Kassel, das dem globalisierungskritischen Netzwerk 2016 eindeutig die Gemeinnützigkeit bestätigt hat. Wie am gestrigen Dienstag bekannt wurde, lässt der Bundesfinanzhof in München die Revision zu. Damit geht die rechtliche Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac weiter. Solange das Verfahren läuft, ist das Kasseler Urteil nicht rechtskräftig. „Wir fordern Finanzminister Peter Altmaier auf, die Weisung seines Vorgängers Wolfgang Schäuble an das Frankfurter Finanzamt umgehend zurückzuziehen und die Revision zurückzunehmen. Es ist bittere Ironie, wenn ausgerechnet das Finanzministerium einer Organisation die Gemeinnützigkeit absprechen will, die sich für Steuergerechtigkeit einsetzt“, sagt Alfred Eibl vom Attac-Koordinierungskreis. „Statt zivilgesellschaftliches Engagement massiv zu erschweren, sollte Altmaier dafür sorgen, dass sich sein Ministerium um die wirksame Bekämpfung von Konzern-Steuertricks und Steueroasen kümmert.“…“ Attac-Pressemitteilung vom 20. Dezember 2017 externer Link
  • Bundesfinanzministerium behindert weiterhin Gemeinnützigkeit von Attac. Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision vorgelegt
    „Das Bundesfinanzministerium führt den Rechtsstreit um Attacs Gemeinnützigkeit weiter. Obwohl das Urteil des Hessischen Finanzgerichts an Klarheit nichts zu wünschen offen lässt, hat die Behörde das Frankfurter Finanzamt angewiesen, beim Bundesfinanzhof Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision einzulegen. (…) In der inhaltlichen Begründung der Beschwerde will das Frankfurter Finanzamt politische Bildung nur dann als Satzungszweck „Volksbildung“ anerkennen, wenn sie sich mit dem Status quo beschäftigt. Die Darstellung von Alternativen sei nicht gemeinnützig. Dies sei den Parteien vorbehalten, heißt es in der Beschwerdebegründung. (…) Durch die Vorlage der Beschwerde beim Bundesfinanzhof wird erneut die politische Dimension des Falls deutlich. Das Vorgehen des Bundesfinanzministeriums erweckt den Eindruck, dass politisches Engagement und Gemeinnützigkeit von Seiten des Ministeriums als einander entgegengesetzt angesehen werden. Gemeinsam mit anderen Organisationen hat Attac deshalb die Gründung der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ angestoßen, um sich für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht und eine Änderung der Abgabenordnung einzusetzen. Mehr als 80 Vereine und Stiftungen haben sich der Allianz mittlerweile angeschlossen…“ Attac-Pressemitteilung vom 20. Juli 2017 externer Link

  • [Nachtrag] Allerdings gibt Herr Schäuble noch nicht auf: Schäuble-Ministerium behindert Gemeinnützigkeit von Attac: Weisung aus Berlin an Frankfurter Finanzamt, Rechtsstreit weiterzuführen
    „Das Bundesfinanzministerium hat das Frankfurter Finanzamt angewiesen, den Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit von Attac weiterzuführen – trotz des klaren Urteils des Hessischen Finanzgerichts vom Herbst, demzufolge das Engagement des globalisierungskritischen Netzwerkes klar gemeinnützig ist. (…) Damit ist das Urteil vom November 2016 nach wie vor nicht rechtskräftig. Attac kann vorerst weiterhin keine Spendenbescheinigungen ausstellen und wird in seinem gemeinnützigen Engagement für eine gerechte Gesellschaft und in seiner Bildungsarbeit stark eingeschränkt.“ Attac-Pressemitteilung vom 18. Mai 2017 externer Link
  • Richter bekräftigen Gemeinnützigkeit von Attac – Hessisches Finanzgericht legt schriftliche Urteilsbegründung vor / Finanzamt wirft Globalisierungskritikern weiterhin Knüppel zwischen die Beine
    „Das globalisierungskritische Engagement von Attac dient der Förderung des demokratischen Staatswesens und der politischen Bildung. Attac ist daher gemeinnützig. Das haben die Richter am Hessischen Finanzgericht in Kassel erneut bekräftigt: Einige Monate, nachdem das Gericht der Klage von Attac gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit durch das Frankfurter Finanzamt stattgegeben hat, liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung vor. „Entgegen der Auffassung des Finanzamts sprechen die thematischen Schwerpunktaktionen […] nicht gegen die Gemeinnützigkeit des Klägers. Mit diesen Themen hat sich der Kläger im Rahmen der Förderung der politischen Bildung und des demokratischen Staatswesens vielmehr kritisch an einem gesellschaftlichen Diskurs beteiligt, der […] die in der Gesellschaft vorhandenen Interessenkonflikte aufgreift“, lautet eine zentrale Passage in dem 47-seitigen Schriftstück…“ Attac-Pressemitteilung vom 17. Mai 2017 externer Link mit Link zur Urteilsbegründung und allen weiteren wichtigen Dokumenten zum Angriff auf die Gemeinnützigkeit von attac
  • Hessisches Finanzgericht bestätigt Gemeinnützigkeit von Attac: Gemeinnütziges zivilgesellschaftliches Engagement schließt politisches Handeln nicht aus
    Attac ist gemeinnützig. Das politische Engagement gegen die neoliberale Globalisierung steht seiner Gemeinnützigkeit nicht entgegen. Das hat das Hessische Finanzgericht in Kassel am heutigen Donnerstag entschieden. Die Richter gaben damit der Klage von Attac gegen das Finanzamt Frankfurt statt. Dieses hatte dem Netzwerk im April 2014 die Gemeinnützigkeit entzogen mit der Begründung, es sei zu politisch. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. In ihrer Urteilsbegründung folgen die Richter der Argumentation des Attac-Netzwerks, dass das Gesetz, die Abgabenordnung, gemeinnützigen Vereinen nicht grundsätzlich politische Aktivitäten verbietet. Dem Gesetzgeber sei es lediglich darum gegangen, eine (indirekte) Förderung politischer Parteien auszuschließen. Ausschlaggebend für die Gemeinnützigkeit eines Vereins sei die Frage, ob er die in seiner Satzung benannten Zwecke verfolgt. Die Richter betonten, dass politische Aktivitäten einer Gemeinnützigkeit nicht entgegenstehen, sofern sie im Gesamtkontext eines gemeinnützigen Zwecks stehen und eingebettet sind in ein umfassendes Informationsangebot…Meldung von und bei Attac Deutschland vom 10.11.2016 externer Link – Wir gratulieren!
  • Attac klagt gegen Entzug der Gemeinnützigkeit – Jetzt erst Recht!
    Wir haben Klage gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit eingereicht. Das Finanzamt Frankfurt verweigert uns die Gemeinnützigkeit weiterhin. In dem Einspruchsbescheid, auf den wir mehr als anderthalb Jahre warten mussten, beharrt die Behörde darauf, dass Attac zu politisch sei, um als gemeinnützig gelten zu können. (…) Besonders in unserem Engagement für die Finanztransaktionssteuer und eine Vermögensabgabe sieht die Behörde keinen gemeinnützigen Zweck. Wir halten dem entgegen: Politische Bildung führt zu politischer Meinungsbildung; und diese führt im besten Fall zu konkretem Engagement – mit realen Auswirkungen. Wir nehmen unseren Anspruch als Bildungsbewegung ernst und sehen es als Erfolg unserer Informations- und Bildungsarbeit, wenn viele Menschen sich einmischen…Attac-Pressemitteilung vom 17. Februar 2016 externer Link
  • Attac fordert vor Gericht Gemeinnützigkeit zurück: Verhandlung am 10. November in Kassel
    Steht das Engagement von Attac gegen die neoliberale Globalisierung der Gemeinnützigkeit des Netzwerks entgegen? Um diese Frage geht es am 10. November vor dem Hessischen Finanzgericht in Kassel. Attac hat gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit durch das Frankfurter Finanzamt geklagt. Die Behörde verweigert Attac seit April 2014 die Gemeinnützigkeit mit der Begründung, das Netzwerk sei zu politisch. Tatsächlich verbietet das Gesetz gemeinnützigen Vereinen keine politischen Aktivitäten, sondern schließt lediglich die Förderung von Parteien aus, halten die Globalisierungskritiker dagegen. Die Förderung gemeinnütziger Zwecke sei ohne politische Aktionen, ohne Einflussnahme auf die politische Willensbildung nicht denkbar…Presseankündigung von Attac Deutschland vom 1. November 2016 externer Link. Siehe auch die Klagebegründung von Attac externer Link. Die Verhandlung ist öffentlich: Donnerstag, 10. November 2016, 9.45 Uhr, Hessisches Finanzgericht, Sitzungssaal, Königstor 35 (Eingang Hermannstraße), Kassel
  • Gemeinnützigkeit: Attac blitzt ab 
    Das Frankfurter Finanzamt hat Attac vor zwei Jahren die Gemeinnützigkeit aberkannt. Die will Attac zurückhaben – doch die Bundesregierung wiegelt ab. Die Globalisierungskritiker von Attac können sich keine große Hoffnung machen, dass die Bundesregierung ihnen hilft, wieder als gemeinnützig anerkannt zu werden. Das geht aus der Antwort der schwarz-roten Regierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor, die der Frankfurter Rundschau vorab vorliegt. Zwar erwägen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kabinettskollegen, die Gründe für Gemeinnützigkeit auszuweiten. Es finde „derzeit ein Meinungsaustausch innerhalb der Bundesregierung statt, der bisher nicht abgeschlossen ist“, heißt es in dem Papier. Welche zusätzlichen Zwecke für gemeinnützig erklärt werden könnten, verrät die Regierung allerdings nicht. Im Gegenteil: Überall dort, wo die Grünen Nachbesserungsbedarf erkennen, der Attac zugutekommen könnte, sieht die Regierung keinen Anlass dafür…Artikel von Pitt von Bebenburg bei der Frankfurter Rundschau online vom 09. September 2016 externer Link
  • Allianz für Gemeinnützigkeit
    … Natürlich nehmen wir nicht hin, dass man den Begriff der Gemeinnützigkeit so einfach zum Abschuss freigibt. Die bestehende Rechtslage gibt den Finanzämtern sehr viel Freiraum zur Auslegung, so dass sich gerade kampagnenorientierte Vereine und Nichtregierungsorganisationen (NGO) auf extrem dünnem Eis bewegen…Ralf Wurzbacher im Gespräch mit Stephanie Handtmann von Attac in der jungen Welt vom 30. Januar 2015 externer Link. Aus dem Text: „… Die Abgabenordnung ist ein historisch gewachsenes Konstrukt, das in fast hundert Jahren um allerhand politisch motivierte Zugaben verschlimmbessert wurde. Der Deutsche Schach- und der Deutsche Schützenbund, der Deutsche Bridge-Verband – alle gemeinnützig. Politik und politisches Engagement funktionieren heute aber anders als in der Weimarer Republik. Deshalb wollen wir mit anderen Organisationen eine »Allianz für Gemeinnützigkeit« schmieden. Die Initiatoren sind neben ATTAC die Bewegungsstiftung und das Kampagnennetzwerk Campact. Die Sache ist gut angelaufen, viele Vereine und Organisationen wollen uns unterstützen…
  • Attac startet Unterschriftenaktion für Gemeinnützigkeit
    Attac hat eine Unterschriftenaktion gestartet, die wir als Solidaritätserklärer in Sachen Gemeinnützigkeit unterstützen. Das globalisierungskritische Netzwerk fordert in einem Appell an die Hessische Oberfinanzdirektion, den Bescheid über den Gemeinnützigkeitsentzug zurückzunehmen. Damit zivilgesellschaftliche Organisationen dauerhaft Rechtssicherheit bekommen, fordert Attac außerdem, das Gemeinnützigkeitsrecht auf Bundesebene zu modernisieren. Unterschreiben des Appells auf der attac-Aktionsseite externer Link und Informationen über die Attac-Gemeinnützigkeits-Kampagne externer Link: Wie viel Politik und Einmischung sind erlaubt?
  • Systemrelevant
    Tom Strohschneider über einen Versuch des Finanzamtes Frankfurt, das Netzwerk Attac mundtot zu machen.  Kommentar in Neues Deutschland online vom 17.10.2014 externer Link. Aus dem Text: „… Der Fall wirft zudem auch ein Schlaglicht auf eine zentrale Frage einer demokratischen Gesellschaft: Was hält diese für gemeinnützig? Hier geht es nicht nur um eine Auslegung der Abgabenordnung, deren Paragrafen in langen Aufzählungen etwa die Förderung des Tierschutzes, die Rettung von Leben oder den Schutz der Ehe als Aktivitäten anerkennt, die der Allgemeinheit dienen sollen. Im Fall Attac geht es um die Frage, welche Form des politischen Engagements und der Einmischung in öffentliche Belange im Wortsinne gemeinnützig sind. Anders gesprochen: Was braucht eine res publica um mehr zu sein als bloße Verwaltung von Staatsbürgern?...“
  • Frankfurter Finanzamt spricht Attac die Gemeinnützigkeit ab. Jetzt erst recht: Zivilgesellschaftliches Engagement lässt sich nicht aberkennen!
    Wie zahlreiche Medien am heutigen Freitag berichten, hat das Frankfurter Finanzamt dem Trägerverein des globalisierungskritischen Netzwerks Attac die Gemeinnützigkeit entzogen. Die Behörde hält Attac für zu politisch. Nach Ansicht des Finanzamtes setzt Attac in seiner Arbeit mehr auf politische Einmischungen und engagiertes Mitgestalten der Bürgerinnen und Bürger, als es die Abgabenordnung als gesetzliche Grundlage erlaube. Insbesondere im Engagement der Globalisierungskritikerinnen und -kritiker für eine Finanztransaktionssteuer zur Regulierung der Finanzmärkte oder für eine gerechtere Verteilung des Reichtums durch eine Vermögensabgabe sieht das Finanzamt keinen gemeinnützigen Zweck. Attac hat gegen die Entscheidung des Finanzamtes Einspruch eingelegt und wird – sollte das Finanzamt dem nicht stattgeben – klagen…“ Pressemitteilung von Attac Deutschland vom 17. Oktober 2014 externer Link. Selbstverständlich erklären sich Redaktion wie Verein von LabourNet Germany solidarisch!

Courage

  • [Frauenverband Courage] Riesenerfolg: Unsere Gemeinnützigkeit ist zurück! Kampfgeist und langer Atem zahlen sich aus!
    „Im Januar 2020 erklärte das Finanzgericht Düsseldorf die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage für die Jahre 2010 und 2011 für rechtswidrig. -auch wenn die Finanzbehörden sich weiter auf „Erkenntnisse“ des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes beriefen. Seit dem Urteil des OVG NRW vom August 2018 darf uns dieser nicht mehr als Unter-, Neben- oder Tarnorganisation der MLPD bezeichnen. In seinen Berichten 2018 und 2019 sind wir nicht mehr genannt –auch das ist ein Erfolg. Den Finanzbehörden schrieben die Richter ins Stammbuch „Dem Gericht bleibt schleierhaft, wie der Kläger extremistisch sein soll, wenn der Verfassungsschutz NRW selber den Verband in seinem Bericht 2018 nicht mehr erwähnt.“ Auch den haltlosen Versuch, den bayerischen Verfassungsschutzbericht ins Feld zu führen, ließ das Gericht nicht gelten. Sieben (!) Monate nach dem Urteil haben wir es schwarz auf weiß: Mit den neuen Steuerbescheiden für die Jahre 2010 bis 2017 ist unsere Gemeinnützigkeit nun gerichtlich und finanzamtlich bestätigt! (…) Wir bedanken uns bei allen Courage-Frauen, bei ALLEN, die uns unterstützt und ermutigt haben und nicht zuletzt bei unserem Rechtsanwalt Dr. Till Müller-Heidelberg, der uns souverän und fachkundig vertreten hat! Wir sind solidarisch mit allen anderen betroffenen fortschrittlichen, demokratischen, antifaschistischen und kapitalismuskritischen Organisationen! Kämpfen lohnt sich!“ Pressemitteilung vom 20. August 2020 vom Frauenverband Courage e.V., Bundesvorstand externer Link
  • Finanzgericht erklärt nach 7 Jahren den Entzug der Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage für die Jahre 2010 bis 2011 für rechtswidrig! 
    Mit diesem großen Erfolg endete die Verhandlung der Klage des Frauenverbands Courage gegen das Finanzamt Wuppertal. 2012 hatte es Courage die Gemeinnützigkeit entzogen, was der Frauenverband nicht auf sich sitzen ließ. Auch unsere Widersprüche für die folgenden Jahre werden wir durchfechten. Vergeblich versuchten die VertreterInnen der Oberfinanzdirektion NRW ihren Vorwurf des „Linksextremismus“ gegen den Frauenverband Courage e.V. zu beweisen. Da nützte auch die ins Feld geführte „enge Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz NRW“ nichts. Diesem war bereits 2018 vom Oberverwaltungsgericht Münster untersagt worden, den Frauenverband Courage als „Vorfeldorganisation“ der MLPD zu bezeichnen oder als wesentlich von der MLPD beeinflusst. Der vorsitzende Richter des Finanzgerichts erklärte: „Dem Gericht bleibt schleierhaft, wie der Kläger extremistisch sein soll, wenn der Verfassungsschutz NRW selber den Verband in seinem Bericht 2018 nicht mehr erwähnt.“ Auch den haltlosen Versuch der Finanzbehörde, sich auf den bayrischen Verfassungsschutzbericht 2013 zu berufen, ließ das Gericht nicht gelten…“ Pressemitteilung des Frauenverbands Courage e.V.  vom 03.02.2020 externer Link
  • Aufruf zum Protest am 17. Januar 2020 am Finanzgericht Düsseldorf: Her mit der Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage – auf in die nächste Runde! 
    „Am Freitag, dem 17.01.2020, wird vor dem Finanzgericht Düsseldorf die Klage des Frauenverbands Courage e.V. gegen das Finanzamt Wuppertal zum Steuerbescheid der Jahre 2010-2011 verhandelt. Damit geht der Kampf um die Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit in eine neue Runde. Zur Erinnerung: 2012 wurde uns über das Kleingedruckte im Steuerbescheid die Gemeinnützigkeit aberkannt –eine krasse Diskreditierung unseres seit über zwei Jahrzehnten aktiven überparteilichen Frauenverbandes. Das Finanzamt hält an seiner 2016 vom Finanzgericht aufgehobenen Ablehnung unseres Widerspruchs dagegen fest und beruft sich bis heute auf den umstrittenen „Verfassungsschutzparagraphen“ der Abgabenordnung und auf die Unterstellung des „Verfassungsschutzes“, wir würden „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ unterstützen. Abgeleitet wird das aus der Tatsache, dass ein Teil unserer Mitgliedsfrauen auch in der MLPD aktiv ist und wir zur Erreichung unserer programmatischen Ziele bei Demonstrationen, Veranstaltungen und in Bündnissen, wie mit vielen anderen, auch mit der MLPD zusammenarbeiten. (…) Es hat Methode, dass nach Courage und Attac Campact, dem Demokratischen Kulturzentrum (DemoZ) Ludwigsburg, der Petitionsplattform change.org und dem Bundesverband der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA)die Gemeinnützigkeit entzogen wurde. (…) Umso wichtiger ist es, diese Disziplinierungspraxis von missliebigen Organisationen gemeinsam zu Fall zu bringen. Überwinden wir dazu Vorbehalte und arbeiten über weltanschauliche undpolitische Differenzen hinweg zusammen -selbstverständlich auf gleichberechtigter, antifaschistischer, antirassistischer Grundlage. Kommt am Freitag, 17.01.2020, um 11.30 Uhr zur Verhandlung vor dem Finanzgericht Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 21, Sitzungssaal 004 im Erdgeschoss des Finanzgerichts Nach der Verhandlung findet eine Kundgebung am Bertha-von-Suttner-Platz statt… „ Presseerklärung des Frauenverbands Courage vom 12. Januar 2020 externer Link
  • Wuppertaler Frauenverband wieder gemeinnützig 
    Der Frauenverband Courage mit Sitz in Wuppertal erhält seine Gemeinnützigkeit zurück. Das Finanzamt Elberfeld hatte diese rückwirkend für 2010 bis 2012 entzogen. Das Finanzamt hatte das damit begründet, dass der bundesweit aktive Verband im Verfassungsschutzbericht erwähnt wurde. Das sei aber nicht ausreichend, entschied das Düsseldorfer Finanzgericht…Meldung beim WDR online vom 10.11.2016 externer Link, siehe: Teilerfolg im Kampf um unsere Gemeinnützigkeit! Presseerklärung von und bei Courage externer Link – wir gratulieren!
  • 16. Juni 2015, Verwaltungsgericht Düsseldorf: Der Frauenverband Courage – raus aus dem Verfassungsschutzbericht Nordrhein-Westfalen!
    Dem Frauenverband Courage e.V. ist im Dezember 2012 mit einer lapidaren Mitteilung im Kleingedruckten der Steuererklärung mitgeteilt worden, dass der jahrzehntelangen erfolgreichen Frauenarbeit die Gemeinnützigkeit aberkannt ist. Seit 2009 darf der schwer angeschlagene Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz mitreden, wenn es darum geht, gesellschafts- und regierungskritische Vereinigungen mithilfe des Steuerrechts zu diskreditieren. Eine Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht reicht aus. Angegriffen wird in unserem Fall die Überparteilichkeit „von Religion bis Revolution“ und die Weigerung, Marxistinnen-Leninistinnen aus dem Frauenverband Courage Verband auszuschließen bzw. die Zusammenarbeit mit der MLPD einzustellen…Mitteilung des Frauenverbands Courage zum Gerichtstermin (nach zweieinhalb Jahren!) in Sachen Verfassungsschutz und Gemeinnützigkeit externer Link – Prozessbeginn: am 16.06.2015 um 9.30 in Düsseldorf, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, Sitzungssaal V, Raum 342
  • Eilantrag des Frauenverbands Courage e.V. gegen das Land NRW auf „Streichung sämtlicher Aussagen zu Courage aus dem Verfassungsschutzbericht.“
    „Aktuell hat der Frauenverband Courage einen Eilantrag beim Land Nordrhein-Westfalen eingereicht, die Verbreitung des Verfassungsschutzberichts 2013 zu unterlassen, wenn nicht zuvor alle Passagen über Courage entfernt oder unleserlich gemacht worden sind. Neben Vertreterinnen des Bundesvorstands Courage und ihrer Anwälte wird zu diesem Thema Rede und Antwort stehen: Dr. Rolf Gössner (Rechtsanwalt und Publizist, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Stellv. Richter Staatsgerichtshof Bremen). Bereits seit  Dezember 2012 kämpft der Frauenverband Courage gegen die ungerechtfertigte Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit…“ Meldung auf der Seite des Frauenverbandes Courage externer Link
  • Frauenverband Courage begründet Klage gegen Finanzamt Wuppertal wegen ungerechtfertigter Aberkennung der Gemeinnützigkeit
    Elf Monate (!) hat es gedauert, bis wir die Akte vom Finanzamt Wuppertal bekommen haben – als juristische Voraussetzungen für einen Gerichtsprozess. Warum so lange? Hatten sie etwa nicht mit unserem Widerstand gerechnet?! Denn offensichtlich wurde die Akte erst knapp zur festgelegten Frist fertig gestellt…“ Pressemitteilung vom Frauenverband Courage e.V. vom 29.04.14 externer Link
  • Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage – kein Thema für Hannelore Kraft?
    Mit der Bitte um Unterstützung und Stellungnahme in der Auseinandersetzung um die Wiederherstellung seiner Gemeinnützigkeit wendete sich der Frauenverband Courage an die NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die NRW-Frauenministerin Barbara Steffens. Offenbar versuchen beide uns mit formalen Begründungen abzuspeisen. Hannelore Kraft erklärte, es handele sich um eine „verwaltungsrechtliche Angelegenheit, auf die sie keine politische Einflussnahme ausüben dürfe“ und deswegen beziehe sie dazu keinen Standpunkt. Für ein persönliches Gespräch habe sie keine Zeit. Nicht mit Uns! Es ist ein politisches Thema und das Innenministerium NRW ist Frau Hannelore Kraft unterstellt! Deswegen gehen wir am 1. Sitzungstag des Landtages nach der Sommerpause zu Politikern, um uns dort Gehör zu verschaffen! Wir bitten alle Frauen und Männer, die uns unterstützen, am Donnerstag den 26.09.2013 zum Landtag nach Düsseldorf zu kommen!“ Siehe die Pressemitteilung von Frauenverband Courage e.V. vom 23.09.2013 externer Link – 15.00 Uhr: Kundgebung mit offenen Mikrophon und vielen Redebeiträgen. Liedern und Parolen. Vorher findet um 14.00 Uhr ein Informationsstand auf dem Fürstenwall/Kirchplatz (Düsseldorf) statt.
  • Offener Brief an Hannelore Kraft und Barbara Steffens
    Offener Brief  des Bundesvorstands von Frauenverband Courage e.V. vom 15.08.2013
    Der Hintergrund: „der bundesweite überparteiliche Frauenverband Courage e.V. kämpft seit über einem halben Jahr für die Wiederherstellung seiner Gemeinnützigkeit. Diese wurde ihm im Dezember 2012 unter Berufung auf den Verfassungsschutzbericht NRW vom Finanzamt Wuppertal rückwirkend ab 2010 entzogen. Der Verband legte sofort Widerspruch gegen diese ungerechtfertigte und nicht akzeptable Entscheidung ein, ging an die Öffentlichkeit und erhielt Unterstützung in Form von Unterschriften und Protesterklärungen aus einem breiten gesellschaftlichen Spektrum. Auf unsere ausführliche Widerspruchsbegründung erhielten wir im April 2012 lediglich die Ankündigung einer Stellungnahme „in Kürze“. Was dann geschah ist kurz beschrieben: Nichts. Durch hartnäckiges Nachhaken unseres Anwalts wissen wir jetzt: Die Zuständigkeit liegt nicht mehr beim Finanzamt Wuppertal, sondern beim Innenministerium des Landes NRW. Wir wollen diese Hinhaltetaktik nicht länger hinnehmen. Deshalb wenden wir uns nun in einem Offenen Brief an Hannelore Kraft, die Ministerpräsidentin von NRW.“
    Die bei uns verbreitete Petition sowie das an das Musterschreiben an das Finanzamt Wuppertal-Elberfeld zur Wiederherstellung der Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage sind hiermit hinfällig und werden aus dem Dossier entfernt.
  • Verfassungsschutz entscheidet in NRW über Gemeinnützigkeit
    Wir waren alle empört, als wir im Sommer hörten, dass der Verfassungsschutz über die Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden solle. Das wurde glücklicherweise in letzter Sekunde abgewendet. Die Idee, versteckt im neuen Steuergesetz, war: wenn ein Verein im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, ist er extremistisch und kann damit nicht mehr gemeinnützig sein. Hat in der Folge also deutlich weniger Aussicht auf Förderung und kann auch keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen, bekommt also ziemlich sicher auch weniger Spenden. Und wir dachten, das sei jetzt erledigt. Pustekuchen…“ Kommentar von Anne Roth vom 5. Januar 2013 in ihrem Blog  annalist externer Link
  • Keine Verzögerungstaktik durch das Gericht!
    Im März begründete der Frauenverband Courage seine Klage gegen das Finanzamt Wuppertal gegen den ungerechtfertigten Entzug der Gemeinnützigkeit. „Üblich ist, dass nach Eingang der Klagebegründung durch das Gericht eine Frist für Er-widerung gesetzt wird.  Aber wir warten seit über einem Monat bereits auf diese Frist-festlegung – von einer Antwort ganz zu schweigen!“ (…) Wir fordern unverzüglich eine Fristsetzung für die Erwiderung und einen baldigen Gerichtsprozess!Pressemitteilung vom Frauenverband Courage e.V. vom 05.05.14 externer Link
  • Frauenverband Courage e. V.: Hände weg von unserer Gemeinnützigkeit!   
    Mit dem Steuerbescheid vom 14.12.12 teilte uns das Finanzamt Wuppertal mit, dass dem Verband ab 2010 die Gemeinnützigkeit entzogen wird. Das bedeutet, dass wir keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen dürfen, Steuervergünstigungen wegfallen und Nachforderungen an uns gestellt werden. Die unverschämte Begründung: “Der Verein wurde im Verfassungsschutzbericht 2010 als Vereinigung erwähnt, bei der es belegbare Hinweise für eine Einstufung als extremistische Vereinigung gibt.“  Wir lassen es uns nicht bieten, dass der „Verfassungsschutz“ mit seinen unbewiesenen Behauptungen und Verleumdungen über unsere Gemeinnützigkeit entscheidet. Das geht nicht nur uns an!….“ Erklärung von und bei Frauenverband Courage, Bundesvorstand/ Sprecherinnen externer Link

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. (VVNBdA) (NRW)

  • VVN-BdA: Antifaschismus ist und bleibt gemeinnützig – starkes Zeichen gegen die Wertung des bayerischen Verfassungsschutzes! 
    Gestern erreichte uns der Bescheid des Finanzamts für Körperschaften 1, mit dem es unserem Einspruch gegen die Bescheide, mit denen uns die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016 – 2018 aberkannt hat, stattgegeben hat. Die Steuerbescheide für die Jahre 2016 und 2017 sind damit aufgehoben. Wir sind erleichtert und froh, dass das Finanzamt und die Berliner Finanzverwaltung nach eineinhalbjährigem Verfahren die Wertung des bayerischen Inlandsgeheimdienstes, wir seien  „extremistisch“  als widerlegt betrachten. (…) Die nun wieder erfolgte Anerkennung unserer Gemeinnützigkeit für die Jahre 2016-2018 ist ein wichtiges Zeichen für alle Antifaschistinnen und Antifaschisten und für alle, die noch weiter um die Anerkennung ihrer Arbeit als gemeinnützig kämpfen müssen. In diesem Sinne fordern wir weiterhin die Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und die Streichung des Paragraphen 51, Absatz 3, Satz 2! In einer Demokratie dürfen nicht Geheimdienste über die verfassungsmäßige Bandbreite der gesellschaftlichen Debatte entscheiden!Pressemitteilung vom 28. April 2020 von udn bei VVN-BdA externer Link
  • Berliner VVN-BdA wieder gemeinnützig: Der Landesverband erhält positiven Bescheid des Finanzamtes für die Jahre 2017 bis 2019
    „»Erleichtert und erfreut«, zeigte sich die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) darüber, dass das Berliner Finanzamt ihr die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2017 bis 2019 gewährt hat. Damit sei das »Damoklesschwert« eventueller Nachzahlungen an das Finanzamt fürs Erste gebannt und Spenden an die Berliner Organisation könnten weiterhin steuerlich abgesetzt werden. Markus Tervooren, Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA, bedankte sich bei allen Unterstützer*innen, sowie jenen Parlamentarier*innen, die der Berliner VVN-BdA im Kampf um die Gemeinnützigkeit geholfen haben. »Mir persönlich ist ein richtiger Stein vom Herzen gefallen, als ich den Freistellungsbescheid in den Händen hielt«, schreibt Tervooren. (…) Die Einstufung des Gesamtverbands als »extremistische Organisation« wurde im Verfassungsschutzbericht 2019 nicht mehr vorgenommen, weshalb ihr Ende März die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt ab 2019 wieder gewährt wurde. Für die Jahre 2016 bis 2018 steht eine Entscheidung noch aus, aber die Bundesvereinigung zeigt sich optimistisch, dass die Bedenken auf Seiten des Finanzamtes ausgeräumt werden können. Die Landesgeschäftsstelle des antifaschistischen Verbandes in Bayern gilt der Behörde noch immer als extremistisch.“ Beitrag von Julia Trippo vom 25. April 2021 bei neues Deutschland online externer Link
  • Finanzamt rudert zurück – VVN-BdA ab 2019 wieder gemeinnützig! 
    Der erste Schritt ist getan: Über unsere Anwälte erreichte uns heute die Mitteilung des Finanzamtes für Körperschaften I in Berlin für das Jahr 2019: die VVN-BdA ist wieder gemeinnützig. Das ist ein gutes und wichtiges Signal für den Antifaschismus in diesem Land! Zur Begründung teilt das Finanzamt mit, die Gemeinnützigkeit könne „nach eingehender Prüfung“ gewährt werden, da die Bundesvereinigung der VVN-BdA im Jahr 2019 im Verfassungsschutzbericht des bayerischen Geheimdienstes nicht mehr als „extremistische Organisation“ eingestuft sei. Aufgrund der geänderten Einstufung stehe der Paragraph 51 der Abgabenordnung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit „nicht im Wege“. Die VVN-BdA wertet das als Signal, dass die Vernunft siegen wird und wir sind jetzt zuversichtlich, bald auch eine positive Nachricht für die Jahre 2016-18 zu erhalten. An dieser Stelle bedanken wir uns schon einmal bei allen, die uns bei dieser schwierigen und langen Auseinandersetzung unterstützt haben! Durch die große Solidarität, die verstärkte Öffentlichkeit und den lauten Protest von Vielen wurde deutlich, welche Bedeutung die VVN-BdA in diesem Land bis heute innehat, und dass Antifaschismus eine  breite gesellschaftliche Basis hat…“ Pressemitteilung vom 24. März 2021 der VVN-BdA externer Link – wir gratulieren!
  • Finanzamt weist Einspruch der VVN-BdA zurück 
    Das Berliner Finanzamt hat den Einspruch der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit vorerst zurückgewiesen. »Dem VVN-BdA ist es auch im Einspruchsverfahren bisher nicht gelungen, den vollen Beweis des Gegenteils zu den Feststellungen und der Einschätzung des Verfassungsschutzes des Freistaates Bayern zu erbringen«, heißt es in einem dem »nd« vorliegenden Schreiben von Ende Juni. Die VVN-BdA zeigte sich angesichts der fünfseitigen Erklärung empört. »Die Argumentation des Finanzamtes legt grundsätzlich alles zum Negativen für unseren Verband aus«, sagte Thomas Willms, der Bundesgeschäftsführer der VVN-BdA, gegenüber »nd«. Das Finanzamt weist in dem Papier alle wesentlichen Argumente ab, die die VVN-BdA als Begründung für ihren Einspruch herangezogen hat. Zum einen habe der bayerische Landesverband der VVN-BdA die »tatsächlichen Anhaltspunkte und die daraus folgende Bewertung des Verfassungsschutzes« im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung nicht entkräften können. Der Bundesverband der VVN-BdA mit Sitz in Berlin sei in der Anlage zu den Verfassungsschutzberichten des Freistaates Bayerns »ausdrücklich« genannt worden. Die Finanzbehörde stelle in dieser Hinsicht »keine eigenen Ermittlungen« mehr an. Es obliege allein der Betroffenen, die gesetzliche Vermutung zu widerlegen – die VVN-BdA müsse also beweisen, dass sie keine »extremistischen Ziele« fördert. Dies sei bisher nicht geschehen. Zum anderen weist das Finanzamt darauf hin, dass sich eine »Körperschaft die Äußerungen ihrer Organe zurechnen« lassen müsse. Äußerungen von Bundesvorsitzenden und Vorstandsvorsitzenden der VVN-BdA werden der Vereinigung so negativ angelastet. Man würde sich weder von diesen Äußerungen distanzieren noch diese bestreiten. Zudem bestreite man auch nicht den »Schulterschluss mit gewaltorientierten autonomen Gruppen«. Bekannte Persönlichkeiten der VVN-BdA werden dagegen jedoch nicht positiv bewertet. (…) Die VVN-BdA sieht auch bei dem Berliner Senat eine Mitverantwortung für das Papier des Finanzamtes. »Man muss nach diesem Schreiben nunmehr davon ausgehen, dass die anstehende Entscheidung auch politisch so gewollt ist, das heißt, durch den rot-rot-grünen Senat gedeckt wird«, sagte VVN-Geschäftsführer Willms. Die mitregierende Berliner Linkspartei kritisierte dabei das Schreiben ebenso. »Es erscheint mir an den Haaren herbeigezogen, dass sich ein Berliner Finanzamt auf den bayerischen Verfassungsschutz beruft«, sagte die Landesvorsitzende Katina Schubert dem »nd«. Sollte es bei dieser »skandalösen Entscheidung« bleiben, müsse das genauestens überprüft werden. Dennoch sei es ein hoch komplizierter Vorgang, der eine weitere Einschätzung von Juristen bedarf. (…) Das Berliner Finanzamt will der VVN-BdA nun »nochmals« Gelegenheit geben, die Einschätzung des bayerischen Verfassungsschutzes zu widerlegen. VVN-BdA-Bundesgeschäftsführer Willms kündigte an, eine Stellungnahme zu verfassen und ein Gespräch mit der Behörde zu führen.“ Artikel von Sebastian Bähr vom 30.06.2020 im ND online externer Link
  • [VVN-BdA] Bundesregierung hebelt demokratische Minimalstandards aus! 
    „Der Bundesregierung ist die Diffamierung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) wichtiger als ihre Informationspflicht gegenüber dem Bundestag. Dies muss man aus ihren Antworten auf eine umfangreiche Kleine Anfrage der Fraktion Die LINKE schließen (Drucksache 19/17233), mit der diese die Position der Bundesregierung zum Entzug der Gemeinnützigkeit des Verbandes erkunden wollte. Der Verband wird de facto als ein größeres sicherheitspolitisches Problem eingestuft als Drohnenangriffe, bewaffnete Aktivitäten in der Ostukraine oder Waffentransporte in Kriegs- und Krisenregionen. Selbst bei diesen als Verschlusssache eingestuften Antworten war es Abgeordneten des Bundestages möglich, Unterlagen in der Geheimschutzstelle einzusehen. Anders bei der VVN-BdA, denn – so Innen-Staatssekretär Günter Krings – Auskünfte könnten „negative Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden“ haben. Es könne so die Sicherheit der Bundesrepublik insgesamt beeinträchtigt werden. (…) Die Bundesregierung hebelt dadurch die Kontrollmechanismen der parlamentarischen Demokratie aus und verweigert sich dem antifaschistischen und demokratischen Geist des Grundgesetzes. „Damit erteilt die Bundesregierung dem sogenannten Verfassungsschutz einen Freifahrtschein für die weitere Diffamierung antifaschistischer Organisationen wie der VVN-BdA. Diese Diffamierungen können für zivilgesellschaftlich vielfältig engagierte Organisationen das finanzielle Aus bedeuten. Angesichts wachsender antisemitischer, rassistischer und sozialdarwinistischer Verschwörungsideologien ist das ein fatales Signal“ erklärte die Bundesvorsitzende Cornelia Kerth. (…) Eine wirksame parlamentarische Kontrolle des sogenannten Verfassungsschutzes ist offensichtlich unmöglich. Daraus gibt es nur eine Schlussfolgerung: die Auflösung dieser Behörde.“ Kritik der VVN-BdA vom 21. Mai 2020 externer Link, siehe dazu noch:

    • Bundesregierung stellt sich gegen VVN-BdA
      „… Die Diffamierungen durch die Bundesregierung »können für zivilgesellschaftlich vielfältig engagierte Organisationen das finanzielle Aus bedeuten«, kritisierte [die VVN-BdA-Vorsitzende Cornelia] Kerth. Angesichts wachsender antisemitischer, rassistischer und sozialdarwinistischer Verschwörungsideologien sei das ein fatales Signal. (…) »Werden Organisationen in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Bundeslandes als extremistisch eingestuft, ist die Steuerverwaltung verpflichtet, den Entzug der Gemeinnützigkeit zu veranlassen«, heißt es in der Antwort aus dem Bundesinnenministerium. (…) Aus Sicht der Fragestellerin Brigitte Freihold, die für die Linksfraktion im Bundestag sitzt, schafft die Regierung rechtsfreie Räume für den Inlandsgeheimdienst. Als »extremistisch« eingestufte Organisationen könnten zwar gegen eine Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht vorgehen, doch die VVN-BdA werde gerade nicht als »extremistisch« eingestuft, sondern lediglich »als linksextremistisch beeinflusst«. Allein deshalb wäre der Entzug der Gemeinnützigkeit auf der Grundlage einer Nennung im Verfassungsschutzbericht eindeutig Rechtsbeugung, so Freihold. Sie meint, dass weder Finanzbehörden noch der Verfassungsschutz das Recht auf ideologisch begründete parteipolitische Alleingänge hätten. Sie seien stattdessen an das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates gebunden…“ Beitrag von Aert van Riel vom 21. Mai 2020 in neues Deutschland online externer Link
  • Offener Brief der VVN-BdA an die Bayrische Staatsregierung aus Anlass des 75. Jahrestages der Befreiung
    „… Seit ihrer Gründung ist unsere Vereinigung für die Entschädigung der Opfer, die Bestrafung der Täter, das Verbot aller Nazi-Organisationen und die Ächtung ihrer Ideologie eingetreten. Leider sind alle diese Ziele noch immer nicht erfüllte Aufgaben, die für Antifaschist*innen jeder Herkunft selbstverständlich sein sollten. Statt jedoch das Engagement unserer Organisation und ihrer Mitglieder aus Anlass des 75. Jahrestages der Befreiung angemessen zu würdigen, wird unsere bayerische Landesvereinigung nach wie vor vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet und in dessen jährlichen Berichten als „linksextremistisch beeinflusst“ aufgeführt. Wichtige antifaschistische Arbeit gegen Hetze, Diskriminierung und Geschichtsrevisionismus wird damit diskreditiert. Auf Grundlage dieser Berichte wurde der VVN-BdA in Bayern und nun auch der Bundesvereinigung die Anerkennung als „gemeinnützig“ versagt. Bewerber*innen für den Staatsdienst wird die Mitgliedschaft in unserer Vereinigung zum Nachteil ausgelegt, Einbürgerungen werden in Frage gestellt. Deshalb fordern wir: Schluss mit der Beobachtung der VVN-BdA durch den Verfassungsschutz, Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben! Setzen Sie ein Zeichen und führen Sie den 8. Mai als arbeitsfreien Feiertag in Bayern ein, damit dieser Tag künftig nicht nur der historischen Erinnerung, sondern auch der aktiven Verteidigung der Demokratie gewidmet ist.“ Offener Brief vom 5. Mai 2020 von und bei der VVN-BdA externer Link, siehe zum Hintergrund auch die Stellungnahme vom 23. April 2020 externer Link zur Vorstellung des bayrischen VS-Berichtes 2019
  • [Antwort der Bundesregierung] Entzug der Gemeinnützigkeit für VVN-BdA rechtswidrig 
    „Die Entscheidung des Berliner Finanzamts, dem Bundesverband der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit zu entziehen, war rechtswidrig. Das bestätigt jetzt indirekt auch die Bundesregierung – aber ohne irgendwelche Konsequenzen ziehen zu wollen. Doch wo Nazis morden, darf es nicht hingenommen werden, dass Antifaschisten ausgerechnet von staatlichen Behörden drangsaliert werden“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Gemeinnützigkeit politisch aktiver demokratischer Vereinigungen. Jelpke weiter: „Die Bundesregierung bestätigt, dass die Abgabenordnung den Entzug der Gemeinnützigkeit wegen einer Erwähnung im Verfassungsschutzbericht nur dann vorsieht, wenn eine Organisation explizit als „extremistisch“ eingestuft wird. Die VVN-BdA wird jedoch vom bayerischen Verfassungsschutz lediglich als „extremistisch beeinflusst“ geführt, was beim Geheimdienst einen großen Unterschied macht. Das Berliner Finanzamt hatte demnach keine Rechtsgrundlage für seine Entscheidung. Dennoch will die Bundesregierung die bestehenden gesetzlichen Änderungen beibehalten, weil sie angeblich der Rechtssicherheit dienen. Doch angesichts des Umstandes, dass die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden die Gemeinnützigkeit des antifaschistischen Verbandes explizit bestätigt haben, während sie in Berlin bestritten wird, herrscht gegenwärtig das genaue Gegenteil von Rechtssicherheit. Deswegen muss dieser Gesinnungsparagraph aus dem Gemeinnützigkeitsrecht verschwinden. Es kann nicht sein, dass antifaschistische Vereine von einem wildgewordenen Verfassungsschutz und einem willfährigen Finanzamt politisch diffamiert und finanziell ausgetrocknet werden. Die VVN-BdA ist gemeinnützig und muss es auch bleiben.“ Pressemitteilung vom 10. März 2020 von Ulla Jelpke externer Link mit Link zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Gemeinnützigkeit politisch aktiver demokratischer Vereinigungen
  • Höchstrichterliches aus Bayern – Protokoll eines gestörten Verhältnisses: Der Verfassungsschutz und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes 
    „Merkwürdiges geschieht in Deutschland. Nicht gegen Faschisten geht man konsequent vor, sondern gegen Antifaschisten. Rechtsextreme Netzwerke in Polizei und Bundeswehr bleiben straffrei, die NPD unbehelligt – antifaschistische Vereinigungen hingegen werden observiert, gelten als nicht gemeinnützig. (…) Der Gipfel der Parteinahme gegen Antifaschisten wurde vom bayerischen Oberverwaltungsgericht in München im Februar 2018 erreicht, als es die Entscheidung des bayerischen Verfassungsschutzes gegen die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten für sakrosankt erklärte, eine Anfechtung des Urteils nicht zuließ und sich somit wie eine höchstrichterliche Instanz gebärdete. Der Münchner Rechtsanwalt Hans E. Schmitt-Lermann hat den Spruch des Gerichtes, die schriftlichen und mündlichen Begründungen genau analysiert. Sein Fazit: Die 22. Kammer des Verwaltungsgerichts München hatte 2014 ihren vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof vier Jahre darauf bestätigten Spruch gefällt, obwohl auch ihr klar sein musste, dass der neuen Abgabenordnung (AO) zufolge ein Tsunami gegen die VVN-BdA auch außerhalb Bayerns losbrechen würde. Deren diffamierende Einordnung unter »extremistisch beeinflussten Organisationen« unterstützte die Kammer in der mündlichen Verhandlung sowie in der schließlichen Urteilsbegründung vornehmlich damit, dass »Antifaschismus« ein kommunistischer und damit verfassungsfeindlicher Kampfbegriff gewesen sei und bleibe, kein realer und schützenswerter Ordnungsfaktor mit Verdiensten sei. 30 Prozent der VVN-BdA-Funktionäre seien DKP-Mitglieder. Anders als im handelsrechtlichen Gesellschaftsrecht könne man, so die Kammer, daher schon von einem politisch beherrschten Unternehmen sprechen. Zudem habe man in der VVN-BdA auch bekannte Mitglieder der Partei DIE LINKE ausgemacht, die ebenfalls im bayerischen Verfassungsschutzbericht wegen verfassungsfeindlicher Tendenzen aufgeführt sind. Die Tatsache, dass allein der strafrechtlich erfasste Widerstand gegen die Hitlerdiktatur dereinst zu 85 Prozent von Kommunisten und 10 Prozent aus anderen Parteien der Arbeiterbewegung getragen worden ist, wie Jürgen Zarusky vom Institut für Zeitgeschichte München-Berlin (Microfiche-Sammlung) herausfand, ist für bayerischen Verfassungsschutz und Justiz irrelevant. (…) Weiter wird vom höchsten bayerischen Verwaltungsgericht behauptet, dass die von der VVN-BdA ausgegebene Losung »Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!« bereits ein Aufruf zu verfassungswidriger Gewalt sei. Behauptet wird, dass es dadurch in Dresden zur Beeinträchtigung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Demonstrationsfreiheit gegen Gruppen wie die NPD in Form von »Blockaden« gekommen sei…“ Artikel von Ulrich Sander vom 27. Januar 2020bei neues Deutschland online externer Link – allerdings wird auch hier nicht verdeutlicht, dass sich Gericht und rechte Politik mit ihrer Betonung von ang. „Linksextremismus“ beim VVN-BdA immer noch nicht ganz von der NS-Ideologie gelöst haben. Nicht nur war Hitlers Antikommunismus prägend für seinen Wahlerfolg 1933; die Kommunisten waren auch die ersten, die massenhaft von den Nazi gefoltert und ermordet wurden. Es war der Theologe Martin Niemöller, der diesen Zusammenhang in seinen berühmten Satz: “ Als sie die Kommunisten holten…“ zum Ausdruck brachte…
  • Finanzamt räumt „unbillige Härte“ gegen VVN-BdA ein: Bund der Antifaschisten muss vorerst keine Steuern nachzahlen 
    Mit Bescheid vom 6.12.2019, bei unserem Anwalt am 11.12. eingegangen,,  hat das Finanzamt für Körperschaften in Berlin die Vollziehung der gegen unseren Verein ergangenen Steuerbescheide ausgesetzt. Das bedeutet, dass wir im Moment die angeforderten Steuernachzahlungen nicht aufbringen müssen. Allerdings hat das Finanzamt sich bisher nicht zu der Frage geäußert, ob der Entzug der Gemeinnützigkeit rechtmäßig oder rechtswidrig war. Die Aussetzung erfolgte wegen einer unbilligen Härte für unseren Verein. Dies ist zwar ein kleiner Etappensieg, trotzdem heißt es wachsam zu sein, bis auch inhaltlich der Angriff auf die Gemeinnützigkeit unseres Vereines zurückgeschlagen werden kann. Wir hoffen, dass das Finanzamt bereits im Einspruchsverfahren unsere Argumentation akzeptiert, und es nicht erst zu einem finanzgerichtlichen Verfahren kommen muss. Unsere Argumentation wurde auch durch viele unterstützende Stellungnahmen unterstrichen. An dieser Stelle bedanken wir uns für die überwältigende Solidarität.“ Meldung von Thomas Willms vom 11. Dezember 2019 bei der VVN-BdA externer Link – wir gratulieren!
  • Der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes wurde die Gemeinnützigkeit entzogen. Wie konnte es so weit kommen? Die Ursache liegt in Bayern 
    „Am Freitag erst war Angela Merkel in der Gedenkstätte ­Auschwitz. „Barbarische Verbrechen“ seien in dem früheren KZ verübt worden, sagte die Kanzlerin. Taten, welche „die Grenzen alles Fassbaren überschreiten“. Der eindringliche Appell Merkels: „Dieser Ort verpflichtet uns, die Erinnerung wachzuhalten.“ Und gleichzeitig steht in Deutschland ein Verein vor dem Aus, der ebendiese Erinnerung hochhält: die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA). Dem 1947 von Holocaust-Überlebenden gegründeten Verband wurde gerade die Gemeinnützigkeit entzogen. Und die Empörung ist groß. (…) Wie konnte es so weit kommen? Dokumente, die der taz vorliegen, weisen vor allem auf einen Verantwortlichen: den bayrischen Verfassungsschutz. (…) Der bayerische Verfassungsschutz ist bundesweit der einzige, der die VVN-BdA in einem Jahresbericht aufführt. Auch das Bundesamt tut dies nicht. Einige Länder sehen „punktuell“ Bezüge zu Linksextremen, aber eben auch viele bürgerliche Akteure. Für andere ist die VVN-BdA schlicht „kein Thema“. Die Bayern sehen es anders. Die VVN-BdA kooperiere mit „offen linksextremistischen Kräften“, heißt es in deren Verfassungsschutzbericht. Vertreten werde ein „kommunistisch orientierter Antifaschismus“ – was freilich damit zu tun hat, dass viele Kommunisten vom NS-Regimes verfolgt wurden. (…) Auch Eberhard Reinecke, Anwalt des Verbands, nennt die Aktion „schlicht rechtswidrig“. Er kritisiert den bayerischen Geheimdienst scharf: „Statt etwa früher mal auf den NSU zu schauen, pflegt man dort lieber eine fast hasserfüllte Ablehnung auf Antifaschisten.“ Inzwischen hat die VVN-BdA Einspruch beim Finanzamt eingelegt, die Steuernachzahlung verweigert sie. Zudem verweist der Verband auf die vielen Ehrungen seiner Mitglieder: Bundesverdienstkreuze, Ehrenbürgerschaften, Stadtmedaillen. Es sei wohl ausgeschlossen, dass all dies möglich gewesen wäre, wenn die Vereinigung der Geehrten tatsächlich extremistisch wäre, so Anwalt Reinecke. Auch politisch wächst der Druck. Grüne und Linke üben harsche Kritik, auch der neue SPD-Chef Norbert Walter-Borjans. In Bremen trat SPD-Chefin Sascha Aulepp aus Solidarität in die VVN-BdA ein – so wie, laut Verband, rund 1.000 weitere. Die Linke forderte in einem Bundestagsantrag, die „rechtsstaatlich höchst fragwürdige“ Praxis zu beenden, dass eine Nennung durch den Verfassungsschutz zum automatischen Entzug der Gemeinnützigkeit führe…“ Beitrag von Konrad Litschko vom 9, Dezember 2019 in der taz online externer Link
  • Kampf gegen Steuerbescheide: Verein der Nazi-Opfer widerspricht Entzug der Gemeinnützigkeit
    „… Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) wehrt sich gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit durch die Berliner Finanzverwaltung. Dadurch kam es zu Steuernachforderungen – der Verein hat sich entschieden, den Zahlungstermin verstreichen zu lassen, sagte Geschäftsführer Thomas Willms der Nachrichtenagentur dpa. „Wir haben vielmehr Widerspruch gegen die Steuerbescheide eingelegt und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt.“ Die Entscheidung des Finanzamtes für Körperschaften I, dem Verein die Gemeinnützigkeit zu entziehen, sei ein Skandal. „Wir fühlen uns im Recht und erwarten, dass unserem Widerspruch stattgegeben wird.“…“ Meldung vom 4. Dezember 2019 beim Spiegel online externer Link
  • VVN-BdA erlebt Mitgliederboom: Alle gegen das Finanzamt 
    Der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes droht eine erste Frist für Steuerrückzahlungen. Die Organisation wehrt sich. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) erlebt einen Mitgliederboom. Etwas mehr als eine Woche seit öffentlich bekannt wurde, dass das Berliner Finanzamt für Körperschaften dem Verband die Gemeinnützigkeit aberkannt hat, sind – nur online – bereits 670 Menschen neu eingetreten, 200 davon aus Berlin. (…) Trotzdem bleibt die Lage existenzbedrohend: Bereits an diesem Mittwoch läuft eine Deadline für die Rückzahlung der Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Jahre 2016 und 2017 ab. Allein bei diesen Posten handelt es sich laut Willms um einen fünfstelligen Betrag. Nachforderungen drohen zudem bei der Mehrwertsteuer und für eingegangene Spenden, die bislang steuerlich abgesetzt werden durften. Die VVN-BdA hat Widerspruch gegen die Entscheidung des Finanzamts eingelegt, die einzig auf dem Fakt beruhte, dass die Organisation im bayerischen Verfassungsschutzbericht als „linksextremistisch beeinflusst“ dargestellt wird. Auch einen Antrag auf Aussetzung der Nachzahlung bis zu einer Grundsatzentscheidung hat der VVN eingereicht. Eine Antwort steht aus…“ Artikel von Erik Peter vom 2.12.2019 in der taz online externer Link
  • Offener Brief von Esther Bejarano an Olaf Scholz: Das Haus brennt – und Sie sperren die Feuerwehr aus!
    Was ist gemeinnützig? Zur Entscheidung eines Finanzamtes
    Sehr geehrter Herr Minister Scholz, seit 2008 bin ich die Ehrenvorsitzende der VVN–BdA, der gemeinnützigen Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, gegründet 1947 von Überlebenden der Konzentrationslager und NS-Verfolgten. Die Arbeit der Antifa, die Arbeit antifaschistischer Vereinigungen ist heute – immer noch – bitter nötig. Für uns Überlebende ist es unerträglich, wenn heute wieder Naziparolen gebrüllt, wenn jüdische Menschen und Synagogen angegriffen werden, wenn Menschen durch die Straßen gejagt und bedroht werden, wenn Todeslisten kursieren und extreme Rechte nicht mal mehr vor Angriffen gegen Vertreter des Staates zurückschrecken. Wohin steuert die Bundesrepublik? Das Haus brennt – und Sie sperren die Feuerwehr aus!, wollen der größten und ältesten antifaschistischen Vereinigung im Land die Arbeit unmöglich machen? Diese Abwertung unserer Arbeit ist eine schwere Kränkung für uns alle. (…) Wir Überlebende der Shoah sind die unbequemen Mahner, aber wir haben unsere Hoffnung auf eine bessere und friedliche Welt nicht verloren. Dafür brauchen wir und die vielen, die denken wie wir, Hilfe! Wir brauchen Organisationen, die diese Arbeit unterstützen und koordinieren. Nie habe ich mir vorstellen können, dass die Gemeinnützigkeit unserer Arbeit angezweifelt oder uns abgesprochen werden könnte! Dass ich das heute erleben muss! Haben diejenigen schon gewonnen, die die Geschichte unseres Landes verfälschen wollen, die sie umschreiben und überschreiben wollen? Die von Gedenkstätten ‚als Denkmal der Schande‘ sprechen und den NS-Staat und seine Mordmaschine als ‚Vogelschiss in deutscher Geschichte‘ bezeichnen? (…) Entscheidet hierzulande tatsächlich eine Steuerbehörde über die Existenzmöglichkeit einer Vereinigung von Überlebenden der Naziverbrechen? Als zuständiger Minister der Finanzen fordere ich Sie auf, alles zu tun, um diese unsägliche, ungerechte Entscheidung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Arbeit der VVN–BdA rückgängig zu machen und entsprechende Gesetzesänderungen vorzuschlagen…“ Offener Brief vom 25. November 2019 bei Berliner VVN-BdA e.V. externer Link
  • Vorlagen für Protestbriefe an den Finanzminister, den Finanzsenator und das Berliner Finanzamt! 
    „… Wir sind über die sofortige Solidarität von vielen, vielen Vereinen, Einzelpersonen, Politiker*innen sehr beglückt und berührt, wir freuen uns über die zahlreichen neuen Mitgliedsanträge und Spenden die uns in den letzten Tagen ereicht haben. Viele von euch haben gefragt, wie mensch uns nach dem Verlust der Gemeinnützigkeit unterstützen kann. Eine ganz einfache Möglichkeit wäre folgende. Schreibt bitte massenhaft an den Berliner Finanzsenator und das Berliner Finanzamt für Körperschaften I. Per Brief, per Fax per Mail. Wir haben euch die Adressen und zwei Beispiele angehängt. Das könnt ihr euch rauskopieren und individuell anpassen…“ Protestvorlagen vom 26. November 2019 bei Berliner VVN-BdA e.V. externer Link
  • RAV: Antifaschismus ist gemeinnützig – Antifaschismus ist unteilbar 
    Die VVN-BdA steht seit ihrer Gründung kurz nach der Befreiung vom Faschismus für die Erfüllung des Schwurs von Buchenwald vom 19. April 1945. Das KZ Buchenwald steht für den gemeinsamen entschlossenen antifaschistischen Widerstand von Häftlingen und zeigt, dass selbst unter den widrigsten Bedingungen Faschismus besiegt werden kann, wenn Antifaschistinnen und Antifaschisten zusammenstehen. (…) Gabriele Heinecke vom Bundesvorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins erklärt dazu: »Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA ist politisch ungeheuerlich und juristisch ein Verstoß gegen die Verfassung. Wer heute behauptet, es gebe ›verschiedenen‹ Antifaschismus, von dem der eine gut und der andere schlecht und finanziell auszutrocknen sei, will die deutsche Geschichte und die Tatsache vergessen machen, dass Widerstand gegen Faschismus nur dann erfolgreich sein kann, wenn er vielfältig, international und unteilbar ist. Die Entscheidung ist sofort rückgängig zu machen. In diesem Zusammenhang fordert der RAV die Streichung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO, wonach die Finanzämter widerlegbar davon ausgehen können, dass ein Verein, der in einem Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, nicht gemeinnützig ist«.“ Pressemitteilung vom 26. November 2019 von und beim RAV externer Link
  • Petition: Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben! 
    Die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA soll wiederhergestellt werden. Die Erinnerung an die Verbrecher und Opfer des Nationalsozialismus ist gerade in der heutigen Zeit wichtig für die Gesellschaft, da dadurch ein weiteres Erstarken des Faschismus gestoppt werden kann…“ Petition bei OpenPetition externer Link, sie richtet sich an Finanzamt & Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
  • [VVN-BdA] Kritik am Entzug der Gemeinnützigkeit von Verein der Nazi-Opfer 
    „… Die Entscheidung der Berliner Finanzverwaltung, einem antifaschistischen Verein die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, ist auf viel Kritik gestoßen. Der Beschluss betrifft die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA). Neben Politikern meldete sich auch das Internationale Auschwitz Komitee zu Wort. Vor dem Hintergrund alltäglicher rechtsextremer Bedrohungen bezeichnete dessen Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner die Entscheidung als Skandal, wie es in einer Mitteilung am Samstag hieß. Deutschlands Ansehen werde beschädigt und das gemeinsame Engagement gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus erheblich geschwächt, sagte Heubner. Der VVN-BdA habe mit seiner Arbeit Generationen junger Menschen in Deutschland sozialisiert und politisiert. Die Vereinigung wurde von Überlebenden der deutschen Konzentrationslager nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. (…) Die jüdische Gemeinde zu Berlin lehnte dieses Vorgehen ebenfalls ab. Es sei nicht hinnehmbar, wenn der Staat demokratisches Engagement gegen Rechtsradikale und Nazis sanktioniere, sagte der Beauftragte der Jüdischen Gemeinde gegen Antisemitismus, Sigmount A. Königsberg. „Was ist das für ein Zeichen?“, fragte er. SPD-Politikerin Sawsan Chebli schrieb auf Twitter: „Dieser Irrsinn muss rückgängig gemacht werden.“ Kritik kam auch von Berliner Landespolitikern der Linken und Grünen…“ Meldung vom 24. November 2019 von und bei Spiegel online externer Link
  • Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben! Schwerer Angriff auf die VVN-BdA 
    Am 4. November hat das Finanzamt für Körperschaften I des Landes Berlin der Bundesvereinigung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V. die Gemeinnützigkeit entzogen. Damit verbunden sind vorerst Steuernachforderungen in fünfstelliger Höhe, die noch in diesem Jahr fällig werden. Weitere erhebliche Nachforderungen sind zu erwarten und auch zukünftig drohen wesentlich höhere steuerliche Belastungen. Damit ist die VVN-BdA in ihrer Existenz bedroht. Das Finanzamt Berlin handelt damit anders, als das Finanzamt Oberhausen-Süd, das der Landesvereinigung NRW die Gemeinnützigkeit am 22. Oktober gewährt hat. In beiden Fällen war derselbe Vorwurf erhoben worden. Er besteht darin, dass die Landesvereinigung Bayern der VVN-BdA im bayrischen Verfassungsschutzbericht wiederholt als linksextremistisch beeinflusst dargestellt wird. Während das Finanzamt Oberhausen-Süd der Widerrede der VVN-BdA im Anhörungsverfahren entsprach, beharrt das Berliner darauf, dass „der volle Beweis des Gegenteils, als Widerlegung der Vermutung als extremistische Organisation“ nicht erbracht worden sei. (…) Von Überlebenden der Konzentrationslager und Gefängnisse 1947 gegründet, ist die VVN-BdA seitdem die größte, älteste, überparteiliche und überkonfessionelle Organisation von Antifaschistinnen und Antifaschisten Deutschlands. Sie vertritt die Interessen von Verfolgten und Widerstandskämpfern, sowie deren Nachkommen, tritt für Frieden und Völkerverständigung ein und hat gegen große gesellschaftliche Widerstände wesentlich dafür gesorgt, dass die Verbrechen des Nazi-Regimes nicht in Vergessenheit geraten sind (…) Wir sind entsetzt und empört darüber, dass sich das Berliner Finanzamt die haltlosen Unterstellungen der bayrischen Behörde ungeprüft zu eigen macht. Damit behindert es genau das zivilgesellschaftliche Engagement, das von Regierung und Parteien angesichts schrecklicher rechtsterroristischer Verbrechen allenthalben eingefordert wird. Wir fordern die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für unsere Organisation! Wir fordern praktische Unterstützung für alle zivilgesellschaftlichen Gruppen und Organisationen, die die Grundwerte des Grundgesetzes gegen rassistische, antisemitische, nationalistische und neofaschistische Angriffe verteidigen!Mitteilung von Cornelia Kerth und Dr. Axel Holz (Bundesvorsitzende) vom 22. November 2019 bei der VVN-BdA externer Link
  • NRW-Finanzämter drohen der VVN-BdA mit Entzug der Gemeinnützigkeit – Erste Reaktionen 
    Die ersten Reaktionen auf den drohenden Entzug der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA NRW und mehrerer Kreisvereinigungen sind vielfältig. Fast alle stellen einen Zusammenhang her zwischen der jüngsten Gerichtsentscheidung des Bundesfinanzhofs gegen Attac sowie dem Beschluss des CDU-Parteitages und aktuellen Vorstößen aus der Bundesregierung, der Deutschen Umwelthilfe die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Eine Petition an das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, zu dessen Unterstützung wir aufrufen, findet sich hier…“ Beitrag vom 2. März 2019 von und bei VVN-BdA NRW externer Link
  • NRW-Finanzämter drohen der VVN-BdA mit Entzug der Gemeinnützigkeit
    Anfang des Jahres, pünktlich zum Gedenktag für die Befreiung des KZ Auschwitz, drohten nordrhein-westfälische Finanzämter in einer konzertierten Aktion und in gleichlautenden Schreiben damit, dem Landesverband NRW der VVN-BdA sowie mehreren selbständigen Kreisvereinigungen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Und zwar dies rückwirkend. Einzig aufgeführte Begründung ist die Erwähnung der VVN/BdA in einem Verfassungsschutzbericht, jenem des Landes Bayern. Es gibt nur noch dieses Land, dass die VVN-BdA im VS-Bericht aufführt; es ist jedoch auch dort damit nicht der Entzug der Gemeinnützigkeit verbunden. Nordrhein-Westfalen stünde mit dem Vorgehen gegen die VVN-BdA und dem Entzug der Gemeinnützigkeit einzigartig da. Die Regierung Laschet (CDU) hat offenbar den Anspruch, sich an die Spitze der politischen AntiAntifa zu stellen. Als traditionsreiche und älteste Organisation des deutschen Widerstandes und der Naziopfer fordern wir die sofortige Einstellung der gegen die VVN-BdA gerichteten Maßnahmen. Eine solche konzertierte Aktion hat es in Nordrhein-Westfalen nicht einmal in Zeiten des Kalten Krieges gegeben. In diesen Zeiten stand die VVN zwar im Verfassungsschutzbericht, es wurde ihr aber nicht die Gemeinnützigkeit entzogen…“ Pressemitteilung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. (VVNBdA) – NRW – vom 27. Februar 2019 externer Link
  • Protest-Mail eines ver.di Mitglieds an die Staatskanzlei NRW zur Nachahmung
    An: armin.laschet@stk.nrw.de
    Betreff: VVN – Aberkennung der Gemeinnützigkeit
    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet,
    heute habe ich den offenen Bief der VVN – BdA aus NRW  zugesandt bekommen und mit großer Bestürzung darin lesen müssen, dass die Landesregierung NRW  und damit Sie Herr Ministerpräsident in der politischen Verantwortung, deren Gemeinnützigkeit in NRW aberkennen lassen wollen. Besonders in Zeiten, wo es – auch in NRW, eine gefährliche Entwicklung gibt, die an die dunkelsten Zeiten erinnert  die es in unserer Geschichte  je gab und kräfte erstarken, deren Abwendung nur  mit einer großen Aufklärungskampagne dieser dunklen Geschichte möglich sein wird. Es ist für mich und damit auch für Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen daher mehr als unerklärlich, wie Sie und Ihre Regierung einen solchen Beschluss auch nur denken können. Bitte nehmen Sie  daher im Namen der Demokratie diesen Beschluss unverzüglich zurück. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen sind in dieser Organisation verankert – auch Ihre christlich orientierten CDU Mitglieder in den Gewerkschaften, die sich täglich in den Betrieben  und an ihren Wohnorten mit der neu erstarkenden und bei weitem nicht zu unterschätzenden rechten Bewegungen auseinandersetzen müssen.  Setzen Sie sich dafür ein, dass Ihr Innenminister diesen Beschluss zurück nimmt. Mit freundlichen Grüßen

Campact

  • Campact verliert Gemeinnützigkeit
    „Der Brief des Berliner Finanzamtes für Körperschaften hat es in sich: Campact verliert den Status als gemeinnützige Organisation. Die Entscheidung ist eine Folge des Attac-Urteils des Bundesfinanzhofes. (…) Politisches Engagement fördern, politische Beteiligung organisieren – das sei nicht gemeinnützig. Besonders erfreut sind nun einige AfD– und Unions-Politiker*innen, die gegen unsere Gemeinnützigkeit gewettert haben. Wenn wir Großdemos gegen TTIP, CETA oder Glyphosat starteten, wurden wir als “intransparente Protestfirma” oder “linke Lobbytruppe” beschimpft. (…) Unsere große Hoffnung ist, dass auch Du das Kalkül “Keine Gemeinnützigkeit = weniger Spenden = keine schlagkräftigen Kampagnen mehr” nicht aufgehen lässt. Zeige unseren Gegner*innen: Angriffe auf Campact machen unsere Bürgerbewegung nur noch stärker. Stelle Dich an unsere Seite – und unterstütze Campact mit einer einmaligen Spende…“ Stellungnahme von Felix Kolb vom 21. Oktober 2019 bei Campact externer Link, siehe dazu:

    • Campact-Fall zeigt, dass Zwecke im Gesetz fehlen
      „Zur heutigen Mitteilung von Campact, dass das Finanzamt dem Verein den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt hat, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, einem Zusammenschluss von mehr als 130 Vereinen und Stiftungen: „Der Fall Campact zeigt, dass die Sorge tausender Vereine und Stiftungen seit dem Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) berechtigt ist. Der Bundestag muss zügig Rechtssicherheit schaffen und das gemeinnützige Engagement für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit absichern. Der Gesetzgeber muss eindeutig sagen, welche Zwecke er für förderwürdig hält. Dazu müssen Demokratie und Grundrechte gehören. (…) Wer wie Campact eine breite Basis an Spenderinnen und Spendern hat, kommt vielleicht ohne Gemeinnützigkeit zurecht. Doch viele, vor allem kleine Organisationen sind auf Fördermittel angewiesen, die sie nur mit dem Status der Gemeinnützigkeit bekommen. Manche Initiativen geben wegen des unklaren Gemeinnützigkeitsrechts bereits bei der Gründung auf. Es darf nicht sein, dass einmischendes Engagement nur denen möglich ist, die eine Fachanwältin für Gemeinnützigkeitsrecht bezahlen können. Vor 30 Jahren ist das autoritäre Regime der DDR gestürzt – durch zivilgesellschaftlichen Protest für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und auch Umweltschutz. Aus Respekt vor dieser historischen Leistung und zum Schutz unserer Demokratie ist es überfällig, dass Bundestag und Bundesregierung dieses zivilgesellschaftliches Handeln als gemeinnützig anerkennen.“…“ Pressestatement der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. vom 21. Oktober 2019 externer Link
    • Fußtritt gegen die Zivilgesellschaft. Nach Attac verliert jetzt auch Campact den Status der Gemeinnützigkeit / Schuld ist Scholz
      Wenn nach dem Terroranschlag in Halle der kleine Musikverein zur Demonstration gegen Antisemitismus und Rassismus aufruft, kann das gefährlich werden. Weil Nazis die Versammlung angreifen? Nicht nur. Auch der Staat erschwert das Engagement. So kann progressiven Vereinen der Status der Gemeinnützigkeit aberkannt werden, was ihre Finanzierung gefährdet. Im Februar traf das die globalisierungskritische Organisation Attac. Jetzt entzog das Berliner Finanzamt für Körperschaften der von mehr als zwei Millionen Menschen getragenen Bürgerbewegung Campact die Gemeinnützigkeit. (…) Verantwortlich für den «Fußtritt» macht Kolb Finanzminister Olaf Scholz (SPD): «Leider hat das Ministerium die Einzelfallentscheidung zu Attac im Gesetzesblatt veröffentlicht und damit allgemeinverbindlich gemacht. Das ist keinesfalls Usus.» Campact droht nach eigenen Schätzungen nun eine Nachzahlung der Schenkungssteuer in Höhe von 300.000 Euro. Die Tätigkeiten so umzustellen, dass man den Kriterien der Gemeinnützigkeit wieder entspreche, sei jedoch keine Option. «Wir haben das Glück, dass wir von Menschen unterstützt werden, die relativ kleine Beträge spenden», so Kolb. Rund die Hälfte der Menschen gebe maximal 48 Euro im Jahr, was deutlich unter dem Freibetrag von 20.000 Euro in zehn Jahren liegt. Mehr Sorgen macht Kolb sich über kleinere Einrichtungen wie etwa den kleinen Musikverein in Ostdeutschland, der sich über seine Satzung hinaus gegen Rassismus einsetzen will. «Auch Vereine mit sehr speziellem Zweck müssen sich zu gesellschaftspolitischen Themen äußern dürfen», fordert Kolb. Außerdem verlangt er eine Klarstellung, dass politische Bildung nicht in «geistiger Offenheit» erfolgen solle, wie es der Bundesfinanzhof im Urteil gegen Attac formuliert hat. «Gerade bei Themen wie dem Holocaust ist dies schwierig.» Er habe zudem den Eindruck, dass das linksliberale Spektrum strenger behandelt werde. Die Bertelsmann-Stiftung oder der Bund der Steuerzahler seien bisher nicht betroffen, obwohl sie keine gemeinnützigen Zwecke verfolgten…“ Artikel von Lotte Laloire vom 21.10.2019 beim ND online externer Link
    • [Attac-Petition] Die Zivilgesellschaft nützt der Gemeinschaft – Wir fordern Rechtssicherheit für politische Willensbildung!
      „Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages auf: Erkennen Sie den Wert zivilgesellschaftlichen Engagements für eine lebendige Demokratie und eine ausgewogene öffentliche Debatte an! Stellen Sie sicher, dass die selbstlose Beteiligung an der öffentlichen Meinungsbildung sowie der politischen Willensbildung durch gemeinnützige Organisationen unschädlich für deren Gemeinnützigkeit ist. Erweitern Sie dafür als Sofortmaßnahme die Liste der explizit gemeinnützigen Tätigkeiten um die Förderung der Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten, Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Klimaschutz, informationeller Selbstbestimmung, Menschenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter…“ Attac-Petition 2019 externer Link (ohne Datum) mit der Bitte um Unterzeichnung, erneut erinnert anhand von Campact

Kulturzentrum DemoZ in Ludwigsburg

  • GFF erhebt Klage gegen das Finanzamt Ludwigsburg: Entzug der Gemeinnützigkeit des soziokulturellen Zentrums „DemoZ“ ist rechtswidrig 
    Seit nun mehr als zwei Jahren hängt das DemoZ Ludwigsburg in Bezug auf die Gemeinnützigkeit in der Luft. Erst gegen Ende des vergangenen Jahres wurde der Widerspruch unsererseits gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit an Rechtsbehelfsstelle des Finanzamt Ludwigsburg übergeben. Seit September werden uns seitdem immer wieder Versprechungen gemacht, dass bis zu einem bestimmten Datum eine Entscheidung der Behörde vorliegen würde – jedoch läuft jede vom Finanzamt selbst benannte Frist  aus, ohne dass eine Entscheidung getroffen wurde. (…) Diesen Zustand können wir so nicht mehr hinnehmen – weder für uns, noch für die vielen anderen gemeinnützigen Vereine, die tagtäglich wertvolle Arbeit leisten und wegen der immer noch unklaren Rechtslage keine Sicherheit über ihre Handlungsmöglichkeiten haben. Leider hat auch der erst kürzlich veröffentlichte Anwendungserlass keine Klarheit und Sicherheit für politisch bildende Vereine gebracht, mehr dazu könnt ihr zum Beispiel auf der Seite der Allianz – Rechtssicherheit für politische Willensbildung externer Link zu dem Thema erfahren.
    Deshalb haben wir nun eine Untätigkeitsklage gegen das Finanzamt eingereicht. Wie immer stellen wir euch die Klageschrift vom 09.02.2022 externer Link zur Verfügung, damit unsere Argumentation und unser Vorgehen weiterhin transparent und nachvollziehbar bleiben. Wie immer könnt ihr Rückfragen über gemeinnuetzigkeit@demoz-lb.de an und schicken. Nachfolgend veröffentlichen wir die heutige gemeinsame Pressemitteilung von der GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Campact e.V. und dem DemoZ Ludwigsburg…“ Info und Pressemitteilung vom 9.2.2022 bei DemoZ externer Link, siehe auch das Interview dazu:

    • Nazis müssen draußen bleiben: DemoZ in Ludwigsburg klagt gegen den Entzug Gemeinnützigkeit
      Das seit 40 Jahren bestehende soziokulturelle Zentrum „Demokratisches Zentrum Ludwigsburg– Verein für politische und kulturelle Bildung“ (DemoZ) hatte Ende Oktober 2019 die Gemeinnützigkeit aberkannt bekommen. Das örtliche Finanzamt orientierte sich dabei offenbar an der Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac und Campact. Das Finanzamt kritisierte u.a. den Ausschluss von rechtsextreme Menschen von Veranstaltungen, das Angebote würde somit nicht der Allgemeinheit dienen. Mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Campact e.V. hat das DemoZ nun am Mittwoch vor dem Finanzgericht Stuttgart Klage gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit eingereicht. Wir haben mit Yvonne Kratz, Vorstandsmitglied des DemoZ, gesprochen.“ Interview vom 10. Februar 2022 bei Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei
  • Steuerexperte zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Demoz: Politische Aufklärung ja, Agitation nein
    „Das Ludwigsburger Finanzamt hat dem Demoz im November die Gemeinnützigkeit aberkannt. Unter anderem mit der Begründung, der Verein sei nicht für alle offen, weil er ausdrücklich Rassisten, Rechtsradikale und Antisemiten ausschließe. Die Behörde verpasse dem Verein einen Maulkorb, schimpften daraufhin Bürger und Mitarbeiter anderer Kulturvereine. Das Demoz hat Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Inzwischen aber sind weitere Entscheidungen gegen ähnliche Gruppen, etwa in Berlin bekannt geworden. Was hat es damit auf sich? Die Vereine sind verunsichert. Das Finanzamt darf sich nicht öffentlich äußern, wir haben darum den Steuerrechtler Matthias Alber befragt. Nein, sagt Professor Alber. „Ein Verein, der sich der Volksbildung verschrieben hat, muss ja seinen Zweck wahrnehmen können“, sagt der an der Ludwigsburger Fachhochschule für Verwaltung lehrende Experte. Dazu gehöre nun einmal das Reden über Politik. Bedenklich werde es erst, wenn ein Verein zu agitieren beginne und konkret politisch handle, wie es nach Ansicht von Alber bei Attac geschehen ist. Dass der Verein Personen ausschließe, die sich nicht auf der Grundlage der Verfassung bewegen, könne man ihm nicht vorwerfen. Der Gesetzestext wurde jedenfalls nicht angetastet. „Die Grundlagen für die Gemeinnützigkeit sind nicht verändert und schon gar nicht verschärft worden“, sagt Alber. In Bezug auf das Ludwigsburger Demoz erklärt er: „Wenn der Verein 40 Jahre lang als gemeinnützig galt, sollte er auch die nächsten 40 Jahre gemeinnützig sein.“ An der Arbeit des Vereins hat sich nichts geändert. Offenbar aber habe das Attac-Urteil die Mitarbeiter in den Finanzämtern zu „mehr Sensibilität“ veranlasst: „Jetzt prüfen sie auch da, wo sie früher nicht einmal hingeschaut haben.“ Dabei könnten auch Fehler gemacht werden. Skeptisch sieht Alber die Fridays-for-Future-Vereine. Hier komme es nun sehr darauf an, wie die sich weiterentwickelten. Je konkreter das politische Handeln werde, desto mehr entferne man sich vom steuerlich geförderten Grundsatz der Gemeinnützigkeit….“ Interview von Ludwig Laibacher vom 13. Januar 2020 bei der Stuttgarter Zeitung online externer Link

    • Anm.: Hier macht Professor Alber den typischen Fehler, zu meinen, dass die herrschende Auffassung im Steuerrecht zur Gemeinnützigkeit etwas mit Aufklärung oder Volksbildung zu tun hätte. Ideologiefrei betrachtet kann politische Aufklärung viel mehr nur beinhalten, dass es ein alle Interessengruppen umfassendes Verständnis von Gemeinnützigkeit nicht geben kann. Werden Vereinen, wie attac z.B., die steuerliche Spendenanerkennung anders als bei Parteispenden aberkannt, wird statt Aufklärung und Volksbildung nur die parteiliche Agitation für ein einseitiges Verständnis von ‚Gemeinnützigkeit‘ vom Staat subventioniert und eine Alternative erschwert. Letztlich läuft Herrn Albers Verständnis nur auf das Eingeständnis hinaus, dass die ganze hoch gepriesene Pluralität bei uns nur eine ideologische Fiktion, also Agitation, ist.
  • Kulturzentrum DemoZ in Ludwigsburg verliert Gemeinnützigkeit – u.a. weil rechtsextreme Menschen von den Veranstaltungen ausgeschlossen sind 
    „… Das Attac-Urteil wirkt auch auf kleine Vereine: Das örtliche Finanzamt hat dem soziokulturellen Zentrum „Demokratisches Zentrum Ludwigsburg – Verein für politische und kulturelle Bildung“ (DemoZ) aus Baden-Württemberg am 24. Oktober die Gemeinnützigkeit aberkannt. Das gab der Verein am Montag während einer Pressekonferenz in Stuttgart bekannt. „Seit 40 Jahren bietet das DemoZ einen für alle Menschen offenen sozialen Treffpunkt mit zahlreichen Kultur- und Politikangeboten. Ohne den Status der Gemeinnützigkeit sind wir in unserer Existenz bedroht“, erklärte Yvonne Kratz, Vorstandsmitglied des DemoZ. „Für das kulturelle Leben in der Stadt ist ein vielfältiges, für alle zugängliches Programm entscheidend. Dazu trägt das DemoZ durch das meist kostenlose Programm bei. Der Wegfall eines solchen Zentrums ist ein fatales Zeichen für die kulturelle und soziale Entwicklung.“ Mit Attac und Campact waren bislang nur große Vereine mit dem Vorwurf konfrontiert, zu politisch zu handeln. Das Finanzamt wirft dem DemoZ vor, dass es sich politisch positioniert, beispielsweise durch kapitalismuskritische Veranstaltungen, die im Rahmen des Programms 2017 zu den Themen „Kapitalismus – was ist das und was können wir dagegen tun?“ oder „Einführung in die Idee des Anarchismus“ stattgefunden hatten. Zudem kritisiert das Finanzamt, dass die Angebote des DemoZ nicht der Allgemeinheit dienen. Schließlich seien rechtsextreme Menschen von den Veranstaltungen ausgeschlossen: „Gegenüber dem Anspruch, der ‚Volksbildung‘ und einer offenen demokratischen Diskussion zu dienen, ist laut Text neben dem Impressum festzustellen, dass der Verein DemoZ ausdrücklich auch Personen von seinen Veranstaltungen ausschließt“, heißt es in einem Schreiben des Finanzamts Ludwigsburg vom 11. Juni 2019. (…) „Die Auffassung des Finanzamts ist rechtlich nicht haltbar“, sagte Sarah Lincoln, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die das DemoZ juristisch begleiten. „Das Finanzamt hat ein viel zu enges Verständnis von politischer Bildung. Politische Bildung muss überparteilich sein, aber nicht wertneutral. Eine lebendige Demokratie braucht diese Räume gesellschaftspolitischer Debatten.“.(…) Das Finanzamt wirft dem DemoZ vor, die in der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannten Zwecke der Förderung von Kultur und (politischer) Bildung nicht „in geistiger Offenheit“ zu verfolgen.“ Gemeinsame Pressemitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ und des Demokratischen Zentrums Ludwigsburg – Verein für politische und kulturelle Bildung (DemoZ) vom 11. November 2019 externer Link – Auffällig ist der Verweis des Finanzamtes auf die, gar nicht in der AO geforderte, „geistige Offenheit“. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass die rechten Netzwerke vor den Türen des Finanzamtes nicht unbedingt enden.

Change.org

  • Entzug der Gemeinnützigkeit vom Change.org e.V.: „Wir weigern uns Petitionen an Konzerne zu löschen oder mit Gebühr zu belegen!“ 
    Unserem Verein – dem Change.org e.V. – wurde über zwei Jahre nach Einreichung der Steuererklärung jetzt tatsächlich die Gemeinnützigkeit aberkannt. Gedroht wurde uns mit der Aberkennung bereits vor zwei Jahren, damals jedoch aus völlig anderen Gründen. Das Finanzamt Berlin begründet die Aberkennung jetzt damit, dass wir den Start von Petitionen an nichtstaatliche Akteur*innen, also zum Beispiel an Konzerne wie Nestlé, Amazon oder Shell, nicht mit Gebühren für die Petitionsstarter*innen belegen oder verhindern. Die Begründung: Unser Vereinszweck “Förderung des demokratischen Staatswesens” decke  nur Petitionen an staatliche Stellen ab, nicht aber an Konzerne und Unternehmen. Wir sehen das anders. Gesellschaftspolitische Teilhabe beschränkt sich nicht auf das Verhältnis zwischen Bürger*innen und staatlichen Akteur*innen wie Regierungen, Verwaltungen oder Parlamenten, sondern kann sich auch in Kritik an privaten Akteur*innen wie beispielsweise Unternehmen oder relevanten Persönlichkeiten äußern. So würde wohl niemand in Abrede stellen, dass eine Demonstration vor einem Modehaus gegen Kinderarbeit oder eine öffentlich geäußerte Kritik an dem Beitrag der Autoindustrie zum Klimawandel elementarer Teil demokratischer Teilhabe ist. Wir wollen, dass Change.org weiterhin als kostenlose und offene Plattform erhalten bleibt. (…) Stattdessen war man jetzt der Auffassung, dass der gemeinnützige Vereinszweck von Change.org e.V., nämlich die  “Förderung des demokratischen Staatswesens” lediglich Petitionen abdecke, die sich an staatliche Stellen richteten. Petitionen an nichtstaatliche Stellen, wie zum Beispiel an Siemens, Coca Cola oder Shell fallen laut Senatsverwaltung für Finanzen nicht unter den gemeinnützigen Vereinszweck. Die zuständigen Finanzbeamt*innen haben uns daher nahegelegt, solche aus ihrer Sicht “schädlichen Petitionen” zu löschen oder zu bepreisen. Wir teilen diese Rechtsauffassung der Finanzverwaltung in Berlin ausdrücklich nicht. Auch verstößt diese Vorgabe gegen unser Selbstverständnis als offene und freie Plattform. Wir sind der Meinung, dass der Vereinszweck “Förderung des demokratischen Staatswesens” viel zu eng ausgelegt wird. Diese Rechtsauffassung wird auch von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) in einer entsprechenden Stellungnahme geteilt. Die GFF begleitet uns in der rechtlichen Auseinandersetzung. (…) Change.org e.V. hat am 18.03.2021 Einspruch gegen den Aberkennungsbescheid eingelegt und prüft weitere rechtliche Schritte.“ Informationen von Gregor Hackmack vom 18. März 2021 bei change.org externer Link, siehe auch:

    • Change.org Einspruch: Weil wir uns weigern Petitionen an Großkonzerne zu löschen, wurde uns die Gemeinnützigkeit entzogen
      „Wir weigern uns Petitionen an Großkonzerne wie Amazon, Cola Cola, Nestlé & Co. zu löschen oder Geld dafür zu nehmen! Wir kämpfen dafür, dass Change.org als kostenlose und offene Plattform für alle Menschen erhalten bleibt. Diese Petitionen müssten wir löschen, um gemeinnützig zu bleiben: Stoppt die Siemens-Beteiligung am australischen Mega-Kohleprojekt! – Unser Trinkwasser gehört uns – nicht Coca-Cola – Shell & Nigeria: Ökozid weltweit strafbar machen! Mehrere tausend Petitionen sind betroffen! Wir erheben Einspruch! Petitionen an Großkonzerne und Unternehmen gestalten das demokratische Staatswesen mit. Sie auszuklammern, schadet der Demokratie! #Demokratieistgemeinnützig“ Einspruch und Unterstützungsaufruf von Change.org vom März 2021 externer Link
  • Das Finanzamt Berlin droht, Change.org Deutschland die Gemeinnützigkeit zu entziehen: „Wir wehren uns! Wenn es sein muss, bis zum Bundesverfassungsgericht“ 
    Seit dem attac-Urteil hat das Berliner Finanzamt zahlreiche Vereine ins Visier genommen, um ihnen die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Nun die Schocknachricht: Offenbar soll es auch uns treffen! Das Finanzamt will uns, dem ebenfalls in Berlin eingetragenen Change.org e.V., die Gemeinnützigkeit entziehen. (…) Dabei haben wir nicht etwa – wie das Finanzamt behauptet – die Verfolgung von 12.027 staatsbürgerlichen Einzelinteressen gefördert, sondern die Wahrnehmung demokratischer Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte durch Millionen von Bürger*innen. Wie anders würde man unsere Tätigkeit bezeichnen als die als gemeinnütziger Zweck anerkannte Förderung des demokratischen Staatswesens? Als weiteren Grund führt das Finanzamt an, dass wir uns als deutscher Verein eine globale Plattform mit anderen Ländern teilen und diese daher nicht selbst unmittelbar betreiben. (…) Wir vom Change.org e.V. Deutschland begreifen die Lage als Aufforderung. Das Team der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kämpft an unserer Seite  und wird uns juristisch begleiten. Wenn es sein muss, gehen wir gemeinsam den langen Weg durch alle Instanzen – wenn es sein muss, bis zum Bundesverfassungsgericht...“ Stellungnahme von Gregor Hackmack vom 13. Dezember 2019 bei Change.org externer Link

NachDenkSeiten

  • Das Finanzamt hat den NachDenkSeiten zum 31.12.2022 die Gemeinnützigkeit abgesprochen 
    „… 1 .Das Finanzamt hatte den NachDenkSeiten zum 31.12.2022 die Gemeinnützigkeit abgesprochen. Ab dem 1.1.2023 soll diese nicht mehr gelten. Spenden, die bis dahin eingehen, erhalten, wenn gewünscht, eine Spendenbescheinigung. Aber … 2. Die am 31.12.2022 noch vorhandenen Mittel dürfen nach den Vorstellungen des Finanzamtes nicht mehr für die NachDenkSeiten verwandt werden, stattdessen für andere gemeinnützige, kirchliche usw. Zwecke. (Aus unserer Sicht ist das eine Zweckentfremdung, die man uns auferlegen will) 3. Auch deshalb haben wir die Freundinnen und Freunde der NachDenkSeiten darum gebeten, ihre Unterstützung auf das neue Jahr 2023 zu verschieben, soweit sie das noch können. 4. Wir legen gegen den Bescheid Einspruch ein. 5 Auf jeden Fall machen wir weiter…“ Mitteilung der Redaktion und Herausgeber der NachDenkSeiten IQM e.V. vom 17. November 2022 externer Link
  • Die ganze Fragwürdigkeit der Argumentation des Finanzamtes Landau lässt sich gut dessen Begründung entnehmen, welche die NachDenkSeiten auszugsweise ganz am Ende des Beitrags zum Thema am 25. November 2022 externer Link veröffentlichten: Auszug aus dem Bescheid des Finanzamtes Landau zu Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Fördervereins der NachDenkSeiten IQM e.V. vom 24.10.2022

innn.it e.V.

  • innn.it e.V.: Wir gewinnen die Klage gegen das Finanzamt Berlin New
    Wir sind wieder gemeinnützig! Nach vierjährigem Rechtsstreit um unsere Gemeinnützigkeit mit dem Finanzamt Berlin haben wir nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag, 14.11.2023 erfahren, dass wir unsere Klage vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus gewonnen haben. Direkt darauf kündigte das Berliner Finanzamt an, in Revision zu gehen. Diese muss innerhalb eines Monats, also bis zum 27.12., nach Zustellung des vollständigen Urteils beim Bundesfinanzhof in München schriftlich eingehen. Innerhalb von zwei Monaten, also bis zum 27.01.2024, muss die Revision auch noch schriftlich begründet werden. Wir sind gespannt!...“ Meldung vom 15. November 2023 bei innn.it e.V. externer Link
  • [Petition für Kampagnenplattform] Petitionen gegen Großkonzerne müssen kostenlos bleiben! Gemeinnützigkeit für innn.it, jetzt! 
    „Wir sind geschockt. Die Finanzverwaltung von Berlin hat eine Entscheidung gefällt, die nachhaltig die Position von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber Unternehmen schwächen wird: Menschen, die Petitionen an Unternehmen richten, sollen in Deutschland keine kostenlose Plattform von gemeinnützigen Organisationen nutzen dürfen. Das Finanzamt Berlin will, dass wir Petitionen an Unternehmen entweder löschen oder bepreisen. Das können und wollen wir nicht akzeptieren. Denn niemand darf abgeschreckt werden, sich auch gegen Großkonzerne wie Shell, Nestle und Co. zu wehren. Demokratie gegen Bezahlung ist keine – daher haben wir jetzt eine Klage gegen die Finanzverwaltung in Berlin eingereicht mit dem Ziel, die Gemeinnützigkeit zurückzuerlangen und diese gefährliche Argumentation des Finanzamts zu kassieren. (…) Demokratie muss kostenlos bleiben! Herr Senator Daniel Wesener, Kampagnen gegen Großkonzerne müssen möglich bleiben! Nutzen Sie Ihren Einfluss, die Klage beizulegen und uns die Gemeinnützigkeit zurückzugeben!“ Gregor Hackmack & innn.it e.V. hat diese Petition im Juni 2023 gestartet externer Link und bittet um Unterstützung durch Unterschrift
  • “Demokratie gegen Cash? Nicht mit uns, lieber Herr Finanzsenator!”
    Nach über dreijähriger Auseinandersetzung mit dem Berliner Finanzamt reicht der Verein innn.it  e.V. Klage gegen die Finanzverwaltung Berlin ein. Diese hatte dem Verein (damals noch Change.org e.V.) im vergangenen Jahr die Gemeinnützigkeit aberkannt und jetzt auch den Widerspruch dagegen endgültig zurückgewiesen.
    Die Begründung für die Aberkennung schwächt die Position von Bürger*innen gegenüber Konzernen massiv. Denn nach Auffassung des Berliner Finanzamts sollen Bürger*innen in Zukunft keine Petitionen mehr an Unternehmen richten dürfen, wenn sie dafür kostenlose und gemeinnützige Angebote wie die Plattform innn.it nutzen wollen. Will der innn.it e.V. seine Gemeinnützigkeit behalten, zwingt das Amt den Verein, Petitionen an Unternehmen zu löschen oder zu bepreisen. (…) Die Klage wird unterstützt von Campact e.V., von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der “Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung”. Die Prozessvertretung übernimmt die auf das Gemeinnützigkeitsrecht spezialisierte Kanzlei Schomerus…“ Meldung vom 15.12.2022 externer Link von innn.it e.V. mit Chronologie der bisherigen Ereignisse
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=12955
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