Die finanzpolitischen Hintergründe von Privatisierung und ÖPP

Privatisierungsbremse für Leipzig2009 wurde mit der Einführung der „Schuldenbremse“ die gravierendste finanzpolitische Verfassungsänderung der vergangenen 40 Jahre vorgenommen. Die Möglichkeit der Kreditfinanzierung staatlicher Investitionen zum Erhalt und Ausbau der öffentlichen Infrastruktur ist seitdem Geschichte. Weder für den Bund noch für die Bundesländer ist eine schuldenfinanzierte Investitionstätigkeit mehr möglich. Ganz generell, so schreibt es die Schuldenbremse vor, müssen die öffentlichen Haushalte ausgeglichen sein. Ausnahmen sind lediglich konjunkturelle Schwankungen, gravierende Notsituationen und Naturkatastrophen. (…) Zusammengefasst gibt es also jede Menge guter Gründe, die gegen Schuldenbremse und Fiskalpakt sprechen. Solche Versuche der Verschuldungsbegrenzung sind nicht nur unnötig, sondern sogar schädlich. Sie bremsen nicht die Staatsverschuldung, sondern Investitionen, wirtschaftliche Entwicklung und sozialen Zusammenhalt. Ebenso gibt es gute Gründe, über Alternativen nachzudenken – und Mittel und Wege zu suchen, die Schuldenbremse und den Europäischen Fiskalpakt irgendwie zu umgehen. Rein technisch betrachtet, können bestimmte Formen der Privatisierungen und der Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) solche Mittel und Wege sein. Ob sie eine gute Lösung des Problems darstellen, kann gleichwohl bezweifelt werden: Sie sind undemokratisch, intransparent und teuer. Dennoch scheinen Teile der Politik ausgerechnet in Privatisierungen und ÖPP einen Ausweg aus den selbst auferlegten und selbst verschuldeten Finanzzwängen zu suchen…“ Artikel von Patrick Schreiner und Kai Eicker-Wolf vom 26.01.2018 bei Makroskop externer Link

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