20.000 Euro für ein Milliardenfiasko – das den Steuerzahler 3 Milliarden Euro kostet

Kann der bayerische Bürger bei der BayernLB sein Geld zurück bekommen? Oder muss er sich weiter Banker leisten, die zu dumm für ihren Job sind? Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 27.8.2014

….. und noch einmal BayernLB: Das Anliegen des bayerischen Abgeordneten der Grünen Sepp Dürr: “Ich will das (= unser) Geld zurück”, steht erst einmal weiterhin in den Sternen. (vgl. den Abschnitt “Vertiefung zur Bayern-LB” auf der Seite 5 f. bei https://www.labournet.de/?p=41887)

Noch einmal BayernLB – oder wie die Banker zu Lasten des Steuerzahlers (siehe ZDF “Zocken auf bayerisch”) 3 Milliarden verzocken dürfen – und wegen des mangelnden Vorsatzes mit einem blauen Auge davon kommen: Dabei ist es noch einmal ganz erhellend, sich als das prozessuale Gegenstück zur Aufarbeitung der Finanzkrise den Fall Mollath mit anzusehen (Siehe noch einmal den Ausblick vor einem Jahr: “Volle Rehabilitierung von Gustl Mollath” – im Kontext der Finanzkrise”: https://www.labournet.de/?p=41887)

Genau der Grund seiner Aufregung – das finanzkapitalistisch-schräge Gebaren seiner Frau (das von der Sache her von der HypoVereinsbank voll bestätigt werden musste) – brauchte dort keine Erwähnung zu finden (wird “als wahr unterstellt” siehe Telepolis bei (http://www.nachdenkseiten.de/?p=22579#h11 externer Link) . Sein Anliegen nach seinem Freispruch, “der Kampf geht weiter”, erscheint so doch auch verständlich. Nur das Strafrecht wird ihm gerade dazu weiter ein untaugliches Werkzeug bleiben. (vgl. auch das sehr informative Gespräch mit seinem Verteidiger Gerhard Strate “So arbeitet die Justitz” (http://www.taz.de/Mollaths-Verteidiger-ueber-den-Prozess/!144518/ externer Link)

Oder ist der Vorwurf von Wolfgang Hetzer einfach doch berechtigt, dass Korruption so zur Leitkultur geworden ist – was dem “aufrechten Kerl” Mollath eben so gegen den Strich ging? Hetzer meint nämlich, dass nicht zu übersehen ist, dass sich die Gewinnabsichten von Wirtschaftssubjekten, die Ambitionen von Politikern, die Finanzierungsbedürfnisse von Parteien und die Geldgier von Amtsträgern immer häufiger kreuzten. Angesichts der daraus entstandenen “anspruchsvollen” Korruption müssten die einfachen Begriffe des Strafrechts zerschellen. Und: “Wenn Käuflichkeit den inneren Charakter eines Gemeinwesens prägt, degeneriert Rechtsgehorsam ohnehin zur lächerlichen Attitüde.” (vgl. den Abschnitt “Kann die Justiz zum Skandal werden, wenn es unmöglich erscheint, die Finanzkrise per Gericht strafrechtlich “aufklären” zu wollen? Oder Korruption als Leitkultur” – auf der Seite 3 in dem Labournet-Link zu Mollath weiter oben)

Wolfgang Hetzer blickt daher eher resigniert auf dieses “unseres” Rechtssystem: “Gegen diese System-Kriminalität ist kein (straf-)rechtliches Kraut gewachsen” – aber der Steuerzahler muss dafür “gerade stehen” (= blechen).

Der Prozess gegen die BayernLB-Manager ist jetzt ein erneuter Beleg dafür: Das Strafrecht ist kein “Allheilmittel”, um die Finanzkrise aufzuarbeiten?: 20.000 Euro für das Milliardenfiasko der BayernLB beim Kauf der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria für rund 1,7 Milliarden Euro: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass den Managern der BayernLB kein Vorsatz nachzuweisen war. Das Verfahren wurde deshalb gegen die Zahlung einer Geldauflage (einmal 20 000 Euro und zweimal 5 000 Euro) eingestellt.

Den Steuerzahler kostet dieser “Fehl”-Kauf dieser Manager jedoch über 3 Milliarden Euro. http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=wu&dig=2014%2F08%2F27%2Fa0072&cHash=fc3cc41992f515b954010cf544f06cf7 externer Link)

Ulrike Herrmann kommentiert diese Entscheidung in dem Verfahren gegen die Bankenmanager der BayernLB: “Zu dumm für ihren Job” (http://www.taz.de/Kommentar-BayernLB-Prozess/!144872/ externer Link) – aber die Bürger (Steuerzahler) bleiben als hilfloses Opfer auf der Strecke.

Dummheit ist nicht strafbar. Bankenmanager können ruhig einen Schaden in Milliardenhöhe anrichten – am Ende kommen sie mit geringen Geldbußen davon. Zu naiv und raffgierig bedeutet nach dem Strafrecht eben nicht vorsätzlich kriminell.

Das Strafrecht eignet sich eben nicht, um Finanzkrisen – nebst ihrer irrationalen Gier – nachträglich aufzuarbeiten – denn ein ähnliches Ergebnis ist durch die Justiz auch in dem Prozess gegen die Manager der Pleitebank Hypo Real Estate (HRE) zu erwarten. (ca. 20 Milliarden Schaden) – Stattdessen sollte man endlich auf Vorsorge setzen und durch Regulierung verhindern, dass Banker großen Schaden anrichten können. Die Devise der G-8-Regierungschefs “Keine Bank, kein Bankplatz und kein Bankprodukt soll unreguliert bleiben” sollte endlich in Taten umgesetzt werden. Der Idee der Regierungschefs folgten – leider wieder einmal – keine Taten.

Deshalb schließt Ulrike Herrmann: “Bankenmanager dürfen zwar offiziell zu dumm sein, um eine Krise vorherzusehen – aber Lobbyarbeit das dürfen und können sie.” (vgl. wiederum dazu ganz aktuell “Für Finanzmarktregulierung im EU-Parlament zuständige britische Abgeordnete wechselt zu Londoner Börse” (http://www.taz.de/EU-Politikerin-wechselt-an-die-Boerse/!144868/ externer Link)

Als normaler Bürger stehen wir also weiter recht hilflos vor diesem System der Vernichtung des Geldes der Steuerzahler ohne Haftung und Risiko. Die durch die Banker geschädigte Allgemeinheit – schlicht der Bürger – bleiben nur als “Opfer” (Zahler) mit – hier – ihren über 3 Milliarden Euro (oder sind es doch sieben Milliarden?) auf der Strecke.

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=64362
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