Wohnen ist Menschenrecht für alle! Bundesweites Bündnis fordert, die Wohnsituation von Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfeberechtigten deutlich zu verbessern

Bündnis „AufRecht bestehen“„„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, …“ (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25) (…) Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften und Sozialverbände betonen seit langem, dass die Regelbedarfe zu niedrig sind. Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 in Bezug auf langlebige Konsumgüter, Strom und Mobilität Nachbesserungen gefordert. Auch Sanktionen stehen in der Kritik, mit „Straf“-Kürzungen zwischen 10% und 100% das sozialstaatlich garantierte Existenzminimum zu unterlaufen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ob Sanktionen überhaupt zulässig sind, wird noch dieses Jahr erwartet. Unterfinanzierte Wohnungen, aufgezwungene Umzüge und die normale Nutzung von Haushaltsenergie für Kochen, Duschen, Waschen usw. haben in vielen Fällen dieselbe Wirkung wie Sanktionen: Sie führen zum Teil zur dauerhaften Unterschreitung des Existenzminimums. (…) Das Bündnis AufRecht bestehen* fordert daher die neue Bundesregierung auf, die Sicherung der Unterkunftskosten von Menschen, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt angewiesen sind, endlich bedarfsdeckend und menschenwürdig auszugestalten…“ Beitrag vom Bündnis „AufRecht bestehen“ vom 23. Januar 2018 bei Tacheles externer Link, dort auch das Flugblatt „Wohnen ist Menschenrecht für alle!“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=127217
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