„Wir wollen wohnen!“ Protestbewegung gegen Mietexplosion wächst weiter und organisiert sich zunehmend auch für Wohnqualität

Bundesweite Kampagne "Mietenwahnsinn stoppen"Wohnraum in NRW ist Mangelware und schon jetzt für viele Menschen unbezahlbar. „Und was tut unsere Landesregierung? Sie plant heimlich, still und leise, wichtige Regelungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter zu streichen. Das darf nicht passieren“, so Hans-Jochem Witzke, Sprecher des neu gegründeten NRW-Bündnisses „Wirwollen wohnen!“ und Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW. Insgesamt acht Organisationen, darunter der Deutsche Mieterbund, Wohlfahrts- und Sozialverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund, haben heute (14. Januar 2019) in Düsseldorf ein gemeinsames Forderungspapier vorgelegt. Um den Forderungen nach mehr bezahlbarem Wohnraum gegenüber Land und Kommunen Gehör zu verschaffen, sind neben einer Petition an die Landesregierung auch örtliche Bündnis-Aktivitäten geplant“ – aus der Pressemitteilung „Breites NRW-Aktionsbündnis „Wir wollen wohnen!“ gegründet“ vom 14. Januar 2019 externer Link (hier beim Sozialverband Deutschland) zur Vorstellung des neuen Bündnisses. Siehe dazu auch zwei weitere Beiträge über Aktivitäten zu Mieterprotesten – sowie zwei Beiträge über weitere Gründe für solchen Protest:

  • „Mietentscheid reicht über 25.000 Unterschriften beim Wahlamt ein“ am 11. Januar 2019 beim Frankfurter Info externer Link informiert unter anderem darüber: „Mit der Übergabe am 15.01. von über 25.000 Unterschriften krönt das aus 42 Organisationen bestehende Bündnis Mietentscheid die erste Phase seiner Kampagne für mehr bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt. Das Bündnis geht davon aus, dass das Wahlamt nach Prüfung der Unterschriftenlisten innerhalb weniger Wochen bestätigen wird, dass das für ein Bürgerbegehren notwendige Quorum von etwas über 15.000 gültigen Unterschriften erreicht wurde. „Wir werden darauf hinwirken, dass anders als beim Frankfurter Radentscheid, das Verfahren der direkten Demokratie durch die Stadt respektiert wird, und der Magistrat rasch Stellung bezieht, damit zeitnah die Stadtverordnetenversammlung unsere Forderungen annimmt, oder – wahrscheinlicher – ein Bürgerentscheid erfolgen kann“, erklärt Alexis Passadakis, vom Bündnis Mietentscheid Frankfurt. Das Bündnis plant dazu Gespräche mit Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung…
  • „Neues vom Bündnis „AufRecht bestehen“: 2. Menschenwürdig und bezahlbar wohnen für Alle „ am 10. Januar 2019 externer Link hier bei www.erwerbslos (Kos) zu einem neuen Papier über Erwerbslose und Mietpreise, das so vorgestellt wird: „Egal ob regulär oder prekär beschäftigt, erwerbslos oder solo-selbstständig, jung oder alt, eingesessen oder zugewandert:  Wohnen ist Menschenrecht für Alle! In vielen Städten ist der Wohnungsmarkt „angespannt“, sind günstige, halbwegs vernünftige Wohnungen kaum noch zu finden.  Dort haben die allermeisten Mieter*innen prinzipiell gleiche Interessen – nicht obwohl, sondern weil sie um knappen Wohnraum konkurrieren (müssen). Spezielle Probleme und daraus resultierende Sonder-Interessen bestehen natürlich im Hartz-IV-Bezug. (…) Das Papier ist vor allem dazu gedacht, dass Erwerbsloseninitiativen und Hartz-IV-Betroffene sich in örtliche sowie überregionale Mieter*innenbündnisse einbringen können und sollen…“
  • „Fünf Millionen Menschen leben in überbelegten Wohnungen“ am 15. Januar 2019 bei Perspektive Online externer Link berichtet unter anderem: „Laut Statistischem Bundesamt lebten demnach im Jahr 2017 sieben Prozent der deutschen Bevölkerung in einer zu kleinen Wohnung. Besonders schwer haben es armutsgefährdete Personen sowie Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil. Hier lebt fast jede/r Fünfte in einer überbelegten Wohnung. In Städten ist die Zahl der Menschen mit zu wenig Wohnraum rund drei Mal so hoch wie auf dem Land. Auch Menschen mit ausländischem Pass sind fast dreimal so oft betroffen (17%) wie solche mit deutschem Pass (6%)…
  • „Leben mit Schimmelrisiko“ am 16. Januar 2019 in neues deutschland externer Link meldet: „Defekte Heizung, Feuchtigkeit, Schimmel – Mängel in Wohnungen sind ein Dauerbrenner bei Streits zwischen Mietern und Vermietern. Bisherige Urteile zum Schimmel beschäftigen sich mit Mietminderungen, wenn die lästigen und auch gesundheitsschädlichen Pilze schon die Wand entlang wuchern. Was aber gilt für Mietkürzung, wenn Schimmel lediglich droht? Kommt nicht in Frage, befand der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. Dezember 2018 (Az. VIII ZR 271/17 und Az. VIII ZR 67/18). Das Urteil fällt zur Freude von Vermietern deutlich aus…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=142799
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