Gewährleistung von Wohnraum als Teil eines menschenwürdigen Existenzminimums

Menschenwürdiger Wohnraum gehört zum Existenzminimum. Aber selbst in Deutschland ist dieses Recht keinesfalls für alle gesichert. Was sind die Grundlagen für dieses Menschenrecht und welchen Handlungsbedarf gibt es? Im Juni 2013 hatte der Fachverband Evangelische Obdachlosenhilfe einen Fachtag „Recht auf Wohnung“ veranstaltet. Aufbauend auf den Ergebnissen haben Fachleute aus Landesverbänden, der Diakonie Deutschland und von Einrichtungen der Obdachlosenhilfe das Thema weiter bearbeitet und vertieft. Entstanden ist eine umfassende Darstellung der Grundlagen und der Umsetzung dieses Menschenrechts sowie der grundlegenden Handlungsbedarfe. Quintessenz: Eine neue soziale Wohnungspolitik für sozial benachteiligte Mitbürgerinnen und Mitbürger ist notwendig, die regulären, mietvertraglich abgesicherten Wohnraum schafft – nicht eine verbesserte Ausstattung mit Notunterkünften…“ Diakonie Texte,Positions- und Fachpapier 04/2014 vom August 2014 externer Link

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