Von Armut und Elend in einer reichen Stadt: Flaschen-Sammler soll wegen Diebstahls von Altglas bestraft werden

Romania: No Country for Poor Men„Eine schlimme Geschichte aus einer reichen, schönen Stadt. In München sollten ein Rentner und eine Putzfrau bestraft werden, weil sie aus einem Altglascontainer 18 Flaschen im Wert von 1,44 Euro gefischt hatten…“ Auch wenn es letztlich, trotz aller Bemühungen der Münchner (weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaft (Fall ging bis in die 2. Instanz!), zu keiner Bestrafung kam, sollte die juristische, typisch am kapitalistischen Primat des Privateigentums orientierte Rechtsfindung des Amtsgerichts, nachdenklich stimmen: „… Man könne nämlich bei der Berechnung des Wertes der Flaschen nicht einfach deren Pfandwert zu Grunde legen. Dieser Pfandwert der aus dem Container entwendeten Altglasflaschen betrage zwar insgesamt 1,44 Euro. Allerdings würden die Flaschen mit dem Einwurf in den Altglascontainer dem Pfandkreislauf entzogen. (…) „Mit dem Einwurf der Glasflaschen in den Container geht das Eigentum an den Flaschen auf den Betreiber der Altglascontainer über.“ Von ihrem Eigentümer würden solche Pfandflaschen aber nicht aussortiert sondern mit den anderen Flaschen eingeschmolzen. Maßgeblich für die Berechnung ihres Wertes sei deshalb der Wert, den die insgesamt 18 entwendeten Glasflaschen für diese Recycling-Firma haben. Dieser Wert des eingeschmolzenen Glases sei jedoch „so minimal“, dass er im konkreten Fall gar nicht habe geklärt werden können. Es sei deshalb unklar geblieben, welchen Wert die 18 Flaschen im Rahmen des Recyclingprozesses am Ende überhaupt haben…“ Deshalb Freispruch aus Gründen kapitalistischer Logik, nicht wegen der Moral. Bericht von Wolfgang Ihl vom 19. Dezember 2017 bei der Saarbrücker Zeitung online externer Link

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