Tafeln in Deutschland: das Recht auf Nahrung darf nicht privatisiert werden

Anlässlich der Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland durch den UN-Menschenrechtsrat am 25. April in Genf fordert die Menschenrechtsorganisation FIAN eine öffentliche Debatte über die wachsende Bedeutung der Tafeln in Deutschland. Ernährungsarmut muss als menschenrechtliches Problem anerkannt werden und die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Einkommen und Sozialleistungen angemessen sind, damit niemand auf den Gang zur Tafel angewiesen ist.  „Wir erwarten von der Bundesregierung vor dem UN-Menschenrechtsrat eine Klarstellung, dass sich die Tafeln nicht zu einem Parallelsystem der Existenzsicherung in Deutschland entwickeln dürfen. Vielmehr sollte die Bundesregierung ankündigen, dass sie die Ursachen für die steigende Zahl der TafelnutzerInnen kritisch untersucht und die notwendigen sozial-politische Konsequenzen zieht“, so Ute Hausmann, Geschäftsführerin von FIAN Deutschland. Nach unbestätigten Angaben des Bundesverbands der Tafeln nutzen 1,5 Millionen Menschen in Deutschland die von den Tafeln eingerichteten Nahrungsmittelstellen. In der Armutberichterstattung der Bundesregierung findet dieses Phänomen bisher keine Beachtung. FIAN warnt vor einer schleichenden Auslagerung sozialstaatlicher Aufgaben an die Tafeln. „Die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist eine menschenrechtliche und verfassungsrechtliche Verpflichtung. Wer die Existenz der Tafeln nicht kritisch hinterfragt und in Beziehung zu den Aufgaben des Sozialstaates stellt, riskiert, zentrale menschenrechtliche Fragen auszublenden“, so Ingo Stamm von FIAN…“ Fian-Meldung vom 22. April 2013 externer Link

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