Wohnungspolitik: „Mit diesem Gesetz wird der mietrechtliche Flickenteppich zementiert“

mietendemo_frankfurt_20.10.208„… Vor allem in Ballungsräumen sind die Mieten in den letzten Jahren dramatisch gestiegen, immer mehr Menschen müssen einen immer größeren Teil ihres Einkommens fürs Wohnen ausgeben. Um einen weiteren Preisanstieg zu verhindern, hat die Bundesregierung ein neues Gesetz zum Mieterschutz beschlossen. Die Mietpreisbremse soll nachgebessert werden, die Umlage von Modernisierungskosten eingeschränkt werden. Außerdem sollen Mieter sich leichter gegen Mietwucher wehren können. Doch die geplanten Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell (…) „Wir warnen vor einem weiteren Anstieg der Mieten. Mit diesem Gesetz wird der mietrechtliche Flickenteppich zementiert, denn die Bundesregierung versäumt, eine einheitliche Mietpreisbremse auf den Weg zu bringen. Bundesweit gleiche rechtliche Verhältnisse bleiben leider Fehlanzeige. Nach wie vor sind die Länder dafür verantwortlich, die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten einzuführen. (…) Die Mieter sind also abhängig vom Gutdünken der Kommunen, bzw. der Landesregierungen. (…) Zwar sind die Vermieter mit dem neuen Gesetz nun verpflichtet, die Vormiete bekanntzugeben – bei Neuvermietung erlaubt sind maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Miete –, aber im Gesetz fehlen Sanktionen. Überdies gibt es nach wie vor zahlreiche Ausnahmen von der Mietpreisbremse, bspw. gilt sie nicht für möblierte Wohnungen. Damit ist schon heute klar, dass auch diese Reform nur eingeschränkt wirken wird…“ DGB-Stellungnahme vom 29. November 2018 externer Link, siehe zum Hintergrund „Mieterschutz: Koalition verständigt sich auf Gesetz“ am 27. November 2018 beim Deutschlandfunk externer Link

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