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ver.di und Marburger Bund wollen Vereinbarung zum Umgang mit Tarifeinheitsgesetz treffen

26. Januar 2014 in Kassel: »Hände weg vom Streikrecht - für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit«„… Mit der Vereinbarung soll verhindert werden, dass Arbeitgeber die Gewerkschaften auf Kosten der Beschäftigten gegeneinander ausspielen können. Die bisherige Möglichkeit tarifpluraler Regelungen soll auch unter den Rahmenbedingungen des Tarifeinheitsgesetzes für die Zukunft erhalten bleiben. Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 2017 zu den von beiden Gewerkschaften eingebrachten Verfassungsbeschwerden gegen das Tarifeinheitsgesetz wollen ver.di und Marburger Bund durch eine in allen Kollisionsfällen wirksame tarifdispositive Abrede verhindern, dass der Tarifvertrag der jeweils anderen Gewerkschaft durch eine etwaige Mehrheitsfeststellung im Betrieb verdrängt werden kann. Die ausgehandelte Vereinbarung sieht vor, dass eine entsprechende Klausel zum Ausschluss der Verdrängungswirkung stets als weitere Tarifforderung gegenüber Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden zum Gegenstand der Verhandlungen und zur Voraussetzung eines Tarifabschlusses gemacht wird. Beide Gewerkschaften werden keinen Antrag auf Feststellung der gewerkschaftlichen Mehrheit im Betrieb stellen und wollen die Arbeitgeber gleichfalls zu einem solchen Antragsverzicht vertraglich verpflichten. Die Vereinbarung der Gewerkschaften soll nun in den zuständigen Gremien von ver.di und Marburger Bund eingehend beraten und danach gemeinsam unterzeichnet werden…“ ver.di-Pressemitteilung vom 2. November 2017 externer Link und nun der Vollzug:

  • Kliniken sollen »Tarifeinheit« nicht forcieren. Marburger Bund fordert Leitungen der Krankenhäuser dazu auf, das Nahles-Gesetz nicht anzuwenden New
    „… Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hat die Klinikleitungen dazu aufgerufen, das sogenannte Tarifeinheitsgesetz nicht anzuwenden und mehrere Tarifverträge im Betrieb zuzulassen. »Sie würden sich ja selbst schaden, wenn sie auf einer verordneten Tarifeinheit bestehen würden, die von den Beschäftigten in den Krankenhäusern abgelehnt wird«, sagte der Vorsitzende des Marburger Bunds, Rudolf Henke, am Donnerstag der Deutschen Presseagentur in Berlin. (…) »Der Ausschluss der Verdrängungswirkung soll stets als weitere Tarifforderung gegenüber den Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden erhoben und zur Voraussetzung eines Tarifabschlusses gemacht werden.« (…) Anfang Dezember war es bereits zu einem Übereinkommen zwischen Gewerkschaften und einem Teil der deutschen Krankenhäusern gekommen. So verständigte sich der Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem Marburger Bund auf Eckpunkte einer Tarifeinigung, in denen auch festgehalten ist, dass man das Tarifeinheitsgesetz nicht gegen die Gewerkschaft anwenden wird. Kritisch äußerte sich hingegen die weitaus größere Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), die bislang mit Verdi und dem Marburger Bund für die Kliniken in öffentlicher Hand verhandelt…“ Artikel von Johannes Supe in der jungen Welt vom 29.12.2017 externer Link
  • ver.di und Marburger Bund unterzeichnen Vereinbarung zum Umgang mit Tarifeinheitsgesetz 
    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Marburger Bund (MB) haben heute eine Vereinbarung zum Umgang mit den Auswirkungen des Tarifeinheitsgesetzes unterzeichnet. Zuvor hatten die Beschlussgremien beider Seiten dem Anfang November dieses Jahres erreichten Verhandlungsergebnis zugestimmt. Mit der Vereinbarung soll verhindert werden, dass Arbeitgeber die Gewerkschaften auf Kosten der Beschäftigten gegeneinander ausspielen können. Die bisherige Möglichkeit tarifpluraler Regelungen – wenn also in einem Betrieb verschiedene Tarifverträge Anwendung finden – soll auch unter den Rahmenbedingungen des Tarifeinheitsgesetzes für die Zukunft erhalten bleiben. (…) Der Ausschluss der Verdrängungswirkung soll stets als weitere Tarifforderung gegenüber den Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden erhoben und zur Voraussetzung eines Tarifabschlusses gemacht werden. Eine entsprechende Klausel sieht vor, dass jede der beiden Gewerkschaften das Recht hat, für ihre Mitglieder tarifliche Regelungen zu treffen, die von den Bestimmungen des Tarifvertrages der anderen Gewerkschaft abweichen. Zugleich verpflichten sich ver.di und Marburger Bund, keinen Antrag zur Feststellung der gewerkschaftlichen Mehrheit im Betrieb zu stellen. Auch die Arbeitgeber sollen in den jeweiligen Tarifverhandlungen dazu verpflichtet werden, dies zu unterlassen…“ Gemeinsame Presseerklärung von ver.di und Marburger Bund vom 1. Dezember 2017 beim Marburger Bund externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=123585
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