Das Tarifeinheitsgesetz war erst der Anfang

„… Für ihre tarifpolitischen Kernaufgaben werden Gewerkschaften in Zeiten des Tarifeinheitsgesetzes weniger Zeit haben. Denn statt sich für eine Steigerung der Löhne und Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen ihrer Mitglieder einzusetzen, wird ihr Tagesgeschäft zukünftig von verfassungsrechtlichen Klärungen und notariellen Mitgliederzählungen bestimmt. Der zu befürchtende Wettbewerb um die meisten Mitglieder wird unabsehbare Folgen, nicht zuletzt für die Durchsetzungskraft von Tarifforderungen, haben. Zumindest solange das Bundesverfassungsgericht dieses unsinnige Gesetz nicht stoppt…“ Gastbeitrag von Jutta Krellmann vom 27. Juli 2015 bei der Freiheitsliebe externer Link

  • Aus dem Text: „… Längst ist klar, dass das Tarifeinheitsgesetz nur die Vorstufe eines viel weitreichenderen Plans ist. Neuerdings beklagen die Arbeitgeber jetzt die Streikrepublik, obwohl Deutschland im internationalen Vergleich – trotz Bahnstreik – kaum auffällt. Interessanterweise fanden letztes Jahr jedoch neun von zehn Arbeitskämpfen im Organisationsbereich der Gewerkschaft ver.di statt, etwa in der Dienstleistung oder in der öffentlichen Daseinsvorsorge. In diesen Bereichen sind die Beschäftigten oft abhängig von öffentlichen Mitteln und damit verbunden ist die Frage, was uns als Gesellschaft diese Dienstleistungen wert sind. Deswegen will die CSU das Streikrecht komplett »modernisieren« und fordert Zwangsschlichtungen in der öffentlichen Daseinsvorsorge und bei kritischen Infrastrukturen. Das heißt, dass der Lokführerin oder dem Krankenpfleger das Streikrecht ganz entzogen werden soll…“
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