[IG Metall] Gleicher Lohn für gleiche Arbeit gibt es nur mit Tarif. Die Verträge, die im Betrieb für Gerechtigkeit sorgen

Nachruf: TarifvertragWo Tarifverträge gelten, geht es gerechter zu. Das ist erwiesen. Aber wann und für wen gelten sie überhaupt? Wie sieht Tarifbindung konkret aus? Wir erläutern, welche Tarifverträge es gibt, was sie regeln und wer „tarifgebunden“ ist.  (…) Für den IG Metall-Vorsitzenden Jörg Hofmann ist deshalb die Tarifbindung die „Gerechtigkeitsfrage Nummer Eins“. Nur sie garantiert „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“, ist sich Hofmann sicher. (…) Aber auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte kann ein Tarifvertrag verbindlich gelten – und zwar dann, wenn er vom Bundesarbeitsministerium für „allgemeinverbindlich“ erklärt wurde (Paragraf 5 Tarifvertragsgesetz). Beispiel: Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gelten noch tarifliche Branchenmindestlöhne, die allgemeinverbindlich sind – etwa in der Leiharbeit. An diese allgemeinverbindlichen Tarif-Mindestlöhne müssen sich sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Leiharbeitsbranche halten. Auch wenn der Arbeitgeber allen Mitarbeitern die tariflichen Leistungen freiwillig gewährt – einen rechtlichen Anspruch darauf haben grundsätzlich nur die Beschäftigten, die Mitglied der vertragsabschließenden Gewerkschaft sind…“ IG Metall-Position vom 5. Dezember 2016 externer Link – Für die LeiharbeiterInnen jedenfalls muss das Motto der IG Metall „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit gibt es nur mit Tarif“ (s.u.) wie Hohn scheinen… Für sie gibt es gleichen Lohn und Gerechtigkeit eben nur OHNE Tarifvertrag

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