Tarifbindung der Beschäftigten: [Nur noch] Für jeden zweiten Beschäftigten gilt ein Branchentarifvertrag

Differenzierung und Flexibilisierung der Tarifpolitik„Im Jahr 2016 arbeiteten hochgerechnet 48 Prozent der Beschäftigten in Deutschland in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag gilt. Etwa 51 Prozent der westdeutschen und 36 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten waren in Betrieben tätig, die branchentarifgebunden sind. Firmentarifverträge galten für 8 Prozent der westdeutschen und rund 11 Prozent der ostdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für 42 Prozent der Beschäftigten im Westen und 53 Prozent im Osten gab es keinen Tarifvertrag…“ IAB-Betriebspanel vom 2. Juni 2017 externer Link mit Übersicht der Branchentarifbindung der Beschäftigten von 1996 bis 2016. Siehe dazu die Antwort des Ausschuss für Arbeit und Soziales der Bundesregierung (18/13398) vom 24. August 2017 externer Link auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion zur Bestandsaufnahme des deutschen Tarifvertragssystems (68 Seiten). Siehe dazu die Konsequenzen:

  • Auf der Homepage wird die Position der Bundesregierung wie folgt zusammengefasst: „Nach Auffassung der Bundesregierung ist eine Erosion des Systems der Branchenbeziehungsweise Flächentarifverträge derzeit nicht zu beobachten. (…) Zwar sei die Zahl der Flächentarifverträge rückläufig. Allerdings weise die Zahl der Tarifverträge insgesamt in den Letzten Jahren eine steigende Tendenz auf (…) So habe sich im Jahr 2016 die Zahl der Verbands- und Firmentarifverträge auf rund 73.000 belaufen. Zudem orientierten sich Arbeitsverhältnisse auch bei fehlender Tarifbindung häufig hinsichtlich der Arbeitsbedingungen an tarifvertraglichen Regelungen…“ Antwort Arbeit und Soziales vom 29. August 2017 (hib 483/2017) auf der Homepage des Deutschen Bundestags externer Link (nach Aufruf nach unten blättern)
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=120871
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