Eine Polizei für die Blaulichtfraktion: Arbeitgeber halten sich nicht an Gesetze, Tarifverträge, Urteile – doch kein Einsatzkommando fährt vor und verhaftet die Leitung

Buch von Rolf Geffken von 1979: „Über den Umgang mit dem Arbeitsrecht“„… »Ja, darf das der Arbeitgeber überhaupt?« So die ungläubige Frage meiner Cousine Annegret am Kaffeetisch. »Das kann doch nicht sein«, ergänzen ihr Mann und ihr Sohn Jürgen. Der will mal Jura studieren. Es geht um Recht und Gesetz. Um Höchstarbeits- und Ruhezeiten, um nicht genommene Pausen und vorenthaltene Überstundenvergütung. Ich habe über die Zustände in den Krankenhäusern geschwätzt. (…) An der Charité haben wir einen Tarifvertrag für mehr Personal erkämpft. Und nun? Es fehlt an Konsequenzen, wenn das Versprochene dann doch nicht kommt. Kein Einsatzkommando fährt vor und verhaftet die Klinikleitung. Wieso ist das alles so schwierig, so mühsam? Hat man den Stein endlich den Berg raufgerollt, da schubsen die ihn wieder runter. Wenn ich die Bank überfalle, dann kommt die Polizei, steckt mich in den Knast. Wenn der Arbeitgeber mir aber meine Gesundheit raubt, mir meine Familie kaputt macht, dann schauen Regierende zu und Justitia hat die Augen verbunden. Die Polizei verhaftet meinen Chef nicht. Warum haben wir Beschäftigte eigentlich keine Polizei? Das liege am Gewaltmonopol des Staates, belehrt mich der künftige Jurastudent. Dann ist das vielleicht ja gar nicht mein Staat, denke ich und rolle den Stein wieder ein Stück den Berg hinauf. Irgendwie müssen wir es doch schaffen, dass wir auch sowas wie ein Stück Polizei bekommen, wir gehören doch schließlich zur Blaulichtfraktion…“ Kolumne von Michael Quetting in der Fachbereichszeitung drei.65 vom April 2018 bei ver.di Gesundheit & Soziales externer Link

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