Eine Jahrzehnte alte Gewerkschaftsforderung ist aktueller denn je – der Tendenzparagraf muss weg!

„Der Traum von der „vierten Gewalt“ ist für viele engagierte Journalisten ausgeträumt, sie verdingen sich oft nur noch als Einzelkämpfer in den geschrumpften Redaktionen. Sie müssen mit ansehen, dass keiner mehr rausgeht, vor Ort recherchiert, eigene Berichte abliefert oder bei Pressekonferenzen nachbohrt. Sie müssen ertragen, dass die Pressetexte aus den professionellen PR-Abteilungen der Betriebe, Ministerien, Kommunen und Organisationen, die per E-Mail eingehen, eins zu eins übernommen werden. (…) Für die Journalisten gibt es kein Recht, journalistisch und inhaltlich vom Verleger unabhängig zu sein. Für Betriebe, die im Medienbereich produzieren, beschränkt der Tendenzschutz das Recht auf betriebliche Mitbestimmung, da das Betriebsverfassungsgesetz nur teilweise und das Mitbestimmungsgesetz gar nicht angewandt werden. Heute, da riesige Medienmonopole entstanden sind, dient der Tendenzparagraph nicht mehr der Vielfalt, er wurde von der Realität eingeholt. Es ist schon die Regel, dass sich der Leser nur noch in einer einzigen Zeitung über das lokale oder regionale Geschehen informieren kann. Der Tendenzparagraph ist längst überfällig und eine Novellierung des Presserechts erforderlich. (…) Zu schützen sind heute die Journalisten vor Meinungseinfalt und Marktbeherrschung der Medienkonzerne.“ Beitrag vom 20. November 2017 vom und beim Gewerkschaftsforum Dortmund externer Link

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