Straflosigkeit für die Bosse. LINKE-Anfrage: 2008 bis 2017 kam es nur zu elf Verurteilungen wegen Union Busting

Fight Union Busters!„… Doch obwohl es illegal ist, müssen Arbeitgeber meist nicht fürchten, wegen sogenannten Union Bustings verurteilt zu werden. Zwischen 2008 und 2017 erteilten Richter hierzulande insgesamt nur elfmal eine Geldstrafe wegen der Behinderung von Betriebsratsarbeit. Dies geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die »neues deutschland« vorliegt. (…) Eine etwas ältere Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts unter 159 hauptamtlichen Gewerkschaftern ergab, dass jede sechste Betriebsratsgründung vom Chef sabotiert wird. Die Hälfte der Arbeitgeber nahm bei ihren Störaktionen externe Hilfe durch Anwaltskanzleien oder Beratungen in Anspruch. Die delinquenten Unternehmen waren überproportional häufig inhabergeführt und hatten meist 50 bis 200 Beschäftigte. (…) LINKE-Politiker Meiser spricht sich deshalb für Schwerpunktstaatsanwaltschaften gegen Union Busting aus – eine Sache, die auch der Deutsche Gewerkschaftsbund schon seit Längerem fordert. Die Behörden »müssen bei Verdachtsfällen auch von sich aus ermitteln können. Nur so lässt sich konsequent gegen die Behinderung von Betriebsräten vorgehen«, erklärt Meiser. Denn ein weiteres Problem bei der Verfolgung von Union Busting ist, dass die Straftat nur auf Antrag einer Arbeitnehmervertretung oder einer Gewerkschaft geahndet wird. Das heißt, dass Staatsanwaltschaften derzeit nicht von selbst tätig werden.“ Artikel von Simon Poelchau vom 28.10.2019 beim ND online externer Link

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