Kölner Lieferdienst Deliveroo unterläuft Mitbestimmung

Dossier

Aktionstag Freitag, der 13. April 2018 egen Essen auf Rädern 4.0. Deliveroo: Betriebsratsbehinderung, Scheinselbständigkeit, LohndumpingBetriebsrat des Lieferdienstes Deliveroo vor dem Aus / Freie Mitarbeiter mit weniger Rechten / Proteste vor dem Kölner Arbeitsgericht. Mitarbeiter mehrerer Fahrrad-Essenslieferdienste haben am Dienstag (13.03.2018) vor dem Kölner Arbeitsgericht demonstriert. Sie befürchten, dass der erst im Februar 2017 gegründete fünfköpfige Betriebsrat des Kölner Lieferdienstes Deliveroo ausgehebelt wird. Anlass ist die Klage einer ehemaligen Betriebsrätin. Sie fordert Wiedereinstellung. Der Betriebsrat bei Deliveroo löst sich nach und nach auf, denn die befristeten Arbeitsverträge der Betriebsratsmitglieder wurden oder werden nicht verlängert oder entfristet. Betriebsräte haben einen höheren Kündigungsschutz. Deliveroo beschäftigt jetzt mehr Selbstständige. Die Zahl der Beschäftigten ist in wenigen Monaten von mehr als 130 auf jetzt unter 30 gesunken, so die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten…“ Beitrag von Arne Busch vom 13.03.2018 beim WDR externer Link, siehe neu dazu:

  • Keine Einigung mit Deliveroo beim Gütetermin – nächster Termin am 14. Dezember New
    „Der Kölner Betriebsratsvorsitzende von Deliveroo, Orry M., hat beim Gütetermin des Kölner Arbeitsgerichts einen Vergleich abgelehnt. Die von deliveroo eingesetzte Kanzlei Gleiss Lutz ließ verlautbaren, darauf sei man nicht vorbereitet gewesen. Eine Weiterbeschäftigung wird also nach der Aussage der Anwältin von deliveroo: „Diesbezüglich haben wir keine Rücksprache gehalten.” frühestens am 14. Dezember um 13 Uhr vor dem Kölner Arbeitsgericht entschieden…“ Meldung vom 11.09.2018 von und bei work watch externer Link
  • Gütetermin gegen Deliveroo des formellen Betriebsratsvorsitzenden am 5. September in Köln unterstützen! 
    Am Mittwoch, den 5. September 2018 um 12:30 Uhr, findet vor dem Arbeitsgericht Köln , Blumenthalstraße 33, 50670 Köln, Saal V, Erdgeschoss der Gütetermin gegen Deliveroo statt.
    Orry Mittenmayer ist der Betriebsratsvorsitzende von Deliveroo Köln. Er kann seine Tätigkeit seit dem 9. Mai 2018 nicht mehr ausüben, da das Unternehmen seinen sachgrundlos befristeten Vertrag hat auslaufen lassen. Mittenmayer kämpft vor Gericht um eine Entfristung. Eine Niederlage wäre ein Signal an andere Unternehmen, ebenfalls derart brachiale Methoden anzuwenden oder bereits bestehende zu verschärfen. Darum fordern wir euch auf, uns zu unterstützen und sich mit Orry Mittenmayer zu solidarisieren, als Signal gegen derartige Machenschaften
    .“ Aufruf von „Liefern am Limit“ und Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten, Region Köln
  • [Protestbrief] Deliveroo: Betriebsräte wieder einstellen! 
    „Vor einem Jahr gegründet – seit einer Woche ist auch der zuletzt verbliebene Betriebsrat Orry Mittenmayer ohne Job, denn alle Arbeitsverträge beim Lieferdienst Deliveroo waren befristet. Mit Standing Ovations haben heute die Delegierten und Gäste des DGBKongress Orry und Sarah Jochmann, die auch für Deliveroo lieferte, begrüßt und einhellig eine Resolution verabschiedet: Solidarität mit den Beschäftigten und Betriebsräten von Deliveroo!…“ Beitrag der NGG vom 16.05.2018 mit Protestbrief-Vorlage externer Link
  • Mit harten Bandagen: Fahrradlieferdienst Deliveroo vor Gericht
    Mit harten Bandagen versucht der Fahrrad-Essenslieferdienst Deliveroo frisch gewählte Betriebsräte los zu werden. So wurde am 13. März in Köln vor Gericht über den Fall einer Betriebsrätin verhandelt, deren befristeter Arbeitsvertrag nach der Entscheidung, für den Betriebsrat zu kandidieren, nicht verlängert wurde. Gemeinsam mit dem DGB-Rechtsschutz will die NGG in Köln will nun vor Gericht die „Entfristung“ des Vertrages erreichen. Zuletzt hat das Unternehmen die Zahl der festangestellten Beschäftigten stark reduziert und setzt nun auf „Freelancer“. Mit drastischen Folgen: So werden etwa Unfälle der Fahrerinnen und Fahrer nicht mehr als Arbeitsunfälle anerkannt und es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Nach Einschätzung der NGG Köln handelt es sich bei dem neuen Deliveroo-Beschäftigungsmodell um einen klaren Fall von Scheinselbständigkeit. Auch diese Frage soll das Gericht klären. Die Verhandlung wurde vorerst auf Mitte Mai vertagt…“ NGG-Meldung vom 22.03.2018 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=132332
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