[DGB für Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften] Betriebsratswahlen zu behindern ist eine Straftat – in Augsburg könnte sie jetzt häufiger verfolgt werden

Drei Affen der BR-Behinderung. Grafik der Aktion ArbeitsunrechtBetriebsratswahlen zu behindern oder gar zu verhindern („Union Busting“) ist kein Kavaliersdelikt – sondern eine Straftat, auf die bis zu einem Jahr Gefängnis steht. Trotzdem verfolgen Staatsanwaltschaften nur sehr selten entsprechende Fälle. Der DGB fordert deshalb seit Langem Schwerpunktstaatsanwaltschaften für diese Delikte externer Link. Die Gewerkschaften in Augsburg haben jetzt das Gespräch mit der örtlichen Staatsanwaltschaft gesucht. (…) In Augbsurg haben die DGB-Gewerkschaften jetzt die Initiative ergriffen und sich mit der Staatsanwaltschaft Augsburg getroffen, um diese Problematik zu besprechen. Vertreterinnen und Vertreter der DGB-Region Schwaben sowie von IG Metall, IG BCE und ver.di Augsburg wollten so die Behörde für das Thema „Union Busting“ sensibilisieren und ein stärkeres Engagement in diesem Bereich einfordern. Denn auch in Augsburg ist „Union Busting“ ein Problem: Die IG Metall Augsburg etwa berichtet, dass im Handwerk jede zweite Betriebsratswahl nicht ohne Probleme laufe. (…) Das Ergebnis des Gesprächs der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter mit der Staatswanwaltschaft: Zwar wird es auch in Augsburg vorerst keine eigene Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu „Union Busting“ geben. Aber: Bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft „Wirtschaftskriminalität“ sollen betroffene Betriebsräte künftig einen festen Ansprechpartner bekommen – ein erster Erfolg.“ DGB-Meldung vom 27.02.2019 externer Link

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