Betriebsrätin hält Madsack stand – Nach gescheiterter Kündigung kehrt ver.di-Betriebsrätin auf ihren Arbeitsplatz zurück

Gewerkschaftsfeinde und Betriebsratsfresser stören„Nach einer fristlosen Kündigung arbeitet die Betriebsrätin Beate S. seit Anfang Juli wieder in der zum Madsack-Konzern gehörenden MDG Medien Dienstleistungsgesellschaft. Trotz des im Dezember gewonnenen Arbeitsgerichtsprozesses (M berichtete) hatte der MDG-Geschäftsführer weiterhin versucht, die Bilanzbuchhalterin mit 100.000 Euro Abfindung loszuwerden – erfolglos. Beate S., die von ver.di unterstützt wurde, hat das Geld abgelehnt. Denn weil nach gesetzlichen Abzügen nur die Hälfte dessen übriggeblieben wäre, rieten ihr sowohl Arbeitsagentur als auch Anwalt Walter Lübking dringend von einem Aufhebungsvertrag ab. „Meine Mandantin hätte eine Arbeitslosengeldsperre bekommen, Steuern und Krankengeld nachzahlen müssen und wäre das Risiko eingegangen, sich mit 57 Jahren einen neuen Arbeitsplatz suchen zu müssen“, so Lübking. (…) Beate S. war Anfang 2018 fristlos gefeuert worden. Der MDG-Geschäftsführer hatte ihr vorgeworfen, sie habe 3,60 Euro Porto für drei Werbebriefe zur Betriebsratswahl erschlichen, die mit der hauseigenen City-Post befördert wurden. Mit diesem strafrechtlichen Kündigungskonstrukt scheiterte das Unternehmen jedoch in drei Arbeitsgerichtsinstanzen. (…) Eigentlicher Hintergrund der Kündigung waren offenbar vielmehr jahrelange Auseinandersetzungen um die Betriebsratstätigkeit von S. und die Tatsache, dass die Bilanzbuchhalterin der Prüfungskommission der Industrie- und Handelskammer (IHK) angehört und dafür acht bis neun Tage pro Jahr freigestellt werden muss…“ Bericht von Annette Rose vom 30. Juli 2019 bei ver.di ‚MenschenMachenMedien‘ externer Link

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