Industrie 4.0 fordert Betriebsräte

„… Die Digitalisierung eröffnet zahlreiche betriebliche Gestaltungsfelder für die Mitbestimmung. So steigt der Wunsch von Arbeitgebern nach Cloud- und Social-Media-Anwendungen. Das bietet völlig neue Möglichkeiten der Verhaltens- und Leistungskontrolle, die sich nur durch entsprechende Vereinbarungen eingrenzen lassen. Der Betriebsrat muss deshalb einen kollektiven Schutz bieten, ohne den Einzelnen zu sehr in seiner Entfaltung einzuschränken. Regelungen zum Home Office oder zum mobilen Arbeiten sind schon längst nicht mehr die einzigen Herausforderungen. Schwierig, dabei die Balance zwischen den verschiedenen Interessen aller Beteiligten zu halten und den Wünschen eines Jeden gerecht zu werden. (…) Arbeit 4.0 und Digitalisierung ist kein in sich abgeschlossenes Thema. Es geht vor allem darum, in Betriebsvereinbarungen die Leistungs- und Verhaltenskontrolle auf ein absolutes Mindestmaß zu begrenzen und die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer durch einen umfassenden Datenschutz zu gewährleisten. In den Kontextthemen wie dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Arbeitszeitgestaltung oder der Qualifizierung müssen Betriebsräte versuchen, Nachteile für die Beschäftigten zu mildern…“ Expertenhinweise von Marc-Oliver Schulze und Katharina Hofer bei den Nachrichten für Betriebsräte vom 30. August 2017 externer Link (der Beitrag ist auch in „Arbeitsrecht im Betrieb“ 7-8 / 2017 vom Bund-Verlag enthalten)

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=121119
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