60 Jahre Betriebsverfassung: „Mitbestimmung jeden Tag leben“

Mitbestimmung„„Die Idee der Mitbestimmung ist ein wichtiges Stück Demokratisierung der Wirtschaft“, sagte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer auf der Festveranstaltung von DGB und Hans-Böckler-Stiftung zum 60. Jubiläum des Betriebsverfassungsgesetzes am 17. Oktober in Berlin. Auch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen würdigte das Gesetz als „eines der prägendsten“ in der Geschichte der Bundesrepublik…“ So der DGB Pressemitteilung und Dossier des DGB vom 18.10.2012 externer Link. Siehe dazu:

  • Betriebsräte als Erfolgsmodell. DGB feiert 60 Jahre Mitbestimmung / Gewerkschaften wollen Mitbestimmung zum Wahlkampfthema machen
    Das Betriebsverfassungsgesetz sorgte bei seiner Einführung 1952 in Westdeutschland für Massenproteste. Den Gewerkschaften ging es nicht weit genug, Arbeitgeber und Konservative wähnten sich auf dem Weg zum Sozialismus. Heute stehen tausenden Betriebsratsgremien in der Republik auch immer wieder Angriffe auf die Mitbestimmung gegenüber. Das Gesetz muss dringend angepasst werden, meinen die Gewerkschaften.
    Nein, mit großer Begeisterung wurde das Betriebsverfassungsgesetz wahrlich nicht aufgenommen, als es im Oktober 1952 vom Bundestag verabschiedet wurde. Die Arbeitgeberseite und konservative Kreise sahen die junge Bundesrepublik auf dem Weg zum Sozialismus. Den Gewerkschaften ging es nicht weit genug; sie sahen es – verglichen mit dem ein Jahr davor erkämpften Montan-Mitbestimmungsgesetz – als herben Rückschlag. Trotzdem feierten DGB und Hans-Böckler-Stiftung am Mittwochabend 60 Jahre Mitbestimmung – »Eine Erfolgsgeschichte«
    …“ Artikel von Jörg Meyer in Neues Deutschland vom 19.10.2012 externer Link und zur Erinnerung:
  • Die Riester-Rolle
    Auch wenn sie streiten, sind sich Arbeits- und Wirtschaftsminister einig: Das neue Betriebsverfassungsgesetz soll vor allem den Standort Deutschland sichern. Artikel von Mag Wompel in der Jungle World vom 14. Februar 2001 externer Link. Aus dem Text: „… Betriebsräte werden auch nach der Novellierung des BetrVG zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und zur Wahrung des Betriebsfriedens gebraucht. Denn ob Kleinunternehmen oder Großkonzern: Umstrukturierungen, Ausgliederungen und Verschlankungen der Produktion stehen auf der Tagesordnung, und in den meisten Fällen können sie ohne die Einbindung von Betriebsräten kaum konfliktfrei und »sozialverträglich« abgewickelt werden. Außerdem sorgen die ständigen Änderungen der Betriebsabläufe bei den Belegschaften für Dauerstress und Ängste, weshalb sich Betriebsräte zunehmend der neuen Funktion eines Sozialarbeiters widmen müssen.
    Diese Situation ist Unternehmern und ihren Interessenvertretungen bekannt. Ohne Betriebsräte sind weder tarifliche Öffnungsklauseln praktikabel noch betriebliche »Standortsicherungsverträge« möglich, in denen Belegschaften zur Rettung ihrer Arbeitsplätze allerlei Verzicht erklären. Solche Vorteile werden folglich auch im jetzt zur Diskussion stehenden Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMA) betont. Dennoch ist der Aufschrei der Unternehmer ungleich lauter als die Kritik des DGB
    …“ sowie
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=13021
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