Entschließung zum Erhalt des Rechtes auf Streik

Die Versammlung anlässlich des Streiks bei Fa. Neupack Hamburg/Rothenburg am 12. Februar 2013 im Gewerkschaftshaus Hamburg verabschiedet nach den Referaten von zwei Rechtsanwälten und eingehender Diskussion folgende Entschließung: Anlässlich unserer Diskussion über das gewerkschaftliche Recht auf Streik stellen wir folgende vier Forderungen auf…“ Resolution beschlossen von ca. 85 Teilnehmern bei einer Enthaltung, ohne Gegenstimme, bei der Veranstaltung „Unser Recht auf Streik nur auf dem Papier?“ des Ortvereins Hamburg ver.di, Fachbereich 08, am 12. Februar 2013

Nachträgliche Hinweise von den Rechtsanwälten Schoof und Hopmann zu der angehängten Resolution:

1. Sinnvoll ist ergänzend zur gefassten Entschließung folgende Forderung:
Der Gesetzgeber soll § 36 Abs. 3 SGB III ändern. Diese Vorschrift soll lauten:  »Die Agentur für Arbeit darf nicht in einem durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffenen Bereich vermitteln«
Denn die geltende Vorschrift aus § 36 Abs. 3 SGB III sagt das Gegenteil: Danach darf die Agentur für Arbeit in diesen Bereich »nur dann vermitteln, wenn der Arbeitssuchende und der Arbeitgeber dies trotz eines Hinweises auf den Arbeitskampf verlangen«.

2. Weiter ist zur Durchsetzung eines Einstellungsverbotes während des Streiks an folgende Forderung zu denken: Der Gesetzgeber soll das Betriebsverfassungsgesetz ergänzen und dem Betriebsrat in § 99 Abs. 2 BetrVG das Recht geben, auch die Zustimmung zu verweigern, wenn eine Einstellung während des Streiks vorgenommen werden soll.

3. Zum Betriebsverfassungsgesetz: Die Arbeitsgerichte müssen ihre Rechtsprechung aufgeben, die die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in einem bestreikten Betrieb einschränkt. Diese einschränkende Rechtsprechung schützt die Arbeitgeber, nicht aber das Grundrecht auf Streik und die Tarifautonomie. Zur Unterstützung einer Änderung in der Rechtsprechung ist der Gesetzgeber zu einer entsprechenden Klarstellung im Betriebsverfassungsgesetz aufgefordert.

Siehe zum Hintergrund:

  • Zur Veranstaltung: Unser Recht auf Streik nur auf dem Papier?
    Länger als drei Monate kämpfen Kolleginnen und Kollegen der Firma »Neupack Verpackungen« mit Hilfe ihrer Gewerkschaft IG BCE für geordnete Arbeitsverhältnisse und einen Tarifvertrag, also für elementare Regelungen, die vielen von uns selbstverständlich sind. (…) Die Verteidigung unseres Grundrechts auf Streik, unseres Grundrechts auf Gewerkschaften ist Aufgabe aller organisierten Gewerkschafter. Die Streikenden der Firma Neupack brauchen unsere Unterstützung!” Der Berliner Ortsverein von verdi, Fachbereich 08 lädt zu einer Veranstaltung ein: Am Dienstag, 12. Februar 2013, 19.00 Uhr, im Gewerkschaftshaus Besenbinderhof, in den Räumer des DGB-Bildungswerkes (ehemals ver.di-Center). Es haben zugesagt: Christian Schoof, Rechtsanwalt, langjähriger Gewerkschaftssekretär der IGM; Benedikt Hopmann, Rechtsanwalt, Vertreter für ver.di im Verfahren von „Emmely“. Siehe den Einladungsflyer
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=26578
nach oben