Druck bei Daimler – Personalgespräche [und Abmahnungen] im Bremer Werk wegen Streikteilnahme

Dossier

Soli-Aktion gegen 761 Abmahnungen wegen eines „wilden Streiks“ bei DC Bremen„Der Daimler-Konzern dreht weiter an der Kostenschraube. Im Bremer Pkw-Werk hat das zu starken Auseinandersetzungen mit der Belegschaft geführt. Diese wehrt sich seit Monaten gegen die geplante Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen. Nachdem Beschäftigte der Nachtschicht Ende vergangener Woche erneut die Arbeit niederlegten, macht das Management nun mit Personalgesprächen Druck. Am Standort Düsseldorf haben beide Seiten hingegen eine Vereinbarung getroffen, derzufolge jeder zehnte Arbeitsplatz »sozialverträglich« vernichtet wird…“ Artikel von Daniel Behruzi in der jungen Welt am 19.12.2014 externer Link. Aus dem Text: „… Dutzende Beteiligte wurden nach jW-Informationen zu Personalgesprächen geladen. Ziel des Managements ist es offenbar, die »Rädelsführer« zu identifizieren…“ Siehe zum Hintergrund im LabourNet: Streik der Nachtschicht bei Mercedes Bremen am 11./12. Dezember 2014 und hier dazu:

  • [Buch] Streik und Menschenwürde. Der Kampf Bremer Mercedes-Arbeiter gegen Werkverträge und LeiharbeitNew
    [Buch] Streik und Menschenwürde. Der Kampf Bremer Mercedes-Arbeiter gegen Werkverträge und LeiharbeitMit zahlreichen Aktionen inner- und außerhalb des Betriebs haben sie darauf aufmerksam gemacht, dass Schulterzucken gegen diesen skandalösen Trend genau so wenig hilft wie »Regulierungsversuche« oder gar Leiharbeitstarifverträge. Die Spaltung der Belegschaften, die Rechtlosigkeit immer größerer Teile von ihnen zerstört die Kampfkraft, die Solidarität und nicht zuletzt die Gewerkschaften selbst. Über 30 Kollegen zogen vor Gericht gegen ihre Abmahnung wegen der Teilnahme an Streikationen und gegen eine jahrzehntealte deutsche Rechtsprechung zum Streikrecht, die unvereinbar mit dem Grundgesetz und europäischem Recht ist. In Interviews, Berichten, Analysen und Dokumenten wird zudem deutlich, wie sich in Bremen eine Belegschaft mit einer kämpferischen Tradition herausbildete, angefangen beim spontanen Streik 1996 um den Erhalt der Lohnfortzahlung, über den Kampf gegen die andauernden »Sparpakete«, bis hin zum Widerstand gegen den Abbau des Streikrechts und die Bemühungen des Mercedes-Vorstands, die Daimlerbelegschaften weltweit gegeneinander auszuspielen.“ Umschlagtext des von Gerhard Kupfer herausgegebenen Buches im VSA-Verlag (96 Seiten, Juli 2017, EUR 9.80, ISBN 978-3-89965-737-1). Siehe dazu:

  • Der Kampf der Bremer Mercedes-Arbeiter um`s Streikrecht geht weiter – auch vor den Gerichten 
    Die klagenden Arbeiter von Mercedes haben beschlossen, ihren Kampf um das Streikrecht auf allen Ebenen weiter zu führen. Auch wenn uns bewusst ist, dass die Frage des Streikrechts nicht vor den Gerichten, sondern durch seine praktische  Ausübung in den Betrieben entschieden wird, werden wir es auch weiterhin nicht hinnehmen, dass Gerichte, wie das Bremer Arbeitsgericht und das LAG, sich um eine Entscheidung in der eigentlichen Frage des Streikrechts herumdrücken. Das ist für uns auch eine Frage der Ehre. Wir müssen feststellen, dass die kriminellen Machenschaften des Auto-Kartells in diesem Land nahezu ungeahndet bleiben, ja sogar weitestgehend unter staatlichem Schutz stehen. (…) Weil das Landesarbeitsgericht Bremen ihre Berufung verwarf und die Revision beim Bundesarbeitsgericht nicht zuließ, haben heute die vier Anwälte – Gabriele Heinecke (Hamburg), Benedikt Hopmann, Reinhold Niemerg und Helmut Platow (alle Berlin) –  von dreizehn Arbeitern des Mercedes Werkes in Bremen Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt. Vorsorglich haben sie heute auch gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. (…) Die Auslagerung von Tätigkeiten an tarifungebundene Werkvertragsfirmen ist eine besondere Form der Tarifflucht. Es muss erlaubt sein, sich dagegen durch Arbeitsniederlegungen zu schützen, notfalls auch ohne Aufruf der Gewerkschaften…“ Mitteilung der Kläger vom 7. August 2017
  • [Radio am 16.5.2017] Die Kampfansage. Mercedes-Arbeiter fordern ein neues Streikrecht
    Während einer Nachtschicht im Dezember 2014 legten 1.300 Mercedes-Beschäftigte im Bremer Werk spontan die Arbeit nieder. Sie protestierten gegen Leiharbeit und eine weitere Auslagerung von Arbeitsplätzen. Es war ein wilder Streik, die IG Metall wollte die Aktion nicht unterstützen…“ Die Deutschlandfunk-Sendung von  Maike Hildebrand ist nun zum Nachhören verfügbar externer Link Audio Datei
  • Stellungnahme der Kläger zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen zum Streik bei Mercedes
    Ein weiteres Mal verweigert sich ein Gericht, die bisherige reaktionäre Rechtssprechung in der Frage des Streikrechts auch nur anzutasten: Wieder wird mit formalen, „prozessualen Gründen“ (so das LAG) eine „sicherlich hochspannende Frage“ (LAG) zielsicher umschifft. Wer will sich schon die Karriere versauen, in einer Zeit, da das Streikrecht, da Arbeitnehmerrechte in diesem Land und in ganz Europa täglich geschliffen werden, in denen die Rechtlosigkeit des Leih-, besser: Zwangsarbeiters zum millionenfachen Standard gewoden ist?
    Ob wir enttäuscht seien? Das war die meist gestellte Frage an diesem 9. März an die Kläger. Dazu sagen wir Folgendes: Enttäuscht war, wer noch immer Illusionen hatte in diese Gerichtsbarkeit. Wäre es immer nach ihr gegangen, hätte es nie in der Geschichte der Arbeiterbewegung einen legalen Streik gegeben. Und keine Gewerkschaften, zumindest nicht solche, wie es sie früher einmal gegeben hat.
    Nein, wir haben den gerichtlichen Weg nie als die Lösung gesehen für die „hochspannende Frage“, ob wir notfalls auch ohne Gewerkschaftsaufruf und innerhalb der unsäglichen „Friedenspflicht“ streiken dürfen oder nicht.
    Arbeiterrechte mussten immer erkämpft werden gegen das Recht der Fabrikbesitzer. Das Streikrecht wurde erkämpft und wird verteidigt dadurch, dass man es praktiziert. Der Streik ist eines unserer wesentlichsten Mittel der Selbstverteidigung. Dafür werden wir weiter auf allen Ebenen kämpfen. Dazu fordern wir auch die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben dieses Landes auf.
    Unser Dank gilt besonders unseren Anwälten, Gabriele Heinecke, Benedikt Hopmann, Reinhold Niemerg und Helmut Platow, sowie all denen, die uns schriftlich ihrer Solidarität versichert haben:

    • Der Weltgewerkschaftsbund, im Namen seiner 92Millionen Mitglieder,
    • die englische Eisenbahnergewerkschaft RTM,
    • die Konföderation Autonomer Gewerkschaften Serbiens,
    • die KP der Ukraine,
    • die französische FNAF – CGT,
    • die Baskische Gewerkschaft LAB,
    • die Pakistan Labour Federation,
    • die PAME aus Griechenland…“

    Die Sprecher der Kläger: Harald Heine, Gerhard Kupfer, Thomas Langenbach, Rolf Weichmann, Bremen, 9. März 2017

  • Kollektive Selbstverteidigung. Beschäftigte dürfen auch ohne gewerkschaftlichen Aufruf streiken, meinen Bremer Daimler-Arbeiter. Doch das Gericht weicht der Grundsatzfrage aus
    „… Streiks als Teil ritualisierter Tarifverhandlungen sind okay. Unkontrollierte, nicht von der Gewerkschaft initiierte und damit »wilde« Streiks sind gefährlich und gehören verboten. Der Versuch, die Rechtsprechung in diesem Punkt zu ändern, ist am Donnerstag vor dem Bremer Landesarbeitsgericht zunächst gescheitert. (…) 16 Beschäftigte hielten dennoch an ihrer Berufungsklage vor dem Landesarbeitsgericht fest. Diese wurde am Donnerstag zurückgewiesen. Eine inhaltliche Begründung gab der Vorsitzende Richter dafür allerdings nicht. Statt dessen erklärte er, das Gericht sei »aus prozessualen Gründen nicht in der Lage, über diese sicherlich hochspannende Frage zu entscheiden«. (…) Die Kläger und ihre Anwälte hatten darauf gehofft, dass sich das Gericht auf diese grundsätzliche Frage einlassen würde. In einem Fall wie bei Daimler in Bremen, bei dem sich die IG Metall »aus welchen Gründen auch immer« mit der Fremdvergabe arrangiert habe, müssten »Arbeitnehmer zur kollektiven Selbstverteidigung greifen können«, argumentierte Platow. (…) Da das Bremer Gericht keine Revision zugelassen hat, bleibt den Klägern jetzt nur noch die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht. Ob sie das versuchen, wollen sie nach Eingang der Urteilsbegründung entscheiden…“ Aus dem Artikel von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 10.03.2017 externer Link (im Abo) – eine Stellungnahme der Kollegen und ihrer Anwälte folgt evtl. noch übers Wochenende. Siehe auch:

    • Streit um spontane Arbeitsniederlegung: Gericht weist Klage von Daimler-Mitarbeitern zurück
      „… Die Abmahnungen wurden im Februar 2016 in erster Instanz vor dem Gericht als rechtens bestätigt. Zur grundsätzlichen Frage, ob ein Streikrecht auch außerhalb von tariflichen Auseinandersetzungen besteht, äußerte sich das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven damals nicht. Mercedes entfernte die Abmahnungen dennoch aus den Personalakten. Diese Entfernung war nun ein Grund, weshalb das Landesarbeitsgericht die von den Klägern gestellten Anträge am Donnerstag als unzulässig wertete. Der ursprüngliche Klagegrund habe sich erledigt, führte der Richter aus. Aufgabe des Zivilprozessrechtes sei die Klärung konkreter subjektiver Rechte und Pflichten. Mehrfach fragte der Richter die Anwälte der Kläger nach ihren Zielen. Ein Anwalt sagte, es gehe darum zu klären, wie sich die Arbeitnehmer künftig in einer vergleichbaren Situation verhalten können. Die Grundfrage sei, ob ein verbandsfreier Streik zulässig sei. Nach Auffassung der Kläger muss ein Arbeitskampf auch ohne gewerkschaftliche Organisation möglich sein. Der Richter erläuterte in seiner Urteilsbegründung, dass eine solche Entscheidung für ihn nicht möglich sei. Es gebe keinen „hinreichenden prozessualen Anknüpfungspunkt“, sagte er. Es sei nicht die Aufgabe des Gerichts, eine Art Leitfaden für die Mitarbeiter zu erstellen…“ Bericht von Helen Hoffmann und Peter Hanuschke vom 09.03.2017 beim Weser Kurier online externer Link
  • [9.3.2017] Es geht um`s  Streikrecht! Bremer Mercedes-Arbeiter klagen in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Bremen
    Am kommenden Donnerstag, 9. März, um 10.30 Uhr, findet die Verhandlung statt. In der 1. Instanz hatte sich das Gericht davor gedrückt, die bisherige Rechtssprechung in der BRD in Sachen Streik in Frage zu stellen. Die erteilten 761 Abmahnungen gegen die Kollegen wurden für rechtmäßig erklärt. (…) Strittig ist nach wie vor der Punkt, dass die Kollegen und die sie vertretenden Anwälte der festen Ansicht sind, dass sie lediglich ihr verbrieftess Recht wahrgenommen haben, auch wenn die gängige Rechtssprechung diesem Recht widerspricht. In einer Zeit europaweiter Angriffe auf Arbeitnehmerrechte, insbesondere auch auf das Streikrecht, in einer Zeit angekündigter und praktizierter Massenentlassungen, zunehmender Fremdvergaben, Werkverträge und Leiharbeit, kommt dem Thema Streikrecht eine ganz besondere Bedeutung zu. Die 16 Kläger werden vertreten durch die Rechtsanwälte Gabriele Heinecke (Hamburg), Benedikt Hopmann, Reinhold Niemerg und Helmut Platow (alle Berlin).“ Aus der Pressemitteilung der Kläger vom 2.3.2017 – es ist für die klagenden Kollegen sehr wichtig, wenn sie Eure Unterstützung erfahren, sei es durch Eure Anwesenheit oder durch Solidaritätsschreiben… Der Termin findet statt am kommenden Donnerstag, 9. März, um 10.30 Uhr vor dem LAG, Am Wall 192. Die Kläger laden alle Prozessbesucher zu einer öffentlichen Pressekonferenz im unmittelbaren Anschluss an die Verhandlung vor dem LAG ein. Ort: Haus der Wissenschaften, Sandstr. 4 (5 Gehminuten vom Gericht).
  • Es geht um`s Streikrecht
    „… Wie geht es nun weiter? Unsere Rechtsanwälte haben vor Kurzem die Berufungsklage eingereicht. Es geht also jetzt zum Landesarbeitsgericht in die 2. Instanz und es geht nicht mehr um die Frage der Abmahnung, sondern allein um die Feststellung, dass der Streik, unser einziges Mittel der Gegenwehr, gerechtfertigt war. Ein Termin steht noch nicht, wir werden Euch aber rechtzeitig darüber informieren. Weil wir damit rechnen, bis zum Bundesarbeitsgericht oder gar zum Europäischen Gerichtshof gehen zu müssen, möchten wir nochmals an unseren Kampffonds erinnern, der die Klagekosten finanziell absichern soll. Die IGM weigert sich bis heute (!), ihren eigenen Mitgliedern Rechtsschutz zu geben. Konto: Anja Lüers, IBAN: DE67 1009 0000 5650 0040 02, Stichwort: „Streikrecht““ Aus dem Flugblatt vom August 2016 , geschrieben, verteilt und finanziert von Vertrauensleuten und Betriebsräten des Daimler-Werkes Bremen, das am 11.8. bei Daimler verteilt wurde
  • Streiken gegen Leiharbeit
    Der Betriebsrat Gerwin Goldstein von Daimler Benz Bremen berichtet von dem Kampf der Kollegen gegen prekäre Arbeitsverhältnisse im Betrieb. Leihkeule-Video vom 7.6.2016 bei youtube externer Link (13 Minuten)
  • Mercedes Bremen nimmt die 761 Abmahnungen aus der Personalakte –  Nicht Gnadenakt Daimlers, sondern Teilsieg der Kollegen
    Unmittelbar vor dem Osterwochenende hat Daimler zuerst mit einem Brief an die Führungskräfte, später dann per Post die 761 wegen des Streiks gegen Fremdvergabe (Dezember 2014) abgemahnten Arbeiter davon unterrichtet, dass die Abmahnung nun – nach 15 Monaten – vorzeitig aus der Personalakte entfernt werde. Die  4 Sprecher der Kläger, die nicht nur gegen die Abmahnungen, sondern vor allem für das Streikrecht vor Gericht gegangen sind, stellen dazu fest: Die vorzeitige Herausnahme der Abmahnung aus der Personalakte ist ein Teilsieg unseres Kampfes, der mit viel öffentlichem Interesse (Zeitungen, Funk und Fernsehen, sowie Gewerkschaften und Persönlichkeiten im In- und Ausland) begleitet war und ist.
    Es handelt sich hier nicht um einen „Gnadenakt“ der Werkleitung. Es ist auch nicht so, dass der Personalchef plötzlich sein Herz für die Arbeiter entdeckt hat. Das Unternehmen braucht die Friedhofsruhe, um ungestört weitere Angriffe, wie Fremdvergaben, gegen uns durch ziehen zu können.
    Wenn man das Verbrechen Leiharbeit weiter ausbaut, statt es abzuschaffen, kann man dazu keine kritische Öffentlichkeit und schon gar keine kritischen Kollegen brauchen. Die vorzeitige Herausnahme der Abmahnungen ist der schwache Versuch des Unternehmens, einen Schlussstrich zu ziehen und vor allem sich um die Klärung unserer Frage nach dem Streikrecht in Deutschland herum zu mogeln, also eine Klärung zu umgehen.
    Es ist also keinesfalls ein Zeichen der Stärke, sondern, im Gegenteil, ein Zeichen der Schwäche, wenn der Personalchef Herr Niederhausen in seinem Schreiben an die Führungskräfte betont, dass dies ein Beitrag sein soll, „dass sich jede und jeder mit klarem Kopf und unbelastet auf die vor uns liegenden Aufgaben konzentrieren kann“ und peinlicherweise sich veranlasst sieht zu betonen: „Die zeitliche Überschneidung mit den aktuell mit dem Betriebsrat vereinbarten Regelungsumfängen ist dabei rein zufällig.“ Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
    Auch der Versuch, die Nachtschicht-Kollegen zu spalten in „eine große Mehrheit“, die angeblich den Streik „bedauert“ und in eine kleine Gruppe von „nur 30 von 761 Kollegen“, die „rechtlich gegen die Abmahnung vorgegangen“ sind ist kindisch. Denn erstens haben rund 500 Kolleginnen und Kollegen Widerspruch gegen ihre Abmahnung eingelegt und zweitens sitzt die „große Mehrheit“ der Bedauerer vermutlich im Management, gewiss nicht an den Bändern.
    Aus den genannten Gründen und nach Rücksprache mit unseren Anwälten sind wir der Auffassung, dass wir nicht auf halber Strecke stehen bleiben dürfen. Das sind wir uns und all denen, die uns ihre Solidarität ausgedrückt haben, schuldig. Das sind wir auch schuldig der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung, weil es um eine ihrer existenziellsten Fragen geht: Das Recht auf Streik. Wir können in diesem Kampf nicht verlieren; wir können nur gewinnen. Es ist unser Verdienst, dass sie die Abmahnungen nun raus genommen haben
    .“ Mitteilung der Sprecher der Kläger vom 01.April 2016
  • Gericht weist Klage gegen Abmahnungen ab
    Die Abmahnungen gegen Mercedes-Mitarbeiter in Bremen nach einem spontanen Streik sind rechtens. Das hat das Arbeitsgericht der Hansestadt am Dienstag entschieden. Der Arbeitgeber müsse die Abmahnungen nicht aus den Personalakten entfernen, sagte die Vorsitzende Richterin Paola Bosch. 30 Beschäftigte hatten gegen den Autobauer Daimler geklagt. Ihre Anwälte wollen nun in Berufung gehen. (Az: 6 CA 6166/15) (…) Den Klägern ging es nicht nur um die Rücknahme der Abmahnungen, sondern vor allem um die Frage, welche Grundrechte Arbeitnehmer haben. (…) Das Arbeitsgericht sah die Voraussetzungen für die Sozialcharta jedoch nicht vorliegen, wonach sich Beschäftigte bei Interessenskonflikten zusammenschließen dürfen, um Verhandlungen zu erreichen. Die Kläger hoffen jetzt auf das Landesarbeitsgericht…“ dpa-Meldung vom 16.02.2016 beim Handelsblatt online externer Link. Siehe dazu die Sicht der Kläger:

    • 761 Abmahnungen bei Mercedes Bremen: Gericht scheut Entscheidung zum Streikrecht wie der Teufel das Weihwasser.
      Am heutigen Dienstag, 16. Februar, fand die erste Verhandlung über die Klage von 30 Kollegen gegen die Abmahnung von Mercedes und gegen die restriktive Auslegung des Streikrechts statt.
      Über 80 Kolleginnen und Kollegen, darunter Betriebsräte und Vertrauensleute aus den Daimler-Werken in Kassel, Hamburg und Wörth, sowie aus anderen Betrieben waren gekommen, um den Mercedes-Arbeitern ihr Solidarität auszudrücken. Auf der Kundgebung wurden zahlreiche Grußadressen aus dem In- und Ausland verlesen. Fast zeitgleich fanden Solidaritätsaktionen vor Betrieben, wie BMW Regensburg, BMW München statt. Insgesamt wurden mehrere Hundert Euro an Spenden für den Kampffonds der Bremer Kläger gesammelt.
      Die Verhandlung endete so, wie sie begonnen hatte: Die gleich zu Verhandlungsanfang geäußerte Weigerung des Gerichts, über die Frage des Streikrechts überhaupt zu verhandeln, war quasi schon das vorweg genommene Urteil: Die 761 Abmahnungen waren rechtens, alles andere, auch die ausgezeichnete Argumentation der 4 Anwälte der Kläger (Gabriele Heinecke, Benedikt Hopmann, Reinhold Niemerg, Helmut Platow) konnten nicht überzeugen, weil das Gericht es nicht wagte, über den begrenzten Horizont der Rechtssprechung der 60iger Jahre hinaus zu denken. Die anwesenden Kollegen quittierten das mit Zwischenrufen und betonten auf der anschließenden öffentlichen Pressekonferenz ihre Entschlossenheit, nicht nur in die nächste Instanz, bis hin zum Europäischen Gerichtshof, zu gehen, sondern auch den Kampf um das Streikrecht in der Öffentlichkeit weiter zu führen.
      Unser Dank gilt allen Unterstützern im In- und Ausland und natürlich unseren Anwälten. Das gibt uns Kraft.“ Mitteilung der Sprecher der Kläger vom 16.2.2016
  • 761 Abmahnungen bei Mercedes Bremen jetzt vor dem Arbeitsgericht: Es geht um`s Streikrecht!
    Nach der gescheiterten Güteverhandlung in Juli letzten Jahres kommt es nun, am kommenden Dienstag, 16. Februar, um 11.30 Uhr, zur ersten Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Bremen (Am Wall 198). Ab 10.45 Uhr findet eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude statt, auf der auch eingegangene und eingehende Solidaritätsgrüße aus anderen Betrieben und Gewerkschaften aus dem In- und Ausland vorgetragen werden. Sprechen wird ein Vertreter der Kläger, sowie einer der vier Anwälte: Gabriele Heinecke (Hamburg), Benedikt Hopmann, Reinhold Niemerg und Helmut Platow (alle Berlin). Im Anschluss an die Verhandlung findet eine öffentliche Pressekonferenz statt, in der Kläger und Anwälte für Fragen zur Verfügung stehen. Ort: Kultursaal d. Arbeitnehmerkammer Bremen, Bürgerstr. 1, hinter dem Gerichtsgebäude…“ Aus der Pressemitteilung der Sprecher der Kläger – zur Erinnerung!
  • Öffentliches Streitgespräch von klagenden Mercedes-Arbeitern und ihren Anwälten mit der IG Metall, die eine grundlegend andere Position vertritt zum Streikrecht.
    Zum Streitgespräch eingeladen sind: Die 4 Sprecher der 32 Kläger (Harald Heine, Gerhard Kupfer, Thomas Langenbach und Rolf Weichmann); die Anwälte der Klagenden (Benedikt Hopmann, Reinhold Niemerg und Helmut Platow, alle Berlin, sowie Gabriele Heinecke, Hamburg); Vertreter der IG Metall (Vorstand, Bezirk Küste, Ortsverwaltung Bremen) am Freitag, 5. Februar, 16.30 Uhr im Tivolisaal des Bremer DGB-Hauses (Bahnhofsplatz). Siehe nun den Bericht über das öffentliche Streitgespräch zum Thema „Streikrecht“ am 4. Februar im Bremer DGB-Haus:

    • Mercedes-Kollegen – wie gehabt – von der IG Metall im Stich gelassen
      Mercedes-Arbeiter, Kollegen aus anderen Betrieben und Gewerkschaften, erlebten eine spannende Diskussion, obwohl sich die Vertreter der IG Metall (Vorstand, Bezirk und Ortsverwaltung) auch hier wieder der Auseinandersetzung entzogen. Der Vorsitzende, Jörg Hofmann, ließ sich aus terminlichen Gründen entschuldigen, der 1. Bevollmächtigte Stahmann erklärte schlicht seine Nichtteilnahme, die Bezirksleitung äußerte sich gar nicht. Auf dem Podium blieben also 3 Stühle frei. (…) Zum Abschluss wurde folgende Erklärung verabschiedet: Die Teilnehmer des Öffentlichen Streitgesprächs zum Streikrecht, am 5. Februar 2016, im DGB-Haus Bremen, stellen fest:

      1. Die IG Metall hat sich der Diskussion zum Thema Streikrecht entzogen. Die Positionen der IG Metall wurden auf Grundlage von öffentlichen Dokumenten verlesen.
      2. Diese Positionen sind zum großen Teil sachlich und politisch falsch, wie sich aus den Beiträgen der Kläger und der sie vertretenden Rechtsanwälte ergab.
      3. Die IG Metall wird in aller Dringlichkeit aufgefordert, diese Positionen zu revidieren und ihrer Aufgabe als Gewerkschaft endlich nachzukommen.
      4. Die IG Metall wird aufgefordert, zumindest den Mitgliedern der 32 Kläger von Mercedes Bremen, die für das Streikrecht vor Gericht ziehen, endlich Rechtsschutz zu leisten.
      5. Der Ausgang des Verfahrens, das sie nötigenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof tragen werden, ist von hoher Bedeutung für die Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung dieses Landes. Das Verfahren, das am 16. Februar vor dem Bremer Arbeitsgericht in die 1. Runde geht, wird weiterhin begleitet werden von Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit. Es ist untrennbar verbunden mit unserem Kampf gegen Fremdvergabe, Werkverträge und Leiharbeit.“
  • Der Count down zum Prozeß und dessen Finanzierung läuft!
    Aufkleber "Leiharbeit verbieten" von Kollegen der Daimler-Werke Wörth und BremenCa. 4 Wochen vor der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Bremen, haben Mercedes-Kollegen vor den Toren des Werkes für den Kampffonds „Streikrecht“ gesammelt. Es kamen in wenigen Stunden rund 2.500 € zusammen. Als „Quittung“ gab es einen Aufkleber „Leiharbeit verbieten“, den die Bremer zusammen mit Kollegen des Daimler-Werkes Wörth heraus gegeben haben. Der Aufkleber ist über Gerhard Kupfer (g.kupfer@arcor.de) zum Spendenpreis (Einzelne für 50 Cent/Stück, für Massenvertrieb gegen Spende (Minimum aber 10 Cent/Stück), jeweils plus Portokosten) zu beziehen! Die Spenden dienen der Finanzierung der Prozeßkosten gegen Daimler – siehe auch das Spendenkonto hier in unserem Dossier…

    • Der 1. Verhandlungstermin steht bereits fest: Am Dienstag, 16. Februar, 11.30 Uhr vor dem Bremer Arbeitsgericht
      Aus der Gruppe gibt es den Vorschlag (und die Bitte!), am 16.2. einen Aktionstag in/vor allen Betrieben zu machen. Z.B. können vor den Toren die Aufkleber „Leiharbeit verbieten“ gegen Spende für die Prozesskosten vertrieben werden und diese symbolische wie faktische Unterstützung möglichst „live“ übers Handy zur Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude überbracht werden. Auch in VKs oder BR kann gesammelt werden… Weitere Ideen willkommen (an Gerhard Kupfer: g.kupfer@arcor.de)!
  • (Offener Brief gegen) Abmahnungen wegen Streikteilnahme im Bremer Daimler-Werk auf dem Gewerkschaftstag der IG Metall
    Delegation des Sindelfinger Vereins "Freunde der internationalen Automobilarbeiterkonferenz Sindelfingen" solidarisiert sich praktisch mit den 761 Abgemahnten bei Daimler Bremen beim Gewerkschaftstag der IG MetallDas Auftreten von Bremer Mercedes-Kollegen am Freitag, 23. Oktober 2015, vor dem IG Metall Gewerkschaftstag hat zu heißen Diskussionen geführt. Das ist gut so und das war Sinn der Aktion. Denn bisher ist der Streik bei Mercedes innerhalb der IG Metall totgeschwiegen worden. (…) Immerhin, der 1. Bevollmächtigte der Bremer IG Metall, Volker Stahmann, sah sich gezwungen, auf dem Gewerkschaftstag (siehe S. 89 bis 91 des Tagesprotokolls vom Freitag, 23. Oktober) zu unserem Streik, den er nicht so nennen will, zu sprechen. Das ist gut so. Was schlecht daran ist, ist die Tatsache, dass den Kollegen, über die er spricht, nämlich die Abgemahnten und die Kläger, das Rederecht vor den Delegierten verweigert wurde…“ (Aus: Bremer Mercedes-Kollegen beim Gewerkschaftstag der IG Metall: Einige Richtigstellungen. Erklärung von Gerhard Kupfer, Bremen, vom 26.10.2015, s.u.) Die darin ziterten Äußerungen führten zum Rückzug eines der Erstunterzeichner des Offenen Briefes an den Bundesvorstand der IG Metall in Frankfurt und den Ortsvorstand in Bremen. Wir dokumentieren die Rückzugserklärung der Unterschrift sowie die Stellungnahmen von RA Benedikt Hopmann, eines der Anwälte, und die o.g. des Vertreters der Bremer Kollegen ebenso wie weitere Dokumente in einem gesonderten Beitrag – darin neu: Korrektur der Unterschrift-Rücknahme von Günter Triebe: Erstunterzeichner des Offenen Briefes überzeugt und wieder zurück – Respekt!
  • Sindelfinger IAC-Delegation unterstützt Bremer KollegInnen im Kampf gegen die 761 Abmahnungen auf IG-Metall Gewerkschaftstag
    Als Delegation des Sindelfinger Vereins „Freunde der internationalen Automobilarbeiterkonferenz Sindelfingen“ solidarisierten sich mehrere KollegInnen praktisch mit den 761 Abgemahnten bei Daimler Bremen, siehe dazu einen kleinen Bericht mit Bildern 
  • Delegation der Kollegen von Daimler Bremen VOR dem IG Metall Gewerkschaftstag
    auch wenn wir „draußen bleiben müssen“ – wir werden da sein vor dem Gewerkschaftstag in Frankfurt. Wir, das ist eine Delegation der Kollegen von Daimler Bremen, die wegen des Streiks gegen Fremdvergabe, Werkverträge und Leiharbeit (11./12. Dezember 2014) abgemahnt wurden und gegen diese Abmahnung Klage eingereicht haben. Nachdem die Delegierten bereits am heutigen Montag darüber per Flugblatt von Frankfurter Kollegen (siehe Anhang!) informiert wurden, dass uns vom Vorstand das Rederecht verweigert wurde, werden wir also am kommenden Freitag vor der Halle 11 der Frankfurter Messe stehen, um mit den Delegierten zu sprechen. Schließlich geht es um das Streikrecht und letztendlich auch um unsere Gewerkschaft, um deren Unterstützung wir nicht betteln, sondern die wir als Arbeiter und Metaller selbstverständlich erwarten und einfordern. Wir werden am Freitag, ab ca. 8.00 Uhr vor der Halle 11 stehen (Straße der Nationen) und würden uns sehr über Eure tatkräftige Unterstützung freuen…“ Info der Sprecher der 32 Kläger vom 19.10.2015. Siehe dazu das angesprochene Flugblatt . Siehe zum gewerkschaftspolitischen und juristischen Hintergrund den Beitrag der Anwälte der 32 Kollegen des Daimler Werkes:
  • Ein Recht auf Streik
    Die Arbeitsniederlegungen gegen die geplante Auslagerung an Billigfirmen und Leiharbeit im Daimler-Werk Bremen haben zu Abmahnungen geführt. 32 Kollegen wehren sich und führen gemeinsame Klage. Artikel von Gabriele Heinecke, Benedikt Hopmann, Reinhold Niemerg und Helmut Platow, erschienen in junge Welt vom 19.10.2015, dokumentiert beim AKI externer Link
    Darin: … Die Kläger wollen erkämpfen, dass das durch Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz geschützte Recht auf Streik nicht auf die Durchsetzung von Tarifforderungen begrenzt bleibt, vielmehr als Mittel der Gegenwehr gegen Unternehmerentscheidungen garantiert ist, die die individualvertraglich und kollektivvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen der Beschäftigten unmittelbar angreifen und die nicht mit Hilfe der Gerichte verhindert werden können. Auslagerung von Tätigkeiten ist nichts anderes als die einseitige Außer-Kraft-Setzung bisher geltender Tarifverträge. (…) Die Verhinderung der Fremdvergabe durch das Unternehmen muss daher Ziel eines Arbeitskampfs sein können. Die Beschäftigten des Daimler-Werkes waren zur Arbeitsniederlegung in der Nachtschicht berechtigt. (…) Spontane Streiks lehnte die IG Metall demnach nicht mehr prinzipiell ab. Sie sollte daher an einer diesbezüglichen Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts interessiert sein. Es geht darum, spontane Streiks vom Makel der Rechtswidrigkeit zu befreien. Nur so können die Risiken für diejenigen vollständig ausgeräumt werden, die wegen Beteiligung an solchen Ausständen mit einer Abmahnung überzogen und mit Schadenersatz bedroht werden. Das kann im Zweifel sogar die Gewerkschaft selbst treffen, wenn sie solche Streiks unterstützt, ohne dazu aufzurufen. Daher ist es ganz unverständlich, dass die IG Metall im vorliegenden Rechtsstreit ihren Mitgliedern keinen Rechtsschutz gewährt.“
  • Aktualisierung zum Rundbrief „761 Abmahnungen bei Daimler Bremen“ vom September 2015
    Der Termin der Güteverhandlung Thomas Langenbach gegen Daimler wegen der politisch motivierten Abmahnung ist verschoben worden: Statt – wie im Rundbrief angekündigt – am 6. Oktober, findet er nun statt am Freitag, den 16. Oktober, 12.00 Uhr, Saal 3 des Arbeitsgerichts Bremen (Am Wall 196).

    • Das Ergebnis: Der Gütetermin Thomas Langenbach ist ohne Einigung ausgegangen. Der AG hat eine Verkürzung der Geltungsdauer auf 1 Jahr geboten, es wurde aber abgelehnt. Die Verhandlung ist im April 2016, wir werden berichten!
  • Rundbrief „761 Abmahnungen bei Daimler Bremen“ vom September 2015
    Darin v.a.: Daimler kann`s nicht lassen: Repressalien gegen einen der 32 Kläger. „Thomas Langenbach, aktiver Vertrauensmann und Ersatzbetriebsrat, einer der 32 Kläger gegen die Abmahnungen, hat eine weitere, politisch motivierte Abmahnung und diverse Personalgespräche aufgedrückt bekommen. Grund: Er hatte eine Betriebsrätin kritisiert, die für das Raubpaket der Werkleitung (Fremdvergabe, Ausdehnung der Leiharbeit, 92 Sonderschichten, verschärfte Arbeitsbedingungen, etc.) gestimmt hatte. „Störung des Betriebsfriedens“ nennt das Unternehmen das und mischt sich in Betriebsratsangelegenheiten ein. Am kommenden Dienstag, 6. Oktober, um 12.00 Uhr findet die erste Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Bremen (Am Wall 196) statt bezüglich der Klage des Kollegen Langenbach gegen diese unerhörte Abmahnung. Vertreten wird er durch einen unserer 4 Rechtsanwälte, Gabriele Heinecke (Hamburg). Auch hier hat die IG Metall wieder den Rechtsschutz für ihr Mitglied verweigert.“
    Weitere Meldungen: IG Metall verweigert nach wie vor den Rechtsschutz für die 32 Kläger; Die IG Metall-Vertrauensleute und Kollegen sehen dies anders: Die Vollversammlung der Vertrauensleute des Werkes Bremen hat am 17. September mit grosser Mehrheit die IG Metall aufgefordert, die abgemahnten Kollegen durch Rechtsschutz zu unterstützen; Wir müssen draussen bleiben… Ab 18. Oktober tagt der Gewerkschaftstag der IG Metall in Frankfurt. Die Sprecher der 761 Abgemahnten haben an den Vorstand geschrieben, dass sie über den Streik, die Abmahnungen und die Klage dagegen zu den Delegierten sprechen wollten und dazu mit einer Abordnung von rund 10 Kollegen nach Frankfurt kommen werden. Der 1. Vorsitzende liess mitteilen, dass man uns den Eintritt verwehren werde und dass unser „Anliegen“ nicht zu den Themen des Gewerkschaftstages gehöre…; Erinnerung: Nach dem gescheiterten Gütetermin vom Juli ist der nächste Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht Bremen für den 16. Februar 2016 angesetzt. Rundbrief vom September 2015
  • Mehr als 760 Abmahnungen im Werk Daimler-Bremen! Kein Rechtsschutz von der IG Metall ? Wir verlangen Revision Eurer bisherigen Entscheidung
    Mit Schreiben vom 3. Juli hat der Ortsvorstand der IG Metall Bremen (Koll. Volker Stahmann) den satzungsgemäßen Rechtsschutz für die von Abmahnung betroffenen Daimler-Kollegen abgelehnt. Dennoch will der Ortsvorstand den Antrag des Kollegen Goldstein an den Vorstand (offensichtlich der Hauptvorstand in Frankfurt) weiterleiten. Dessen Entscheidung steht noch aus, deshalb dieser Offene Brief…“ Offener Brief an den Bundesvorstand der IG Metall in Frankfurt und den Ortsvorstand in Bremen in der aktualisierten Fassung mit Stand der Unterschriften vom 25.9.15, 22.00 Uhr  mit dem NICHT MEHR durchgestrichenen Erstunterzeichner Günter Triebe am 26.10.2015 (siehe dazu den Beitrag: Offener Brief gegen Abmahnungen wegen Streikteilnahme im Bremer Daimler-Werk auf dem Gewerkschaftstag der IG Metall)
    – bitte noch bis zum Gewerkschaftstag der IG Metall unterschreiben:  „… An den Ortsvorstand und an den Hauptvorstand stellen wir die Forderung: Versteckt Euch nicht hinter Formalien, die angesichts der bundespolitischen Bedeutung dieses Angriffes der Daimler-Geschäftsleitung kleinkariert wirken. Die IG Metall und alle anderen bundesdeutschen Gewerkschaften können – zumindest juristisch – nur an Ansehen gewinnen, wenn sie sich jetzt konsequent hinter die abgemahnten Bremer Kolleginnen und Kollegen stellen und die Abwehr der Abmahnungen zu ihrer Sache machen. Und deshalb Rechtsschutz gewähren. Die Erstunterszeichner fordern alle Metaller, alle Gewerkschafter auf, unsere Forderung durch Weiterverbreitung und Unterzeichnung dieses Offenen Briefes zu unterstützen. Sendet Euren Namen, Gewerkschaftszugehörigkeit und evtl. Funktion an die Mail-Adresse: solidaritaet-daimler-bremen@t-online.de
  • Achtung neuer Termin! Klage gegen die Abmahnungen gegen Mercedes-KollegInnen in Bremen:
    • 761 Abmahnungen bei Mercedes Bremen: 1. Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht Bremen am Freitag, 10. Juli
      Die 34 Kollegen werden vertreten von den Rechtsanwälten Benedikt Hopmann (Berlin), Reinhard Niemerg (Berlin), Gabriele Heinecke (Hamburg) und Helmut Platow (Berlin). In der Klage geht es um mehr, als die Abmahnungen. „Tatsächlich aber zielt sie auch auf eine Ausweitung des Streikrechts, das in Deutschland enger gefasst ist als in anderen europäischen Staaten“, so der SPIEGEL vom 6. Juni 2015 über diesen Fall. Nach Ansicht der Kläger und ihrer Anwälte steht dies in Widerspruch zum Grundgesetz und der Europäischen Sozialcharta. Deswegen behalten sie sich auch den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor. Die Entscheidung der Gerichte dürfte, gerade angesichts der Diskussion über das Tarifeinheitsgesetz, von großer Bedeutung für gesamte Gewerkschaftsbewegung sein.(…) Die erste Verhandlung wird begleitet von einer Kundgebung vor dem Arbeitsgericht (Am Wall 198), um 12.15 Uhr. Nach der Verhandlung, gegen 15.00 Uhr, findet im Bremer Stadtteil Gröpelingen (Posener Str. 55) ein Sommerfest statt, unter dem Motto „Wir können auch anders“...“ Rundbrief vom 29. Juni 2015 . Wichtig darin: „… Da die IG Metall Bremen die Übernahme des Rechtsschutzes für ihre Mitglieder bis heute noch ablehnt, haben die Mercedes-Arbeiter, zusammen mit Kollegen aus vielen anderen Werken, einen Kampffonds eingerichtet, damit keiner der Kläger mit den Verfahrenskosten alleine im Regen stehen bleibt: Anja Luers, Berliner Volksbank, IBAN: DE67 1009 0000 5650 0040 02 Stichwort: „Streikrecht““
    • Interview mit Helmut Platow: »Das Streikrecht ist ein ureigenes Freiheitsrecht«
      Beitrag von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 17.06.2015 externer Link
      „Im Dezember 2014 haben im Bremer Daimler-Werk mehrfach Beschäftigte die Arbeit niederlegt, um gegen Fremdvergabe und Arbeitszeitflexibilisierung zu protestieren (jW berichtete). 761 Arbeiter erhielten eine Abmahnung. Sie sind Teil eines Teams von Rechtsanwälten, dass sich für 32 von ihnen engagiert, die gerichtlich gegen die Eintragung in ihrer Personalakte vorgehen. Wie ist Ihre Argumentation? In aller Kürze: Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz garantiert »für jedermann und alle Berufe« das Recht, sich »zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen« zusammenzuschließen. Das haben die von der Fremdvergabe ihrer Arbeit bedrohten Beschäftigten zunächst durch Protestveranstaltungen, dann durch Arbeitsniederlegung getan. Ohne Streikrecht wären Verhandlungen über Arbeitsbedingungen – so das Bundesarbeitsgericht – »kollektives Betteln«. In Deutschland gelten nur Streiks als legitim, zu denen eine anerkannte Gewerkschaft aufruft. Das war bei Daimler in Bremen nicht der Fall. Das ist richtig. Die zuständige Gewerkschaft IG Metall hat weder zum Streik aufgerufen noch ihn nachträglich für sich als eigenen Arbeitskampf akzeptiert. Obwohl in den vergangenen Jahren im Bremer Daimler-Werk mehrfach Bereiche ausgegliedert und fremdvergeben wurden – zu deutlich schlechteren Arbeitsbedingungen. Weitere Ausgliederungen sind geplant. Die Beschäftigten mussten die Wahrnehmung ihrer bedrohten Interessen kollektiv selbst in die Hand nehmen, bevor es zu spät ist…“

    • 761 Abmahnungen bei Mercedes Bremen – Einreichung der Klage
      „Morgen, am Dienstag, 12. Mai 2015, werden die Rechtsanwälte Benedikt Hopmann (Berlin), Reinhold Niemerg (Berlin), Gabriele Heinecke (Hamburg) und Helmut Platow (Berlin) beim Bremer Arbeitsgericht die Klage von 32 Mercedes-Arbeitern gegen ihre Abmahnung einreichen…“ Aus der Pressemitteilung der Daimler Kollegen gegen die Abmahnungen vom 12.05.2015 – wir erinnern an den Spendenaufruf für die Klagen!
    • Es war in mehrfacher Weise eine ungewöhnliche Pressekonferenz am Montagnachmittag in Bremen. Bericht von Dieter Wegner, aktiv bei Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg vom 05.05.2015
      Schon der Anlaß für die Pressekonferenz war ungewöhnlich: Die Nachtschicht von Mercedes Bremen machte in der Nacht vom 11. auf 12. Dezember einen Spontanstreik, um gegen die Spar- und Rationalisierungsmaßnahmen der Werksleitung zu protestieren. Daraufhin erhielten 761 von ihnen kurz vor Jahreswechsel  eine Abmahnung. Ungewöhnlich war dann auch die Pressekonferenz selbst, zu der Gewerkschaftsaktivisten des Werkes ins Bremer Gewerkschaftshaus eingeladen hatten! Es waren nicht nur VertreterInnen von Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen erschienen sondern auch etliche BetriebsrätInnen und GewerkschaftsaktivistInnen, insgesamt 45 TeilnehmerInnen. Gerhard Kupfer, ehemaliger Betriebsrat bei Mercedes eröffnete die Konferenz, indem er feststellte, daß die Aktionen im November und Dezember vorigen Jahres spontan gewesen seien. Durch die 761 Mahnungen habe sich ergeben, daß es jetzt um etwas sehr Grundsätzliches gehe, um eine Änderung des Streikrechts.
      Den Hauptpart hatten dann vier bundesweit bekannte Arbeitsrechts-Anwälte: Gabriele Heinecke (Hamburg), Benno Hopmann, Helmut Platow und Reinhold Niemerg (alle Berlin). In ihren statements informierten sie über die arbeitsrechtliche und politische Bedeutung des Verfahrens, dass sie Anfang nächster Woche Klage beim Bremer Arbeitsgericht einreichen werden. Sie vertreten -erstmal- 30 von Mercedes Gemaßregelte. Falls das Gericht die Abmahnungen nicht anerkenne, sei das ein großer Erfolg. Andernfalls werde man durch die weiteren Instanzen in Deutschland gehen, das dauere in der Regel zwei bis drei Jahre.
      Danach dann weiter klagen vorm Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte falls sie in Deutschland verlieren. Wenn sie dann in der EU gewinnen geht es zurück nach Deutschland und das Deutsche Gericht muss das Urteil umsetzen. Und es gibt dann ein besseres Streikrecht. Die Bremer BetriebsaktivistInnen hatten im November und Dezember letzten Jahres bei ihren Protesten nicht nur die Geschäftsleitung sondern auch die örtliche IGM-Führung gegen sich. Der 1. Bevollmächtigte der IGM Bremen Volker Stahmann sprach sich gegen die Spontanstreiks und sogar für die Einführung von Samstagsarbeit aus. Die KollegInnen mußten also an zwei Fronten kämpfen. Nach deutschem Recht hatten sie das Gesetz gegen sich, da ArbeiterInnen nur mit Zustimmung ihrer Gewerkschaft in tariflichen Angelegenheiten streiken dürfen. Benno Hopmann forderte, daß das Recht, auf das sich Mercedes stütze und das seit über 100 Jahren gelte, abgeschafft werden müsse. Dazu hätten die Bremer KollegInnen mit ihrer Aktion Vorarbeit geleistet. Wenn die Abmahnungen bestehen blieben, drohe den Abgemahnten bei „erneutem Fehlverhalten“ die Kündigung. Er wies darauf hin, daß von 763.000 Beschäftigten in der Autoindustrie 100.000 LeiharbeiterInnen seien und 250.000 WerkverträglerInnen und stellte die Frage: „Wieso soll es nicht erlaubt sein, gegen die Ausweitung dieser Arbeitsverhältnisse zu streiken?“
      Anwalt Helmut Platow wies auf Art. 6 der Europäischen Sozialcharta hin, wonach es ad-hoc Vereinigungen, die sich zusammenfinden, erlaubt sei zu streiken. Die Aktion vom 11./12. Dezember sei so eine ad-hoc Vereinigung gewesen.  (Deutschland wurde schon vor 6 Jahren angemahnt, den Art. 6 der Europäischen Sozialcharta in Nationales Recht umzusetzen. Ratizifiert hatte sie Deutschland schon vorher).Zur Pressekonferenz waren 45 TeilnehmerInnen gekommen, darunter viele Betriebsräte aus Bremen, nicht nur von Mercedes, auch vom GHB Bremen und weiteren Bremer Betrieben und Betriebsräte von Daimler Harburg. Sie berichteten kurz von ihren Erfahrungen mit Leiharbeit und Werksverträgen. Der Kollege Kupfer resümierte, daß es auf mehrere Faktoren ankäme für einen erfolgreichen Kampf: Nicht nur die kompetente Vertretung durch Anwälte, die sie gefunden hätten, sondern das weitere Durchhalten der BetriebsaktivistInnen, eine noch breitere Unterstützung durch KollegInnen anderer Betriebe und ein weiteres Bekanntwerden des Kampfes in der Öffentlichkeit. Eine Aufgabe steht den Organisatioren der Bremer Proteste durch die jetzt folgenden juristischen Auseinandersetzung noch bevor: Es muß das Geld aufgebracht werden für die kommenden Prozesse. Die Bremer IGM-Führung hat die Übernahme der Kosten abgelehnt, weil die Verfahren aussichtslos seien. Das sahen die vier angereisten namhaften Anwälte ganz anders: Sie gehen mit Elan in den Konflikt.
      Deshalb wurde ein Soli-Konto eingerichtet: Anja Luers, Berliner Volksbank. Iban: DE 67 1009 0000 5650 0040 02, Stichwort: Streikrecht.
      Auch schon auf der Pressekonferenz wurde gesammelt: Vor allem für die Saalmiete im Gewerkschaftshaus. Aber das ist in den meisten deutschen Gewerkschaftshäusern so: Die Gewerkschaftsmitglieder zahlen zwar Beiträge, aber kriegen keine Räume für Versammlungen. Bzw. nur gegen Bezahlung.“
      Bericht von Dieter Wegner, aktiv bei Jour Fixe Gewerkschaftslinke Hamburg vom 05.05.2015. Siehe dazu:
    • Erklärung zur Pressekonferenz 
      „Sehr geehrte Damen und Herren der Presse, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach unserer gestrigen Pressekonferenz im DGB-Haus Bremen, an der zahlreiche Vertreter der Medien, sowie auch Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Betrieben teilgenommen haben, möchte wir Ihnen / Euch eine Mitteilung der vier anwesenden Anwälte übermitteln. Unser Dank gilt ihnen, aber auch allen Unterstützern, die gestern ihre Solidarität überbracht haben. Stellvertretend seien nur genannt: Der Schauspieler Rolf Becker (ver.di FB 8 OVV Hamburg), Betriebsräte des Gesamthafenbetriebs Bremen, mehrere Betriebsräte von Daimler Hamburg, der Nordwest-Zeitung, Betriebsräte und Vertrauensleute von Mercedes, von Airbus und von weiteren Betrieben. Dank auch dem „Roten Pfeffer“, der, begleitet von Schalmeienklängen, 761 Unterschriften gegen 761 Abmahnungen aus dem Bremer Stadtteil Gröpelingen überbracht hat…“ Pressemitteilung von Gerhard Kupfer für den KollegInnen Kreis gegen die Abmahnungen im Bremer Daimler Werk vom 05.05.2015
    • Clip-Tipp: Abmahnungen nach Streik – Mercedes-Beschäftigte wollen Konzern verklage Fernsehbeitrag von Sebastian Manz für Radio Bremen vom 04.05.2015 externer Link
    • Musterprozess um Bremer Mercedes-Streik
      „Die Bänder im Bremer Mercedes-Werk standen in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember größtenteils still: Zahlreiche Mitarbeiter protestierten damit gegen Spar- und Rationalisierungsvorhaben der Werksleitung. Konsequenz: 761 Mercedes-Mitarbeiter erhielten kurz vor Jahreswechsel eine Abmahnung. Gegen diese Massen-Abmahnungen wird an diesem Montag Klage eingereicht…“ Artikel von Peter Hanuschke im Weser Kurier vom 04.05.2015 externer Link. Aus dem Text: „Die Kläger wollen nicht nur eine Rücknahme der Abmahnungen erreichen: Das Gericht soll grundsätzlich klären, inwieweit das deutsche Streikrecht eingeschränkt sei und nicht dem entspreche, was unter anderem der Rechtskreis des Europarats als zulässig ansieht. Notfalls wollen die Kläger bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. (…) Nach der gültigen Rechtsprechung sei die Arbeitsniederlegung in der Tat rechtswidrig, weil die Gewerkschaften dazu nicht aufgerufen hatten, so der Berliner Benedikt Hopmann, einer von vier Anwälten, die die Mercedes-Mitarbeiter vertreten. „Aber genau diese gültige Rechtssprechung stellen wir infrage…“
  • Fernseh-Beitrag: Daimler-Mitarbeiter wollen gegen Abmahnungen klagen
    „Im vergangenen Dezember hat die Nachtschicht bei Daimler spontan gestreikt. Damit wollten die Beschäftigten gegen die Umsetzung von 140 Logistik-Mitarbeitern protestieren. Ihre Jobs sollen von Fremdfirmen übernommen werden. Jetzt wollen die Mitarbeiter gegen ihre Abmahnungen klagen – und mehr noch. Sie wollen ein politisches Streikrecht durchsetzen. Dazu im Studio: Gewerkschaftsforscher Eberhard Schmidt.“ Beitrag mit Video Stream von Radio Bremen „buten un binnen“ vom 14.03.2015 externer Link
  • Daimler Bremen schüchtert Beschäftigte ein. RAV und VDJ fordern Rücknahme der Abmahnungen
    Der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein e.V. und die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. haben Kenntnis davon erhalten, dass 761 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Daimler Werkes in Bremen abgemahnt worden sind, weil sie am 11./ 12. Dezember 2014 nach einer Informationsrunde bei dem Betriebsrat über ein zwei Milliarden Euro schweres Sparprogramm, über geplante Fremdvergaben in Werkverträgen und Leiharbeit, spontan das Werk gemeinsam verlassen haben, um gegen die von dem Konzern beabsichtigten Maßnahmen zu protestieren. (…) Die spontane Arbeitsniederlegung der Abgemahnten des Daimler-Werkes Bremen ist nachvollziehbar und berechtigt. Sie hat den Finger in die Wunde einer einseitig und ungezügelt an Profitmaximierung orientierten Konzernpolitik gelegt. Der laute und öffentlichkeitswirksame Protest dagegen ist notwendig und darf nicht Grundlage für Abmahnungen sein, die im Wiederholungsfall den Bestand der Arbeitsverhältnisse in Frage stellen können. Wir fordern Daimler auf, alle Abmahnungen unverzüglich zurückzunehmen.“ Pressemitteilung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins vom 10.2.2015 externer Link
  • Mercedes Bremen: Solidarität vor dem Tor
    Gestern, am 4. Februar, wurden die Mercedes-Kollegen der Nachtschicht am Tor 7 von rund 30 Menschen begrüßt. Angereist waren u.a. aus Hamburg Vertreter des FB 8 von ver.di, unter ihnen der Schauspieler Rolf Becker, um den 761 wegen des Streiks am 11./12. Dezember Abgemahnten ihre Solidaritätserklärung zu verteilen (s. Anhang). Weiter waren vor Ort Karl-Heinz Roth (Institut für Sozialgeschichte und Herausgeber des Daimler-Benz-Buchs), Jörg Wollenberg (ehem. Hochschullehrer Uni Bremen), mehrere Kollegen der DIDF aus Hamburg und Bremen, der Rote Pfeffer (Bremen) und viele mehr. Weitere, wie z.B. Rolf Gössner, ließen ihre Grüße ausrichten, da sie selbst verhindert waren. Die Kollegen haben sich sehr gefreut und für alle Teilnehmer war klar: Die 761 Abmahnungen müssen weg, sonst wird es keine Ruhe geben – weder im Betrieb, noch vor den Toren.“ Meldung von Gerhard Kupfer vom 5.2.2015. Siehe dazu:

    • Solidaritätsschreiben von BaSo
      Liebe Kolleginnen und Kollegen (…) Diese Eure Forderungen begrüßen wir von BaSo ausdrücklich.. Solche Forderungen sollten von allen Belegschaften in der Welt gestellt werden und durchgesetzt werden!! (…) Sollte die IGM-Führung sich nicht hinter euch stellen, fordern wir die demokrattiischen Gremien innerhalb der IGM auf, die Position zu euren Gunsten zu verändern!! Der Kampf in Bremen ist ungewöhnlich.. Bisher war es selten, dass die Festtangestellten und Gutbezahlten in die Huffe kamen und sich stark machten für LeiharbeiterInnen und WerkverträglerInnen!!...“ Solidaritätsschreiben von BaSo (Basis Initiative Solidarität) vom 19. Januar 2015 . Diese und die Solidaritätserklärung der Hamburger ver.di-Kollegen ist eine von über 60 aus aller Welt!
    • „Wilder Streik“ bei Daimler: Der große Kampf. Mercedes-ArbeiterInnen protestieren weiter gegen Lohndumping. Mit einer Soli-Aktion wenden sie sich heute gegen 761 Abmahnungen wegen eines „wilden Streiks“.
      Während die IG Metall stolz verkündet, dass in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt etwa 1.000 Beschäftigte an einem Warnstreik zu den laufenden Tarifverhandlungen teilnahmen, braut sich im Bremer Mercedes-Werkes etwas zusammen – oder vielmehr: Es brodelt weiter. Dort hatten sich im Dezember allein 1.300 ArbeiterInnen einer Nachtschicht an einem „wilden Streik“ gegen die Ausweitung von Leiharbeit und Werkverträgen beteiligt. Die Werksleitung hatte daraufhin insgesamt 761 Abmahnungen verschickt. Dagegen wehrt sich nun die Belegschaft. Dass ein Streik auch ohne Tarif-Verhandlungen und Gewerkschaft möglich sein soll – dafür wollen die ArbeiterInnen nun sogar juristisch kämpfen: sie planen nicht weniger als das Streikrecht zu renovieren. Am Mittwoch nun ist eine Solidaritäts-Aktion geplant…“ Artikel von Jean-Philipp Baeck in der taz Bremen vom 04.02.2015 externer Link. Aus dem Text: „… Die abgemahnten Mercedes-ArbeiterInnen wollen nun auf ihr Recht auf Streik klagen – auch ohne Gewerkschaft. Das ist bislang nicht erlaubt, oder zumindest umstritten. Der Hamburger Arbeitsrechtler Rolf Geffken allerdings meint, dass ein Streik in diesem Fall sehr wohl ein rechtens sei, „gerade deshalb, weil die IG Metall nichts unternimmt“, so Geffken zur taz. „Die Forderung, dass in diesem konkreten Unternehmen Schluss sein soll mit Leiharbeit und Werkverträgen, ist ein legitimes Anliegen“, so Geffken. Das sei noch kein politischer Streik, wie er in Deutschland verboten ist. „Ohnehin sind zahlreiche der Abmahnungen fehlerhaft“, so Geffken. „Viele waren am Streik gar nicht beteiligt.“ Eine Sprecherin der Daimler AG hingegen erklärte, jeder Verstoß gegen einen Arbeitsvertrag werde geahndet: „Das ist ein normaler Vorgang. Der Prozess ist somit abgeschlossen und die Abmahnungen werden nicht zurückgenommen.“
  • Zu Information an die Gewerkschafter im Werk Daimler-Bremen und an alle Gewerkschafter in der Bundesrepublik
    Liebe Kolleginnen und Kollegen des Daimler-Werkes in Bremen, aus der Presse haben wir von Eurer Auseinandersetzung im Daimler-Werk erfahren und uns auch bei Kollegen von Euch informiert. Unser Eindruck: die nach der Nachtschicht vom 11. zum 12. Dezember 2015 ausgesprochenen Abmahnungen gegenüber mehr als 750 Kollegen bedrohen nicht nur die unmittelbar betroffenen Kollegen, sondern sollen für alle abhängig Beschäftigten unser demokratisches Grundrecht auf Information aufheben. Deshalb fordern wir unmittelbar und sofort von der Daimler- Geschäftsleitung: Die Abmahnungen wurden ausgesprochen, weil die Kollegen sich über Fremdvergabe und Werkverträge im Betrieb beim BR informiert hatten. Von den mehr als 750 erhielten 700 Kollegen Abmahnungen, weil sie danach die Arbeit nicht wieder aufgenommen haben, so die Vorwürfe der Geschäftsleitung. Wir fordern die Rücknahme aller Abmahnungen. (…) Sollte diese Maßnahme der Daimler-Geschäftsleitung gegen unsere Bremer Kollegen durch die Justiz sanktioniert werden, fordern wir jetzt schon Mitglieder und Funktionäre aller Gewerkschaften auf, sich entschieden für die Verteidigung des demokratischen Grundrechts auf Information einzusetzen. Es geht um Rechte, auf die alle in der Bundesrepublik Arbeitenden existenziell angewiesen sind – andernfalls wären wir Sklaven.“ Solidaritätsschreiben von ver.di FB 8 (Medien, Kunst und Industrie) Hamburg vom 17. Januar 2015
  • Gerwin Goldstein über wilde Streiks: „Wir klotzen für unsere Rechte“
    Im Bremer Mercedes-Werk kam es zum „wilden Streik“ gegen Werkverträge und Leiharbeit. Betriebsrat Goldstein über den Streit mit dem Konzern und der IG Metall.Interview von Jean-Philipp-Baeck mit Gerwin Goldstein in der taz vom 7. Januar 2015 externer Link
    Aus demText: „… Aktuell wissen wir von 600 Abmahnungen. Rein rechtlich könnte den Kollegen bei einer zweiten Abmahnung gekündigt werden, aber dann stünde das Werk still. (…) Als Betriebsrat haben wir dafür gekämpft, die Kollegen fest zu übernehmen. Das hat nur bei 30 Leuten [von 652 Leiharbeitern] geklappt, bei den anderen wurden die Verträge lediglich verlängert. Kurz vor Weihnachten allerdings kam dann die Nachricht, dass 46 Kollegen abgemeldet, also entlassen wurden – manche waren schon vier Jahre da. Die Gründe waren haarsträubend. Einer ist gekündigt worden, weil er angeblich „kein Stapler-Gen“ habe, obwohl er schon drei Jahre hier arbeitet. Wegen dieser Dinge kam bei den Festangestellten die Wut hoch. (…) Herr Kellermann hat das Ziel, die Kollegen ruhig zu halten. 2016 sollen 92 Zusatzschichten gefahren werden – das hieße, dass auch am Samstag gearbeitet werden würde. Das neue interne „Zukunftsbild“ zeigt, dass in den nächsten fünf Jahren bis zu 700 Kollegen ihre Arbeitsplätze an Billiganbieter verlieren könnten. Es sollen noch mehr Abteilungen – Montage, Rohbau und Logistik – fremdvergeben werden. (…) Die IG-Metall-Führung ist sehr unsolidarisch. Deren Bremer Geschäftsführer Volker Stahmann hat auf der Betriebsversammlung ernsthaft die Sechs-Tage-Woche vorgeschlagen. Das ist den Kollegen unheimlich aufgestoßen. Wir haben früher dagegen unter dem Motto „Samstags gehört Papi mir“ gestreikt. Dieses Tor nun als Gewerkschafter aufzumachen, ist unsolidarisch, demoralisierend und in meinen Augen gewerkschaftsschädigend. (…) Am 15. Januar tagt der Betriebsausschuss, da will die Werksleitung die Fremdvergabe beschließen … ein gutes Datum, um zu zeigen, dass wir uns nicht unterkriegen lassen.
    Und speziell zum politischen Streik: Frage: „IG-Metall-Geschäftsführer Stahmann warnte wegen des „wilden Streiks“ vor „französischen Verhältnissen“. Hält Sie das vom politischen Arbeitskampf ab?“ Antwort: „Auf keinen Fall. Wir brauchen ein politisches Streikrecht in Deutschland. Dass ein Gewerkschafts-Funktionär so etwas sagt, ist katastrophal. Ich hätte erwartet, dass er sich vor die Kollegen stellt. Auch die IG-Metall-Führung ist ja gegen Leiharbeit, aber die wollen alles nur regulieren. Dabei sollte die Leiharbeit komplett abgeschafft werden.
  • Leserbrief zu „Streit um den Streik“, Ausgabe 3.1.2015 und „Wir klotzen für unsere Rechte“, Ausgabe 7.1.2015 – beide in der taz Bremen – von Rolf Geffken: Daimler-Streik: IG Metall auf Abwegen – Stellungnahme des Bevollmächtigten total absurd und falsch!
    In den Augen des IG-Metall-Bevollmächtigten mutiert diese bescheidene Arbeitsniederlegung von 1300 Beschäftigten vom „wilden Streik“ zum „politischen Streik“, zum „Streik mit politischen Zielen“ und schließlich zum Generalstreik mit „französischen Verhältnissen“.Und das alles, weil es angeblich „um die Abschaffung der Leiharbeit“ ging. Wie bitte ? Es ging um Outsourcing und Fremdvergabe an Werkvertragsfirmen. Also um Forderungen auf Reduzierung von Werkverträgen in d i e s e m Betrieb! Daran ist nichts „französisch“ und erst recht ist daran nichts aber gar nichts was mit einem politischen Streik oder gar einem Generalstreik zu tun haben könnte. Im Gegenteil:

    1. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung von 2012 die „Einheit der Belegschaft“ als Rechtsprinzip anerkannt, indem es ausdrücklich jede Leiharbeit als Ausnahme-Beschäftigungsform charakterisierte. Das gilt auch für Scheinwerkverträge. Andererseits hat das BAG mehr oder weniger die Bestimmungen im AÜG über illegale Leiharbeit für sanktionslos erklärt. Und der Gesetzgeber redet aber handelt nicht. Was die Daimler-Arbeiter dort forderten, war also nichts anderes als die EINHALTUNG ANERKANNTER ARBEITSRECHTSTANDARDS IN I H R E M BETRIEB! Das war zulässig und legitim. Arbeitsrechtler nennen das die „kollektive Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts der Arbeitskraft“.
    2. Der „wilde Streik“ ist rechtswidrig? Seit wann ? Und: Durch wen ? Ist das einhellige Meinung unter Juristen ? Nein: Noch Anfang der 1970er Jahre gab es eine Vielzahl von Stimmen, die ihn n i c h t als rechtswidrig ansahen. Gegen die Illegalisierung des spontanen Streiks sprachen sich nicht etwa nur „linke Arbeitsrechtler“ (wie Däubler, Mayer, Heilmann, Wahsner, Dammann, Geffken) aus, sondern durchaus auch liberale oder konservative Vertreter der Zunft (wie Albrecht Zeuner, Rüthers, Thilo Ramm, Seiter). Dabei wurde dem spontanen Streik ausdrücklich für den Fall ein legaler Charakter zugesprochen, wenn die zuständige Gewerkschaft ihrer Aufgabe nicht oder nicht mehr gerecht geworden sei…
    3. Die Begründungen für die Legalität des spontanen Streiks sind unterschiedlich. Ganz überwiegend aber wurde und wird darauf verwiesen, daß auch spontane Arbeitsniederlegungen als „ad-hoc-Koalitionen“ zu gelten hätten. Schließlich stünde das Streikrecht als Grundrecht auch einzelnen Beschäftigten zu und immerhin werde ja auch der spontane Streik als kollektives Geschehen aus Sicht der Rechtsprechung dann legal, wenn er nachträglich von einer Gewerkschaft übernommen werde. Hinzu kommt, daß solche Arbeitsniederlegungen – sie oben – auch als „kollektives Zurückbehaltungsrecht“ als legal betrachtet werden können.

    Die Stellungnahme von Herrn Stahmann ist also nicht nur unsolidarisch und falsch, sie ist auch zutiefst absurd. Anstatt sich zum Hüter reaktionärer Arbeitgebermeinungen zu machen, sollte er sich schleunigst mit den berechtigten Anliegen der Streikenden befassen. Es könnte sonst sein, daß plötzlich solche Arbeitseinstellungen gerade unter Hinweis auf „gewerkschaftliche Untätigkeit demnächst für legal erklärt werden…

  • Die Kommunikation der Werkleitung
    „Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, wir möchten Sie/Euch davon unterrichten, was der Werkleiter des Mercedes-Werkes Bremen gemeint hat auf seiner Pressekonferenz, kurz vor Weihnachten. Zur Erinnerung: In den Wochen vor Weihnachten war es zu mehreren Streiks und Aktionen gegen Fremdvergabe und Leiharbeit gekommen. So hat die Nachtschicht nahezu die ganze Schicht lang die Arbeit niedergelegt (wir berichteten darüber). Angesichts der öffentlichen Berichterstattung und der zahlreichen Solidaritätsadressen aus aller Welt, sah sich der Werkleiter Kellermann genötigt, zu einer Pressekonferenz einzuladen. Dort betonte er, dass in Bremen Alles gut sei, dass wohl eher die schlechte Kommunikation zu den Streiks geführt habe. Nun, an der Kommunikation hat er inzwischen fest gearbeitet. Nur wenige Stunden später wurden die Kollegen der Nachtschicht vom Personalchef und seinem Stab einzeln regelrecht verhört und zum Denunziantentum aufgefordert (die Fragen liegen uns vor). Die Verhöre haben nicht den erwünschten Erfolg für die Personalabteilung gebracht, außer, dass sie jetzt wissen, was Nachtarbeit bedeutet. Also wurden unmittelbar nach Weihnachten ca. 75 Abmahnungen und Drohbriefe an einzelne Betriebsräte per Einschreiben verschickt. Soviel also zum Wertgehalt einer Äußerung des Werkleiters Kellermann zum Thema Kommunikation. Die Kollegen diskutieren bereits, in welcher Form sie diese Art der Kommunikation aufgreifen werden.“ Mitteilung an die Redaktion von Gerhard Kupfer am 01.01.2015. Siehe dazu:
  • Abmahnungen für Hunderte Mercedes-Mitarbeiter
    „Nach spontanen Streiks im Bremer Mercedes-Werk haben offenbar etliche Beschäftigte kurz vor Silvester Abmahnungen erhalten. Anlass ist vor allem eine Aktion im Dezember, als die komplette Nachtschicht die Arbeit niedergelegt hatte. Aus Sicht der Werksleitung war der Streik illegal…“ Artikel von Radio Bremen am 01.01.2015 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=71957
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