AfD und Gewerkschaften

"... Wer als Erwerbsloser oder Arbeiter die AfD wählt, wählt gegen seine eigenen Interessen!"Dass wir mit der AfD ein „Thema“ haben werden, um es im „IG Metall-Sprech“ zu sagen, war dem Verfasser dieses Aufsatzes und den Verantwortlichen in der IG Metall spätestens Anfang 2016 klar, als die AfD in den Landtagswahlen in Baden-Württemberg in Mannheim ein Direktmandat errang und mit 15,1 Prozent der Stimmen die SPD im „Ländle“ deutlich hinter sich ließ. Seitdem standen – auch und gerade mit Blick auf die nun laufenden Betriebsratswahlen – alle Warnlampen auf rot.
Schon ein halbes Jahr davor hatte sich der neu gewählte Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, klar positioniert, als er die Unternehmen aufforderte, keine Fremdenfeindlichkeit zu dulden. Seine Aufforderung „Wer hetzt, der fliegt“ bezog sich auf den öffentlich wenig bekannten § 75 des Betriebsverfassungsgesetzes. (…) Es ist schade, dass diese gute Regelung bis heute nur wenig Nachahmung in anderen gesellschaftlichen Bereichen gefunden hat. Und es ist ein bleibender Skandal, dass nur in den Betrieben alle Beschäftigten, gleich welcher Nationalität, selbstverständlich das aktive und passive Wahlrecht zum Betriebsrat haben, während noch immer etwa ein Zehntel aller Erwachsenen – in Großstädten wie Berlin, München, Hamburg, Stuttgart sogar 20 bis 30 Prozent – gar kein Wahlrecht zu irgendeinem Parlament haben. (…) In Berlin sind dieses Jahr keine rechten Listen in IG Metall-Betrieben aufgetreten, und bisher flogen auch erst zwei oder drei „Unabhängige“ als in der Wolle gefärbte AfD-Kandidaten auf. Hier konnte die AfD sich anscheinend kaum festsetzen. Wie auch immer die Ergebnisse am Ende ausfallen werden: Die IG Metall wird sie ebenso wie alle anderen DGB-Gewerkschaften auswerten und über Konsequenzen nachdenken müssen. Verharmlosen, bagatellisieren und „einbinden“ als etwas „randständige“ Betriebsräte wird nicht gehen. Das ist unvereinbar mit den antifaschistischen Grundsätzen der Gewerkschaften und auch unvereinbar mit Artikel 1 unseres Grundgesetzes, der – siehe Artikel 75 Betriebsverfassungsgesetz – auch in den Betrieben wirksam verteidigt werden muss. Es kann sein, dass am Ende eine Art „Unvereinbarkeitsbeschluss“ des nächsten Gewerkschaftstages – bei der IG Metall findet er Ende 2019 statt – stehen muss.“
Beitrag von Rüdiger Loetzer vom 22. Oktober 2018 aus Das Blättchen Nr. 22 externer Link (Der Autor ist Gewerkschaftssekretär bei der IG Metall in Berlin).

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