Scheingewerkschaft „ALEB“ ist tarifunfähig. Urteil des Arbeitsgerichts Bonn

Quelle:  ver.di-Pressemitteilung vom 31.10.2012 externer Link

Der „Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe (ALEB)“ ist keine tariffähige Gewerkschaft. Das hat heute das Arbeitsgericht Bonn festgestellt. Die Klärung war von ver.di und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) beantragt worden. ALEB war seit dem 1. Januar 2010 tätig. Der umstrittene Arbeitnehmerverband hatte sich unter anderem durch Dumping-Tarifverträge hervorgetan…“

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=15248
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