Bedingungslosigkeit und die Höhe des Grundeinkommens

„… Um die Höhe eines Grundeinkommens in Deutschland zu bestimmen, welches die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen soll, kann man auf verschiedene allgemein bzw. gesetzlich anerkannte monatliche Mindestgrenzen von Nettoeinkommen verweisen. Mit Ausnahme der Bestimmung der Höhe der Grundsicherung und Sozialhilfe liegen diese Grenzen derzeit zwischen 1.034 und rund 1.150 Euro. Das wäre ein Korridor für die Bestimmung der Höhe eines Grundeinkommens, das seinem Anspruch gerecht wird. Ein „Grundeinkommen“ unter dieser Höhe sichert die Existenz und die gesellschaftliche Teilhabe nicht bedingungslos, denn er erzwingt indirekt, nämlich ökonomisch, Lohn-/Erwerbsarbeit oder müsste durch andere, bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistungen aufgestockt werden, um tatsächlich die Existenz und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern…“ Artikel von Ronald Blaschke vom 10. März 2016 bei Netzwerk Grundeinkommen externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=95005
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