Die europäische Hydra: Lohn- und Sozialdumping – Wettbewerbsrecht als Ausweg

Ein besseres Europa für die ArbeitnehmerInnen: eine stärkere Säule sozialer RechteDer Kampf gegen grenzüberschreitenden Sozialbetrug und -missbrauch kann am besten mit dem Ringen gegen das mythische Monster Hydra beschrieben werden – die vielköpfige Wasserschlange der griechischen Sagen. Dieser Konflikt ist ungleich, weil jedes Mal zwei neue Köpfe wachsen, wenn einer abgehackt wird. Gelingt es den Gewerkschaften, einen Fall der Unterentlohnung aufzudecken, sind gleich wieder zwei neue da. (…) Da aber Beschäftigte nicht von Wundern, sondern vom Lohn leben, müssen progressive Schritte unternommen werden. Eine Grundlage dafür bietet das EU-Beihilfenrecht, konkret Art. 107 AEUV. (…) Der Verzicht auf die Einhebung von Sozialversicherungsbeiträgen reduziert die gewöhnlichen Kosten der unternehmerischen Tätigkeit, sie sind daher als verbotene Betriebsbeihilfe zu qualifizieren. Insgesamt ist die Rechtslage vergleichbar mit den spektakulären Beihilfenfällen (beispielsweise Starbucks, Fiat Finance, Amazon), bei denen die EU-Kommission feststellte, dass global agierende Konzerne zu Unrecht Steuernachlässe erhalten hatten. Das bedeutet Steuernachzahlungen in Millionenhöhe. Es ist daher bemerkenswert, dass die EU-Kommission dem grenzüberschreitenden Sozialdumping bis jetzt tatenlos zusieht. Umso mehr sind Gewerkschaften gefordert, den nächsten Schritt zu gehen und das wirksame Instrument des Beihilfenrechts auch für sich zu nutzen. Ein wichtiger Beitrag, um die Weiterentwicklung der Europäischen Union zu befördern, in der die Rechte der ArbeitnehmerInnen geschützt werden.“ Beitrag von Susanne Wixforth und Werner Buelen vom 5. Oktober 2018 beim A&W-Blog externer Link

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