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CETA: Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada

Dossier

Freihandelsabkommen CETA stoppen!CETA: Das Comprehensive Economic and Trade Agreement, kurz CETA, ist ein geplantes Europäisch-Kanadisches Handelsabkommen. Siehe das geleakte Dokument des Vertrages bei der ARD externer Link und im LabourNet Germany auch die Dossiers Freihandelsabkommen mit den USA – TAFTA / TTIP sowie [Demos am 17.9.2016] Für einen gerechten Welthandel: CETA & TTIP stoppen! – Jetzt wird entschieden! und Deregulierung von Dienstleistungen: TiSA. Zu CETA die deutsche Übersetzung der CETA-Entwürfe bei der EU und sowie [Demos am 17.9.2016] Für einen gerechten Welthandel: CETA & TTIP stoppen! – Jetzt wird entschieden!). Hier zu CETA:

  • CETA-Leak: Mit einer Zusatzerklärung wollte die Bundesregierung umwelt- und klimaschädliche Investitionen sowie Konzernklagerecht sichern New
    „… “Demokratie ist nicht verhandelbar” stand auf den Bannern, mit denen die Grünen vor einigen Jahren gemeinsam mit Hunderttausenden Bürger:innen an den großen Demonstrationen gegen TTIP und CETA teilnahmen. Dennoch ratifizierte die Bundesregierung mit grüner Beteiligung das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA im Bundestag. (…) Erst über ein halbes Jahr nach der Ratifizierung durch die deutschen Parlamente, nämlich am 17. Juli 2023, lag endlich die finalisierte Fassung der Erklärung vor. Nicht jedoch für die Öffentlichkeit, sondern nur für einen „spezifischen Kreis von Personen“. (…) Diesen unerträglichen Zustand beenden wir hiermit und veröffentlichen die Zusatzerklärung! Im Vorfeld haben wir in Zusammenarbeit mit PowerShift und der renommierten Kanzlei Günther aus Hamburg eine juristische und politische Analyse vorgenommen. Unsere politische Analyse kommt dabei zu folgenden Ergebnissen: 1. Unverbindliche Interpretationserklärung: Die vorliegende Interpretationserklärung dient lediglich als Interpretationshilfe für die Schiedsrichter:innen. Sie hat keine bindende oder gar ändernde Wirkung auf den Vertragstext selbst. Zu diesem Schluss kamen mehrere juristische Untersuchungen noch vor der Ratifizierung. 2. Fehlende Partizipation: Obwohl die Interpretationserklärung zum Investitionsschutz als Voraussetzung für die zweite und dritte Lesung des Ratifizierungsgesetzes angekündigt worden war, erfolgte die Abstimmung im Bundestag, noch bevor die Verhandlungen über das Papier mit Kanada richtig begonnen hatten. 3. Intransparenz: Zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden im Vorfeld der ersten Lesung nicht einmal 24 Stunden zur Anhörung eingeräumt. Auch bei der Expert:innenanhörung waren sie im Gegensatz zu Industrievertreter:innen nicht eingeladen. Die Interpretationserklärung wurde im Geheimen verhandelt und wird der Öffentlichkeit vorenthalten. 4. Konzernklagerechte haben weiterhin Bestand: Die Möglichkeit für Konzerne, Staaten auf Schadenersatz zu verklagen aufgrund fortschrittlicher Gesetzgebung zum Schutz des Klimas und der Verbraucher:innen, ist weiterhin gegeben. Auch unter Bezugnahme auf indirekte Enteignung und der gerechten und billigen Behandlung. Der vorliegende Text schafft keine Abhilfe. 5. Klimaschutz gestrichen: Nahezu alle Bezüge zu Klimapolitik und konkretere Absprachen zum Klimaschutz wurden aus dem Entwurf der Interpretationserklärung gestrichen. (…) Gerade in Zeiten einer bedrohten Demokratie und eskalierenden humanitären und ökologischen Krisen halten wir sowohl das beschriebene Vorgehen der Bundesregierung als auch die Einführung von neuen Sonderklagerechten für Investoren, die nachweislich die staatliche Handlungsfreiheit einschränken für skandalös! Wir fordern den Stopp der Ratifizierung von CETA und eine dringende Kehrtwende in der Handels- und Investitionspolitik. Wir werden auch weiterhin gegen unfaire Handelsabkommen und undemokratisches Handeln laut werden und freuen uns, wenn Sie mit dabei sind!“ Beitrag von Ludwig Essig vom 21. September 2023 beim Umweltinstitut München e.V. externer Link („CETA-Leak: Wir veröffentlichen geheime Interpretationserklärung“) zur geleakten Interpretationserklärung externer Link und deren Analyse externer Link
  • CETA-Ratifizierung: Entfesselung der Macht – Ein Vorspiel für TTIP?
    • CETA-Ratifizierung: Entfesselung der Macht
      Der Bundestag hat am Donnerstag das bereits 2016 unterschriebene Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada ratifiziert – ein Vorgang, der deutlich mehr Aufmerksamkeit verdient gehabt hätte. Ein Appell zahlreicher Umweltorganisationen und Gewerkschaften, die Zustimmung zu verweigern, verhallte weitgehend ungehört. Das war 2016 noch anders. Deutlich über 200.000 demonstrierten gegen das transatlantische Handels- und Wirtschaftsabkommen CETA und einen ähnlichen, zwischenzeitlich am US-Protektionismus gescheiterten Vertrag mit den USA. Manche Grünen-Fahne war seinerzeit zu sehen, und mancher grüne Prominente suchte nach Kameras, in die er oder sie seinen Senf dazugeben konnte. Doch die Zeiten haben sich geändert, die Grünen sitzen nun mit in der Regierung und fühlen sich offensichtlich ganz der deutschen Industrie verpflichtet. Und diese verspricht sich von dem Vertrag einiges. (…) Doch nun wird eine weitere Stufe der Entfesselung wirtschaftlicher Macht gezündet. Einige Länder, darunter Deutschland, hatten sich bisher gegen jene CETA-Passagen gesträubt, die Konzernen Sonderrechte einräumen. Sogenannte Investitionsschutzregeln geben nun international agierenden EU-Konzernen in Kanada und ihren dortigen Gegenstücken hierzulande das Recht, in intransparenten Schiedsverfahren gegen Staaten zu klagen. Ist ein Unternehmen der Meinung, es würde durch Umweltauflagen oder etwa Klimaschutzmaßnahmen eines anderen Staates diskriminiert, so kann es ein nichtöffentlich tagendes internationales Schiedsgericht anrufen, das sein Urteil unabhängig von nationalem Recht und ohne Einflussmöglichkeiten der betroffenen Öffentlichkeit fällt. Die deutsche Handelsdiplomatie ist seit Jahrzehnten sehr aktiv bemüht, derlei Regelungen in bilateralen Verträgen durchzusetzen…“ Kommentar von Wolfgang Pomrehn in der jungen Welt vom 02.12.2022 externer Link
    • Das Freihandelsabkommen CETA: Ein Vorspiel für TTIP?
      Beitrag von und bei anwalt.org, letzte Aktualisierung am: 27. November 2022 externer Link
    • Siehe unser Dossier: Freihandelsabkommen mit den USA – TAFTA / TTIP
  • Bundestag stimmt am Donnerstag, 1. Dezember über CETA ab und vermutlich zu – Aufruf zu Protesten um 9 Uhr vor dem Bundestag
    • CETA-Ratifizierung: Breites Bündnis warnt vor neuen Klageprivilegien für Konzerne und Bedrohung für die Klimaschutzpolitik
      Das zivilgesellschaftliche Bündnis ruft die Abgeordneten im Bundestag auf, gegen die Ratifizierung des EU-Kanada-Abkommens CETA zu stimmen. Im Vorfeld der geplanten Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Ratifizierung des umfassenden Handels- und Investitionsschutzabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) gibt es breiten zivilgesellschaftlichen Protest. Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Umwelt- und weitere gesellschaftliche Organisationen fordern die Abgeordneten auf, gegen die Ratifizierung von CETA zu stimmen. Mit dem Abkommen würden Sonderrechte für ausländische Investoren geschaffen und Profite von Konzernen über Menschen, Klima und Umwelt gestellt, so der Kern der Kritik. Von einer “modernen und nachhaltigen” Handelsagenda, oder gar einem “Neustart”, wie die Bundesregierung es nennt, könne keine Rede sein. “Die Bundesregierung sei gerade vielmehr im Begriff, die Weichen rückwärts zu stellen”, so Margot Rieger, Vertreterin der lokalen freihandelskritischen Bündnisse und Initiativen im Netzwerk Gerechter Welthandel…“ Pressemitteilung vom 29. November 2022 beim Paritätischen externer Link, siehe auch:
    • EU-Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada
      Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 1. Dezember 2022, nach rund 80-minütiger Aussprache über die beiden wortgleichen Gesetzentwürfe der Bundesregierung (20/3443 externer Link ) und der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/2569 externer Link ) zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (Ceta) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016 ab. Abgestimmt wird auch über den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zum umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (Ceta) vom 30. Oktober 2016 zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (20/1008 externer Link ) sowie über den Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Europas Wettbewerbsfähigkeit erhalten – Die wirtschafts- und handelspolitischen Beziehungen im atlantischen Raum stärken“ (20/1010 externer Link ). Zu allen Vorlagen legt der Wirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung vor…“ Meldung bei Deutscher Bundestag externer Link
    • Viele Initiativen rufen auf zu Protesten am Donnerstag 1.12. um 9 Uhr vor dem Bundestag – siehe für Aktuelles #StopCETA
  • CETA bedroht Energiewende und Klimaschutz 
    Das Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, auch CETA genannt, könnte Energiewende und Klimaschutz auf beiden Seiten des Atlantiks ausbremsen. Grund ist der umstrittene Investitionsschutz, der bei vielen transnationalen Abkommen greift. Nun plant die Bundesregierung, das Abkommen vollständig zu ratifizieren. Aktivisten und Klimaschützer fordern, den Sonderklageweg für Unternehmen aus dem Abkommen zu streichen. Der sogenannte Investitionsschutz ist Teil vieler transnationaler Wirtschafts- und Handelsabkommen. Er soll die Sicherheit für Investoren erhöhen und gegen Ungleichbehandlung und Enteignung absichern. Investoren können Staaten so vor internationalen Schiedsgerichten für Gesetze verklagen, die ihre Investitionen gefährden. Der Schutz vor Enteignung wurde in vergangenen Jahren immer wieder kontrovers diskutiert. Denn auch Gesetze, die die Bedingungen von Investitionen verschlechtern, gelten den Schiedsgerichten als Enteignung. In der Realität hat sich gezeigt, dass Unternehmen die Regelung nutzen, um völlig legitime Gesundheits-, Umweltschutz- und Klimamaßnahmen auszubremsen. Fossile Unternehmen verklagten zum Beispiel mehrere europäische Staaten auf Schadensersatz für den Kohleausstieg. Auch Deutschland wurde bereits mehrfach verklagt. Einer der Kläger war der schwedische Energiekonzern Vattenfall, der den Atomausstieg Deutschlands als Enteignung auslegte – und Ausgleichszahlungen in Milliardenhöhe erhielt. Das Argument, dass Schiedsgerichte den politischen und rechtlichen Gestaltungsspielraum einschränken, ist nicht von der Hand zu weisen…“ Meldung vom 10.10.2022 bei energiezukunft.eu externer Link
  • CETA-Aktionstage vom 19. – 24. September: Keine Ratifizierung von CETA!  
    „Die weltweiten ökologischen und sozialen Krisen verschärfen sich – nicht zuletzt wegen einer rücksichtslosen Außenwirtschafts- und Investitionspolitik. Ausgerechnet jetzt soll CETA durch den Bundestag gepeitscht werden. Das nehmen wir nicht hin! Gemeinsam mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis ruft der Paritätische zu dezentralen Aktionstagen vom 19. – 24. September auf. (…) Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Ratifizierung von CETA stoppen! CETA ist eine Bedrohung für Umwelt- und Verbraucherschutzstandards, bäuerliche Landwirtschaft, Sozialstandards und soziale Daseinsvorsorge, Kultureinrichtungen und die Indigenen in Kanada. Die durch CETA eingesetzten Ausschüsse vergrößern schon heute den Lobby-Einfluss transnationaler Konzerne und engen demokratische Politikgestaltung ein. Mit der vollständigen Ratifizierung von CETA tritt die Paralleljustiz mit Sonderklagerechten für Konzerne in Kraft – das ist brandgefährlich und zutiefst unverantwortlich! Konzerne könnten Arbeitnehmer:innen- oder Klimaschutzgesetze verhindern, verwässern oder an horrende Schadensersatzzahlungen koppeln, weil diese ihre erhofften Profite schmälern. Angesichts der multiplen Krisen können wir es nicht zulassen, dass Konzerne die Handlungsspielräume unserer Parlamente und Regierungen beschneiden! Durch unsere vielfältigen Proteste in den vergangenen Jahren haben wir erreicht, dass CETA bisher erst vorläufig und nicht in vollem Umfang angewendet wird. Jetzt gilt es wieder zusammenzukommen und gemeinsam die Ratifizierung von CETA zu stoppen! Darum lasst uns jetzt gemeinsam Druck machen!…“ Gemeinsamer Aufruf zu den CETA-Aktionstagen am 2. September 2022 beim Paritätischen Gesamtverband externer Link
  • Gemeinsame Erklärung der deutschen und kanadischen Zivilgesellschaft – und ver.di: Stoppen wir die Ratifizierung von CETA!
    • [ver.di] CETA: Umstrittenes Handelsabkommen stoppen
      Auf einmal soll es ganz schnell gehen: CETA, das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada, zwischen 2009 und 2014 verhandelt und seit September 2017 in großen Teilen vorläufig in Kraft, soll nun endgültig im vollem Umfang ratifiziert werden. Doch seit 2017 hat sich die Welt verändert. Der zollfreie Handel zwischen den Bündnispartnern hat deren Wohlstand bisher nur in sehr geringem Maße gefördert. Und auf viele Probleme und die aktuellen Krisen hat CETA keine Antworten und Lösungen parat. Sie spielen nicht einmal eine Rolle. „Es ist völlig inakzeptabel, wenn die Bundesregierung nach jahrelangem Stillstand jetzt handstreichartig ein politisch hoch umstrittenes Vertragswerk in Kraft setzen will. Solange die Kernkritik an Investitionsschutz, öffentlicher Daseinsvorsorge und den Regeln zu Arbeitnehmer*innen- und Umweltrechten nicht ausgeräumt wird, darf CETA auch nicht ratifiziert werden“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke anlässlich der ersten Lesung im Bundestag am 7. Juli.
      Der aktuelle Besuch von Bundeskanzler Olaf Scholz, SPD, und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Die Grünen, in Kanada sollen das weitere Verfahren beschleunigen. Mit der vollen Ratifizierung durch die Bundesregierung würden auch jene Teile wirksam werden, die politisch hochumstritten sind wie die lückenhafte Verankerung von Umwelt- und Arbeitnehmerschutzrechten, Gefährdungen für die öffentliche Daseinsvorsorge und vor allem Sonderrechte für ausländische Investoren in Gestalt einer eigenen supranationalen Gerichtsbarkeit. Bis heute enthält der Vertrag keinerlei Bezug zum Pariser Klimaabkommen. Und das bei anhaltenden klimabedingten Katastrophen. Die eigenständigen Kapitel zum Schutz der Umwelt (Kapitel 24) und der Rechte der Arbeitnehmer*innen (Kapitel 23) sind nach wie vor von der Durchsetzung durch Sanktionen ausgenommen. Kurzum: CETA stellt immer noch den internationalen Handel über die Interessen der Menschen, den Umweltschutz und demokratische Prozesse…“ ver.di-Meldung vom 22.08.2022 externer Link
    • Gemeinsame Erklärung der deutschen und kanadischen Zivilgesellschaft: Stoppen wir die Ratifizierung von CETA!
      Anlässlich der Kanadareise von Bundeskanzler Olaf Scholz und im Vorfeld der angekündigten Ratifizierung des Handels- und Investitionsschutzabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) durch den deutschen Bundestag bringen wir – Gewerkschaften, Menschenrechts-, Umwelt- und weitere gesellschaftliche Organisationen – unsere anhaltende Ablehnung gegenüber CETA zum Ausdruck; denn CETA schützt einseitig Konzerninteressen, indem es demokratische Willensbildung untergräbt und wirksame Politik zum Schutz von Klima, Umwelt und dem Sozialen verhindert.Während die meisten Vertragsbestandteile von CETA in Europa und Kanada seit fast fünf Jahren vorläufig angewendet werden, gilt dies nicht für die umstrittenen Bestimmungen zum Investitionsschutz. Diese Bestimmungen sowie die geplante Schaffung einer Sondergerichtsbarkeit (Investment Court System, ICS) würden ausländischen Investoren exklusiv das Privileg einräumen, Staaten vor einem privaten Schiedsgericht statt vor nationalen Gerichten zu verklagen sobald sie erwartete Profite durch Gesetzgebung beeinträchtigt sehen. Diese Sondergerichtsbarkeit für private Investoren würde nur dann geschaffen, wenn die Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten CETA ratifzieren. (…) Wir fordern daher die Verantwortlichen auf, den CETA-Ratifizierungsprozess zu stoppen! Keine Sonderrechte für Investoren! Schützen wir Menschen und das Klima, nicht die Profite von Konzernen.“ gemeinsame Erklärung vom 20. August 2022 beim Berliner Wassertisch externer Link
  • Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft zum CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland: Wasser muss von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein 
    „Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 28.06.2022 eine Verbändeanhörung mit einer Stellungnahmefrist von weniger als 24 Stunden durchgeführt, kurz hiernach folgte die Befassung im Bundeskabinett und die erste Lesung im Bundestag. Wie aus einer Meldung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.06.2022 […] hervorgeht, soll eine Ratifizierung in zweiter und dritter Lesung stattfinden, sobald der gemeinsame Ausschuss des CETA-Abkommens (das sogenannte Joint Committee) eine Erklärung verabschiedet hat, die eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ verhindert. Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Der Klimawandel verknappt nicht nur das Wasserdargebot in Trockenzeiten, sondern die verfügbare Menge an sauberem Wasser sinkt. Die aufkommende Wasserkrise erfordert daher eine Zunahme der Anstrengungen zur Reinhaltung der verbleibenden Wasserressourcen in mindestens gleichem Maß, wie der Klimawandel voranschreitet. Wasserschutz muss als wichtigste Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel gesehen werden. Wir lehnen es deshalb ab, solche Streitigkeiten, vor allem wenn es um den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung geht, vor einem internationalen Schiedsgereicht im Geiste des CETA-Abkommens zu verhandeln. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen. (…) Uns ist bewusst, dass das Ratifizierungsverfahren in Deutschland sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben hat. Wir bezweifeln auch, ob der Joint Committee mit einer Erklärung eine ausreichende Verbindlichkeit erreicht oder doch nur als Auslegungsinterpretation nachrangig herangezogen wird. Im Folgenden werden die aus unserer Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Hier müssen klarstellende Maßnahmen auch von Deutschland getroffen werden, sowohl für die Auslegung von CETA als auch für zukünftige Mandate für andere Handelsabkommen…“ Aus der 5-seitigen Stellungnahme der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) vom 16. August 2022 externer Link
  • Ceta: Schmutzige Werte. Fünf von weltweit 25 besonders skandalösen Öl- und Gasprojekten liegen in Kanada  Weltspitze: Fünf von weltweit 25 besonders skandalösen Öl- und Gasprojekten liegen in Kanada; ein weiteres in den USA dient dem Transport kanadischen Teersandöls
    Am 7. Februar fand im Bundestag die erste Lesung des von der Ampel-Koalition eingebrachten Zustimmungsgesetzes zu Ceta (BT-Drs. 20/2569), dem umstrittenen EU-Freihandelsabkommen mit Kanada statt, dem auch nach fast fünfjähriger „vorläufiger Anwendung“ die Parlamente von zwölf der 27 EU-Staaten noch nicht zugestimmt haben. Auch die SPD war eigentlich dagegen, solange nicht bestimmte substanzielle Änderungen vorgenommen würden, wie ihr Parteikonvent im September 2016 beschlossen hatte, die Grünen sowieso. Doch nach der lange erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März – das Ceta zwar gerade keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, die Klagen aber aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte – machte zuletzt nicht nur die FDP Druck. Dabei spielte keine Rolle, dass es seinerzeit selbst den offiziellen Studien nicht gelungen war, mehr als marginale (oder gar negative) wirtschaftliche Impulse als Folge von Ceta zu prognostizieren (…) Ein schlechter Deal also, wie es scheint. Bestensfalls homöopathische (schlechtestenfalls sogar negative) Wirtschaftsimpulse als Gegenleistung für bedeutsame Einschränkungen der Demokratie. Zwar wollen die deutschen Grünen im Herbst nur dann für das von ihnen als Teil der Ampel mit eingebrachte Ceta-Zustimmungsgesetz stimmen, wenn der Investitionsschutz bis dahin entschärft wurde.2 Doch ob das rechtlich tatsächlich so geht, wie sie sich das vorstellen, ist umstritten. Zudem bliebe die einseitige Ausrichtung auf Handelsliberalisierung im Gegensatz zu Arbeitsrechten, Umweltschutz und vielem anderem dennoch in großem Maß erhalten. Und, ach ja: Wozu braucht man Ceta eigentlich überhaupt noch, wenn es seinen originären Zweck, die Wohlstandsmehrung, so verfehlt? (…) Vielleicht gibt ja der Zustimmungsgesetzentwurf externer Link Auskunft. Doch unter dem Titel „Problem und Ziel“ wird keine Begründung dafür genannt, warum trotz vielfältiger Investitions- und Handelsbeziehungen „die Möglichkeiten für den Handel und für Investitionen“ noch „zu steigern“ seien.
    Dafür wird im gesamten Text unterschlagen, dass exportierende Unternehmen meist nur dann von den mit Ceta vereinbarten Zollsenkungen profitieren, wenn sie auf der anderen Seite bereit sind, viel Geld für den Nachweis auszugeben, dass weniger als ein bestimmter (in den Ceta-„Ursprungsregeln“ festgelegter) Prozentsatz der in einem Produkt verarbeiteten Vorprodukte aus einem Drittland stammt – nicht selten ein Minusgeschäft. (…) Also: Ist Kanada nicht allemal besser als Katar? externer Link „Wenn wir nicht mal mit Kanada ein Freihandelsabkommen machen können, mit wem dann?“ So zitierte CDU-Redner Spahn im Bundestag genüsslich den grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Seine Kollegen Cronenberg und Houben von der FDP argumentierten ähnlich. (…) Gemeinsam mit ihren Partner:innen hat sich die deutsche Umweltorganisation „Urgewald“ mit zwei großen Datenbankprojekten weltweit einen exzellenten Namen ausgerechnet in der Finanzindustrie erworben: Ihre „Global Coal Exit List“ (GCEL) externer Link und neuerdings auch die „Global Oil and Gas Exit List“ (GOGEL) externer Link – auf deutsch also in etwa „Ausstiegslisten aus Kohle, Öl und Gas“ – führen nämlich präzise auf, welche Unternehmen in welchem Maß inwiefern im Bereich der fossilen Energien engagiert sind. Professionelle Investor:innen haben damit ein verlässliches Werkzeug an der Hand, sich aus der Finanzierung der Klimakiller herauszuhalten – und sei es nur, um nicht selbst ein doppeltes, nämlich ein Investitions- wie ein Reputationsrisiko einzugehen. Doch nicht nur für sie dürfte interessant sein, dass im Rahmen des GOGEL-Projekts auch weltweit 25 Öl- und Gasprojekte mit besonders hohem Reputationsrisiko („Reputational Risk Projects“) verzeichnet werden. Das sind also Projekte, die in verschiedenerlei Hinsicht besonders skandalös sind: weil sie besonders umweltschädlich sind oder beispielsweise die Rechte indigener Völker missachten, weil sie gar Gewalt schüren oder jedenfalls vor Gericht verhandelt werden. Nun, man ahnt es schon: Kanada ist in dieser Liste einsamer Spitzenreiter…“ Beitrag von Thomas Köller vom 14. Juli 2022 in Telepolis externer Link
  • ver.di fordert CETA-Ratifizierung auszusetzen und breites Bündnis protestiert am 7. Juni auf der Reichstagswiese gegen Sonderklagerechte für Konzerne
    • CETA: Bundesregierung will Handelsabkommen durchpeitschen – ver.di: Ratifizierung aussetzen bis Kritikpunkte ausgeräumt sind
      „Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert von der Regierung, die erste Lesung des so genannten „CETA-Ratifizierungsgesetzes“ auszusetzen, die Kritikpunkte nach zu verhandeln und erst dann das Verfahren weiter zu betreiben: „Es ist völlig inakzeptabel, wenn die Bundesregierung nach jahrelangem Stillstand jetzt handstreichartig ein politisch hoch umstrittenes Vertragswerk in Kraft setzen will. Solange die Kernkritik an Investitionsschutz, öffentlicher Daseinsvorsorge und den Regeln zu Arbeitnehmer*innen- und Umweltrechten nicht ausgeräumt wird, darf CETA auch nicht ratifiziert werden“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Mittwoch. Das Gesetz steht am Donnerstag (7. Juli 2022) zur ersten Lesung im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung. Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen war seit 2009 zwischen der Europäischen Union und Kanada verhandelt worden und 2017 vorläufig, aber mit maßgeblichen Einschränkungen in Kraft getreten. Mit der vollen Ratifizierung durch die Bundesregierung würden auch jene Teile wirksam werden, die politisch hochumstritten sind wie die lückenhafte Verankerung von Umwelt- und Arbeitnehmerschutzrechten, Gefährdungen für die öffentliche Daseinsvorsorge und vor allem Sonderrechte für ausländische Investoren in Gestalt einer eigenen supranationalen Gerichtsbarkeit. Umso unverständlicher sei es, dass die Bundesregierung die vergangenen knapp fünf Jahre nicht genutzt habe, die umstrittenen Regeln nachzubessern, kritisierte Werneke. „Stattdessen hat die Bundesregierung jetzt – mit einer absurd kurzen Frist von nicht einmal 24 Stunden für die obligatorische Verbändeanhörung – die vollständige Ratifizierung des unverändert gebliebenen Vertragswerks eingeleitet.“ Die Fehler im Abkommen versuche man derweil mit nachgeschobenen Protokollerklärungen und Interpretationsauslegungen zu heilen. „Das wird nicht funktionieren“, sagte Werneke weiter. Stattdessen sei zu befürchten, dass genau diese Erklärungen und Auslegungsfragen vor eben jenen Sondergerichten für Investoren landen, die seit Jahren massiv in der öffentlichen Kritik stünden.“ ver.di-Pressemitteilung vom 6. Juli 2022 externer Link
    • CETA: Ratifizierung stoppen – Keine Sonderklagerechte für Konzerne. Breites Bündnis protestiert am 7. Juni auf der Reichstagswiese
      Mit einer Banner-Aktion hat ein breites gesellschaftliches Bündnis auf die erste Lesung des CETA-Ratifizierungsgesetzes der Ampelkoalition im Bundestag am heutigen Donnerstag aufmerksam gemacht. CETA wird nach der Ratifizierung auf der EU-Ebene bereits seit September 2017 in großen Teilen vorläufig angewendet. Ausgenommen davon sind der Investitionsschutz und die Schiedsgerichte. Diese Teile treten erst in Kraft, wenn die nationalen Parlamente über die Ratifizierung abgestimmt haben. In zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter die Bundesrepublik Deutschland, ist Ratifikation noch nicht abgeschlossen. (…) Zu der Protestaktion aufgerufen hatten: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Attac Deutschland, Berliner Wassertisch, Campact, Forum Umwelt und Entwicklung, Greenpeace e.V., lokale freihandelskritische Bündnisse und Initiativen in Deutschland, NaturFreunde Deutschland, Netzwerk gerechter Welthandel, PowerShift e.V., Umweltinstitut München, Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung – WEED e.V.“ Pressemitteilung vom 7.7.2022 von attac per e-mail – Fotos von der Aktion finden sich bei flickr externer Link
  • Die Koalitionseinigung zum Ceta-Abkommen lässt Böses erahnen – Umweltverbände skeptisch bis empört, DGB etwas 
    • Bundestag muss CETA-Ratifizierung stoppen! Ampel gibt Zivilgesellschaft nur einen Tag Zeit für Stellungnahmen 
      Noch vor der Sommerpause will die Ampelkoalition mit der Ratifizierung von CETA beginnen. Die erste Lesung soll am Donnerstag im Bundestag erfolgen. Für Herbst ist die Ratifizierung des Freihandels- und Investitionsabkommens zwischen der EU und Kanada geplant. Attac fordert die Abgeordneten auf, CETA nicht zu ratifizieren, um umfangreiche Sonderklagerechte für internationale Konzerne zu verhindern und der Entmachtung der Parlamente entgegenzutreten. (…) CETA führt laut Attac darüber hinaus zu einer Entmachtung der Parlamente: So sind der Gemischte CETA-Ausschuss und seine Unterschüsse befugt, völkerrechtlich bindende Beschlüsse fassen, ohne die Parlamente der EU-Staaten oder das EU-Parlament zu beteiligen. Auch den Ratifizierungsprozess gestaltet die Ampel wenig demokratisch. Hanni Gramann: „Die Bundesregierung hat der Zivilgesellschaft nicht mal einen Tag Zeit gegeben, um den Gesetzesentwurf zu kommentieren. Das ist Spiegelfechterei.“ CETA wurde 2017 in Teilen vorläufig in Kraft gesetzt. Es tritt vollständig in Kraft, wenn es von allen EU-Staaten, Kanada und der EU ratifiziert wurde. Noch fehlt die Zustimmung aus zwölf Ländern, darunter Deutschland.“ attac-Aufruf vom 01. Juli 2022 externer Link
    • Rückkehr des Freihandels: Die Koalitionseinigung zum Ceta-Abkommen lässt Böses erahnen
      „Die Ampel-Koalition verschiebt gerade zentrale Entscheidungen zum Umgang mit der Inflationskrise. Völlig überraschend hat sie sich aber bei einem eigentlich abseitigen Thema geeinigt: der Ratifizierung des EU-Freihandelsabkommens mit Kanada, kurz Ceta. (…) Auch hier ist die neue außenpolitische Großwetterlage der Hauptgrund. Exportlastige Staaten wie Deutschland litten unter den weltweiten Corona-Problemen und verlieren jetzt durch Sanktionen Absatzmöglichkeiten. In der Gegenrichtung machen die Lieferkettenprobleme deutlich, wie heikel die Abhängigkeit von der politischen Lage in China mit seiner Null-Covid-Strategie ist. Plötzlich gelten verstaubte Freihandelsabkommen aus den hintersten Ecken der außenpolitischen Lagerhalle als Rettung: Will man sich von unsicheren Kantonisten lösen, soll mit verlässlicheren Partnern enger kooperiert werden. Das Problem dabei ist, dass Klimaschutz, Umwelt- und Sozialstandards sowie die Anliegen kleiner Firmen völlig an den Rand gedrängt werden – ähnlich wie in der neuen Energieaußenpolitik. Freihandelsabkommen à la Ceta sind so schädlich wie ehedem.“ Kommentar von Kurt Stenger vom 24. Juni 2022 bei Neues Deutschland online externer Link, siehe dazu:
    • Umweltverbände kritisieren Einigung zu Ceta-Handelsabkommen
      „… Auf die Einigung der Ampel-Fraktionen zur Ratifizierung des EU-Handelsabkommens Ceta mit Kanada haben Umweltverbände skeptisch bis empört reagiert. Die „vermeintlichen Anpassungen“ bei Ceta seien „nichts mehr als ein Feigenblatt“, beklagte die Geschäftsführerin des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), Antje von Broock, am Freitag in Berlin. Das Abkommen stelle die Rechte von Investoren über den Schutz von Umwelt und Klima. Vom Verband der Automobilindustrie kam hingegen Zuspruch. Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP hatten sich am Donnerstag auf ein Vorgehen verständigt, um das bereits 2017 in Teilen in Kraft getretene Handelsabkommen durch den Bundestag zu bringen. In der EU fehlt bislang neben Deutschland die Zustimmung weiterer Staaten. Das Abkommen selbst soll dabei unverändert bleiben, die Parlamentarier wollen aber verbindliche Regelungen zu seiner Auslegung durchsetzen, die von der EU und Kanada bestätigt werden müssten. Dabei geht es insbesondere um Schiedsgerichte, die Beschwerden von Investoren behandeln sollen. Schädliche Teile des Abkommens wie der Investitionsschutz ließen sich über Zusatzerklärungen nicht verbessern, betonte von Broock. Die Ratifizierung müsse gestoppt werden. Der Geschäftsführer von Foodwatch Deutschland, Chris Methmann, bemängelte, die Ampel stelle „die Interessen internationaler Agrarkonzerne über die Demokratie“. Greenpeace verlangte eine Klärung, wie genau die Sonderklagerechte von Konzernen im Ceta-Abkommen eingehegt werden sollten…“ Meldung vom 24. Juni 2022 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
    • DGB: CETA-Ratifizierung: Neue Strategie der EU-Kommission muss angewendet werden
      „Das CETA-Abkommen wird bereits seit 2017 zwischen der EU und Kanada vorläufig angewendet. In der EU müssen noch 12 Staaten das Abkommen ratifizieren, darunter Deutschland. Die Regierungskoalition hat jetzt angekündigt, die CETA-Ratifizierung zügig voranzubringen und noch vor der Sommerpause im Bundestag in erster Lesung zu beraten. Dazu sagte Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied: „Dass die Koalition den gefährlichen Investitionsschutz begrenzen will, ist ein positives Signal. Ob eine Interpretationserklärung dazu das richtige Mittel ist, ist aber höchst zweifelhaft – das lehren die Erfahrungen mit dem ‚Gemeinsamen Auslegungsinstrument (JII)‘. Dessen Versprechen sind bisher auch nicht umgesetzt worden: Bei der Unterzeichnung von CETA wurde darin beispielsweise versprochen, dass das zahnlose Nachhaltigkeitskapitel des Abkommens überarbeitet wird. Darauf warten wir bis heute vergeblich. Positiv ist: Die EU-Kommission hat mittlerweile offenbar dazugelernt: Verstöße gegen Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerstandards sollen nun auch sanktioniert werden. Die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der International Labour Organization (ILO) müssen dabei ebenso berücksichtigt werden wie die ILO-Kernarbeitsnormen. Das ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt hin zu einem gerechteren Handelssystem. Wir werden die EU-Kommission beim Wort nehmen. Die Nachhaltigkeitskapitel müssen die gegebenen Versprechen für bessere Standards umsetzen. Dass diese neue Strategie auch auf CETA und alle aktuellen Handelsabkommen angewendet wird, muss die logische Konsequenz aus den Diskussionen auf europäischer und nationaler Ebene sein. Alles andere wäre unglaubwürdig.“ DGB-Pressemitteilung vom 24. Juni 2022 externer Link
  • Demokratie vs./ Freihandel. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Freihandelsabkommen läutet neue Runde des Konfliktes ein. Es geht um viel, vorwiegend für Arbeitnehmer 
    „… Besonders brisant zudem: Ceta sah und sieht auch neue Institutionen vor, die einen wenig demokratischen Eindruck machen. Damit sind zum einen die Investitionsschiedsgerichte angesprochen, die auch im Zentrum der öffentlichen Kritik standen, und zum anderen „Ausschüsse“, die sich aus Vertreter:innen Kanadas und der EU-Kommission zusammensetzen und bindende Entscheidungen treffen können. Sie spielten in der Öffentlichkeit eine geringere Rolle, in den verschiedenen Ceta-Verfassungsklagen, die vom Bundesverfassungsgericht am 15. März nun endgültig entschieden wurden, aber umso mehr. Doch zunächst zu den Investitionsschiedsgerichten: Wie erinnerlich, ermöglichen sie ausländischen Investor:innen, milliardenschwere „Entschädigungen“ unter Berufung darauf zu erstreiten, dass sie „indirekt enteignet“ oder nicht „gerecht und billig behandelt“ worden seien – Formulierungen, die sehr weit ausgelegt werden können. Zwar reagierte man auf die Kritik unter anderem mit der Umwandlung in ein einziges, ständiges Investitionsschutzgericht und einigen Präzisierungen der zitierten Begriffe. Es ist jedoch sehr fraglich, ob dies am Kern der Problematik etwas ändert. Ähnlich bei jenen „Ausschüssen“ (…) Als unmittelbare Folge des Urteils kann somit die am 1. September 2017 begonnene „vorläufige Anwendung“ des Ceta erst einmal fortgesetzt werden. Das heißt: Obwohl die Parlamente mancher EU-Mitgliedstaaten – darunter auch Bundestag und Bundesrat – Ceta erst noch zustimmen müssten, damit es endgültig in Kraft treten kann, können all jene Ceta-Bestimmungen, die ganz sicher keine Kompetenzen der EU-Mitgliedstaaten im Gegensatz zur EU selbst berühren, auch weiterhin bis auf Weiteres schon umgesetzt werden. (…) Insgesamt droht somit das „Regieren durch Ausschüsse“ nicht nur zum neuen Standard für die EU zu werden. Es besteht darüber hinaus auch die Gefahr, dass das ohnehin schon niedrige demokratische Legitimationsniveau, das damit verbunden ist, noch einmal deutlich weiter abgesenkt wird. Es scheint dringend geboten, dass das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich die vom Grundgesetz gesetzten Grenzen dieses Weges aufzeigt. Gelegenheit dazu dürfte sich mit der noch anhängigen Klage gegen das Abkommen mit Singapur bieten. Oder durch weitere, künftige Ceta-Klagen, die aber erst nach der Verabschiedung des entsprechenden Ceta-Zustimmungsgesetzes durch den Bundestag erhoben werden können.“ Beitrag von Thomas Köller vom 09. April 2022 in Telepolis externer Link
  • Erfolg für Konzerne: Klagen gegen CETA zurückgewiesen. Bundesverfassungsgericht hält Anwendung des EU-Kanada-Handelsabkommens für zulässig 
    „Nach mehr als fünfeinhalb Jahren Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Klagen gegen das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada zurückgewiesen. Der Beschluss zur vorläufigen Anwendung des Abkommens sei nicht zu beanstanden, teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit. Die EU habe ihre Kompetenzen mit dem Ratsbeschluss nicht überschritten. Für unzulässig befanden die Richter Beschwerden gegen den CETA-Abschluss des EU-Rats und gegen das deutsche Zustimmungsgesetz. Beides stehe noch aus, hieß es zur Begründung. Kritiker des Abkommens hatten ab 2015 breiten Widerstand mobilisiert: Der »Bürgerklage« des Aktionsbündnisses »Nein zu CETA« schlossen sich über 125.000 Unterstützer an. Die Kläger befürchten, dass CETA politische Mitwirkungsrechte beschneidet. Umwelt- und Verbraucherschutz würden dem Handel untergeordnet. Dennoch erlaubten die Verfassungsrichter der Bundesregierung im Herbst 2016, der vorläufigen Anwendung zuzustimmen, CETA trat so im September 2017 in Kraft. Einige Teilbereiche des Abkommens liegen allerdings auf Eis, bis die Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten sowie Kanada und die EU den Pakt vollends ratifiziert haben. In der EU fehlen noch zwölf Staaten, darunter die BRD, die eine Entscheidung aus Karlsruhe abwarten wollte. Die ist nun getroffen. Am Freitag wird der Bundestag über einen Antrag der Unionsfraktion beraten, der die umgehende Ratifizierung fordert. Spannend wird die Reaktion der Ampelregierung. Die Grünen hatten sich in ihrem Wahlprogramm darauf festgelegt, CETA in seiner jetzigen Fassung nicht zu ratifizieren. Käme es jetzt doch dazu, »wäre das ein großer Skandal«, erklärte Lia Polotzek, Expertin für Wirtschaft und Finanzen beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, am Dienstag gegenüber jW. Das Abkommen würde ermöglichen, dass EU-Staaten von umweltschädlichen Konzernen vor einer Paralleljustiz verklagt werden. »Das könnte die öffentlichen Haushalte mit Milliardensummen belasten, die dann für die Finanzierung von Umwelt- und Klimaschutz fehlen würden«, so Polotzek.“ Artikel von Raphaël Schmeller in der jungen Welt vom 16. März 2022 externer Link, siehe dazu auch:

    • Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen die vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens CETA erfolglos
      „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden und einen Antrag im Organstreitverfahren zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) als unbegründet zurückgewiesen. Soweit sich die Verfassungsbeschwerden und die Organklage darüber hinaus gegen die Unterzeichnung und den Abschluss von CETA wandten, hat der Senat sie als unzulässig verworfen. Der Beschluss des Rates der Europäischen Union über die vorläufige Anwendung von CETA vom 28. Oktober 2016 ist weder als Ultra-vires-Akt zu qualifizieren, noch werden dadurch die Grundsätze des Demokratieprinzips im Sinne von Art. 20 Abs. 1 und 2 GG berührt. Soweit die Vertragsschlusskompetenz der Europäischen Union für einzelne Bereiche umstritten ist, ist die vorläufige Anwendung beschränkt. Dies gilt auch insoweit, als mit CETA möglicherweise Hoheitsrechte auf das Gerichts- und das Ausschusssystem weiterübertragen werden. Zwar ist zweifelhaft, ob dies noch von der Integrationsermächtigung aus Art. 23 Abs. 1 GG gedeckt wäre. Ein solches Risiko wird durch die Einschränkungen der vorläufigen Anwendung und die Erklärungen zum Ratsprotokoll betreffend den Gemischten CETA-Ausschuss jedoch ausgeschlossen. Soweit darüber hinaus die demokratische Legitimation und Kontrolle von Beschlüssen des Gemischten CETA-Ausschusses mit Blick auf Art. 20 Abs. 1 und 2 GG zweifelhaft erscheint, ist eine etwaige Berührung der Verfassungsidentität (Art. 79 Abs. 3 GG) während der vorläufigen Anwendung von CETA ebenfalls nicht zu besorgen. Das später erstattete Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Mai 2017 zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (EUSFTA) ist für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung. Zwar weicht dieses in Bezug auf die mitgliedstaatlichen Kompetenzen in mehreren Punkten von der Beurteilung ab, die der Zweite Senat in seinem Urteil vom 13. Oktober 2016 über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit CETA vorgenommen hat. Auf die Bewertung des hier in Rede stehenden Beschlusses des Rates wirkt sich dies jedoch nicht aus. Dessen verfassungsrechtliche Beurteilung bemisst sich nach dem Inhalt, den der Beschluss des Rates vom 28. Oktober 2016 zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bei verständiger Auslegung hat…“ BVerfG-Pressemitteilung Nr. 22/2022 vom 15. März 2022 zum Beschluss des Zweiten Senats vom 09. Februar 2022 externer Link – 2 BvR 1368/16 -, Rn. 1-197
    • [DGB] CETA dringend nachbessern!
      Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden die Klagen gegen die vorläufige Anwendung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) für erfolglos erklärt. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, nach diesem Urteil darüber zu entscheiden, ob die Ratifizierung des Abkommens eingeleitet werden soll. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Dienstag in Berlin: „CETA entspricht weiterhin nicht den gewerkschaftlichen Ansprüchen an ein progressives Handelsabkommen. Das in CETA enthaltene Nachhaltigkeitskapitel ist schwach, es enthält keine durchsetzbaren Rechtsmittel, um Verstöße gegen Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, gegen Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern oder bei Verstößen gegen Umweltschutzvorschriften effektiv zu ahnden. Die damalige Bundesregierung und die Europäische Kommission hatten uns bei Vertragsabschluss versprochen, das Nachhaltigkeitskapitel deutlich nachzubessern. Hier wurde in den letzten Jahren massiv gebremst. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, endlich Druck auf die EU-Kommission auszuüben, um den Reformprozess des Abkommens einzuleiten. Denn es gilt, alle Beschäftigten vor negativen Auswirkungen des Abkommens zu schützen. Vor sieben Jahren sind allein in Berlin 250.000 Menschen auf die Straße gegangen, um gegen Abkommen dieser Art zu protestieren. Denn sie verstärken das ungleiche Machtverhältnis zwischen Unternehmen und Beschäftigten. Wir brauchen Handelsabkommen, die zu einer gerechten Verteilung der Gewinne in der Gesellschaft beitragen und dabei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Umwelt schützen.“ Sollte die Bundesregierung das CETA-Abkommen ratifizieren, würde es vollumfänglich Anwendung finden. Dazu gehörte dann auch der umstrittene Investitionsschutz, der ausländischen Investoren weitgehende Rechte einräumt. So könnten „legitime Gewinnerwartungen“ von ausländischen Unternehmen eingeklagt werden, wenn gesetzliche Regelungen, wie Schutzrechte für Beschäftigte, negative Auswirkungen auf die Unternehmensgewinne haben.“ DGB-Pressemitteilung vom 15.03.2022 externer Link
  • CETA ist immer noch nicht transparent” – foodwatch reicht Beschwerde ein 
    Nach langer fruchtloser Korrespondenz mit der EU Kommission hat foodwatch Beschwerde bei der europäischen Ombudsstelle externer Link eingereicht. foodwatch kritisiert die mangelhafte Transparenz der fortlaufenden Verhandlungen zu CETA und die fehlende demokratische Kontrolle weitreichender Beschlüsse in den CETA-Ausschüssen. CETA wurde als lebendes Abkommen beschlossen, die Verhandlungen zwischen Kanada und Europa gehen in thematischen Ausschüssen weiter. Jedoch tagen die CETA Ausschüsse hinter verschlossenen Türen. Wichtige Themen wie die Standards bei Pestiziden, Lebensmittelkontrollen oder Gentechnik werden verhandelt, ohne dass die Bevölkerung etwas davon mitbekommt. Dabei geht es hier eindeutig um Verbraucherschutz…“ Pressemitteilung vom 01.12.2021 externer Link, siehe auch:

    • Freihandel: “CETA ist immer noch nicht transparent”
      Über das CETA-Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada wurde lange gestritten. Ein Knackpunkt war die mangelnde Transparenz. Nun gibt es eine neue Beschwerde. Die NGO “Foodwatch” hat eine Beschwerde bei der Europäischen Bürgerbeautragten eingereicht. Sie klagt über fehlende Transparenz bei den CETA-Arbeitsgruppen, die die Umsetzung des Abkommens steuern. (…) Sorgen machen sich die Nahrungsmittel-Experten vor allem um die Pestizide, die die kanadischen Landwirte nutzen – und für die sie Sonderregeln beim Export fordern. Darüber werde hinter verschlossenen Türen verhandelt. Außerdem beklagen sie ein demokratisches Defizit – das Europaparlament sei nicht beteiligt. Dabei könnten die CETA-Entscheidungen weit reichende Folgen haben, über den Handel mit Kanada hinaus…“ Beitrag vom 30. November 2021 in Lost-in-EU externer Link
  • Linke klagt gegen Ceta-Abkommen: Bundesverfassungsgericht prüft Rolle des Bundestags beim Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada  „… Die Linksfraktion hat deshalb beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen den Bundestag eingereicht, an diesem Dienstag verhandeln die Richter des Zweiten Senats darüber. Das Urteil wird erfahrungsgemäß einige Monate später verkündet. Die Bundesregierung sieht in dem Handelspakt große wirtschaftliche Chancen. Aber auch der Widerstand ist groß, in Karlsruhe sind mehrere Klagen anhängig. Ein Bündnis der Verbraucherorganisation Foodwatch und der Vereine Campact und Mehr Demokratie hatte allein mehr als 125.000 Mitkläger mobilisiert. 2016 stand sogar der Start des Abkommens auf der Kippe. Im Eilverfahren erlaubten die Richter damals die deutsche Beteiligung. Die Bundesregierung musste aber unter anderem sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt. Ein Stopp von Ceta ist immer noch möglich. Darauf zielt auch eine zweite Klage der Linksfraktion gegen die Bundesregierung. Am Dienstag geht es aber ausschließlich um die Rolle des Bundestags. Dieser hat Mitwirkungsrechte, wenn zum Beispiel Kompetenzen von nationalen auf EU-Institutionen übertragen werden. Eine Stellungnahme des Bundestags muss die Bundesregierung ihren Verhandlungen auf europäischer Ebene zugrundelegen…“ Meldung vom 13.10.2020 beim ND online externer Link
  • Ceta-Ablehnung in Zypern: Bundesregieung hofft auf Einknicken 
    Zypern hat das europäisch-kanadische Handelsabkommen abgelehnt und will Nachverhandlungen. Das aber lehnt die deutsche Regierung ab. Obwohl das zypriotische Parlament das europäisch-kanadische Handelsabkommen Ceta abgelehnt hat, ist die deutsche Bundesregierung nicht zu Nachverhandlungen bereit. Das geht aus der Antwort auf eine Frage der grünen Bundestagsabgeordneten Katharina Dröge an die Bundesregierung hervor. Da Deutschland zurzeit die EU-Ratspräsident innehat, kommt der Bundesregierung bei der Frage der Nachverhandlungen eine Schlüsselrolle zu. (…) Dröge wollte von der Bundesregierung wissen, ob sie zu Nachverhandlungen bereit ist und welche Auswirkungen die Ceta-Ablehnung aus Zypern hat. Wirtschaftsstaatssekretär Ulrich Nussbaum antwortete darauf mit einem einzigen Satz: „Die Bundesregierung geht derzeit davon aus, dass die diesbezüglichen innerstaatlichen Konsultationen in Zypern noch nicht abgeschlossen sind“, schrieb er. Das heißt: Die Bundesregierung will nicht unternehmen. Sie erwartet, dass die zypriotische Regierung für Mehrheiten zugunsten des Ankommens sorgt. Die Regierung in Zypern hatte nach der Abstimmung aber abgekündigt, nachverhandeln zu wollen. Bislang haben erst 15 Staaten Ceta ratifiziert. In Deutschland ist der Prozess noch nicht abgeschlossen, weil noch ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aussteht. Hier und in anderen Ländern wie Frankreich und Italien gibt es gesellschaftlichen und parlamentarischen Widerstand externer Link gegen das Abkommen…“ Artikel von Anja Krüger vom 23.8.2020 in der taz online externer Link
  • Zypern lehnt CETA ab! Das Abkommen hängt am seidenen Faden 
    „Mit 37 Gegenstimmen und nur 18 Stimmen dafür hat das Parlament des kleinen Zypern vergangenen Freitag NEIN zum EU-Kanada-Freihandelsvertrag gesagt. Alle Parteien, mit Ausnahme der Rechten, stimmten gegen CETA, und zwar aus mehreren Gründen: von den Risiken des Internationalen Schieddsgerichtshofs ISDS, der auf multinationale Unternehmen zugeschnitten ist, die Staaten verklagen wollen, bis hin zum mangelnden Schutz landestypischer Produkte, die der Lebensmittelpiraterie von Übersee ausgesetzt wären. Dazu kommen die Gefahren des hemmungslosen Einsatzes von Pestiziden wie Glyphosat, das in Kanada sogar zum Austrocknen von Getreide vor der Ernte verwendet wird (Sikkation; Anm.d.Ü.), sowie die Angst, die Macht des Großkapitals noch weiter zu vergrößern. Alles Gründe, für die Kampagne Stop TTIP/CETA Italia immer gekämpft hat, und die in der europäische Zivilgesellschaft schon seit Längerem Millionen von Menschen im Widerstand vereinen. (…) Aber nun hat ein kleiner Mitgliedstaat endlich den Mut gehabt, Nein zu sagen. Jetzt könnte der Vertrag, der sich bereits in provisorischer Anwendung befindet, obwohl er erst von 15 Mitgliedstaaten ratifiziert wurde (darunter Spanien, Österreich, Schweden, Portugal und das Vereinigte Königreich, das inzwischen aus der EU ausgetreten ist), platzen und seine Bestimmungen hinfällig werden. Zypern wird die Europäische Kommission über seine Ablehnung in Kenntnis setzen müssen. Auf diese Weise könnte der Freihandelsvertrag definitiv und unumkehrbar gestoppt werden. (…) Das Nein Zyperns zu CETA ist ein Sieg für uns alle und muss jetzt zu einem Ende gebracht werden…“ Meldung vom 3. August 2020 beim Global-Magazin externer Link (Übersetzung aus dem Italienischen von Evelyn Rottengatter)
  • CETA: Dreckiger Freihandel – Erdölindustrie gehört zu den größten Profiteuren des EU-Abkommens mit Kanada 
    „Seit September 2017 werden Teile des EU-Freihandelsabkommens mit Kanada vorläufig angewendet. Nach zwei Jahren zeichnen sich erste Ergebnisse ab – und diese sind überaus schlecht, vor allem für den Klimaschutz. (…) Das kanadische Forschungsinstitut IRIS (Institut de recherche et d’informations socio-économiques) veröffentlichte im Oktober 2019 eine der ersten Folgenabschätzungen von CETA seit seiner vorläufigen Anwendung. Demnach vergrößerte sich der Handelsüberschuss der EU gegenüber Kanada, während auf kanadischer Seite einzig die Rohstoffindustrie profitierte, darunter besonders die Erdölerzeuger. Dieser ernüchternde Befund deckt sich mit den Handelsdaten der Europäischen Kommission. So wuchs der EU-Überschuss im Güterhandel mit Kanada zwischen 2017 und 2018 kräftig an: von 6 Milliarden Euro auf über 10 Milliarden Euro. (…) Weit über die Hälfte der deutschen Kanada-Exporte entfiel dabei auf Autos, die hierzulande besonders protegierten Klimakiller. (…) In der Gegenrichtung nahmen vor allem die Importe fossiler Treibstoffe aus Kanada kräftig zu. Allein der Absatz von kanadischem Rohöl in der EU verdoppelte sich zwischen 2017 und 2018. Zur Freude der kanadischen Industrie erhöhte sich dabei auch die EU-Einfuhr des besonders klimaschädlichen Schweröls, das vor allem aus den Teersanden der westkanadischen Provinz Alberta gewonnen wird (…) Die kanadischen Erdölerzeuger profitieren heute davon, dass die EU während der CETA-Verhandlungen auf eine Verschärfung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie verzichtete. Diese hätte den Absatz des Teersandöls in der EU faktisch unterbunden, wogegen die kanadische Industrie jedoch erfolgreich lobbyierte. (…) Noch mehr Druck kann die Ölindustrie ausüben, wenn die EU-Mitgliedsstaaten CETA vollständig ratifizieren sollten und das Investor-Staat-Verfahren des Vertrags in Kraft tritt. (…) Auch deutsche Konzerne nutzen die Sonderklagerechte gegen Umweltmaßnahmen. (…) Doch in mehreren EU-Ländern besteht noch die Chance, die endgültige Ratifizierung von CETA mitsamt der Sonderklagerechte zu verhindern. In Deutschland könnte der Bundesrat das klimaschädliche Abkommen zu Fall bringen. Da aber von CDU, CSU und SPD kaum eine Ablehnung zu erwarten ist, wäre es an Grünen und Linken, CETA zu stoppen. (…) Zum Verdruss der KlimaschützerInnen knickten die hessischen Grünen allerdings schon ein…“ Beitrag von Thomas Fritz vom Oktober 2019 auf seiner Homepage externer Link
  • CETA: EuGH macht Weg frei für Konzern-Paralleljustiz – CETA bleibt Gefahr für Umwelt- und Verbraucherschutz, Sozialstandards und Demokratie 
    Die im Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Kanada (CETA) vorgesehenen Sonderklagerechte für Investoren (Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit) sind mit dem EU-Recht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem heute veröffentlichten Gutachten. Das Netzwerk Gerechter Welthandel, dem 56 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, bedauert diese Entscheidung und betont, dass Sonderklagerechte für Konzerne nicht kompatibel mit der Demokratie, dem Klimaschutz sowie Sozial- und Arbeitsrechten sind. Das Urteil des EuGH macht den Weg frei für eine Paralleljustiz für Konzerne in Freihandelsabkommen. Kanadische Konzerne können nach Ratifizierung des Abkommens EU-Staaten auf Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe verklagen, wenn sie ihre Profite durch Gesetze zum Schutz der VerbraucherInnen oder der Umwelt gefährdet sehen. Umgekehrt gilt das auch für europäische Konzerne in Kanada…“ Pressemitteilung vom 30.4.2019 von und beim Netzwerk Gerechter Welthandel externer Link, siehe auch:

    • Ist CETA der „Golden Standard“? EuGH hält CETA-Gericht für unionsrechtskonform
      „… Das EuGH-Gutachten räumt eine wichtige Hürde für die endgültige Ratifikation des CETA aus dem Weg. Viele Mitgliedstaaten hatten auf das Gutachten gewartet und dürften nun die Ratifikationsfrage wieder auf die Tagesordnung setzen. Damit werden auch manche bislang auf Eis gelegten politischen Auseinandersetzungen um CETA wieder an Bedeutung gewinnen. Für zukünftige EU-Handels- und Investitionsabkommen bedeutet das Urteil vor allem, dass die EU nicht mehr hinter den Stand des CETA zurückfallen darf. Die bereits neu ausgehandelten Abkommen mit Singapur und Vietnam dürften dem entsprechen. Für das noch zu verhandelnde Investitionsabkommen mit Japan dürfte das EuGH-Gutachten hohe Hürden aufstellen, da sich Japan eher kritisch gegenüber dem CETA-Gerichtssystem geäußert hat. Immerhin hat die EU-Kommission nun einen Trumpf in der Hand: Entweder Investitionsschutz zu den Bedingungen des EuGH oder gar nicht. Damit werden jedoch auch Handlungsspielräume eingeschränkt. Dagegen stärkt das EuGH-Gutachten die Bemühungen der EU-Kommission, einen Multilateralen Investitionsgerichtshof auf globaler Ebene zu etablieren und bestätigt die Kommission in ihrem Ansatz, in CETA den „Golden Standard“ zu sehen (…) Sicher wird man in Karlsruhe auf das Gutachten gewartet haben und sich nun wieder intensiver mit dem CETA befassen. Die von den Klägern gerügten Verfassungsverletzungen und die weiteren im Raum stehenden EU-rechtlichen Fragen wurden durch das EuGH-Gutachten 1/17 jedoch nicht berührt. Insofern wird Karlsruhe die Frage, ob CETA verfassungsrechtlich als „Golden Standard“ taugt, noch beantworten müssen.“ Beitrag von Markus Krajewski vom 30. April 2019 beim Verfassungsblog externer Link
    • Europäischer Gerichtshof: Ceta-Abkommen mit EU-Recht vereinbar
      Die umstrittenen Schiedsgerichte im Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada sind rechtmäßig. Belgien hatte auf Druck der Wallonie den EUGH angerufen. Das im Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada vorgesehene System zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Das Freihandelsabkommen Ceta, das zwischen der EU und Kanada gilt, sieht ein System zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten vor. Belgien hatte eine Prüfung des Mechanismus‘ beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantragt. Die Richter sollten feststellen, ob die Regelung mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Die Richter urteilten, dass die  Autonomie der Rechtsordnung der Union durch das Abkommen nicht beeinträchtigt werde. Das Abkommen übertrage den vorgesehenen Gerichten nicht die Zuständigkeit, andere Vorschriften des Unionsrechts auszulegen oder anzuwenden, so die Richter. Es gebe zudem Vorschriften, nach denen das Ceta-Gericht demokratisch getroffene Entscheidungen nicht infrage stellen könne. Dies betreffe etwa den Schutz der öffentlichen Sicherheit oder des Lebens und der Gesundheit von Menschen und Tieren, aber auch die Lebensmittelsicherheit oder den Umwelt- und Verbraucherschutz…“ Agenturmeldung vom 30. April 2019 bei der Zeit online externer Link
  • EuGH-Antrag: Kein Freibrief für Konzerne – Ein Rüffel für Facebook 
    Das umstrittene Freihandelsabkommen CETA verstößt nicht gegen EU-Recht. Allerdings stellt der Vertrag zwischen der EU und Kanada auch keinen Freibrief für Investoren dar, um Staaten zu Gesetzesänderungen zu zwingen. Mit dieser Einschätzung hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, eine Klage Belgiens abgeschmettert – aber auch einige Leitplanken eingezogen. Belgien hatte das Abkommen im Herbst 2016 nach wochenlangem erbitterten Widerstand vor allem aus der Region Wallonie gebilligt, allerdings gleichzeitig den EuGH angerufen. Die Belgier wollten von den höchsten EU-Richtern in Luxemburg wissen, ob die in CETA enthaltenen Sonderrechte für Investoren und ein neuartiges Schiedsgericht (früher: ISDS) mit Unionsrecht vereinbar sind. (…)Die Zuständigkeit des neuen Schiedsgerichts sei eng begrenzt und beziehe sich lediglich auf finanzielle Entschädigungen. Es sei jedoch nicht befugt, staatliche Regeln aufzuheben oder Änderungen anzuordnen.  Die Mitgliedstaaten könnten deshalb auch künftig Gesetze erlassen, “um legitime Ziele des Allgemeinwohls etwa im Bereich der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit, des Umwelt- oder des sozialen Schutzes zu erreichen“. Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, so wären schwerwiegende Eingriffe in die Umwelt- und Sozialgesetzgebung durch CETA wohl nicht mehr zu befürchten. Jedenfalls könnten Konzerne das Schiedsgericht nicht als Hebel gegen die EU-Staaten nutzen. Ein endgültiges Urteil steht zwar noch aus. Doch in aller Regel übernimmt der EuGH die Einschätzung des Generalanwalts…“ Beitrag vom 30. Januar 2019 bei Lost in EU externer Link – siehe dazu: Rechte für Menschen, Regeln für Konzerne – Stopp ISDS! Über 100 europäische Organisationen starten gemeinsame Kampagne
  • Freihandel zwischen EU und Kanada: Schon wieder Geheimnisse 
    Das Freihandelsabkommen CETA ist keineswegs zufriedenstellend gelöst. Gerade geht es um Kernfragen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Neuer Ärger um CETA: Die EU-Kommission in Brüssel weigert sich, Sitzungs-Protokolle zum umstrittenen europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen offenzulegen. Bei den Ge-sprächen, die seit der vorläufigen Inkraftsetzung von CETA im September 2017 statt fanden, ging es um brisante Themen wie Glyphosat oder Gentechnik. Selbst das Europaparlament erhielt keinen Einblick. Dagegen regt sich Widerstand. Das Umweltinstitut München hat Klage beim EU-Gericht in Luxemburg eingereicht, um Zugang zu den Dokumenten zu bekommen. (…) Nach Angaben der EU-Kommission haben im Rahmen von CETA bereits 20 bilaterale Expertenrunden getagt. Dabei gab es auch Streit – etwa im Agrarkomitee, das am 19. September in Brüssel zusammentrat. Die Kanadier beschwerten sich über die Fleischquote der Europäer, die EU sorgt sich um freien Marktzugang für Milchproteine. Doch längst nicht alle Details wurden offengelegt, klagt das Umweltinstitut. Besonders zugeknöpft gibt sich der „gemischte Verwaltungsausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“. Darunter fallen Grenzwerte für Rückstände in Lebensmitteln, die Zulassung von Pestiziden oder Maßnahmen für Tiergesundheit. Der Ausschuss ist hochkarätig besetzt und kann Änderungen an Teilen des Abkommens vornehmen…“ Artikel von Eric Bonse vom 8.12.2018 bei der taz online externer Link
  • Bundesweiter CETA-Aktionstag am 29. September: Das EU-Kanada-Abkommen muss Thema der Landtagswahlen und Koalitionsverhandlungen in Bayern und Hessen werden! 
    „Das Netzwerk Gerechter Welthandel ruft für den 29. September zu einem bundesweiten dezentralen Aktionstag gegen das Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA) auf. Zwei Wochen vor den Landtagswahlen in Bayern und vier Wochen vor den Landtagswahlen in Hessen werden zahlreiche lokale Bündnisse sowie bundesweite zivilgesellschaftliche Organisationen – darunter Attac, BUND, Greenpeace, Mehr Demokratie und NaturFreunde – ihren Protest gegen das Abkommen auf die Straße tragen. CETA wird bereits vorläufig angewandt, muss jedoch noch von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden – auch von Bundestag und Bundesrat. „Im Bundesrat kann CETA noch gestoppt werden. Insbesondere die Grünen und Linken haben unsere breiten Proteste in den vergangenen Jahren aktiv unterstützt und sich auf Bundesebene gegen das Abkommen ausgesprochen. Mit kreativen Aktionen werden wir sie nun an ihre Position erinnern. Wir fordern, dass sie im Falle einer Regierungsbeteiligung eine Ablehnung oder Enthaltung im Bundesrat garantieren“, erklärt Uwe Hiksch von den Naturfreunden….“ attac-Meldung vom 7. September 2018 externer Link
  • Europäischer Gerichtshof soll CETA-Vertrag prüfen 
    foodwatch hat gemeinsam mit Campact und Mehr Demokratie beim Bundesverfassungsgericht beantragt, das CETA-Freihandelsabkommen dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen. Die Luxemburger Richterinnen und Richter sollen klären, ob das umstrittene EU-Kanada-Abkommen mit europäischem Recht vereinbar ist. In einem Aktionsbündnis mit Campact und Mehr Demokratie hatte foodwatch im August 2016 in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen CETA eingereicht. Mehr als 125.000 Menschen unterstützen die Klage – es ist damit die größte Verfassungsbeschwerde der Geschichte. Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob der Handelsvertrag mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Eine Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren steht noch aus. Da der Handelsvertrag aber unmittelbar EU-Recht berührt, ist es sinnvoll, wesentliche Fragen auch vom obersten europäischen Gericht zu klären, bevor ein Urteil fällt. Einen entsprechenden Schriftsatz haben die Organisationen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht… “ foodwatch-Pressemitteilung vom 01.06.2018 externer Link
  • Auf zur Aktions- und Strategiekonferenz am 15./16. Juni 2018 vom Netzwerk Gerechter Welthandel! 
    „Hunderttausende Menschen sind in den vergangenen Jahren gegen TTIP, CETA und andere neoliberale Freihandels- und Investitionsschutzabkommen auf die Straße gegangen. (…) Wie geht es nun weiter mit der Bewegung für eine demokratische und gerechte Handelspolitik, für den Schutz von Sozial- und Umweltstandards und gegen Sonderklagerechte für Konzerne? Wo stehen wir aktuell und was sind unsere nächsten Schritte? Was tun wir, wenn ein CETA-Ratifizierungsgesetz vorliegt und bei Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung steht? Welche Möglichkeiten gibt es, um Sonderklagerechte für Konzerne ein für allemal zu stoppen? Kurzum: Wie erreichen wir die dringend benötigte Kehrtwende in der deutschen und europäischen Handelspolitik und wie lässt sich der breite Protest der vergangenen Jahre in tatsächliche politische Veränderungen ummünzen? Auf einer Strategie- und Aktionskonferenz am 15. und 16. Juni 2018 in Frankfurt am Main wollen wir diese Fragen diskutieren. Die Konferenz richtet sich insbesondere an alle Aktiven in lokalen und regionalen Bündnissen und Initiativen aus dem gesamten deutschsprachigen Raum. Gemeinsam wollen wir uns weiterbilden, vernetzen und strategische Entscheidungen treffen…“ Aufruf des Netzwerks Gerechter Welthandel vom Mai 2018 externer Link mit Programmdetails und Anmeldemöglichkeit
  • Widerstand gegen CETA und Co. bündeln – Bündnis will Thema »Freihandel« mit Konferenz und Aktionen im öffentlichen Bewusstsein halten 
    „Man müsse sich nicht mit dem protektionistischen Kurs von US-Präsident Donald Trump identifizieren, könne die veränderte Machtkonstellation aber nutzen. Das äußerte Hans Möller von ATTAC Frankfurt am Main am Montagabend beim Treffen des dortigen »Bündnisses gegen TTIP, CETA und TISA«. Dass Trump sogenannte Freihandelsabkommen ablehnt und Zölle auf Stahlimporte einführt, könne für die Befürworter eines fairen Welthandel von Vorteil sein. Die »Steilvorlage« des Präsidenten könne die linke Bewegung geschickt nutzen, um wirtschaftliche Alternativen zu diskutieren, so Möller. Es gehe darum, sich gegen die Exportorientierung der deutschen Wirtschaft und deren Unterstützung durch die Politik zu wenden. Wie dies geschehen könne, sei bekannt, so der ATTAC-Aktivist: In der Bundesrepublik müssten endlich die Löhne steigen, um die Kaufkraft im Inland zu stärken. Auch Eva Walther von der Umweltorganisation Greenpeace betonte, es gelte, das »Exportmodell Deutschland« grundsätzlich in Frage zu stellen. Das Bündnis, das von Umwelt-, Sozialverbänden und kirchlichen Vertretern getragen und von regionalen Verbänden von Linkspartei, SPD, Grünen und Piraten unterstützt wird, will diese Diskussion gezielt vorantreiben. Alternativen zur herrschenden Wirtschaftspolitik sollen auch auf einer bundesweiten Aktionskonferenz erörtert werden, die Mitte Juni in Frankfurt stattfindet. Ziel sei es, die Bewegung »handlungsfähig zu halten«, wenn die Ratifizierung von CETA, dem Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, durch Bundestag und den Bundesrat anstehe, sagte Walther. »Wir müssen deshalb die Debatte über die Freihandelsabkommen mit Veranstaltungen und Aktionen am Laufen halten.«…“ Bericht von Gitta Düperthal bei der jungen Welt vom 14. März 2018 externer Link
  • Ohne Zustimmung der Parlamente: CETA tritt morgen vorläufig in Kraft. Umstrittenes Abkommen undemokratisch durchgepeitscht 
    Obwohl der Bundestag und die meisten anderen nationalen Parlamente in der EU noch nicht über CETA abgestimmt haben, tritt das umstrittene Freihandelsabkommen am morgigen Donnerstag größtenteils in Kraft. Der Vertrag zwischen der EU und Kanada wird vorläufig angewandt. Ausgenommen sind vor allem der Investitionsschutz und die Schiedsgerichte, mit denen Konzerne Staaten verklagen könnten. (…) Attac wird den Widerstand gegen CETA auch nach der  Bundestagswahl fortsetzen. Um endgültig in Kraft zu treten, muss das gesamte Abkommen von den nationalen Parlamenten bestätigt werden. In Deutschland sind das der Bundestag und der Bundesrat. Allerdings spielt die jetzige Bundesregierung mit der Möglichkeit, dem Bundesrat die Zuständigkeit abzusprechen…“ Pressemitteilung von und bei Attac Deutschland vom 20. September 2017 externer Link
  • 9. September 2017: Bundesweiter Aktionstag für gerechten Welthandel in 30 Städten / Attac trägt Debatte um CETA, TTIP und Co. in Wahlkampf 
    „CETA, JEFTA und TiSA stoppen – TTIP endlich entsorgen! Mit einem bundesweiten Aktionstag unter diesem Motto trägt Attac am Samstag gemeinsam mit dem Netzwerk „Gerechter Welthandel“ den Protest gegen die geplanten Freihandelsabkommen der EU in den Bundestagswahlkampf. (…) Von Kiel bis Konstanz, von Köln bis Berlin klären Attac-Gruppen und lokale Bündnisse in mehr als 30 Städten über die Gefahren durch CETA und Co. auf. Neben Infoständen sind kreative Aktionen geplant. In Freiburg etwa können Passanten an einer überdimensionalen Wahlurne über die CETA abstimmen, in Bamberg zeigen die Aktiven mit einem Die-In, wie tödlich die Abkommen für die Demokratie sind, in Wuppertal ist eine Lesung geplant, in Köln gibt es Kabarett, und in Frankfurt am Main erheben zehn Chöre bereits am Mittwoch ihre Stimmen gegen die Abkommen. CETA und Co. müssen Wahlkriterium sein!…“ Attac-Pressemitteilung vom 5. September 2017 externer Link – Wer bei der Aktion am 9. September mitmachen möchte, findet alles Wissenswerte auf der kompletten und aktuellen Städteübersicht mit Aktionsbeschreibungen bei Attac externer Link
  • Gegen die EU: Kanada will durchsetzbare Arbeitnehmerrechte in CETA
    „In Freihandelsverhandlungen stellt sich die EU gerne als der Partner dar, der soziale Rechte in den Verträgen verankert. Bei Ceta scheint es aber umgekehrt zu sein: Kanada will etwas für Arbeitnehmer tun, Brüssel bremst. (…) Kanada drängt darauf, die im Handelsvertrag Ceta mit der EU proklamierten Arbeitnehmerrechte durchsetzbar zu machen. Das betonte Handelsminister Francois-Philippe Champagne in einem Antwortbrief an einen EU-Abgeordneten. In der EU ist man offenbar von der Idee nicht begeistert. Linke und Gewerkschaften spüren Oberwasser. Der Minister schreibt, „Kanada hätte zugestimmt, durchsetzbare Arbeitsvorschriften in das Handels- und Arbeitskapitel von Ceta aufzunehmen“, aber das Ergebnis der Verhandlungen sei gewesen, dass man die Frage der Durchsetzbarkeit nochmals überprüfen und besprechen wolle, wenn Ceta in Kraft getreten ist. „Die kanadische Regierung ist bestrebt, so schnell wie möglich mit der EU und deren Mitgliedstaaten hierüber Gespräche aufzunehmen“, heißt es in dem Schreiben an Fabio De Masi (Die Linke). (…) „Die EU Kommission verspricht, Ceta sei der neue Goldstandard für Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz in Handelsabkommen“, kommentiert der Abgeordnete De Masi die Forderung nach Härtung aus Kanada. Brüssel gebe vor, hart verhandelt zu haben, aber entgegen der Darstellung der Kommission seien durchsetzbare Arbeitnehmerrechte in Ceta nicht vorgesehen. „Die Kommission wollte sie nicht“, kritisiert er…“ Beitrag von Norbert Häring und Till Hoppe vom 12. Mai 2017 beim Handelsblatt online externer Link
  • Widerstand gegen CETA geht auch im Ratifizierungsprozess weiter: Strategie- und Aktionskonferenz am 24./25. März 2017 in der Universität Kassel 
    „Der Protest gegen TTIP und CETA fand im Herbst 2016 einen neuerlichen Höhepunkt, als bundesweit 320.000 Menschen demonstrierten – wir sind zu einer der größten Bewegungen seit Langem angewachsen! (…) Heute stehen wir vor neuen Fragen, die wir nur zusammen beantworten können: Wie steht es jetzt um die Abkommen und die Agenda der EU-Handelspolitik, die in TTIP, CETA, TiSA und Co. steckt? Mit welchen Aktionen waren wir erfolgreich, was haben wir schon erreicht? Irrweg EU-Freihandelsagenda – welche Auseinandersetzungen liegen vor uns? Wie platzieren wir unsere progressiven Alternativen in Zeiten von Trump, Rechtspopulismus und Spaltungstendenzen in der EU und dekonstruieren den falschen Gegensatz „Freihandel versus Protektionismus“? Mit welchen Aktivitäten und Projekten bauen wir in diesem (Wahl-)Jahr Druck auf gegen Schiedsgerichte, gegen die Privatisierung und Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen, gegen die Industrialisierung der Landwirtschaft, für Klimaschutz, für eine demokratische und gerechte Gestaltung der Globalisierung? There is an Alternative – welche nächsten Schritte und Aktionen brauchen wir jetzt für eine andere Handels- und Investitionspolitik? Darum laden wir erneut zu einer Strategie- und Aktionskonferenz am 24./25. März 2017 nach Kassel ein. Wir freuen uns auf ein vielfältiges Programm am Freitag und Samstag mit drei international besetzten Podien und 24 Workshops aus den Themen- und Aktionsfeldern unserer Bewegung…“ Aufruf des Aktionsbündnisses TTIPunfairHandelbar und Kooperationspartnern vom März 2017 externer Link mit weiteren Details zu Ablauf und Anmeldung. Siehe dazu auch die GEW-Pressemitteilung „CETA & TTIP stoppen! Für einen gerechten Welthandel!“ vom 23. März 2017 externer Link
  • EU-Parlament winkt CETA durch, eine Gewerkschaft freut es – doch der Widerstand geht weiter
    Es ist noch nicht vorbei: Es müssen noch 38 nationale und regionale Parlamente zustimmen, bevor das Abkommen in Kraft treten kann. Daher meldet nicht nur attac weiteren Widerstand gegen CETA im Ratifizierungsprozess. Und während DGB weitere Nachbesserungen bei CETA fordert und ver.di „diesen Prozess kritisch begleiten“ will, begrüßt die IG BCE die Zustimmung des EU-Parlaments als „Starkes Zeichen für fairen Handel“! Siehe all diese Reaktionen:

    • Die Grenzen des Freihandels
      Die EU trotzt den USA und übernimmt die Führung in der Handelspolitik. So lautet die offizielle Deutung des CETA-Abkommens mit Kanada. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. (…) nun müssen noch 38 nationale und regionale Parlamente zustimmen, bevor das Abkommen in Kraft treten kann. Ein einziges Nein genügt, um CETA aus dem Gleis zu werfen. Die Niederlande bereiten sich bereits auf eine Volksabstimmung vor, Ausgang ungewiß. Auch in der belgischen Wallonie regt sich Widerstand. (…) Zum anderen ist die Logik des Freihandels an ihre Grenzen gekommen. Wenn auch die letzten Zölle gefallen sind, dann bleiben nur noch „nichttarifäre Handelshemmnisse“ – technische, soziale und Umwelt-Standards. Die Freihändler greifen deshalb immer tiefer in Demokratie und Sozialstaat ein, was immer mehr Widerstand auslöst. Die Bürger fürchten –  zu Recht – die vollständige Kommerzialisierung aller Lebensbereiche. Gleichzeitig wird der wirtschaftliche Nutzen – besser: der Grenznutzen – immer geringer…“ Kommentar vom 16. Februar 2017 von und bei Eric Bonse externer Link
    • [IG BCE] Zustimmung des EU-Parlaments zu Ceta: „Starkes Zeichen für fairen Handel“
      Die IG BCE begrüßt die Zustimmung des EU-Parlaments zum europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta. „Ceta ist ein Paradebeispiel dafür, wie ein Handelsabkommen mit Protesten und sachlicher Argumentation zum Besseren gewendet werden kann“, sagte der Vorsitzende der IG BCE, Michael Vassiliadis. „In Zeiten, in denen andere dem Protektionismus das Wort reden, setzen Europäer und Kanadier ein starkes Zeichen für fairen Handel zu beiderseitigem Vorteil.“...“ Medieninformation der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie vom 15.02.2017 externer Link
    • DGB fordert weitere Nachbesserungen bei CETA„… Zu der Zustimmung des Europaparlaments zum CETA-Abkommen äußert sich der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann wie folgt: „Das Europaparlament hat für CETA gestimmt. Für den DGB ist klar: CETA ist in vielen Punkten zwar deutlich verbessert worden, aber es reicht nicht aus. Der Ratifizierungsprozess wird zeigen, dass mehrere europäische Mitgliedsländer noch Verbesserungen fordern. Dafür werden wir uns einsetzen. Die Antwort auf die Globalisierung kann nur ein fairer und gerechter Welthandel sein, mit dem Arbeitnehmerrechte nachhaltig geschützt und gefördert werden – und zwar nicht nur, wenn es um Kanada und Europa geht. CETA kann und muss Standards für den Freihandel setzen, deswegen sind weitere Nachbesserungen zentral. Die EU-Kommission verhandelt derzeit rund 20 weitere Abkommen, vor allem im asiatischen Raum. Kein Handelsabkommen der EU darf hinter CETA zurückfallen. Ausländische Investoren dürfen nicht privilegiert werden. Das Vorsorgeprinzip muss rechtssicher verankert werden. Und die öffentliche Daseinsvorsorge muss vor unkontrollierter Liberalisierung geschützt werden. Es kann nicht sein, dass CETA zum Feigenblatt wird, hinter dem Business-as-usual stattfindet – CETA muss Grundlage für gerechte Handelsabkommen werden!“ DGB-Pressemitteilung PM 013 vom 15. Februar 2017 externer Link
    • ver.di zu CETA: Verpasste Chance für ein gutes Abkommen – Jetzt muss die EU-Kommission liefern
      „Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zeigt sich enttäuscht über die heutige Zustimmung zum EU-Kanada-Abkommen im Europäischen Parlament. „Das EU-Parlament hat mit dem Votum die unwiederbringliche Chance verpasst, sein entscheidendes politisches Gewicht für ein wirklich gutes Abkommen einzusetzen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske nach der Zustimmung der Abgeordneten heute Mittag in Straßburg. „Wir sind der Überzeugung, dass wir ein gutes Handelsabkommen mit Kanada brauchen“, sagte Bsirske. „Eine Politik des Wiedererstarkens von Protektionismus und Nationalismus in den USA, mit unabsehbaren Wirkungen auf Europa und seine Rechtspopulisten, hätte ein starkes Zeichen der EU für ein faires und soziales Abkommen erfordert. Eins, das bei der Gestaltung von offenen Märkten und freiem Handel den Kriterien einer fairen Globalisierung verpflichtet ist und so dazu beiträgt, das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen zu gewinnen“, so Bsirske. In der nun vorliegenden Form erfülle CETA aus Sicht von ver.di diese Gestaltungsanforderungen nicht ausreichend. „Mit der heutigen Zustimmung verlässt sich das EU-Parlament ganz auf die politische Zusicherung der EU-Kommission beispielsweise bei Arbeitnehmer*innenrechten im Nachhinein noch nachbessern zu wollen“, sagte Bsirske zum Freihandelsabkommen mit Kanada. „Das Ganze ist mit der heißen Nadel gestrickt. Jetzt kann man nur hoffen und einfordern, dass die Kommission auch liefert!“ CETA muss als gemischtes Abkommen auch noch durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden. „Wir werden auch diesen Prozess kritisch begleiten“, sagte Frank Bsirske…“ ver.di-Pressemitteilung vom 15. Februar 2017 externer Link
    • IG Bau: EU-Parlament stärkt rechte Europa-Gegner
      „Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) bedauert die Zustimmung des EU-Parlaments zu Ceta als voreilig. „Das Abkommen zwischen der EU und Kanada steht in der jetzigen Form nicht für fairen Handel wie wir ihn fordern. Die Vereinbarung nützt weiterhin überproportional Investoren und schützt Beschäftigte nicht vor einem unfairen Wettbewerb. Dieses Ungleichgewicht wurde durch die Nachbesserungen im Vertrag nicht behoben. Die in Zusätzen benannten Absichten können verbindliche Regelungen nicht ersetzen“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „Ceta taugt auch nicht als befreiender Gegenentwurf einer Koalition von Willigen gegen einen neuen US-Protektionismus. Wer das behauptet übersieht, dass die Bürger in Europa und Kanada zu Recht befürchten, Opfer der Globalisierung zu werden. Rechtsgerichtete Europa-Gegner bekommen so nur noch mehr Zulauf.“…“ Pressemitteilung der IG Bau vom 15. Februar 2017 externer Link
  • EU-Parlament winkt Globalisierung im Konzerninteresse durch. Widerstand gegen CETA geht weiter im Ratifizierungsprozess
    Das Europaparlament hat dem geplanten EU-Kanada-Freihandelsabkommen CETA am heutigen Mittwoch mehrheitlich zugestimmt. Damit haben die Abgeordneten indirekt auch den Startschuss gegeben dafür, dass Teile des Abkommens bereits vor der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente vorläufig angewendet werden. (…) Bei einer internationalen Demonstration heute in Straßburg forderten Bürgerinnen und Bürger aus Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, den Niederlanden, Deutschland, der Schweiz, Österreich und vielen anderen Ländern die Europaabgeordneten auf, CETA abzulehnen…“ Pressemitteilung von Attac Deutschland vom 15. Februar 2017 externer Link, siehe Fotos und weitere Informationen auf der attac-Sonderseite externer Link
  • 15. Februar: CETA-Entscheidung im Europaparlament! Kommt für den 14. und 15. Februar nach Straßburg!
    15. Februar: CETA-Entscheidung im Europaparlament! Kommt für den 14. und 15. Februar nach Straßburg!„Am 15. Februar 2017 soll im Europaparlament in Straßburg über CETA abgestimmt werden – und nach Stand der Dinge wird es verabschiedet. Doch nicht ohne unseren deutlichen Protest! Nach 3,5 Millionen Unterschriften unter der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative, mehreren beeindruckenden internationalen Aktionstagen und allein 320.000 Demonstrierenden auf den Demos am 17.9. in Deutschland ist klar, dass wir auch die maßgebliche Sitzung des EP (und damit den mittelbaren Start der vorläufigen Anwendung von CETA) nicht schweigend zulassen lassen. Kommt für den 14. und 15. Februar nach Straßburg!…“ Demo-Aufruf bei Attac externer Link (ohne Datum) mit weiteren Details

    • [Ticker zur Abstimmung und den Protesten] 3,5 Millionen Europäer gegen CETA und TTIP
      EU-Parlament stimmt über Freihandelsabkommen mit Kanada ab / Nach Unterschriftenaktion weitere Proteste geplant. (…) Vor den Türen sammeln sich seit dem frühen Morgen mehrere Hundert CETA-Gegner. In Menschenketten liegen sie vor dem Eingang, um die Abgeordneten daran zu hindern, abzustimmen. Immer wieder fordern die Protestierenden die Parlamentarier auf, mit Nein zu stimmen…“ Bericht von Anne Schindler und Elsa Koester vom 15.02.2017 beim ND online, wird ständig aktualisiert externer Link. Die Abstimmung beginnt erst gegen 12:00, wir verweisen auf diesen Ticker oder sonstige Presse
    • Die Demonstration am Mittwoch in Straßburg beginnt um 10.30 Uhr auf der Place Kléber. Um 11.30 Uhr starten eine Kundgebung und Aktionen vor dem Europaparlament. Nach der Entscheidung des Parlaments (voraussichtlich gegen 14 Uhr) beginnt eine große internationale Versammlung, bei der weitere Aktivitäten gegen CETA beraten werden. Bereits am Dienstagabend gibt es einen Empfang und ein Konzert mit Ansprachen. Beginn ist um 18 Uhr im autonomen Zentrum Molodoï (19, rue du Ban de la Roche).
  • Debatte Trump und Proteste gegen Ceta: Feuer mit Öl löschen
    „… Trump löst Ängste aus, um Klimaschutz, Frieden, Demokratie und Bürgerrechte. Und er schürt die Furcht vor einer Rezession. Als Antwort darauf setzt die EU-Kommission weiterhin auf Ceta und viele weitere Handelsabkommen, die mit dem Ziel verhandelt werden, Exporte zu steigern. Dass die Kommission ihrer Linie treu bleibt, ist wenig verwunderlich. Erschreckend ist, dass jetzt auch einige Ceta-Kritiker das Abkommen plötzlich als Anti-Trump-Maßnahme sehen. Das ist verrückt: Mit Ceta Trump bekämpfen zu wollen, ist in etwa so sinnvoll, wie einen Brand mit Öl zu löschen. (…) Um uns Ceta schmackhaft zu machen, greifen die Befürworter noch zu einem rhetorischen Kniff: Sie idea­lisieren auf gefährliche Weise die kanadische Trudeau-Regierung. So fortschrittlich sie in Fragen der Bürgerrechts- und Flüchtlingspolitik ist, so wenig gilt dies für ihren wirtschafts- und umweltpolitischen Kurs. (…) Und Ceta ist kein progressives Abkommen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält deshalb das Abkommen so, wie es ist, für nicht zustimmungsfähig – aus guten Gründen…“ Kommentar von vom 10.2.2017 bei der taz online externer Link
  • Studie: Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Handelsabkommen
    „… Studie, die von Brot für die Welt, dem Forum Umwelt und Entwicklung, UnternehmensGrün und ver.di in Auftrag gegeben wurde. Sie weist auf Unzulänglichkeiten bei den Arbeits- und Sozialstandards sowie schwerwiegende Mängel bei der Gestaltung einer menschenrechtsgeleiteten Handelspolitik hin. Demnach sind die gegenwärtigen Instrumente sowohl in ihrem Regelumfang als auch in ihrer praktischen Anwendung unzureichend. Seit dem Lissabon-Vertrag von 2009 ist die EU grundsätzlich verpflichtet, Handelsabkommen menschenrechtskonform auszurichten. Dem vereinbarten Freihandelsabkommen mit Kanada kommt eine besondere Rolle zu, weil es als Blaupause für zukünftige bilaterale Abkommen mit Entwicklungs- und Industrieländern gilt. Die Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“ untersucht bilaterale Handelsabkommen der EU aus den letzten 25 Jahren…“ ver.di am 7.2.2017 zur Studie, dort zum Download externer Link
  • CETA – Lesen und Verstehen: Analyse des EU-Kanada-Freihandelsabkommens. Experten aus Kanada und Europa erläutern Risiken des Abkommens
    „Das Volksbegehren gegen TTIP, CETA und TiSA hat die umstrittenen Handelsabkommen zurück ins Rampenlicht der Medien gebracht. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im Februar über CETA abstimmen. Im Falle einer Zustimmung müssten danach alle EU-Staaten das Abkommen ratifizieren. Mit „CETA – Lesen und Verstehen“ (… ) liegt nun die umfassendste internationale Analyse des Vertragstextes von Seiten der Zivilgesellschaft vor. Sie bietet Politikerinnen und Politikern, Medien sowie Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich differenziert und detailliert mit den Inhalten des Abkommens auseinanderzusetzen. Neben einer Zusammenfassung der wichtigsten Kritikpunkte erörtern internationale Expertinnen und Experten auf 92 Seiten [alle wichtigen] Themenbereiche…“ Attac-Pressemitteilung vom 26. Januar 2017 zu „CETA – Lesen und verstehen. Analyse des EU-Kanada-Freihandelsabkommens“, Berlin, Ottawa, vom Januar 2017 externer Link
  • Freihandelsabkommen: Ceta nimmt erste Hürde in Europa
    „Die USA unter ihrem neuen Präsidenten marschieren in Richtung Protektionismus und weg vom Freihandel. Europa läuft in die andere Richtung. Der EU-Handelsausschuss hat Ceta, dem Freihandelsabkommen mit Kanada, zugestimmt. Nun kommt es auf das Votum des gesamten Plenums an. Am Ende war es ein relativ deutliches Ergebnis: 25 Abgeordnete stimmten im zuständigen Handelsausschuss des EU-Parlaments für das Handelsabkommen mit Kanada, 15 dagegen. (…) Mitte Februar soll noch das gesamte Plenum abstimmen. Gibt es auch dort eine Mehrheit, würden die EU-Teile von Ceta vorläufig in Kraft treten. Also etwa die Absenkung der Zölle, der Marktzugang oder auch die öffentliche Beschaffung. Der umstrittene Investitionsschiedsgerichtshof wird allerdings erst nach der anschließenden Ratifizierung durch die Mitgliedsstaaten an den Start gehen, da er nationale Belange berührt…“ Artikel von Jörg Münchenberg vom 24. Januar 2017 beim Deutschlandfunk externer Link
  • Bundesverfassungsgericht: Weitere Eilanträge in Sachen „CETA“ erfolglos
    „Die Antragsteller haben sich mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erneut gegen die vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) gewandt. Sie wollten erreichen, dass die nach ihrer Auffassung nicht beachteten Maßgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 2016 (…) eingehalten werden. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass die Bundesregierung die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßgaben vor der Zustimmung zu den Beschlüssen über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung von CETA umgesetzt hat.“ BVerfG-Pressemitteilung Nr. 2/2017 vom 12. Januar 2017 zum Beschluss vom 7. Dezember 2016 externer Link

    • Uns in der Begründung zum Beschluss 2 BvR 1444/16, 2 BvE 3/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16 externer Link vom 7. Dezember 2016 besonders wichtig: „… 1. a) Eine einstweilige Anordnung, die dem deutschen Vertreter im Rat die Zustimmung zur vorläufigen Anwendung untersagt hätte, hätte dazu geführt, dass es zu dem ursprünglich für den 18. Oktober 2016 vorgesehenen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des Abkommens nicht gekommen wäre. Folge einer antragsgemäß erlassenen einstweiligen Anordnung wäre jedenfalls ein vorläufiges Scheitern des Vertragswerks gewesen, das nur unter den Voraussetzungen, dass alle Vertragsparteien zu Nach- oder Neuverhandlungen bereit gewesen wären und diese auch zu einem für alle Vertragsparteien akzeptablen Ergebnis geführt hätten, nicht endgültig gescheitert wäre. Die sich aus einer derartigen Entscheidung ergebenden Nachteile hat der Senat als überaus schwer eingeschätzt, da eine einstweilige Anordnung, durch die die Bundesregierung an einer Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA gehindert worden wäre, erheblich in die – grundsätzlich weite – Gestaltungsfreiheit der Bundesregierung im Rahmen der Europa-, Außen- und Außenwirtschaftspolitik eingegriffen und sich dies voraussichtlich negativ auf die europäische Außenhandelspolitik und die internationale Stellung der Europäischen Union insgesamt ausgewirkt hätte. (…) Zwar könnte sich der Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung im Hauptsacheverfahren als Ultra-vires-Akt herausstellen, da es der Europäischen Union hinsichtlich einiger von CETA erfasster Sachmaterien möglicherweise an einer entsprechenden Vertragsschlusskompetenz fehle und mit CETA darüber hinaus Hoheitsrechte auf das Gerichts- und das Ausschusssystem weiterübertragen werden sollten. Auch erscheine es nicht völlig ausgeschlossen, dass die Ausgestaltung des in CETA vorgesehenen Ausschusssystems die Grundsätze des Demokratieprinzips als Teil der durch Art. 79 Abs. 3 GG geschützten Verfassungsidentität des Grundgesetzes berühren könnte. (…) 2. Diese Risiken haben sich nach Auffassung des Senats jedoch durch unterschiedliche Vorkehrungen zumindest für die Dauer der vorläufigen Anwendung praktisch ausschließen lassen…“ Unser Kommentar dazu: Die Frage ist jedoch, ob solche Grundgesetzinterpretation überhaupt verfassungskonform ist, da durch Art. 79 Abs. 3 GG eigentlich grundsätzlich jede Gefährdung des Demokratieprinzips ausgeschlossen ist und folglich hier eine höchstrichterliche Abwägung im Rahmen einer Einstweiligen Anordnung nicht möglich ist; gerade beim Demokratieprinzip hat die Bundesregierung laut Grundgesetzt keine „Gestaltungsfreiheit“
  • Münchner Seminare: Investoren zweiter Klasse
    „Der Jurist Bernhard Kempen hält das Handelsabkommen Ceta für verfassungswidrig. Es sieht gemischte Ausschüsse vor, die losgelöst von der EU Entscheidungen treffen könnten. Zudem bestehe die Gefahr einer Paralleljustiz.
    Das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada ist einer der umstrittensten Handelsverträge der vergangenen Jahre. Noch nie gab es so viele Klagen am Bundesverfassungsgericht. Bernhard Kempen ist Jurist und Professor für Staatsrecht, Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln, und Ceta-Kritiker. Der 56-Jährige hat die größte Verfassungsbeschwerde von Foodwatch, Campact und Mehr Demokratie vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. Er hält Ceta in einigen Teilen für verfassungswidrig – wieso, das erklärte er in einem Vortrag am Ifo-Institut. Grundsätzlich, sagt Kempen, sei er für ein Freihandelsabkommen, Ceta aber gefährde in einigen Aspekten die nationalstaatlichen und demokratischen Prinzipien der Mitgliedsstaaten. Um die Dimensionen des Abkommens zu veranschaulichen, spricht er erst einmal darüber, was die 500 Seiten plus 1500 Seiten Anhang des Vertrage überhaupt beinhalten. „Es geht nicht nur um die Abschaffung von Zöllen und anderen Handelshemmnissen“, sagt er, „Ceta erfasst alle Wirtschaftsbereiche, bis auf die Presse.“…“ Beitrag von Sophie Burfeind vom 18. Dezember 2016 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Streit um Freihandelsabkommen: DGB jetzt wieder gegen Ceta
    Der Gewerkschaftsbund hält die Zusatzerklärungen zum Abkommen mit Kanada für unzureichend. Auch der EU-Sozialausschuss lehnt ab. Im Oktober war der DGB-Chef noch guter Dinge. „Wir wollen Ceta“, erklärte Reiner Hoffmann im Zeit-Interview. Zwar gebe es noch an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf bei dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Doch das könne mit der geplanten Zusatzerklärung zu Ceta geschehen, sagte Hoffmann: „Die kann diese Probleme lösen.“ Zwei Monate später steht für die Gewerkschaft nun fest: Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. „Der DGB kommt zu dem Schluss, dass die vorliegenden Dokumente unzureichend sind, die gewerkschaftlichen Bedenken auszuräumen“, heißt in einem bisher unveröffentlichten Beschluss des DGB-Bundesvorstands…“ Artikel von Malte Kreutzfeldt vom 14.12.2016 bei der taz online externer Link
  • 450 kanadische und europäische Organisationen fordern CETA-Stopp: Offener Brief an Abgeordnete des Kanadischen und des EU-Parlaments
    „… In einem offenen Brief, den sie am heutigen Montag unter anderem an die Mitglieder des Europäischen und des Kanadischen Parlaments gesandt haben, warnen die Unterzeichner_innen vor den negativen Auswirkungen von CETA: Das Abkommen würde Arbeitnehmer_innenrechte und den Umweltschutz schwächen sowie ausländische Investor_innen mit starken Instrumenten ausstatten, um Regulierungen zu attackieren, die dem öffentlichen Interesse dienen. Zu den Unterzeichner_innen gehören unter anderem Gewerkschaften, Bauernverbände, Umweltschutzorganisationen, Gesundheitsverbände, Menschenrechtsorganisationen und Digital-Rights-Gruppen von beiden Seiten des Atlantiks. Auch Attac Deutschland und weitere europäische Attac-Organisationen sind dabei…“ attac-Pressemitteilung vom 28. November 2016 externer Link, siehe dazu den offenen Brief „Zivilgesellschaft aus Europa und Kanada fordert: CETA muss abgelehnt werden!“ vom November 2016 externer Link
  • Der nächste CETA-Skandal
    Vergesst die Wallonie und ihr kleines Regionalparlament, wartet auf die große Debatte im Europaparlament! So tönten die EU-Granden im Streit um das CETA-Abkommen mit Kanada. Doch davon wollen sie nun nichts mehr wissen. Im Gegenteil: CETA soll im Eilverfahren durch die Straßburger Kammer gepeitscht werden. Schon am 5.12. ist die finale  Abstimmung im Handelsausschuss geplant, am 13. oder 14.12. die Plenardebatte. Da bleibt keine Zeit für die Fachausschüsse, für genaue Analysen und umfangreiche Änderungen. (…) Proteste von Grünen und Linken haben bisher nichts bewirkt. Wenn die Agenda so bleibt, so wird die “Stunde des Parlaments”, die die EU-Chefs so groß angekündigt hatten, zur Farce…“ Beitrag vom 21. November 2016 von und bei Eric Bonse externer Link
  • Noch überwiegen die Risiken: Der Streit um CETA ist längst noch nicht beigelegt
    „Jetzt ist die Tinte trocken. Die Regierungschefs haben das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen unterschrieben. (…) Bis zum heutigen Tag ist CETA nicht zustimmungsfähig. Zwar hat es Dank der europäischen Protestbewegung Verbesserungen gegeben. Doch unter dem Strich überwiegen noch immer die Gefahren und Risiken. Im aktuellen Vertrag haben ausländische Investoren weiterhin Sonderklagerechte. Daran ändert auch die Einrichtung eines öffentlichen Schiedsgerichts nichts. Zudem können ausländische Konzerne auf entgangene zukünftige Einnahmen klagen. Doch damit nicht genug. Bei Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte sind im Vertrag keine Sanktionen vorgesehen. Darüber hinaus sind das europäische Vorsorgeprinzip und die Daseinsvorsorge nicht hinreichend geschützt. Rechtspolitisch ist es fraglich, ob die vielen neuen Zusatzerklärun­gen, Auslegungshilfen, Garantien und Schutzklauseln einen schlechten und komplexen Vertrag überhaupt nachträglich heilen können. Tatsache ist, dass sich Zusatzdokumente und Vertragstext in vielen Punkten widersprechen. Die Rechtslage bleibt unklar. Wenn der Vertrag nicht geändert wird, werden Gerichte entscheiden müssen. Der CETA-Streit ist durch die Vertragsunterzeichnung noch lange nicht beigelegt…“ Beitrag von Dierk Hirschel in ver.di-Publik 07/2016 externer Link
  • CETA tritt in Kraft: Mehr billiges Fleisch für Europa
    20.140 Tonnen Fleisch aus Kanada ab 2017: Ernsthafte Gefahr für kleinbäuerliche Betriebe in Europa / TTIP durch Trump wahrscheinlich gescheitert: US-Firmen werden versuchen, über CETA in den EU-Markt zu drängen / Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e. V. klärt in seinem E-Book über Chancen und Risiken des Freihandelsabkommens auf
    Am 30. Oktober ging ein wahrer Verhandlungsmarathon zu Ende: Vertreter der Europäischen Union und der kanadische Premierminister Justin Trudeau unterzeichneten das Freihandelsabkommen CETA. Damit werden die Teile des Vertrages, welche nur die EU-Ebene betreffen, voraussichtlich Anfang 2017 in Kraft treten. Vorher muss allerdings noch das Europäische Parlament der vorläufigen Anwendung von CETA zustimmen, was höchstwahrscheinlich im Dezember dieses Jahres oder Anfang 2017 der Fall sein wird
    …“ Pressemitteilung vom 10.11.2016 des Berufsverbandes der Rechtsjournalisten e.V. externer Link , siehe deren Portal: Das Freihandelsabkommen CETA: Ein Vorspiel für TTIP? externer Link
  • Frank Bsirske zu Ceta „Es muss klar sein, was gilt“
    Verdi-Chef Frank Bsirske erläutert, unter welchen Bedingungen er dem Freihandelsabkommen Ceta zwischen Kanada und der EU zustimmt. Vor wenigen Woche hat sich Frank Bsirske, Vorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, in der FR vehement gegen das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada ausgesprochen. Nun hält er eine Zustimmung für denkbar, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind…“ Interview von Stefan Sauer vom 08. November 2016 bei der FR online externer Link
  • Sicher ist gar nichts: Gabriel euphorisch, CETA-Gegner setzen erneut auf Karlsruhe, und Günther Oettinger entgleist. Vertrag bleibt umkämpftes Politikum
    „CETA ist unterzeichnet, geht jetzt alles Weitere seinen »geregelten« EU-typischen Gang? Kaum anzunehmen. In der Bundesrepublik, aber auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten, sind deshalb die veröffentlichten Meinungen gespalten. Anhänger des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen EU und Kanada und dessen Gegner stehen sich auch weiter in vielen Punkten unversöhnlich gegenüber. (…) Statt den Arbeitssieg zu feiern, setzten die Pro-CETA-Mitkämpfer des SPD-Vorsitzenden gleich ihren Generalangriff auf die Rudimente demokratischer Verfasstheit in der EU fort. Politisch sei es ein Fehler, CETA als gemischtes Abkommen einzustufen, dem auch die nationalen Parlamente zustimmen müssen, preschte der wirtschaftspolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, in der Welt (…) Der CDU-Politiker sieht nun die Handlungsfähigkeit der EU bedroht. »Außerdem ist das geradezu eine Einladung an linksgrüne oder rechte Populisten und Rattenfänger, dies auszuschlachten, und ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Empörungsindustrie von Campact, Foodwatch und Konsortien«, sagte er. In dieses Horn stieß auch EU-Kommissar Günther Oettinger bei einer Rede in Hamburg: Dort sagte er nach Angaben eines Anwesenden, die Region Wallonie werde von »Kommunisten« geführt, die ganz Europa blockierten, was nicht akzeptabel sei. (…) Die vermeintlichen Chaoten und gescholtenen Vertreter der »Empörungsindustrie« hatten am Sonnabend bereits eine Antwort auf die diversen sachlichen und unsachlichen Attacken gegeben: Campact, Foodwatch und Mehr Demokratie legten dem Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag vor. Am Freitag hatte bereits die Partei Die Linke einen Eilantrag gegen die vorläufige Anwendung des »Freihandelsabkommens« eingereicht. Die Anträge würden »mit der gebotenen Eilbedürftigkeit geprüft«, sagte die Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts…“ Beitrag von Dieter Schubert bei der jungen Welt vom 1. November 2016 externer Link
  • EU und Kanada unterschreiben Ceta. Festnahmen bei Protesten
    Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen Ceta ist nach einem tagelangen Drama unterzeichnet. „Ende gut, alles gut“, sagt EU-Kommissionspräsident Juncker. Doch nun sind noch der Bundestag und andere nationale Parlamente an der Reihe. (…) Das Abkommen zum Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen soll nun so schnell wie möglich in Kraft treten. Lediglich einige Teile, bei denen nationale Parlamente wie der Bundestag ein Mitspracherecht haben, können erst nach deren Zustimmung angewendet werden. Am Rande des EU-Kanada-Gipfels in Brüssel demonstrierten rund 250 Ceta-Gegner. Nach Angaben der Polizei wurden 16 von ihnen vorläufig festgenommen, weil sie die Sicherheitsabsperrungen überwunden hatten. Einige warfen Farbbeutel gegen die Glasfassade des EU-Ratsgebäudes, in dem der Gipfel stattfand…“ Agenturmeldung vom 30. Oktober 2016 bei N-TV externer Link, siehe dazu die Auslegungs-Erklärung vom 27. Oktober 2016 externer Link (Joint Interpretative Instrument on the Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between Canada and the European Union and its Member States) – darin geht es (lt. Erik Bonse) um das “Right to regulate”, die regulatorische Zusammenarbeit, die Daseinsvorsorge und (fast) alle bis zuletzt heftig umstrittenen Themen
  • Einigung in Belgien: Der neue Fahrplan für CETA
    Nach der grundsätzlichen Einigung über CETA in Belgien ist ein Scheitern des Handelsabkommens zunächst abgewendet. Doch nicht nur Kanada sieht noch viele Hürden bis zur endgültigen Unterzeichnung. Welche Schritte jetzt folgen müssen – ein Überblick…“ Beitrag vom 27.10.2016 bei tagesschau.de externer Link

    • Siehe dazu: „… Damit stünde CETA nichts im Wege. Wie auch. Die Bevölkerung wurde ja nicht gefragt. Übrigens, wo wir gerade bei CETA waren. Der Magnette hatte in der Libération in einem Interview erklärt, dass die Kanadier überhaupt nicht auf den Schiedsgerichten beharren, im Gegenteil. Das ist eine Forderung der EU-Kommission, nicht der Kanadier. Die Kanadier haben mit Schiedsgerichten schon bei NAFTA schlechte Erfahrungen gemacht.“ Fefes Blog vom 27.10.2016 externer Link
    • Und: Körzell: „Kanada wäre bereit, Arbeitnehmerrechte in Ceta sanktionsfähig zu machen“
      DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte im September auf einer Kundgebung zum Handelsvertrag Ceta, er habe mit dem kanadischen Chefunterhändler Steve Verheul gesprochen. Dieser habe ihm versichert, Kanada habe kein Problem damit, Arbeitnehmerrechte sanktionsfähig zu machen. Aber die EU-Kommission wolle das nicht…“ Meldung vom 28.10.2016 von und bei Norbert Häring externer Link
  • Wir stellen uns hinter die Wallonen! NEIN ZU CETA!
    BUND: Wir stellen uns hinter die Wallonen! NEIN ZU CETA!CETA, das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, ist gerade richtig ins Wackeln geraten! Die belgische Region Wallonien verweigert ihre Zustimmung und kann die Unterzeichnung des Abkommens am Donnerstag beim EU-Kanada-Gipfel in Brüssel stoppen. Doch der Druck der EU-Kommission und der EU-Regierungschefs auf das Regionalparlament ist enorm. Wir stellen uns hinter die Wallonen und fordern: Bundeskanzlerin Merkel und die EU-Kommission dürfen das Wallonische Parlament nicht unter Druck setzen. Sie müssen das NEIN der Wallonen akzeptieren und die Bedenken der europäischen CETA-Protestbewegung ernst nehmen!...“ Eil-Aktion von und bei BUND zum mitzeichnen externer Link
  • 2.087 kleine und große gallische Dörfer: Die Wallonie steht mit ihrer Gegnerschaft zu CETA in Europa nicht alleine da
    Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk heißt es derzeit, die Wallonie, in der nur 0,7 Prozent der Bürger der EU-Mitgliedsländer lebten, blockiere für alle 510,06 Millionen Einwohner das Freihandelsabkommen CETA. Das kann man so sehen – oder auch nicht. Geht man nämlich nicht nur in Belgien, sondern auch in anderen europäischen Ländern auf die Ebenen unterhalb der Nationalparlamente, dann stellt sich die Situation etwas anders dar: Hier haben sich inzwischen 2.087 Regionen und Kommunen explizit gegen CETA und dessen großen Bruder TTIP ausgesprochen – darunter auch Metropolen wie Amsterdam, Edinburgh, Barcelona, Mailand und Wien…“ Artikel von Peter Mühlbauer in telepolis vom 26.10.2016 externer Link – wir erinnern an die internationale Aktionsseite externer Link:  2095 TTIP and CETA free zones in Europe
  • Ceta ist nicht an Belgien gescheitert, sondern an seinen Demokratie-Defiziten
    Der Freihandel wurde als „Deckmantel“ missbraucht, um hartbeinigen Ideologen die Möglichkeit zu geben, die Stärkung von Konzernmacht durchzusetzen. Schon früh in dieser Auseinandersetzung erklärte mir ein Kenner der internationalen Wirtschaftsszene, der Wirtschaft – und damit auch ihren unreflektierten Handlangern in der Politik – ginge es gar nicht in erster Linie um den Freihandel, der ja vielleicht allen nützen könnte, sondern um diese Stärkung der Macht der Konzerne an den Parlamenten vorbei.
    Nun ist diese falsche Art von Freihandel, der den Freihandel nur vordergründig „benutzen“ will, um vor allem die Macht der Wirtschaft zu stärken, an Belgien „gescheitert“. (http://www.attac.de/startseite/detailansicht/news/merci-wallonie/ externer Link) So sehr die nur scheinbar wirtschaftsliberale Presse jetzt die Niederlage – angeblich – für den Freihandel bedauert, um wahre Krokodilstränen über das Scheitern dieses falschen Spiels zu vergießen: „Hundert-Tausende Arbeitsplätze sind ihnen egal, die der Kontinent durch diesen Freihandel bekommen hätte,“ so schreibt Thomas Kirchner im Kommentar der Süddeutschen zu dieser Niederlage für Ceta.
    Da bleibt es wenigstens ein Trost, dass Andreas Schwarzkopf im Titelseiten-Kommentar der FR schreibt: „Ceta & Mordio“ – Der Freihandelsvertrag scheitert nicht an Belgien, sondern an seinen Demokratie-Defiziten. (http://www.fr-online.de/wir-ueber-uns/ressortleiter-meinung,4353508,1378962.html externer Link)
    Die europäischen Regierungen hätten die Sonderklagerechte für Unternehmen nicht zulassen dürfen. Solche undemokratischen Verfahren haben in solchen Freihandelsverträgen nichts zu suchen. Nicht nur weil er es den Gegnern zu einfach gemacht wird. Zu guter Letzt wurden die Parlamente auch noch von diesen „Freihandels-Eliten“ ausgehebelt. Erst nachdem die EU-Kommission (= mit so wenig demokratischer Legitimation) – diesen Vertrag ausgehandelt hatte, sollte die Parlamente zustimmen dürfen. Wären sie früher eingebunden gewesen, hätten sie ihre Einwände vorbringen zu können. So wird die EU die demokratischen Verfahren neu justieren müssen, um künftig – auch für den Freihandel – erfolgreich sein zu können. (http://www.taz.de/!5348064/
    externer Link)“ Kurzer Kommentar von Volker Bahl vom 25.10.2016
  • Canadian academics’ open letter to Wallonia on CETA deal
    „… We are heartened that your democratic processes in Wallonia have allowed for close and careful consideration of the CETA’s flaws as part of a genuine and thoughtful debate. We wish Canadians had been permitted to have a similar debate based on a vote in Canada’s Parliament and provincial legislatures, but that has not been the case under the Harper government or the Trudeau government. In contrast to the views expressed undiplomatically by some Canadian politicians and business representatives, it appears to us that Belgian democracy has been exercised responsibly, as it should be, to allow parliamentary votes on the quasi-constitutional structures created by foreign investor protection agreements like the CETA…“ Offener Brief kanadischer Wissenschaftler, dokumentiert am 22.10.2016 bei Canadian Progressive externer Link
  • CETA: Wie ist es um eine europäische Widerstandskultur bestellt? Wie im letzten Jahr Griechenland so wird jetzt Wallonien unter Druck gesetzt
    „“Europa im Würgegriff Walloniens“, diese Floskel liest man in diesen Tagen häufig. Schließlich könnte sich die Ratifizierung des CETA-Abkommens verzögern, weil das Parlament der belgischen Provinz bisher die Zustimmung verweigert. Deswegen kann Belgien auch nicht zustimmen und die geforderte Einstimmigkeit ist dahin. Bis zum kommenden Donnerstag, dem anvisierten Ratifizierungstermin, will der EU-Parlamentspräsident Martin Schulz den Widerstand beseitigt haben. (…) Dass der Widerstand aus Wallonien kommt, ist kein Zufall. Es gibt dort neben der sozialdemokratischen Partei noch eine relativ starke Fraktion der Partei der Arbeit. Sie war einst eine maoistische Gründung, fährt hat aber mittlerweile einen linkssozialdemokratischen Kurs und hat einen gewissen Massenanhang auch unter Fabrikarbeitern. Eigentlich müssten in vielen europäischen Ländern die CETA- Kritiker wieder auf der Straße sein und sich mit der Mehrheitsentscheidung des wallonischen Parlaments solidarisieren. Denn die belgische Provinz ist nun in der Lage, in der sich Griechenland nach dem Syriza-Wahlsieg 2015 befunden hat. (…) Die aufgebaute Drohkulisse ist enorm und eine kanadische Regierung, die angeblich entnervt die Verhandlungen abbricht, gehört dazu. Damit soll der Druck auf die widerständige Provinz erhöht werden. Dabei hat die kanadische Regierung und deren Wirtschaft an dem CETA-Abschluss mindestens ein ebenso großes Interesse wie die relevanten Wirtschaftskreise in der EU. Eine EU, die einen solchen Vertrag nicht mehr reibungslos über die Bühne bekommt, ist für die Interessen des Kapitals dysfunktional. (…) Der Ruf nach einem autoritärerem Durchregieren auf EU-Ebene wird wieder lauter und es werden auch konkrete Konzepte angesprochen, mit denen die EU-Gremien gestärkt werden sollen. Doch dabei taucht ein Problem auf: Den europäischen Gesamtkapitalisten, dessen Pläne dann die europäischen Institutionen durchsetzen, gibt es nicht. Auch die EU-freundlichen Kapitalisten agieren noch immer als deutsche, französische etc. Gesamtkapitalisten. Das schafft massive Reibungspunkte und ist ein Teil der EU-Krise. (…) Doch reicht es, einer kleinen Provinz zu danken oder sie zum Durchhalten aufzufordern, wie das im Frühjahr 2015 auch gegenüber der griechischen Regierung geschehen ist? Müsste nicht gerade in Deutschland und in anderen Ländern, die jetzt Druck auf die Wallonien ausüben, der Protest lauter werden? Hier könnte sich zeigen, ob es ein Europa von unten gibt, ein Europa des Widerstands und des Protestes…“ Artikel von Peter Nowak in telepolis vom 23.10.2016 externer Link
  • »Wallonien ist in Europa nicht allein« Die Regierung der belgischen Region blockiert Freihandelsabkommen CETA. Der Widerstand in der Bevölkerung ist zu groß.
    Im Interview stellt Peter Mertens, Vorsitzender der Partei der Arbeit Belgiens (PTB-PVDA), u.a. dazu klar: „… Die Position der Regionalregierung ist korrekt und mutig. Die Vertreter der PTB im Parlament Walloniens unterstützen diesen Widerstand und die Kritik an CETA. Ministerpräsident Paul Magnette von der Sozialistischen Partei, PS, und die Regionalregierung Walloniens werden jetzt von den Marionetten der Großindustrie Belgiens, der gesamten EU und Kanada beleidigt und unter Druck gesetzt. Das ist ein Hohn für einen demokratischen Prozess. In der Bevölkerung gibt es keine Unterstützung für dieses Abkommen, weder in Wallonien noch im übrigen Land oder in Europa. (…) Eigentlich sollte immer ein europäisches Referendum organisiert werden, wenn es um Abkommen mit derartigen Auswirkungen geht. Aber das geschieht nicht. Die Missachtung regionaler und nationaler demokratischer Prozesse in Europa hat enormen Umfang angenommen. Wir sahen das schon früher, als das französische Nein zur Europäischen Verfassung 2005 schlicht in den Mülleimer geworfen wurde. Die Verfassung wurde unter anderem Namen auferlegt. Ähnliches beobachteten wir in Griechenland, dem in keiner Weise erlaubt wurde, seine eigenen Wege in der Wirtschaft zu suchen. Jetzt haben sie mit Wallonien dasselbe vor…“ Peter Mertens im Gespräch mit Bert De Belder bei der jungen Welt vom 22. Oktober 2016 externer Link
  • [IG Metall] Gutachten zum Freihandelsabkommen mit Kanada: Warum CETA noch verbessert werden muss
    Investorenschutz, Tariftreueregelungen, Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten: Die IG Metall fordert weitere Nachbesserungen beim Freihandelsabkommen CETA. Ein neues Rechtsgutachten stützt die Gewerkschaftspositionen…“ Pressemitteilung vom 20.10.2016 externer Link

    • Siehe das Gutachten von Wolfgang Däubler und Herta Däubler-Gmelin externer Link für das Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI)
    • Siehe dazu: Keine Chance
      IG Metall-Chef Jörg Hofmann sieht in CETA also eine Chance für »freien und fairen Welthandel«, wo man lediglich bei arbeitsrechtlichen Fragen nachbessern müsse. Man kann auch meinen, dass genau so wie die Verfassungsrichter in Karlsruhe auch die Industriegewerkschaft »Ja, aber…« zum Freihandelsabkommen sagt. (…) Viel wichtiger dürfte sein, dass viele ihrer Mitglieder in exportorientierten Betrieben arbeiten. Das macht IG Metall-Chef Hofmann nicht nur zum Gewerkschafter, sondern auch zum Vertreter von Branchen, die in EU-Freihandelsabkommen wie CETA mit Kanada oder TTIP mit den USA eine Chance auf gute Geschäfte sehen…“ Kommentar von Simon Poelchau vom 21.10.2016 beim ND online externer Link
  • Merci, Wallonie. Votum des belgischen Teilparlaments gegen CETA lähmt Handelsministertreffen und bringt EU-Gipfel in Zugzwang. Hektik und starker Druck auf Regionalpolitiker
    „… Das Parlament des frankophonen belgischen Landesteils hatte vergangene Woche sein Veto gegen CETA eingelegt (jW berichtete). Damit kann die Zentralregierung in Brüssel dem EU-Kanada-Deal laut Verfassung nicht zustimmen. Dafür bedarf es des positiven Votums aller drei Regionen, also Flanderns, Walloniens und Brüssels. »Was nun?« fragten sich am Dienstag nicht nur die EU-Handelsminister. Die waren nach Luxemburg gereist, um CETA endgültig auf den Weg zu bringen – und mussten unverrichteter Dinge nach Hause fahren. Eine Blamage für die Antreiber, ein Hoffnungsschimmer für die Gegner des Abkommens. Jetzt richten sich die Blicke auf das turnusmäßige Treffen der Staats- und Regierungschefs am Donnerstag und Freitag…“ Artikel von Klaus Fischer in junge Welt vom vom 19.10.2016 externer Link 

    • Siehe dazu: „… Getroffene Hunde bellen, und so kläffen nun Lobbyisten, EU-Bürokraten und ihre Sprachrohre in den meisten Funkhäusern und Redaktionsstuben die Wallonie an. Europaweit wachse »das Unverständnis, dass eine so kleine Region CETA zum Platzen bringen könnte«, heißt es etwa beim Belgischen Rundfunk. Dabei gibt es Vorbehalte offenbar auch aus Rumänien, Bulgarien und Slowenien. Möglich, dass CETA trotzdem durchgesetzt wird und sich die EU mit irgendwelchen Winkelzügen über die fehlende demokratische Legitimation dieses Vertrags hinwegsetzt. Wahrscheinlich ist auch, dass anschließend – bzw. nach der US-Präsidentschaftswahl – das TTIP wieder aus der Versenkung geholt wird. Ziemlich sicher ist jedenfalls, dass das Votum der Wallonie den Vorwand für eine noch weitere Entdemokratisierung der EU bieten wird. Es wird nicht lange dauern, bis aus der EU-Kommission, der Bundesregierung, gerne auch aus der EZB, Rufe nach einer »effizienteren« Union laut werden…“ Aus dem Kommentar von André Scheer in junge Welt vom 19.10.2016 externer Link: „Getroffene Hunde: CETA, die EU und die Wallonie“
    • EU vertagt Ceta-Entscheid: Handelsstreit geht in Ehrenrunde
      „… Eigentlich hätte der Dienstag endlich Gewissheit darüber bringen sollen, ob die EU das fertig ausgehandelte Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) auch unterzeichnen kann. Doch schon bei Beginn des zur Verabschiedung der einschlägigen Beschlüsse einberufenen Treffens der EU-Handelsminister in Luxemburg wurde klar, dass noch kein Durchbruch möglich ist. (…) Die EU braucht die Zustimmung aller Mitgliedstaaten. Wer (noch) nicht an Bord ist, ist Belgien. Nach belgischem Recht kann der Staat Ceta nur unterzeichnen, wenn neben der Föderalregierung auch die Regierungen der Regionen und Sprachgemeinschaften zustimmen. (…) Das belgische Problem führt dazu, dass auch Bulgarien und Rumänien noch einen Vorbehalt zu Ceta haben. Sie fordern von Kanada die Liberalisierung der Visabestimmungen für ihre Bürger. Ottawa hat ihnen diese dem Vernehmen nach im Prinzip zugesichert, doch unter Vorbehalt einer Zustimmung der Europäer zu Ceta. (…) Gelöst wurde am Dienstag derweil der Umgang mit den Bedingungen des deutschen Verfassungsgerichts. Dieses hatte letzten Donnerstag Eilanträge gegen Ceta zwar abgelehnt, aber zugleich Konditionen formuliert. Der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel sagte nach der Sitzung, er sei sehr zufrieden, da Deutschland alle diese Bedingungen habe einvernehmlich durchsetzen können.“ Dabei ging es laut Gabriel um Erklärungen zu drei Punkten: die Abgrenzung zwischen nationalen und europäischen Zuständigkeiten; eine Klärung zur Beendigung der vorläufigen Anwendung von Ceta, falls zum Beispiel ein nationales Parlament nicht zustimmt oder das deutsche Verfassungsgericht im Hauptverfahren Einwände erhebt; und die Bestätigung, dass der geplante gemeinsame Ausschuss Ceta nicht in eigener Kompetenz verändern kann. Gabriel begrüsste zudem eine – auch für Österreich wichtige – Zusatzerklärung, die die Grenzen von Ceta aufzeigt und zum Beispiel den Schutz von Umwelt- und Arbeitnehmerrechten bestätigt.“ Beitrag von René Höltschi, Luxemburg, vom 18. Oktober 2016 bei der Neuen Züricher Zeitung online externer Link
  • [Dokument] Rat der EU verfasst eine Auslegungserklärung zu CETA
    Wohl vor allem aufgrund der öffentlichen Kritik verfasste der Generalsekretär des EU-Rates am 13. Oktober 2016 die von Gabriel so gelobte lesenwerte Zusatzerklärung zur Auslegung der CETA-Vereinbarungen externer Link , welche auch Kanada unterzeichnen soll. Wir danken CORREKT!V für die Info
  • Ausblick auf die Zukunft von CETA
    CETA beinhaltet eine so genannte Negativliste, auf der alle Dienste aufgeführt sind, die wieder in öffentlichen Besitz übernommen werden dürfen. Das Problem dabei ist, dass alle Dienste, die nicht explizit genannt werden, privaten Investoren aus allen Vertragsstaaten überlassen werden müssen. Auch zukünftige Dienste, die bisher noch nicht existieren, müssen so von vornherein für private Firmen ausgeschrieben werden. Die Negativliste von CETA umfasst unter anderem Dienstleistungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, sozialen Diensten und Wasserversorgung. Dies bedeutet, dass Dienstleister aus allen anderen Bereichen wie Strom- und Gasversorgung, Abwasserentsorgung, aber auch ehemals öffentlicher Wohnungsbau nicht wieder rekommunalisiert werden dürfen, wenn sie einmal privatisiert wurden.“ Info im Ratgeber von und bei Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. externer Link, siehe den gesamten Ratgeber „Das Freihandelsabkommen CETA: Ein Vorspiel für TTIP?“ externer Link – ein umfangreiches Dossier
  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Eilanträge in Sachen „CETA“ erfolglos
    „Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen eine Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) richteten, über die der Rat der Europäischen Union voraussichtlich am 18. Oktober 2016 entscheiden wird. Die Bundesregierung muss allerdings sicherstellen, dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche von CETA umfassen wird, die unstreitig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen, dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist, und dass die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglicht. Bei Einhaltung dieser Maßgaben bestehen für die Rechte der Beschwerdeführer sowie für die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages keine schweren Nachteile, die im Rahmen einer Folgenabwägung den Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten erscheinen ließen…“ BVerfG-Pressemitteilung Nr. 71/2016 vom 13. Oktober 2016 externer Link zum Urteil vom 13. Oktober 2016 zu 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvE 3/16. Siehe dazu:

    • Wichtiges aus der Begründung: „… Eine einstweilige Anordnung, durch die die Bundesregierung an einer Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA gehindert würde, würde in erheblichem Maße in die – grundsätzlich weite – Gestaltungsfreiheit der Bundesregierung im Rahmen der Europa-, Außen- und Außenwirtschaftspolitik eingreifen. Dies gälte in vergleichbarer Weise auch für die Europäische Union. Ein – auch nur vorläufiges – Scheitern von CETA dürfte über eine Beeinträchtigung der Außenhandelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Kanada hinaus weit reichende Auswirkungen auf die Verhandlung und den Abschluss künftiger Außenhandelsabkommen haben. Insofern erscheint es naheliegend, dass sich der Erlass einer einstweiligen Anordnung negativ auf die europäische Außenhandelspolitik und die internationale Stellung der Europäischen Union insgesamt auswirken würde. Die mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung bei späterer Erfolglosigkeit der Hauptsache verbundenen Nachteile könnten sich mit hoher Wahrscheinlichkeit als irreversibel erweisen. Die zu erwartende Einbuße an Verlässlichkeit sowohl der Bundesrepublik Deutschland – als Veranlasser einer derartigen Entwicklung – als auch der Europäischen Union insgesamt könnte sich dauerhaft negativ auf den Handlungs- und Entscheidungsspielraum aller europäischen Akteure bei der Gestaltung der globalen Handelsbeziehungen auswirken. (…) Sollte sich entgegen der Annahme des Senats ergeben oder abzeichnen, dass die Bundesregierung die von ihr angekündigten Handlungsoptionen zur Vermeidung eines möglichen Ultra-vires-Aktes oder einer Verletzung der Verfassungsidentität des Grundgesetzes (Art. 79 Abs. 3 GG) nicht realisieren kann, verbleibt ihr in letzter Konsequenz die Möglichkeit, die vorläufige Anwendung des Abkommens für die Bundesrepublik Deutschland durch schriftliche Notifizierung zu beenden (Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA). Zwar erscheint die Auslegung der genannten Norm nicht zwingend [sic!]. Sie ist aber von der Bundesregierung als zutreffend vorgetragen worden. Dieses Verständnis hat sie in völkerrechtlich erheblicher Weise zu erklären und ihren Vertragspartnern zu notifizieren.“
    • Teilerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht: Eil-Antrag abgewiesen, CETA wird im Hauptsacheverfahren behandelt, wichtige Leitplanken festgelegt.
      Pressemitteilung vom 13. Oktober 2016 von und bei der Initiative zur Sammelklage externer Link, dort auch umfangreiche Kommentierung des Urteils
  • [DGB] CETA: Probleme vor Unterzeichnung rechtsverbindlich lösen: „So wie CETA jetzt auf dem Tisch liegt, ist es für die Gewerkschaften nicht zustimmungsfähig“
    „Der DGB warnt EU-Kommissionspräsident Juncker davor, CETA in seiner jetzigen Form zuzustimmen. Der DGB-Bundesvorstand hat in einer Resolution die EU-Kommission und die kanadische Regierung aufgerufen, die dringend notwendigen Nachbesserungen bei CETA vor einer Unterzeichnung rechtsverbindlich zu lösen. (…) Erstens müsse der Schutz ausländischer Investoren stärker begrenzt werden. Zweitens müsse die öffentliche Daseinsvorsorge klarer vom Vertrag ausgenommen werden. Auch dürften, drittens, Sozial- und Umweltstandards nicht als Handelshemmnisse interpretiert werden. Viertens müsse das europäische Vorsorgeprinzip stärker wirken als alle Regeln des CETA-Vertrages. Zudem müsse, fünftens, ein Mechanismus entwickelt werden, der Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards ahnde…“ DGB-Stellungnahme vom 10. Oktober 2016 externer Link – mit Download des Schreibens des DGB an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström in Deutsch und Englisch
  • CETA-Zusatzerklärung: Gegner prangern weiterhin bestehende Mängel an
    „… In einer gemeinsamen Erklärung gehen Kanada und die EU auf Bedenken zum Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ein. Die Erklärung soll dem umstrittenen Freihandelsabkommen angeheftet werden, wenn es beim geplanten EU-Kanada Gipfel Ende Oktober endgültig auf den Weg gebracht werden soll. Gegner nennen den geleakten fünfseitigen Entwurf bestenfalls schlechte Werbung. (…) Gegner, wie etwa Greenpeace, reagierten rasch und wiesen darauf hin, dass die EU und Kanada dabei unterschlagen, dass das Recht zu regulieren in wichtigen Kapiteln zu Investitionen, Arbeit und Umwelt sehr wohl an Bedingungen geknüpft ist. Bei Re-Privatisierungen, etwa der Wasserversorgung, riskiere die öffentliche Hand übrigens empfindliche Entschädigungszahlungen. Auf breiter Front abgelehnt werden weiterhin die speziellen Schiedsverfahren für Investoren, auch wenn die Zusatzerklärung Verbesserungen in CETA gegenüber der bisherigen Praxis anpreist.“ Beitrag von Monika Ermert vom 7. Oktober 2016 bei heise online externer Link – die englische CETA-Zusatzvereinbahrung vom 5. Oktober 2016 externer Link ist abrufbar bei krone.at
  • CETA: Ein Dammbruch mit Vorsatz
    Bei CETA geht es nur zweitrangig um Kanada. Denn – soweit sind sich BefürworterInnen und GegnerInnen einig – mit der CETA-Debatte wird die Zukunft der europäischen Handelspolitik bestimmt. Während die nächsten Abkommen schon in den Startlöchern stehen, sind die Folgen für staatliche Handlungsfähigkeit möglicherweise verheerend. (…) Freihandel, Demokratie und Nationalstaat (…) vertragen sich nicht. Einer der drei muss den Kürzeren ziehen und das solle besser nicht Demokratie oder Nationalstaat sein, wenn allgemeiner Wohlstand erhalten bleiben soll. Danach sieht es aber ganz und gar nicht aus – im Gegenteil knabbert CETA massiv an staatlicher Regulierungsfähigkeit und Demokratie…“ Beitrag von Florian Steininger vom 4. Oktober 2016 bei blog.arbeit-wirtschaft.at externer Link
  • Mit Zusatzerklärung kann CETA 2017 vorläufig in Kraft treten
    Nachverhandlungen zu CETA wird es nicht geben, aber noch eine „Zusatzerklärung“ mit weiteren „Klarstellungen“ zum Investitionsschutz, öffentlichen Dienstleistungen und Umweltstandards. Beim ihrem informellen Treffen in Bratislava haben sich die EU-Wirtschafts- und Handelsminister in Bratislava heute (23.9.16) auf den Fahrplan zum Abschluss des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) mit Kanada geeinigt. Anfang kommenden Jahres soll das Abkommen vorläufig in Kraft treten, abgesehen von einzelnen Punkten, sagte EU Handelskommissarin Cecilia Malmstroem im Anschluss an das Treffen. CETA gilt den Befürwortern als neuer Gold-Standard eines Handelsabkommens. Gegner befürchten negative Effekte unter anderem für die Daseinsvorsorge, aber auch die Landwirte verschiedener Sektoren auf beiden Seiten…Beitrag von Axel Kannenberg bei heise online vom 23.09.2016 externer Link
  • Deutscher Städtetag: Chancen beim Freihandelsabkommen CETA nutzen – Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge besser absichern
    „Die deutschen Städte fordern den Bund und die EU auf, beim Freihandelsabkommen CETA sicherzustellen, dass die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung geschützt wird. Grundsätzlich unterstützen die Städte die Ziele von Freihandelsabkommen, Handelshemmnisse abzubauen, Investitionsbedingungen für Unternehmen zu verbessern sowie mittels vereinbarter Standards Auswirkungen der Globalisierung fairer zu gestalten (…) Im Freihandelsabkommen CETA wird auf die von den Kommunen favorisierte Positivliste verzichtet. Durch eine Positivliste würden alle Aufgabenbereiche explizit benannt, die unter das Handelsabkommen fallen. Die öffentliche Daseinsvorsorge könnte damit komplett in einfacher Weise ausgenommen werden. Dagegen wird bei CETA eine Negativliste verwendet, es werden also Bereiche benannt, auf die das Abkommen nicht zutreffen soll. Genannt werden hier „public utilities“, was in der deutschen Sprachfassung mit „Öffentliche Versorgungsleistungen“ übersetzt wird. Damit wird ein Begriff gewählt, der weder im deutschen Vergabe- noch im Beihilferecht verwendet wird und somit Interpretationen zum Anwendungsbereich zulässt. Dies gilt auch für neue Dienstleistungen, egal ob digital oder analog erbracht…“ Pressemitteilung des Deutschen Städtetages vom 21. September 2016 externer Link
  • CETA: In den Müll damit
    … Wahrscheinlich kommt der Freihandelsvertrag TTIP zwischen den USA und der Europäischen Union erst einmal nicht zustande. Umso mehr setzen sich die Europäische Kommission und die deutsche Regierung für CETA ein: Dieses Abkommen mit Kanada wäre „TTIP durch die Hintertür“. Dafür gibt es zahlreiche Gründe. Es reicht allein, sich den Vertragspartner Kanada einmal genauer anzusehen…Beitrag von Werner Rügemer bei ver.di publik online vom 16.09.2016 externer Link
  • Gemeinsame Erklärung der kanadischen Gewerkschaften zu CETA: Kanada darf das „grundsätzlich bedenkliche“ Handelsabkommen mit Europa nicht ratifizieren
    „… In Solidarität mit den Großkundgebungen in Europa wiederholen die unterzeichneten kanadischen Gewerkschaften noch einmal die jüngste Botschaft des Canadian Labour Congress (Dachverband der kanadischen Gewerkschaften) und seiner 3,3 Millionen Mitglieder: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union enthält viele fragwürdige Aspekte, weshalb wir unsere liberale Bundesregierung dringend aufrufen, CETA nicht zu ratifizieren. Wie umstritten CETA ist, lässt sich an den über drei Millionen Europäerinnen und Europäern ablesen, die den Aufruf gegen CETA und sein Zwillingsabkommen, das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP mit den USA, unterschrieben haben. Und der Widerstand der Europäer gegen CETA, der sich in erster Linie gegen die Investorenrechte und den mangelnden Schutz für öffentliche Dienste richtet, wächst. Diese Bedenken, die das Abkommen in Europa noch zu Fall bringen könnten, werden auf der anderen Seite des Atlantiks von kanadischen Gewerkschaften, Umweltschutz- und Bürgerrechtsgruppen geteilt. „Wir rufen die kanadische Regierung auf, CETA nicht zu ratifizieren. Dieses Handelsabkommen ist eine Gefahr für die öffentlichen Dienst, unsere Gesundheitsversorgung und die kanadischen Arbeitsplätze“, sagte Mark Hancock, Präsident der kanadischen Gewerkschaft der öffentlich Bediensteten. „Die kanadische Ministerin für internationalen Handel Chrystia Freeland bewirbt das Abkommen zwischen Kanada und der EU als ‚progressiv‘, aber nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. CETA enthält in seiner derzeitigen Version grundlegende Mängel und begünstigt die Interessen der Konzerne gegenüber jenen der Kanadier“, fügte Ken Neumann, nationaler Direktor der Gewerkschaft der vereinigten Stahlarbeiter hinzu…“ Dokumentation der Gemeinsame Erklärung der kanadischen Gewerkschaften zu CETA vom 16. September 2016 bei annotazioni.de externer Link – Ganz anders die Autolobby in der IG Metall:
  • Erklärung des Automobilausschusses der IG Metall: TTIP und Ceta nur mit sozialen und ökologischen Standards
    „Die IG Metall und die Betriebsräte der Automobilindustrie treten für einen freien, fairen und gerechten Handel ein. Hierzu können Handelsabkommen beitragen. (…) Die IG Metall und ihre Betriebsräte in der Automobilindustrie sind sich der hohen Exportabhängigkeit der deutschen Unternehmen voll und ganz bewusst. Gerade deshalb verfolgt die IG Metall das Ziel, transparente, faire und soziale Wettbewerbsbedingungen verbindlich durchzusetzen…“ Erklärung der IG Metall und ihre Betriebsräte in der Automobilindustrie vom 16. September 2016 externer Link
  • [ver.di] CETA so nicht zustimmen!
    „… das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA soll Ende Oktober von den Regierungschefs der EU-Staaten und Kanadas unterzeichnet werden. Nach wie vor enthält der Vertragstext aber Regelungen und Formulierungen, die gefährlich für Beschäftigte sind. Am 17. September machen ver.di, der DGB und viele andere Gewerkschaften und Organisationen deshalb bei Großdemonstrationen in sieben Städten gemeinsam deutlich: Gerechter Welthandel geht anders – der aktuelle Vertrag ist nicht zustimmungsfähig!Bekräftigung der Position von ver.di in Wirtschaftspolitik aktuell 14 / 2016 vom 13.9.2016 externer Link (zum vorigen Thema in unserem Dosier: DGB schlingert bei Ceta)
  • Mit CETA droht Dumping. Studie über Handelsabkommen zwischen EU und Kanada warnt vor Absenkung von Mindeststandards
    Nur wenige Details sind der Öffentlichkeit bisher über das CETA bekannt. Das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada wird von Lobbyisten hinter verschlossenen Türen vorbereitet. Vor den Risiken warnten verschiedene Verbraucherschutzorganisationen bei der Vorstellung einer Analyse des geplanten Vertrags am Dienstag in Berlin. (…) Arbeitsrechte dürften über die ISDS hingegen nicht eingeklagt werden. Im Falle eines Konflikts zwischen den Parteien bezüglich einer Verletzung von Arbeitsstandards sehe das CETA lediglich unverbindliche Konsultationen zur Beilegung vor. Diverse EU-Mitgliedsstaaten wie auch Kanada haben die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und einige von deren prioritären Governance-Übereinkommen noch nicht ratifiziert…“ Artikel von Simon Zeise in junge Welt vom 14.09.2016 externer Link
  • DGB schlingert bei Ceta
    Hinter den Kulissen des Deutschen Gewerkschaftsbunds bröckelt die Protestfront. So äußert DGB-Chef Hoffmann offene Unterstützung für den Ceta-Kurs der SPD-Spitze. (…) Der SPD-Vorstand hatte mit großer Mehrheit einen Leitantrag beschlossen, der sich grundsätzlich für Ceta ausspricht. Allerdings seien während des parlamentarischen Verfahrens noch Klarstellungen bei mehreren strittigen Punkten erforderlich. DGB-Chef Hoffmann hatte als Gast an der Gremiensitzung im Willy-Brandt-Haus teilgenommen. Am Dienstag äußerte er sich ganz ähnlich: Beim Investorenschutz, bei der Daseinsvorsorge und der Übernahme der internationalen Kernarbeitsnormen bestehe noch Nachbesserungsbedarf. Grundsätzlich sei er aber dafür, Chancen zu nutzen. Auf die Nachfrage der FR, ob der DGB das SPD-Papier unterstütze, sagte er: „Wir unterstützen das.“ (…) Am Dienstagnachmittag relativierte Hoffmann seine Äußerungen: „Das SPD-Papier enthält wesentliche Forderungen der Gewerkschaften, die einen ersten Schritt hin zu dem von uns geforderten fairen Handel bedeuten. Insofern begrüßen wir den Beschluss der SPD, diese Forderungen anzuerkennen.“ Dies heiße nicht, dass die Gewerkschaften Ceta in der jetzigen Form zustimmen. Hintergrund sind Meinungsverschiedenheiten zwischen den Einzelgewerkschaften. Während die IG BCE das Ceta-Abkommen offen und die IG Metall es eher verhalten unterstützt, lehnt Verdi den Vertrag ab…“ Artikel von Karl Doemens vom 06. September 2016 bei der FR online externer Link Siehe dazu:

    • Gewerkschaften geraten bei CETA ins Schlingern: Seit Monaten mobilisieren DGB und Gewerkschaften auch gegen CETA – doch nun weicht ihre Haltung auf
      „Prominent mobilisieren DGB und Gewerkschaften seit Wochen gegen das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA – womit zugleich auch das europäisch-US-amerikanische TTIP gemeint ist, als dessen »Blaupause« CETA gilt. Doch wie ernst ist das gemeint? SPD-Chef Sigmar Gabriel will, zwei Tage nach den Demonstrationen am 17. September, auf einem kleinen Parteitag ein »Ja, aber« zu CETA durchsetzen. Er schlägt vor, im parlamentarischen Beschlussverfahren ein paar Fußnoten zu formulieren, deren Reichweite schon juristisch unklar ist. Sind DGB und die – weit überwiegend sozialdemokratischen – Gewerkschaftsführungen nicht längst auf seinen Kurs eingeschwenkt? Dies war jüngst der Tenor eines Textes im »Tagesspiegel«, der sich auf »Gewerkschaftskreise« berief und in den unteren Gewerkschaftsetagen für Aufregung sorgte: Die Kanadareise von DGB-Chef Reiner Hoffmann etwa, der dort mit Gewerkschaftsfunktionären reden wollte, erfolge »in Abstimmung mit Sigmar Gabriel«; die Kritikpunkte der Gewerkschaften seien in »Gabriels Leitantrag für den SPD-Konvent« eingegangen. Deshalb werde »keiner der Gewerkschaftsvorsitzenden, nicht einmal ver.di-Chef Frank Bsirske«, bei den Demos auftreten – ein »Friedenssignal gegenüber Gabriel«, den die Gewerkschafter »nicht schwächen« wollten. Natürlich dementieren die Gewerkschaftsspitzen, doch lohnt sich ein genauerer Blick…“ Beitrag von Velten Schäfer bei neues Deutschland vom 10. September 2016 externer Link
    • Gewerkschaften ringen um Ceta. Die Basis will jedenfalls nicht
      Der DGB-Chef stellt sich erst hinter einen SPD-Antrag, rückt dann wieder davon ab. Der Verdi-Chef hält Ceta weiter für „nicht zustimmungsfähig“. (…) Die Basis sieht Ceta extrem kritisch. Auch die DGB-Spitzen forderten noch im Juni in einer gemeinsamen Erklärung mit dem kanadischen Gewerkschaftsbund unmissverständlich, dass „die Regierungen von Kanada und Deutschland“ Ceta ablehnen. Am Mittwoch ruderte Hoffmann darum zurück. (…) Auch Frank Bsirkse, Vorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, betonte am Mittwoch, dass sich an seiner Position nichts geändert habe. „In der vorliegenden Fassung ist Ceta nicht zustimmungsfähig, weil eine Reihe von roten Linien überschritten werden, die die Gewerkschaften einstimmig aufgestellt haben“, sagte er der taz…“ Artikel von Malte Kreutzfeldt vom 7.9.2016 bei der taz online externer Link
    • So steht die IG Metall zu TTIP und CETA
      [TTIP] „… Die IG Metall tritt deshalb für einen Neustart der Verhandlungen nach den US-Wahlen ein. Dabei muss gewährleistet sein: ein präzises, demokratisch abgesichertes Verhandlungsmandat; transparente und in der Öffentlichkeit nachvollziehbare Verhandlungsbedingungen; Kritikpunkte an Verfahren und Inhalten des TTIP-Prozesses müssen ernstgenommen und auch aufgenommen werden. Die Fortsetzung der Verhandlungen unter den derzeitigen Bedingungen macht keinen Sinn. Die IG Metall wird deshalb unter dem Dach des DGB auch weiter Proteste gegen den Abschluss von TTIP auf dem jetzigen Verhandlungsstand unterstützen. (…) CETA ist ausverhandelt. Kein anderes Handelsabkommen der EU kommt gewerkschaftlichen Anliegen in so vielen Punkten näher. Wichtige Veränderungen wurden erreicht – nicht zuletzt durch das massive Eintreten der Gewerkschaften und anderer zivilgesellschaftlicher Akteure für fairen Handel (…) DGB und IG Metall werden weiter auf Nachbesserungen in den genannten Punkten drängen – sowohl bei der Beschlussfassung durch den EU-Handelsministerrat als auch bei der weiteren parlamentarischen Beratung von CETA im europäischen Parlament und im Bundestag. Die IG Metall erwartet, dass die Bundesregierung sie dabei unterstützt…“ IG Metall-Fragen und Antworten vom 07.09.2016 externer Link – ein klares Nein zu CETA sieht anders aus…
  • Bereits 2000 CETA- und TTIP-freie Zonen in der EU: Städte, Gemeinden und Regionen sagen Nein zu den Freihandelsabkommen
    Bereits 2000 Städte, Gemeinden und Regionen in der Europäischen Union haben sich zu CETA- und TTIP-freien Zonen erklärt. Als 2000. Stadt hat sich Karnobat in Bulgarien der wachsenden europäischen Bewegung gegen die umstrittenen Freihandelsabkommen der EU mit Kanada und den USA angeschlossen (www.ttip-free-zones.eu externer Link). Allein in Deutschland stellen sich bereits mehr als 350 Kommunen und Landkreise gegen die Abkommen (www.attac.de/ttip-in-kommunen externer Link). (…) Am 20. Oktober treffen sich Bürgermeister und Kommunalvertreter zu einem CETA-Bürgergipfel in Brüssel.“  Pressemitteilung von Attac Deutschland vom 8. September 2016 externer Link
  • CETA und TTIP an Rhein und Ruhr
    Was droht Nordrhein-Westfalen und seinen Kommunen durch die transatlantischen Handelsabkommen? Pünktlich zur Volksinitiative in NRW gegen TTIP und CETA veröffentlicht die Delegation DIE LINKE. im Europaparlament eine Studie des Handelsexperten Thomas Fritz zum Download. (…) Die kritische Analyse der Vertragstexte zeigt: Die Versprechungen von Wachstum und Wohlstand stehen auf tönernen Füßen. Vielmehr verstärken die Abkommen die soziale Ungleichheit. Während inteenationale Konzerne sich Vorteile erhoffen, haben Beschäftigte nichts zu gewinnen. Im Gegenteil: Der verschärfte Wettbewerb droht, ihre Arbeitsbedingungen weiter zu verschlechtern. BlackRock, ExxonMobil oder Uber gehören ebenso zu den Nutznießern wie Bayer, RWE oder E.ON. Als besonderer Profiteur erweist sich die globale Finanzindustrie, denn die Verträge schützen deren riskante Geschäftsmodelle. Einige davon bescherten NRW-Kommunen bereits erhebliche Verluste, etwa Zinswetten und Fremdwährungsgeschäfte…“ Zusammenfassung und Download bei Fabio de Masi externer Link
  • 125.047 gegen CETA: Größte Verfassungsbeschwerde der Geschichte
    foodwatch, Campact und Mehr Demokratie haben heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Handelsabkommen CETA eingereicht. Die Vollmachten der mehr als 125.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich an der Klage beteiligen, füllen mehr als 70 Kartons – per Laster sind sie jetzt auf dem Weg nach Karlsruhe und sollen dem Bundesverfassungsgericht morgen übergeben werden…“ Pressemitteilung vom 30.08.2016 bei foodwatch externer Link
  • Was gegen TTIP spricht, spricht auch gegen CETA
    „Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt die Feststellung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, die Verhandlungen zu TTIP seien praktisch gescheitert. „Alles was zum Inhalt der Verhandlungen zwischen EU und den USA bekannt geworden ist, widerspricht unserer Vorstellung von einem Zusammenleben in Europa. Dazu zählen Sonderrechte für Investoren ebenso wie die Schwächung von Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten sowie ein Ersatz des Vorsorge- durch das amerikanische Nachsorgeprinzip“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „Die gleichen Gründe, die gegen TTIP sprechen, sprechen aber auch gegen CETA. Deshalb muss das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada grundlegend neu verhandelt werden. Eine weitere Gefahr für unsere europäische Form des Zusammenlebens droht zudem durch TiSA. Die Verhandlungen zu diesem Dienstleistungsabkommen müssen gestoppt werden.“…“ Pressemitteilung der IG BAU vom 29. August 2016 externer Link
  • CETA: „vorläufige“ Anwendung kann Dauerzustand werden
    Die Europäische Kommission plant, das CETA-Freihandelsabkommen mit Kanada „vorläufig“ in Kraft zu setzen – ohne Zustimmung der nationalen Parlamente in den EU-Mitgliedsstaaten. Ein neues Rechtsgutachten zeigt, welche gravierenden Folgen dies haben könnte…“ Meldung vom  22.08.2016 samt Link zum Gutachten bei Foodwatch externer Link
  • Die vorläufige Anwendung von CETA
    Offiziell dient die „vorläufige Anwendung“ eines internationalen Vertrags der Überbrückung eines zeitaufwändigen Ratifizierungsprozesses. Im Rahmen der EU, mit ihren komplizierten Verfahren, Aushandlungsprozessen und juristischen Unklarheiten, stärkt sie jedoch in erster Linie die Spielräume der Exekutive. Dabei entpuppt sich die vorläufige Anwendung als große Gefahr: Mit ihrer Hilfe können Fakten geschaffen werden – gegen die Interessen der Mitgliedsstaaten und deren Bevölkerung. (…) Das Institut der vorläufigen Anwendung ist völkerrechtlich nicht unbekannt, unterliegt normalerweise aber strengen Regeln, ist kurzfristig – auf wenige Monate – angelegt und leicht rückholbar. Im EU-Vertrag von Amsterdam wurde die vorläufige Anwendung 1997 ohne diese Einschränkungen eingeführt – seitdem ist sie bei vielen EU-Handelsverträgen übliche Praxis, in einzelnen Fällen mit einer Geltungsdauer von fast fünf Jahren (Vertrag mit Südkorea). Es ist höchste Zeit, die Öffentlichkeit zu alarmieren und die Politik dazu zu bringen, diese Ermächtigung der Exekutive zurückzunehmen…“ Meldung vom 7. August 2016 von und bei attac.de externer Link
  • Gewerkschaft für Freihandelsabkommen: Ceta und Mordio bei der IG BCE
    „… Im Gewerkschaftslager gibt es Streit über das umstrittene europäisch-kanadische Handelsabkommen Ceta. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) Michael Vassiliadis drängt auf eine Zustimmung zu dem Abkommen. Er stellt sich damit gegen den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), in dem die IG BCE das drittgrößte von acht Mitgliedern ist. Noch im Juni hat der Bundesvorstand des DGB die Unterstützung der Stopp-Ceta-Protestaktionen in sieben Städten am 17. September einstimmig beschlossen – mit der Stimme der IG BCE. (…) In einem Interview hatte Vassiliadis nicht nur gesagt, Ceta sei insgesamt ein gutes Abkommen. Er warnte auch die Gewerkschaften davor, in „einem emotionalen Kampagnenmodus“ gefangen zu bleiben. „Wir sollten Ceta zustimmen“, forderte er. Der Gewerkschaftsboss begründete das mit Zollsenkungen, die Arbeitsplätze in Deutschland sichern, und der Sicherung europäischer Standards etwa bei der Zulassung von Chemieprodukten.Das sei nicht nur seine persönliche Meinung, sondern die der IG BCE, sagte eine Sprecherin der IG BCE. Mehr wolle man zu dem Thema nicht sagen. Für Fragen stand Vassiliadis nicht zur Verfügung…“ Bericht von Anja Krüger bei der taz vom 29. Juli 2016 externer Link – Siehe dazu die IG BCE-Meldung vom 25.07.2016 externer Link: Freihandel zwischen EU und Kanada: Vorteile nicht verschweigen – jetzt erst entdeckt, aber dadurch nicht weniger schlimm…
  • Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“
    Die Zeit drängt. Der EU-Ministerrat will schon in wenigen Wochen über den CETA-Handelsvertrag mit Kanada entscheiden – und den Vertrag zugleich für „vorläufig“ anwendbar erklären. Das würde bedeuten: Das Abkommen tritt in Kraft, ohne dass die Parlamentarier im Bundestag und den anderen EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben. Das ist ein echter Demokratieskandal!foodwatch erinnert an die Vollmacht für die Bürgerklage „Nein zu CETA!“ externer Link
  • CETA stoppen ist Pflicht. Was der DGB übersieht: Im Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada stehen arbeitsrechtliche Kernelemente zur Disposition
    „Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat das »Freihandelsabkommen« zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) bereits Ende 2014 in einem Positionspapier als »nicht zustimmungsfähig« bezeichnet. Das ist gut so. Die Kritik des Dachverbandes bezieht sich allerdings nur darauf, dass ein Verstoß gegen die im Vertragskapitel 23 (»Handel und Arbeit«) genannten Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der UN (ILO) nicht mit Sanktionen versehen ist. Der DGB übersieht, dass CETA diese Normen noch deutlicher entwertet und dass andere ILO-Essentials gänzlich herausfallen…“ Die DGB-Erklärungen „klammern folgendes aus: Erstens die Ausführungsbestimmungen, die zu jeder ILO-Norm gehören. Beispielsweise dürfen Unternehmer keine abhängigen, »gelben« Beschäftigtenvertretungen unterstützen. Zweitens die Überprüfung der Einhaltung durch Gremien der Arbeitsorganisation. Somit ersetzt CETA hier die ILO-Gremien und -mechanismen durch eigene, extra geschaffene: durch den »Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung« (Artikel 23.8, 3) sowie durch »eine neue Beratungsgruppe für Arbeit und nachhaltige Entwicklung« jeweils in Kanada und in der EU (23.8, 4). Diese sollen den Anforderungen der ILO lediglich »Rechnung tragen« (23.8, 6)…“ Beitrag von Werner Rügemer in der jungen Welt vom 23. Juli 2016 externer Link
  • [Broschüren] Kurz erklärt: Welche Gefahren drohen durch CETA?
    „Was macht das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada so problematisch? Vier Broschüren des DGB, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) und der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien (AK Wien) erläutern das kurz, knapp und prägnant.“ Vier Broschüre werden dazu zum kostenlosen Download angeboten: „Broschüre 1: Arbeitnehmerrechte und Arbeitsstandards (…) Broschüre 2: Daseinsvorsorge (…) Broschüre 3: Demokratie (…) Broschüre 4: Sonderklagerechte für Konzerne…“ DGB-Mitteilung vom 19. Juli 2016 externer Link mit detaillierten Inhaltsangaben und allen Broschüren zum Download
  • CETA liegt zur Unterschrift bereit. Ratifizierung des Freihandelsabkommens mit Kanada sorgt weiter für Streit
    Als Blaupause für das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA gilt CETA. Nach dem Willen der EU-Kommission soll der Vertrag mit Kanada möglichst schnell in Kraft treten. (…) Wann das Parlament über CETA entscheidet, steht noch nicht fest. In der Länderkammer kommt den Grünen eine entscheidende Rolle zu. Im Bundestag zeichnet sich – neben der Ablehnung durch die Opposition – vor allem bei den Sozialdemokraten Widerstand ab. Auf ihrem Parteikonvent im September wird es zwei Anträge geben, CETA abzulehnen. Die Opposition will zudem auf die vorläufige Anwendung verzichten…“Artikel von Haidy Damm vom 15.07.2016 beim ND online externer Link
  • CETA: ver.di fordert Entscheidung von Bundestag und Bundesrat
    Nach der Entscheidung der EU-Kommission, es den Mitgliedstaaten zu überlassen, ob sich deren nationalen Parlamente mit dem kanadisch-europäische Handels- und Investitionsabkommen (CETA) befassen, fordert der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske eine verpflichtende Entscheidung von Bundestag und Bundesrat und warnt vor einer vorläufigen Anwendung des Abkommens. Die Landesregierung Thüringens hatte in diesem Zusammenhang bereits am 8. Juli 2016 den Antrag in den Bundesrat eingebracht, dass das CETA-Abkommen auch der Länderkammer zur Abstimmung vorgelegt werden müsse. ver.di begrüßt dies und appelliert an die anderen Landesregierungen, sich dieser Initiative anzuschließen…“ ver.di-Pressemitteilung vom 10. Juli 2016 externer Link
  • EU-Kommission gibt nach: Parlamente sollen doch über Ceta abstimmen
    Der Bundestag und andere nationale EU-Parlamente sollen nun doch über das bereits ausgehandelte Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Ceta) abstimmen. Die EU-Kommission beschloss am Dienstag, das Abkommen entgegen einem juristischen Gutachten nicht als reine EU-Angelegenheit zu behandeln. Sie wolle damit Verzögerungen vermeiden, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström am Dienstag in Straßburg zur Begründung. Sobald die EU-Staaten sich einig seien und das Europaparlament abgestimmt habe, solle Ceta vorläufig angewendet werden…“ LTO-Agenturen-Meldung vom 05.07.2016 externer Link. Aber: CETA: Malmström [betreibt] weiter Einführung durch die Hintertür. Vorläufige Anwendung ließe nationale Parlamente außen vor. attac-Meldung vom 05.07.2016 externer Link
  • Haftung durch die Hintertür / CETA ist gut für Investoren: Sie könnten bei Staatspleiten künftig die EU verklagen
    „Die Deutsche Regierung warnte früh, dass CETA eine Haftung der EU-Mitgliedsstaaten für Schuldenschnitte möglich macht. Trotz einiger Änderungen lässt das Abkommen Schlupflöcher zu, über die private Fonds hohen Schadensersatz vor einem Schiedsgericht einklagen können. Die Bundesregierung verteidigt dennoch das Ergebnis. Am 5. Juli will die EU-Kommission bekannt geben, ob nationale Parlamente wie der Bundestag über das Freihandelsabkommen CETA überhaupt abstimmen dürfen. Im Sommer soll CETA dann von den EU-Regierungschefs endgültig abgesegnet werden. Doch das Abkommen ist in mancher Hinsicht problematisch: Es ermöglicht zum Beispiel Finanzinvestoren, ihr Geld bei Schuldenschnitten von der EU zurückzufordern. Diese milliardenschweren Schadenersatzklagen vor Schiedsgerichten könnten auch die Steuerzahler anderer EU-Länder betreffen. Der Fall ist nicht aus der Luft gegriffen: In Griechenland besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass das Land erklärt, einen Teil seiner Schulden nicht mehr zurück zu zahlen. Auch durch den beschlossenen Austritt Großbritanniens aus der EU wächst die Unsicherheit für Staaten wie Italien oder Spanien. Finanzinvestoren hatten schon nach der Griechenlandkrise erste Klagen über andere Handelsverträge gegen Griechenland erhoben…“ Beitrag von Justus von Daniels und Marta Orosz vom 2. Juli 2016 bei CORRECT!V externer Link (Beitrag erschien gekürzt am 2. Juli 2016 auch beim Focus)
  • CETA und TTIP: Jetzt drehen sie durch
    EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat offenbar den Brexit-Knall nicht gehört. Statt Europa jetzt demokratischer zu gestalten, will er die Parlamente übergehen – um CETA und TTIP durchzusetzen. Diese Woche verkündete er: Das umstrittene CETA-Handelsabkommen mit Kanada soll durchgepeitscht werden – ohne dass Bundestag und Bundesrat beteiligt werden. Die Blaupause für TTIP, die Sonderklagerechte für Konzerne und niedrigere Umwelt- und Verbraucherstandards bringen würde, könnte dann schon im Winter in Kraft treten! Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will offenbar mitspielen und den Bundestag lediglich „um eine Meinungsbildung” bitten. (…) Jetzt müssen wir Bürger/innen Europas dafür kämpfen, dass Merkel und die anderen Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten Junckers Pläne stoppen. Gemeinsam mit unserer Schwester-Organisation WeMove starten wir einen europaweiten Appell an alle Regierungschefs…“ Appell gegen den CETA-Schnellschuss bei Campact externer Link. Siehe einige Beiträge zu den aktuellen Hintergründen:

    • EU: Streit über nationale Mitspracherechte bei Ceta
      „Die EU-Kommission drängt auf Ausblendung der nationalen Parlamente. Gabriel bezeichnet dies als töricht und dumm. Das Konfliktpotential, das der Ratifizierung des Ceta-Abkommens zwischen der EU und Kanada innewohnt, zeigte sich schon länger. Zu sehen etwa am Datum des Rechtsgutachtens, das sich das Wirtschaftsministerium dazu einholte: 28. August 2014. Der beauftragte Rechtswissenschaftler Franz C. Mayer hatte die Frage zu klären, ob es sich bei dem Freihandelsabkommen um ein „gemischtes Abkommen“ handelt, d.h. ob Teile des Abkommens in mitgliedstaatlicher Zuständigkeit liegen und daher von nationalen Parlamenten ratifiziert werden müssten. Der Gutachter stimmte der Ansicht der Bundesregierung zu, dass dem so sei. Nachzulesen ist die Position auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums zum Thema Ceta. (…) Von Juncker wird die Ansicht übermittelt, dass die Annahme falsch sei, nur nationale Parlamente könnten demokratische Kontrolle gewähren. Damit würde die Grundidee der EU geschwächt. Die Grundideen der EU sind gerade der wunde Punkt. …“ Bericht von Thomas Pany vom 29. Juni 2016 bei Telepolis externer Link
    • CETA: Junckers Vorstoß ist Beispiel für Demokratiedefizit
      „Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) kritisiert scharf die Vorstellung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, CETA als reines EU-Abkommen einzustufen. Mit dieser Bewertung soll es den nationalen Parlamenten unmöglich gemacht werden, über das Handelsabkommen der EU mit Kanada abzustimmen. „Die Mitteilung des EU-Präsidenten ist ein Paradebeispiel für das Demokratiedefizit in Brüssel. Dabei ist es noch nicht einmal eine Woche her, dass die Briten genau deswegen für den EU-Austritt gestimmt haben. Man muss schon sehr instinktlos und lernunwillig sein, um ausgerechnet jetzt die nationalen Parlamente von einer Entscheidung ausschließen zu wollen, die alle Bürger bis ins Privateste hinein betrifft“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. (…) Deshalb ruft die IG BAU gemeinsam mit dem DGB zu Demonstrationen am 17. September 2016 in sieben Großstädten auf. Sie fordert einen gerechten Welthandel und den Stopp von CETA und TTIP…“ Pressemitteilung der IG BAU vom 29. Juni 2016 externer Link
    • Wie Merkel und Gabriel mit Juncker gemeinsame Sache machen, um CETA durchzuschummeln
      „Wir erleben gerade ein Schmierentheater erster Güte, mit dem Sigmar Gabriel und seine SPD zusammen mit Angela Merkel und ihrer CDU verbergen wollen, dass sie einen perfiden Plan der EU-Kommission unter dem Wenn-es-ernst-wird-musst-du-Lügner Jean-Claude Juncker stützen. Dieser will das von der Bevölkerung weithin abgelehnte Handels- und Investorenprivilegienabkommen CETA mit Kanada EU-rechtswidrig an den Parlamenten vorbeischleusen. Die Kommission, die CETA unbedingt will, und die Regierungsvertreter, die CETA unbedingt wollen, haben offenkundig einen ausgefeilten Plan entwickelt, wie sie das anstellen, ohne dass die nationalen Politiker zu viel Stress kriegen, weil die Parlamente, die nach den Regeln der EU alles aufhalten könnten, ausgebotet werden…“ Beitrag von und bei Norbert Häring vom 29. Juni 2016 externer Link
  • Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada: DGB fordert Regierung auf: „CETA in derzeitiger Form ablehnen“
    Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und der Vorsitzende des kanadischen Gewerkschaftsbundes CLC, Hassan Yussuff, lehnen in einer gemeinsamen Erklärung die vorliegende Fassung des Freihandelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada ab…“ DGB-Mitteilung vom 22.06.2016 externer Link, darin im Wortlaut die Gemeinsame Erklärung der Vorsitzenden des Canadian Labour Congress (CLC), Hassan Yussuff, und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, zum finalen Text des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA)
  • Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“
    „Das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada wurde im Geheimen ausgehandelt. Jetzt droht CETA sogar in Kraft zu treten, noch bevor ein einziges Parlament in den Mitgliedstaaten seine Zustimmung erteilt hat. Wir – ein Bündnis der Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie – halten CETA nicht nur für demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch für verfassungsrechtlich bedenklich. Deswegen wenden wir uns an das Bundesverfassungsgericht: Wir wollen überprüfen lassen, ob die vorläufige Anwendung und CETA selbst mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Seien Sie dabei!…“ Aufruf zur Beteiligung an einer Verfassungsbeschwerde gegen CETA bei ceta-verfassungsbeschwerde.de externer Link (ohne Datumsangabe)
  • CETA ist so nicht akzeptabel. Die Gestaltungrechte von Staaten, Ländern und Kommunen würden massiv eingeschränkt.
    Wir sind ja schon einiges gewohnt, aber der jüngste G7-Gipfel vom 26. und 27. Mai 2016 der Lenker der reichsten Wirtschaftsnationen, Bundeskanzlerin Angela Merkel und die EU-Spitzen eingeschlossen, kann einem schon die Zornesröte ins Gesicht treiben. Da gingen schöne Bilder um die Welt. Gehandelt wurde jedoch wieder in die falsche Richtung mit der Parole: „Wachstum und regionale Freihandelsabkommen. Und beides schnell“. Dabei sind mehr und mehr Menschen auch bei uns durch die Kriege und Konflikte, die weltweit wachsenden Fluchtbewegungen und Katastrophen an immer mehr Ecken der Welt beunruhigt, und immer mehr von ihnen haben längst verstanden, dass falsche Politik gerade auch aus Kreisen der G-7-Staaten das alles verstärkt. Sie haben längst kein Verständnis mehr dafür, dass die Gipfel-Granden immer nur ihr Bekenntnis zu noch mehr neoliberaler Wachstums- und ebensolcher Freihandelspolitik wiederholen und damit die Fehlentwicklungen zu „marktkonformer Demokratie“ à la Merkel und zur völkerrechtlichen Fesselung der durch Bürgerwillen und Wahlen legitimierten Parlamente und Politik bestätigen und verstärken…“ Artikel von Herta Däubler-Gmelin vom 30.05.2016 im ipg-journal externer Link – Debattenplattform für Fragen internationaler und europäischer Politik  der Friedrich-Ebert-Stiftung
  • CETA im Rat der EU-Handelsminister – Europäische Gewerkschaften fordern Nachverhandlungen
    Der Rat der EU-Handelsminister diskutiert heute in Brüssel über CETA, das Handelsabkommen der EU mit Kanada. In einem offenen Brief an die niederländische EU-Ratspräsidentschaft weist der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) darauf hin, dass CETA nach wie vor nicht den gewerkschaftlichen Anforderungen genügt: Öffentliche Dienstleistungen seien nicht ausreichend geschützt und auch das reformierte Investitionsschutzkapitel gewähre ausländischen Investoren Sonderklagerechte. Darüber hinaus fehlten effektive Sanktionsmechanismen im Falle von Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte…Mitteilung des DGB vom 13. Mai 2016 externer Link. Die englische Originalfassung des Briefes ist beim DGB dokumentiert externer Link
  • Parlamente dürfen bei CETA nicht übergangen werden
    „Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert die Bundesregierung auf, eine vermeintlich vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada im Europäischen Rat zu verhindern. „Die Bundesregierung muss sich in Brüssel dafür stark machen, dass bei einer so weitreichenden Entscheidung wie der Anwendung des CETA-Abkommens, die Parlamente nicht außen vor bleiben. Das schließt eine sogenannte vorläufige Anwendung aus. Damit würden durch die Hintertür womöglich unumkehrbare Fakten geschaffen“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „Bei einer Entscheidung, die alle Arbeitnehmer, Verbraucher und die Umwelt betrifft, muss eine breite demokratische Legitimation selbstverständlich sein…“ Pressemitteilung der IG Bau vom 11. Mai 2016 externer Link
  • Europa tappt in die TTIP-Falle
    TTIP ist tot. Die USA haben keine Lust mehr darauf, weil sie dafür Kompromisse eingehen müssten. Aber noch eine Weile wird so getan werden, als wolle man TTIP reanimieren und doch noch abschließen. Denn das lenkt die Gegner so schön von der viel größeren Gefahr ab, die es jetzt zu verhindern gälte: dem bereits ausverhandelten CETA-Abkommen mit Kanada…“ Artikel von Norbert Häring vom 10. Mai 2016 bei den Nachdenkseiten externer Link
  • CETA: Freihandel zerstört Arbeitsrechte
    Wirtschaftsabkommen mit Kanada: warnendes Vorbild für TTIP / Der alte niederländische Möbelwachs Ceta-Bever ist in Deutschland eher unbekannt.
    Die führenden Konzerne und die Regierungen des Westens wollen mit einer Serie von „Freihandels“verträgen ihre Vorherrschaft noch weiter ausbauen. Zwischen den USA und 11 pazifischen Staaten wurde das TPP (Trans-Pacific Partnership) zu Ende verhandelt. Auch das Abkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der EU und Kanada ist ausverhandelt
    …“ Artikel von Werner Rügemer vom 26. April 2016 bei Arbeitsunrecht externer Link
  • CETA: Keine VIP-Justiz für Investoren
    „Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) und der kanadische Gewerkschaftsbund CLC haben eine Reihe von Änderungen beim geplanten Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada gefordert. EGB und CLC stellen zum Beispiel die „VIP-Prozesse“ für ausländische Investoren infrage, wie sie beim Investitionsschutz geplant sind. (…) Ob ISDS oder ICS – beide Gewerkschaftsbünde sehen keinen Grund, warum zwischen Ländern mit voll entwickelten und effektiven Rechtssystemen ein Sondersystem für Investoren geschaffen werden müsse. Investoren-Staats-Schiedsverfahren würden unterm Strich nicht anderes „VIP-Prozesse für ausländische Investoren“ bedeuten…“ –  DGB-Pressemitteilung vom 20. April 2016 externer Link mit Upload-Möglichkeit der Gemeinsamen Erklärung von EGB und CLC in Englisch
  • CETA nicht vereinbar mit Grundgesetz. Juristinnen und Juristen, Menschenrechtler und Menschenrechtlerinnen gegen CETA
    „Sieben Juristen- und Menschenrechtsorganisationen rufen gemeinsam auf: Juristinnen und Juristen, Menschenrechtler und Menschenrechtlerinnen gegen CETA. Die unterzeichnenden Juristenverbände und Menschenrechtsorganisationen aus Deutschland halten das zwischen EU und Kanada ausgehandelte „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (CETA) für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz…“ Gemeinsame Pressemitteilung vom 4. April 2016 beim Grundrechtekomitee externer Link zusammen mit dem Bundesfachausschuss Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Ver.di, der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte e.V., der Neuen Richtervereinigung e.V. und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. sowie der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., darin der Aufruf. Dort heißt es zur Begründung u.a.:

    • „…Die im Grundgesetz verankerten Grundprinzipien des Sozialstaates (Art. 20 Abs. 1 GG) und des Umweltschutzes (Art. 20 a GG) müssen von Schiedsgerichten bei Abwägungen nicht berücksichtigt werden, da der CETA-Vertrag keine dem Grundgesetz vergleichbaren Rechte, Garantien und Verpflichtungen enthält. (…) Es besteht die Gefahr, dass demokratische Entscheidungsverfahren unterlaufen und entleert werden, wenn Schiedsgerichte die Staaten zu hohen Schadensersatzleistungen verpflichten können, weil Erwartungen von Investoren z.B. durch Umwelt-, Verbraucherschutz- oder Sozialgesetze eingeschränkt werden. (…) Umweltrechte und soziale Rechte können nach CETA nicht eingeklagt und durchgesetzt werden…“
  • Stellungnahme von Prof. Fisahn zu der vorläufigen Anwendbarkeit von CETA
    Der Rat der EU kann beschließen, dass völkerrechtliche Verträge vorläufig anwendbar sind. Vor der formellen Annahme durch das Parlament und der Ratifizierung, werden die vereinbarten Regeln schon angewendet. In der Bundesrepublik gibt es kein vergleichbares Verfahren: Regeln gelten erst, wenn das Parlament zugestimmt hat. Es gibt nun eine „vorläufige Tagesordnung“ für die Ratssitzung am 13 Mai 2016. Dort soll ein Beschluss über die „vorläufige Anwendbarkeit“ von CETA gefasst werden. Daneben gibt es viele widersprüchliche Informationen darüber, wann, ob und wie über CETA beschlossen wird. Wir sind der Auffassung, dass die Bundesregierung gegen das GG verstoßen würde, wenn sie der vorläufigen Anwendbarkeit zustimmt. Deshalb erscheint dies als richtiger Zeitpunkt, um beim Bundesverfassungsgericht den Antrag zu stellen, die Zustimmung der Bundesregierung zur vorläufigen Anwendung zu untersagen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass es sich nur um eine vorläufige Tagesordnung handelt, die also noch geändert werden kann, so dass sich der Termin verschieben könnte…“ Stellungnahme von Prof. Fisahn, dokumentiert am 31.3.2016 auf der Petitionsseite von change.org externer Link
  • Parlamente stören beim Freihandel
    „Das transatlantische Abkommen CETA soll ohne Zustimmung der nationalen Volksvertretungen vorläufig in Kraft treten. SPD-Chef Sigmar Gabriel macht sich in der Freihandelspolitik unglaubwürdig. Sein Ministerium sieht kein Problem darin, dass Abgeordnete bei wichtigen Entscheidungen zunächst übergangen werden…“ Artikel von Aert van Riel bei Neues Deutschland online vom 30. März 2016 externer Link
  • Wirtschaftsminister Gabriel plant Entmachtung des Bundestages
    Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA soll vorläufig in Kraft treten – ohne dass der Bundestag überhaupt darüber abstimmt. Das Bundeswirtschaftsministerium spricht sich dafür aus, dass die EU-Staaten das Abkommen per Beschluss vorläufig anwenden. Das sei „übliche Praxis“ und „vollständig demokratisch“, erklärte das Ministerium in einer Unterrichtung vor dem Deutschen Bundestag. (…) foodwatch fordert die Bundesregierung auf, die vorläufige Anwendung abzulehnen: Bei den Freihandelsabkommen der neuen Generation geht es um weit mehr als Zollsenkungen – CETA und TTIP können in die Regelungshoheit des deutschen Parlaments eingreifen. Unsere gewählten Vertreter müssen darüber mitentscheiden, sonst kommt unsere Demokratie zu schaden!...“ foodwatch-Newsletter vom 24.03.2016 externer Link
  • Obama und Merkel kommen: TTIP&CETA stoppen! Für einen gerechten Welthandel! Demonstration am 23. April 2016 in Hannover
    Obama und Merkel kommen: TTIP&CETA stoppen! Für einen gerechten Welthandel! Demonstration am 23. April 2016 in HannoverDie Hannover Messe 2016 wird zusammen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und US-Präsident Barack Obama eröffnet: Ihr Ziel ist es, die TTIP-Verhandlungen gemeinsam voranzubringen. Doch das Handels-und Investitionsabkommen der EU mit den USA droht Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben. Ebenfalls in diesem Jahr will die Europäische Kommission das CETA-Abkommen mit Kanada dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Ratifizierung vorlegen. Es dient als Blaupause für TTIP. Schon mit ihm könnten Großunternehmen über kanadische Tochtergesellschaften EU-Mitgliedsstaaten auf Schadensersatz verklagen, wenn neue Gesetze ihre Profite schmälern. Dagegen tragen wir unseren Protest auf die Straße! Getragen von einem breiten Bündnis demonstrieren wir mit zehntausenden Menschen am Samstag, den 23. April in Hannover – unmittelbar vor dem Besuch Obamas…Aufruf zur überregionalen Demonstration am 23. April 2016 in Hannover externer Link: 12Uhr, Opernplatz
  • Investitionsschutz in TTIP & anderen internationalen Verträgen – DGB lehnt Investitionsschutz ab
    Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften lehnen Regelungen zum Investitionsschutz in Abkommen zwischen Staaten mit hoch entwickelten Rechtssystemen ab. Die EU, die USA und Kanada als Vertragspartner von TTIP und CETA schützen die Eigentumsrechte in ausreichendem Umfang. Dass die Investoren auf die Rechtsysteme vertrauen, zeigt auch der Umfang an gegenseitigen transatlantischen Direktinvestitionen. Der DGB fordert insbesondere eine Überarbeitung von CETA. Dieses Abkommen ist in seinem jetzigen Zustand ist unter anderem auf Grund dieses Investitionsschutzkapitels aus gewerkschaftlicher Sicht nicht zustimmungsfähig und seine Ratifikation muss abgelehnt werden.“ DGB am 4.3. zur Darlegung der DGB-Position zum Investitionsschutz durch Nora Rohde und Florian Moritz vom 24. Februar 2016 externer Link
  • Bürgerklage gegen CETA
    „… Die einzige Möglichkeit CETA rechtsverbindlich zu kippen, ist eine neue, gut begründete Verfassungsbeschwerde, die von einem renommierten Rechtsprofessor ausgearbeitet wird. Prof. Dr. Andreas Fisahn von der Universität Bielefeld hat sich bereit erklärt, die neue Verfassungsbeschwerde gegen CETA zu verfassen und die Vertretung zu übernehmen. (…) Eine Teilnahme ist kostenlos. Darum bitte ich jeden möglichst die Vollmachterklärung herunterzuladen, gut leserlich auszufüllen, persönlich zu unterschreiben und mir per Post schnellstens, aber spätestens bis zum 12. März 2016 zuzusenden. Bitte verbreiten Sie die Vollmachterklärung auch unter Ihren Freunden und Bekannten…“ Aufruf zur Klage von Marianne Grimmenstein externer Link (mit bereits 32.000 Mitkläger/innen) bei Change, dort auch ein Link zu Vollmachterklärung. Siehe dazu:

    • »Eine Regierung, die Rechtsverstöße ignoriert, vertritt nicht ihre Bürger«
      Lehrerin sammelt Vollmachtserklärungen für Verfassungsklage gegen CETA-Abkommen. Gespräch mit Marianne Grimmenstein. Interview von Ben Mendelson in junge Welt vom vom 09.03.2015 externer Link. Marianne Grimmenstein ist Musiklehrerin aus Lüdenscheid und hat die Verfassungsklage gegen CETA bei Change.org externer Link initiiert. Aus dem Text: „… Die EU-Kommission hat kein Recht, das Abkommen abzuschließen, weil sie nur Direktinvestitionen verhandeln darf – aber keine Finanzdienstleistungen. Außerdem wird das Wahlrecht durch die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen verletzt. Die Schiedsgerichtsregelungen, die Negativliste und die Ratchet-Klauseln (Verbot von Rekommunalisierungen) verstoßen gegen Völkerrecht wie den EU-Vertrag von Lissabon. (…) Wir haben mit Professor Fisahn einen Juristen ins Boot geholt. Verfassungsklagen sind zwar ohne Anwalt möglich, haben aber selten Aussicht auf Erfolg. Unsere Klage soll zugleich von Tausenden Mitklägern unterstützt werden, die uns mit ihrer Vollmachtserklärung unterstützen. Wir sammeln dafür seit dem 15. Februar die Vollmachten und werden das noch bis mindestens 23. März tun…“
  • Wie Handelspolitiker die Parlamente aushebeln / Während alle über TTIP streiten, boxt Brüssel ein anderes Handelsabkommen durch – und die umstrittenen Schiedsgerichte
    „Deutschland, so lernen Kinder schon in der Schule, ist ein Rechtsstaat. Gesetze treten dort erst in Kraft, wenn das Parlament darüber beraten und abgestimmt hat – und der Bundespräsident sie dann unterschreibt. Vorher sind sie nur das Papier wert, auf dem sie stehen. Entsprechend wird das auch in der Europäischen Union gehandhabt. Denn die versteht sich als Rechtsgemeinschaft. Das ist leider falsch. Zumindest in der Handelspolitik gelten eigentümliche Regeln. Am 13. Mai soll in Brüssel das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA verabschiedet werden. Und das könnte bereits kurz darauf angewendet werden – ohne dass je ein Parlament darüber abgestimmt hätte. So wünscht es zumindest die EU-Kommission, und so könnte es der Rat der Regierungen dann beschließen…“ Artikel von Petra Pinzler bei der Zeit online vom 25. Februar 2016 externer Link
  • Canadian Labour Congress und DGB: CETA nicht ratifizieren
    Nach dem Regierungswechsel in Kanada fordern der Vorsitzende des Canadian Labour Congress (CLC) Hassan Yussuf und der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann in einer gemeinsamen Erklärung, das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU, Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) nicht weiterzuverfolgen…“ DGB-Pressemitteilung vom 23.10.2015 externer Link, darin die Erklärung im Wortlaut: „… In seiner jetzigen Fassung erfüllt CETA keine der genannten Anforderungen, im Gegenteil. CETA ist umso bedeutsamer, da es als Blaupause für das Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) zwischen den USA und der EU dient. Für TTIP werden ebenso weitreichende Forderungen nach Deregulierung und Investitionsschutz laut werden, wenn sie erst einmal durch CETA eingeführt worden sind….“ Die aufgeführten Anforderungen klingen arg nach einer Weihnachtswunschliste fairer Arbeitsbedingungen im Kapitalismus, u.E. hätte „CETA nicht ratifizieren!“ vollkommen gereicht!
  • CETA-Leak bei foodwatch
    Das europäische Verhandlungsmandat für das CETA-Abkommen mit Kanada wurde bisher unter Verschluss gehalten. Nun macht foodwatch drei geleakte CETA-Dokumente öffentlich, klassifiziert mit der Geheimhaltungsstufe „Restreint UE/EU Restricted“: Den usprünglichen Mandatstext von April 2009, einen Änderungsentwurf von 2010 sowie die schließlich im Juli 2011 vorgenommene Ergänzung des Mandats. Aus den Papieren geht hervor: Die so umstrittenen Schiedsgerichte waren bei der Aufnahme der Verhandlungen zumindest von der EU gar nicht vorgesehen. Schiedsgerichte waren also keineswegs immer ein so unverzichtbarer Bestandteil von CETA, wie es heute auch von der Bundesregierung dargestellt wird…“ Dokumente bei foodwatch externer Link
  • Den Wahnsinn stoppen: CETA und die Wachstumsfrage
    Als 2013 die öffentliche Debatte um das Wirtschaftsabkommen TTIP zwischen EU und USA losbrach, beteuerten die Befürworter stets, wie gut dieser Vertrag für die Wirtschaft sei. 0,5 Prozent mehr Wachstum pro Jahr sollte er bringen, über 500 Euro Einkommensplus pro Familie. Die gesamte TTIP-Werbung baute auf diesen Zahlen auf. Um sie zu belegen, wurde eine ganze Reihe von Studien einschlägiger Institute vorgelegt…Gastkommentar von Alexander Ulrich in der jungen welt vom 19. September 2015 externer Link. Aus dem Text: „… Akuter ist die Auseinandersetzung um CETA, dem bereits verhandelten Freihandelsabkommen EU-Kanada. Auch hierbei wird von den Befürwortern suggeriert, dass es neuen Schwung in die Wirtschaft bringt. So ist auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums zu lesen, die EU-Kommission erwarte, »dass sich durch CETA das jährliche Bruttoinlandsprodukt« der EU um »zirka zwölf Milliarden Euro pro Jahr erhöhen wird«. (…)Die Erwartungen Brüssels beruhen auf einer Studie, die von der EU-Kommission selbst gemeinsam mit der kanadischen Regierung, herausgegeben wurde. Es wurde nicht einmal versucht, den Anschein politischer Neutralität zu erwecken…
  • CETA: Parlamentarier bleiben außen vor
    Durch das geplante CETA-Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada könnten Regulierungsvorhaben zukünftig ohne Beteiligung des Europäischen Parlamentes oder der nationalen Parlament beschlossen werden – das hat das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber foodwatch bestätigt…“ Foodwatch-Meldung vom 27.08.2015 externer Link
  • Handelsabkommen CETA: Die unterschätzte Gefahr
    Deutschland debattiert über das Freihandelsabkommen TTIP. Darüber vergessen viele CETA, das Abkommen der EU mit Kanada. Die CETA-Verhandlungen sind fast abgeschlossen – und bergen eine tückische Gefahr. Berge von Papier, bedruckt mit kompliziertem Juristendeutsch: Handelsverträge sind in der Regel nichts, mit dem man viele Leute hinter dem Ofen hervorlocken könnte. Doch bei TTIP ist das anders. Das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) treibt die Menschen auf die Straße. Rund zwei Millionen EU-Bürger haben eine Anti-TTIP-Petition unterschrieben. Auch die IG Metall ruft für den 10. Oktober zu einer großen Demonstration in Berlin auf. (…) Doch was viele übersehen: TTIP ist nur der zweite Schritt. Viel drängender ist die Frage nach CETA (…) CETA stellt eine Gefahr dar – für die Demokratie, den Umweltschutz und für Arbeitnehmerrechte. Die IG Metall lehnt das Abkommen in seiner jetzigen Form ab.“ IG Metall-Meldung vom 03.08.2015 externer Link. Siehe dazu:

    • So steht die IG Metall zu TTIP und CETA
      Das Freihandelsabkommen TTIP soll die Europäische Union und die USA zum weltgrößten Wirtschaftsraum verbinden. Doch der Plan birgt viele Gefahren: für die Demokratie, für die Umwelt, für die Rechte der Arbeitnehmer. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick und warum die IG Metall gegen TTIP und CETA ist…“ IGM-Meldung vom 04.08.2015 externer Link
  • G7-Demo: München, 4. Juni 2015
    Anfang Juni treffen sich die Regierungschefs der führenden Industriestaaten zum G7-Gipfel im Schloss Elmau bei München. Mit einer großen und friedlichen Demonstration machen wir ihnen klar: Ihre Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA treffen auf den breiten Widerstand der Menschen. Gemeinsam streiten wir dafür, dass endlich beim Klimaschutz ernst gemacht und Armut konsequent bekämpft wird. Demonstrieren Sie mit!” Kurzaufruf zur G7-Demo am 4. Juni 2015, 14 Uhr, am Münchener Stachus auf http://www.g7-demo.de/ externer Link – dort auch weitere Infos
  • CETA steht, TTIP kommt
    Kaum noch zu ändern? In Berlin diskutierten Befürworter und Kritiker des »Freihandels« rechtliche Aspekte der Abkommen zwischen EU und USA bzw. Kanada. Bericht von Wolfgang Pomrehn in junge Welt vom 14.04.2015 externer Link. Aus dem Text: „… Weniger erfreulich als die mögliche Bewegung in Sachen Schiedsgerichte ist, dass ver.di zwischenzeitlich den Widerstand gegen TTIP und CETA weichgespült zu haben scheint. Zur Podiumsdiskussion am Sonnabend ließ sich der Vorsitzende Frank Bsirske entschuldigen und schickte Michael Fischer vor, der das Ressort Politik und Planung leitet und zuvor bei der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung gearbeitet hatte. Fischer durfte verkünden, dass ver.di zwar irgendwie dagegen sei, aber nichts gegen Freihandel habe und mitdiskutieren wolle…“
  • CETA-VERTRAGSTEXT – deutsche Fassung – übersetzt im Auftrag der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
    Der konsolidierte CETA-Vertragstext liegt seit Anfang August 2014 vor. In Deutschland sind nur wenige in der Lage, diese Juristensprache auf Englisch in der Tiefe zu erfassen. Doch der CETA-Text soll erst übersetzt werden, wenn die Rechtsförmlichkeitsprüfung abgeschlossen ist und der CETA-Text endgültig feststeht. Dann allerdings wird auch nichts mehr geändert. Deshalb hat die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag einige wichtige Kapitel über den Sprachendienst des Deutschen Bundestages als Arbeitsübersetzung anfertigen lassen und stellt sie hiermit der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung.“ Der Vertragstext externer Link
  • Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada: IG BAU: CETA ist eine Liste der Zumutungen
    Für die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ist das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) nicht ansatzweise zustimmungsfähig. Die IG BAU fordert das EU-Parlament und den Bundestag auf, den vorgelegten Vertrag abzulehnen, sofern er nicht grundlegend geändert wird. „Das Abkommen ist verstörend. Es ist schon einmalig, wie ungeniert sich hier die Europäische Kommission mit Unterstützung von Lobbyisten über rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien einfach hinwegsetzen“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „CETA spricht die ungeschminkte Sprache einer Clique von Interessenvertretern, die nur ein Ziel verfolgen: Sie wollen ihren Reibach auf Kosten der Allgemeinheit und unter Umgehung von Parlamenten und Justiz bis in alle Ewigkeit sicherstellen.“ Die IG BAU sieht zudem die Gefahr, dass alles Schädliche, was in CETA geregelt ist, sich auch bei TTIP wiederfinden wird. Die IG BAU hat eine Liste der fünf schlimmsten Zumutungen von CETA zusammengestellt. Jeder einzelne Punkt ist Grund genug, das Abkommen nicht zu ratifizieren…“ Pressemitteilung vom 14.12.2014 (noch) nicht online
  • DGB: CETA „nicht zustimmungsfähig“
    Der DGB hält das geplante Freihandelsabkommen CETA zwischen Kanada und der EU für „so nicht zustimmungsfähig“. Die CETA-Verhandlungen müssten „wieder aufgenommen werden und der Text muss an verschiedenen Stellen grundlegend überarbeitet werden“, heißt es in einem Positionspapier des DGB. Vor allem das Investitionsschutzkapitel stößt beim Gewerkschaftsbund auf Kritik…“ Pressemitteilung vom 08.12.2014 externer Link   Siehe dazu:  „Nicht zustimmungsfähig“. DGB-Position zum Freihandelsabkommen CETA. Positionspapier des Deutschen Gewerkschaftsbundes externer Link zu dem Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) vom 2. Dezember 2014
  • Ceta und das Kleingedruckte: Die Macht der Konzerne
    Gerechte Behandlung von Investitionen: Was fair klingt, bedeutet im Freihandelsabkommen Ceta mit Kanada, dass die Politik sich selbst lahmlegt. Zunächst geht es nur um Erkundungslizenzen, die die prinzipiell fracking-freundliche Regierung an einen ausländischen Konzern vergibt. Im Gespräch deutet sie aber an, dass eine Bohrlizenz nicht lange auf sich warten lassen werde, wenn die Tests erfolgreich sind. Dann kommen Proteste, kritische Gutachten. Die Regierung stoppt das Vorhaben – und sieht sich mit  Forderungen in dreifacher Millionenhöhe konfrontiert, die der Konzern über ein privates Schiedsgericht eintreiben will. So etwas könnte demnächst überall in der EU passieren, wenn ihr Freihandelsabkommen mit Kanada, Ceta, ratifiziert wird. Grundlage dafür ist die Klausel „Gerechte und billige Behandlung“ im Kapitel „Schutz für ausländische Investitionen“. In der Studie „Verkaufte Demokratie“, die am Mittwoch von 15 europäischen und kanadischen Verbänden vorgestellt wird, bezeichnet Mitautorin Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory sie als den „gefährlichsten Standard“ im Vertrag…Artikel von Beate Willms in der taz online vom 19.11.2014 externer Link. Siehe dazu die deutsche Version der Studie „Verkaufte Demokratie“ von und bei Corporate Europe Observatory als Zusammenfassung externer Link   und Vollfassung externer Link
  • CETA muss wohl durch den Bundestag. EU-Kommissarin: Nur noch »Feinschliff« möglich
    Das geplante Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada muss nach Einschätzung der neuen EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström wohl auch durch den Bundestag. Sie halte es für ziemlich wahrscheinlich, dass CETA ein sogenanntes gemischtes Abkommen sei, sagte Malmström der »Süddeutschen Zeitung« vom Donnerstag. Dann müssten alle EU-Länder das von der EU-Kommission ausgehandelte Abkommen ratifizieren, erläuterte die Schwedin. Dasselbe gelte wahrscheinlich auch für das TTIP-Abkommen mit den USA…“ Meldung vom 14.11.2014 vom ND online externer Link
  • CETA verstößt gegen Grundgesetz und EU-Recht. Gutachten von Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst im Auftrag von Attac München
    Das geplante Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und der EU ist rechtswidrig. Es verstößt sowohl gegen das Grundgsetz als auch gegen EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das Professor Andreas Fischer-Lescano und und Johan Horst von der Universität Bremen im Auftrag von Attac München erstellt haben. Siehe das Gutachten bei attac externer Link
    Aus der Pressemitteilung von attac: „Das Ergebnis. In seiner jetzigen Form kann CETA von der Bundesregierung nicht unterzeichnet werden. Im Gutachten werden für diese Einschätzung unter anderem folgenden Punkte angeführt: CETA ist im Gegensatz zur Auffassung der EU-Kommission ein „gemischtes Abkommen“, das auch der Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten bedarf. Es verletzt durch die Einrichtung von Investor-Staat-Schiedsverfahren den Grundsatz der Autonomie der Unionsrechtsordnung und das richterliche Rechtsprechungsmonopol. Entscheidungen eines Schiedsgerichts können, so Horst, „faktisch einen unionsrechtswidrigen Zustand herbeiführen“.
    Darüber hinaus gefährden die CETA-Regulierungsausschüsse die demokratische Partizipation auf nationaler und europäischer Ebene. Diese Ausschüsse sind mit Exekutivvertretern der EU und Kanadas besetzt und haben eine Vielzahl von Kompetenzen. Völlig unklar sei, so Horst, wie die Beteiligung des Europaparlaments und die der Mitgliedstaaten an der Arbeit dieser Ausschüsse sichergestellt werden kann. Es besteht die Gefahr, dass mit den Regulierungsausschüssen ein Instrument geschaffen wird, das Entscheidungen mit weitreichenden Folgen trifft, die keine Rückbindung an die unionalen und mitgliedstaatlichen demokratischen Verfahren haben.
    Das CETA verletzt außerdem durch Negativlisten und die so genannte Ratchet-Klausel die im Grundgesetz verankerte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und beschränkt die demokratische Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialordnung. Es bietet darüber hinaus keinen hinreichenden Schutz von Menschen- und Umweltrechten
    .“
  • Bedenken gegen Freihandel. EU-Kommission weist Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit von CETA zurück
    Gegen das geplante Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken…“ Artikel von Rudolf Stumberger im ND online vom 01.11.2014 externer Link
  • “Schiedsstellen in CETA im Widerspruch zu europäischem Recht”
    Das von Kanada und der EU-Kommission ausgehandelte Handelsabkommen CETA ist nach einem Gutachten zweier Bremer Rechtswissenschaftler weder mit dem deutschen Verfassungsrecht noch mit europäischem Recht vereinbar. Johan Horst, der das von ihm gemeinsam mit Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano (Universität Bremen) verfaßte Gutachten am Donnerstag erstmals auf einer von Attac einberufenen Pressekonferenz in München vorstellte, bezweifelte stark, daß das Abkommen in seiner jetzigen Form sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als auch vor dem Bundesverfassungsricht Bestand haben dürfte. Das von Attac München in Auftrag gegebene Gutachten begründet die Rechtswidrigkeit hauptsächlich mit den vorgesehenen privaten Schiedsstellen, vor denen Konzerne gegen Staaten klagen könnten. Zugleich hält es aber auch die mangelnde Verankerung der Menschen- und Umweltrechte sowie die erhebliche Macht, die einem “Gemeinsamen Ausschuss” (Joint Committee), den die EU und Kanada neben anderen Ausschüssen bilden sollen, für hochproblematisch. Als gefährdet werden auch die nach europäischen Recht geschützten kommunalen Selbstverwaltungsrechte angesehen…“ Artikel von Rolf-Henning Hintze vom 31. Oktober 2014 bei den Nachdenkseiten externer Link
  • Freihandelsabkommen: Gewerkschaften positionieren sich kritisch zu CETA, TTIP, TISA und Co.
    Die Diskussion um Freihandelsabkommen wie TTIP (EU-USA), CETA (EU-Kanada), TISA und andere nimmt an Schärfe zu. Zu CETA gibt es eine Schlussfassung, zu TTIP und TISA verschiedene Verhandlungspapiere. Sie alle lassen aufhorchen: Entgegen der Beschwichtigungen von Politik und Wirtschaft droht der Abbau sozialer und ökologischer Standards. In den letzten Tagen haben sich verschiedene Gewerkschaften kritisch zu den genannten Freihandelsabkommen positioniert…“ Artikel von und bei Patrick Schreiner vom 29. September 2014 externer Link
  • Rechtsprofessor: Zustimmung zu CETA wäre verfassungswidrig
    Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Souveränität – an diesen drei Grundpfeilern sägt das geplante EU-Kanada-Abkommen CETA. Dennoch wollen Sigmar Gabriel und Co. das Abkommen auf jeden Fall – und nehmen mögliche Milliardenklagen in Kauf. Der Rechtsprofessor Prof. Dr. Axel Flessner ist darüber verwundert und verrät im Interview, was hinter diesen Absichten stecken könnte…“ Interview von Jörg Haas vom 24. September 2014 im campact-blog externer Link
  • CETA nicht verharmlosen – keine Entwarnung beim Investorenschutz. Gutachten spielt Sonderrechte für Konzerne herunter
    Zwei Tage vor dem EU-Kanada-Gipfel in Ottawa warnt Attac davor, die Gefahren durch das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) zu verharmlosen. „Es bleibt dabei: CETA darf nicht unterzeichnet werden“, sagt Roland Süß vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. „Insbesondere beim geplanten Investorenschutz gibt es keinen Anlass für Entwarnung. Der Vertragstext strotzt nur so vor unklaren Formulierungen, die viel Spielraum für Interpretationen im Sinne der Konzerne lassen. Mit CETA würde eine intransparente Paralleljustiz mit Sonderrechten für Konzerne etabliert. Das ist und bleibt inakzeptabel.“…“ Attac-Meldung vom 24.09.2014 externer Link
  • Freihandelsabkommen der EU mit Kanada und USA: IG BAU warnt vor Nachteilen für Beschäftigte und Verbraucher
    „Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt die Politik davor, Wirtschafts- über Sozialinteressen zu stellen. „Die geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU, Kanada (CETA) und den USA (TTIP) greifen die Rechte der Beschäftigten an und untergraben unsere Demokratie“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger…“ Pressemitteilung der IG BAU vom 18.09.2014 externer Link Aus dem Text: „(…) Die IG BAU schlägt vor, die Gespräche neu zu starten. „Die ganzen Verhandlungen sind von Anfang an verkorkst“, sagte Feiger. „Diese Geheimniskrämerei und die Idee, man könnte die breite Diskussion darüber vermeiden, passen einfach nicht in eine moderne Demokratie. TTIP wird erst seit einem Jahr verhandelt. Es führt zu keinem großen Zeitverlust, diesen Prozess unter transparenten Bedingungen wieder aufzunehmen und das Abkommen so auf ein verlässliches demokratisches Fundament zu stellen.“
  • Und zu unseren gestrigen Meldung zum DGB: DGB und Wirtschaftsministerium formulieren Anforderungen an TTIP
    „Der DGB und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) haben Anforderungen an das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA formuliert. TTIP dürfe „Arbeitnehmerrechte, Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards nicht gefährden.“ Außerdem sollten mit TTIP keine Investitionsschutzvorschriften eingeführt werden. Es müsse eine öffentliche Debatte unter Beteiligung der Zivilgesellschaft geben. In dem Papier sind 14 Punkte zusammengefasst, die aus Sicht des DGB und des BMWi im Rahmen der Verhandlungen erfüllt sein müssen. Für den DGB ist weiterhin klar: Kein Abbau von Standards, transparente Verhandlungen und kein Investitionsschutz…“ Beitrag bei DGB vom 18.09.2014 externer Link Siehe dazu:

    • DGB und Bundeswirtschaftsministerium zu TTIP
      Anforderungen an Freihandelsgespräche zwischen der EU und den USA unter der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit, Arbeitnehmerrechten und der Gewährleistung der Daseinsvorsorge externer Link beim DGB
      Ein weiterer Schritt auf der Co-Management-Leiter…
    • »Offenheit« statt Protest
      „Anfang September erst hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unter Verweis auf eine Allensbach-Erhebung zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP konstatiert: »Je informierter« die Befragten seien, »desto kritischer« positionierten sie sich. Von denen, die sich näher mit der geplanten Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA beschäftigt hätten, hielten 60 Prozent das Vorhaben für »keine gute Sache«. Dabei klang mit: Seht her, der DGB steht auf der Seite der Gegner, und die per Pressemitteilung erhobene Forderung lautete denn auch, die »TTIP-Verhandlungen auszusetzen«. Zwei Wochen später sieht man die Dinge beim Gewerkschaftsdachverband nicht mehr so verbissen…“ Artikel von Ralf Wurzbacher in der jungen Welt vom 19.09.2014 externer Link. Aus dem Text: „(…) Gabriels Verständigung mit dem DGB könnte den TTIP-Gegnern in der eigenen Partei indes einiges an Wind aus den Segeln nehmen. Das 14-Punkte-Papier ist zwar kein Freibrief für einen neoliberalen Durchmarsch. Beispielsweise dürften nach den Empfehlungen Rechte der Beschäftigten nicht als »Handelshemmnisse« gedeutet, demokratische Rechte nicht »gefährdet, ausgehebelt oder umgangen« und nicht noch mehr öffentliche Dienstleistungen privatisiert werden. Ein »Ja, aber« durch die deutschen Gewerkschaften ist für die TTIP-Macher gleichwohl ein beträchtlicher Fortschritt. Die SZ attestierte dem DGB prompt »wohltuende Nüchternheit, ja: Offenheit«, womit auch feststeht: Echten Widerstand wird es keinen geben.
  • Freihandelsabkommen und Arbeitszeit: Ein Beispiel für die indirekte Senkung von Standards
    Freihandelsabkommen wie TTIP oder CETA sollen Arbeit und Wohlstand bringen, so heißt es. Dazu sollen die Vertragspartner zwar gleichwertige Normen und Standards gegenseitig anerkennen – senken aber wolle man soziale und ökologische Standards nicht. So versprechen es jedenfalls die BefürworterInnen von Freihandelsabkommen. Schlüssig und überzeugend sind solche Beschwichtigungen nicht. Denn gerade die indirekte Senkung von Standards ist eine reale Gefahr. Dies sei nachfolgend an einem kleinen Beispiel aufgezeigt: dem deutschen Arbeitszeitgesetz…“ Artikel von Patrick Schreiner vom 18. September 2014 bei den Nachdenkseiten externer Link
  • Das Investitionsschutzregime im geplanten CETA-Abkommen. Eine Kritik.
    „Sowohl das geplante CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada als auch das geplante TTIP-Abkommen zwischen der EU und den USA stehen seit Wochen im Kreuzfeuer der Kritik und dies obwohl bislang wenig über die Inhalte der Verhandlungen zwischen der EU und den USA sowie zwischen der EU und Kanada bekannt geworden ist. Die Kritik hat sich mittlerweile auch in politischen Handlungen manifestiert, so wird mit einer europäischen Bürgerinitiative versucht werden diese Abkommen zu verhindern. Doch was ist problematisch an CETA und TTIP? Dieser Frage soll hier anhand des im geplanten CETA-Abkommen garantierten Investitonsschutzregimes nachgegangen werden…Beitrag von Andreas Kerkemeyer auf den Nachdenkseiten vom 15. September 2014 externer Link
  • Europäisch-Kanadisches Freihandelsabkommen: Wir veröffentlichen sämtliche geheime CETA-Dokumente (Update)
    „Das geplante Freihandelsabkommen mit Kanada ist fast fertig, aber der Öffentlichkeit noch immer nicht in vollem Umfang bekannt. Wir veröffentlichen an dieser Stelle sämtliche Dokumente des über 1.600-seitigen Vertrags. Darin finden sich auch höchst problematische Bestimmungen zu Urheberrecht und Datenschutz. (…) Vor einem Monat hat die Tagesschau das Hauptdokument geleakt. Das waren aber “nur” knapp über 500 Seiten, alles in allem ist CETA weit über 1.500 Seiten. Still und heimlich hat die Tagesschau dann den Link durch ein ZIP mit sechs Dateien ausgetauscht. Das ist aber immer noch nicht alles. Wir veröffentlichen an dieser Stelle 19 Dokumente mit insgesamt 1.602 Seiten. Nach unseren Informationen sind das die Vertragsunterlagen, welche die EU-Kommission an das EU-Parlament und die Bundesregierung geschickt hat…Beitrag von Andre Meister auf Netzpolitik.org vom 11. September 2014 externer Link
  • Europaweiter, dezentraler Aktionstag gegen TTIP, CETA, TiSA und die Freihandelsagenda!
    Europaweiter, dezentraler Aktionstag gegen TTIP, CETA, TiSA und die Freihandelsagenda am 11. Oktober 2014„Attac D ruft gemeinsam mit dem Bündnis TTIP Unfairhandelbar und der EU-weiten Koalition gegen TTIP zu einem Aktionstag auf, um die laufenden Verhandlungen zu TTIP (Transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen mit den USA), CETA (umfassendes Freihandels- und Investitionsabkommen mit Kanada), TiSA (Freihandelsabkommen zum Handel mit Dienstleistungen) und anderen Freihandelsverträgen zu stoppen. Zahlreiche lokale TTIP-Bündnisse und Attac-Gruppen planen bereits Aktionen und Veranstaltungen und mobilisieren zu gemeinsamen Demos! Unten findet sich eine Übersichtskarte der derzeit bekannten Aktionen…Pressemitteilung von Attac Deutschland vom 11. September 2014 externer Link . Auf der Seite Links zu weiteren Informationen. Siehe dazu: Mach mit beim dezentralen europäischen Aktionstag gegen TTIP, CETA & TiSA am 11. Oktober 2014! Die Aktionsseite des Bündnisses externer Link
  • Gastbeitrag: Das CETA-Abkommen mit Kanada ist rechtswidrig
    „Jetzt sind wir nicht mehr auf Vermutungen angewiesen: Die 1500 Seiten des Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) liegen vor, Ende September wollen die Vertragspartner sie in Ottawa unterschreiben. Was sie dort unterschreiben, ist wenig amüsant. Mehr noch: Es gibt Anlass zu der Frage, ob die EU-Kommission zu den Verhandlungen bestimmter Kapitel des Abkommens überhaupt befugt war, mit anderen Worten: Ist CETA rechtswidrig?...“ Artikel von Fritz Glunk auf der Webseite von Dr. Norbert Häring vom 07.09.2014 externer Link
  • CETA: Handel mit schädlichem Öl
    „Im Schatten des Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA steht eine ähnliche Vereinbarung mit Kanada vor dem Abschluss – CETA. Der Vertragstext zeigt: Auch dieses Abkommen könnte Regierungen den Klagen privater Investoren aussetzen… Video und Text der Sendung „Plusminus“(WDR), der in der ARD ausgestrahlt wurde…“Sendung von Markus Schmidt auf Plusminus vom 03.09.14 externer Link
  • CETA: Eine Investoren-Waffe gegen die Demokratie
    Milliardenschwere Konzernklagen gegen unsere Gesetze drohen, wenn CETA in Kraft tritt: Welch gefährlicher Zündstoff sich in Regeln zum „Investitionsschutz“ verbirgt, erschließt sich Nicht-Fachleuten nur schwer. Der Handels- und Investitionsexperte Peter Fuchs (Power Shift e. V.) hat den Vertragstext genau unter die Lupe genommen – wir dokumentieren seine Analyse in mehreren Teilen. Siehe dazu die Analyse auf dem Blog von Campact vom 28. August 2014 von Peter Fuchs externer Link
  • Auswertung des geleakten Vertragstextes des CETA-Freihandelsabkommens EU-Kanada: Investment ohne angemessenen Profit kann als „indirekte Enteignung“ gewertet werden
    Der in Englisch vorliegende fertig ausgehandelte Text des CETA-Handelsabkommens (PDF) wurde am 1. August 2014 schnell zusammengestellt, damit er am 5. August der Bundesregierung und den anderen 27 EU-Regierungen und der kanadischen Regierungen für etwaige Einsprüche übermittelt werden konnte — gerade noch rechtzeitig, bevor das Abkommen am 25. September 2014 vom kanadischen Premierminister Stephen Harper und EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso während eines EU-Kanada-Gipfels in Ottawa offiziell vorgestellt werden soll. Er enthält noch kein Inhaltsverzeichnis, muss noch juristisch überarbeitet und in die EU-Sprachen übersetzt werden. Da der geleakte Vertragstext in seiner Länge von 519 Seiten und seinem Juristenenglisch schwer lesbar ist, wurde das Brisanteste dieses Fachchinesisch textnah zusammengefasst…“ Artikel von Walter Gröh in telepolis vom 18.08.2014 externer Link
  • CETA nimmt Demokratie in Geiselhaft
    Maude Barlow ist schockiert. Die kanadische Trägerin des Alternativen Nobelpreises hat den geleakten Text von CETA gesehen und sagt: “Er beseitigt, was an demokratischer Regierungsführung noch übrig ist.” Tief besorgt bittet sie Europa, das Abkommen abzulehnen…“ Beitrag von Annette Sawatzki vom 18. August 2014 im campact-blog externer Link
  • Freihandelsabkommen mit Kanada: Auf dem Weg in die Paralleljustiz
    Der Vertragstext von CETAIm Schatten des Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA steht eine ähnliche Vereinbarung mit Kanada vor dem Abschluss – CETA. Der Vertragstext zeigt: Auch dieses Abkommen könnte Regierungen den Klagen privater Investoren aussetzen.
    TTIP ist inzwischen in aller Munde, das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA. Weniger bekannt ist bisher das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU mit dem Namen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement). Dabei soll es Investoren die gleichen Rechte eröffnen wie TTIP. Dem ARD-Hauptstadtstudio liegt der ausgehandelte Vertrag von etwa 1500 Seiten exklusiv vor
    …“ Artikel von Tamara Anthony vom 13.08.2014 bei tagesschau.de externer Link und das geleakte Dokument des Vertrages ebd. externer Link
  • Direkte Verhandlungen über Freihandel mit Kanada abgeschlossen. Attac fordert sofortige Offenlegung des CETA-Vertragsentwurfs
    Am vergangenen Dienstag wurde bekannt, dass der Vertragstext des Freihandelsabkommens CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen Kanada und der Europäischen Union fertig ist. Nach mehreren Jahren Geheimverhandlungen hatten EU-Kommissionspräsident Barosso und der kanadische Premier Harper bereits im Oktober 2013 den Pakt kundgetan. Erst jetzt wurden die direkten Verhandlungen abgeschlossen. Nur – das 1.500 Seiten starke Vertragswerk ist immer noch Verschlusssache. Die Bürgerinnen und Bürger bekommen es nicht zu Gesicht…“ Attac-Meldung vom 08.08.2014 externer Link
  • Ceta Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Kanada abgeschlossen
    Ceta gilt als Blaupause für das umstrittene Abkommen TTIP mit den USA. Die EU und Kanada haben die Verhandlungen über diesen Teil des Freihandelsabkommens nun abgeschlossen. Dabei sperrt sich die deutsche Regierung gegen ein besonders heikles Kapitel. Meldung in der Süddeutschen Zeitung vom 06.08.2014 externer Link Aus dem Text: „(…) Die EU und Kanada haben nach monatelangem Streit die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement) abgeschlossen, erklärte die Regierung in Ottawa. Bei den verbleibenden Fragen handele es sich um technische Details, heißt es aus Regierungskreisen. Das Handelsabkommen ist etwa1500 Seiten lang, der Inhalt bisher nicht öffentlich…“
  • CETA-Steckbrief der EU-Koordination des DNR
    Die EU-Koordination des DNR hat einen Steckbrief zum CETA erstellt, der den Verhandlungsprozess und die (bisher) bekannten Inhalte zusammenfasst. Siehe den Steckbrief externer Link
  • CETA zeigt: EU-Handelspolitik muss transparenter werden
    Nach fünf Jahren steht das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU (CETA) kurz vor dem Abschluss. In dieser Woche wird die EU-Kommission den Stand der Verhandlungen an die Regierungen der Mitgliedstaaten übermitteln. Eine öffentliche Debatte dazu hat kaum stattgefunden. Diese mangelnde Transparenz wird zunehmend zu einem Problem für CETA, aber auch für TTIP oder TISA und schließlich auch für die EU-Kommission selbst. Nun hat die Bundesregierung angekündigt, CETA in der derzeitigen Form nicht unterzeichnen zu wollen. Wir meinen: Die intransparente und oft einseitig Industrieinteressen folgende EU-Handelspolitik muss grundsätzlich auf den Prüfstand…“ Artikel von Max Bank vom 28. Juli 2014 externer Link
  • Streit über Investorenschutz: Berlin lehnt Freihandelsabkommen mit Kanada vorerst ab
    Ausländische Konzerne würden zu viel Macht bekommen, fürchtet die Bundesregierung. Sie bremst den kanadische Freihandelsvertrag aus – mit potentiell gravierenden Folgen für das umstrittene TTIP-Abkommen mit den USA. Die europäischen Unterhändler für das angestrebte Freihandelsabkommen mit den USA erwarten bis September eine Entscheidung darüber, ob das Abkommen überhaupt eine Chance hat, unterzeichnet zu werden. Ob sich der Daumen über dem transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) hebe oder senke, hänge davon ab, ob die 28 nationalen Regierungen bereit seien, das fertig verhandelte Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) zu akzeptieren, hieß es am Freitag in der Führung der Europäischen Kommission. „Der Freihandelsvertrag mit Kanada ist ein Test für das Abkommen mit den USA“, sagte ein hoher Kommissionsbeamter in Brüssel. Werde das Abkommen mit Kanada abgelehnt, „dann ist auch das mit den USA tot„…“ Artikel von Cerstin Gammelin, Brüssel, in der Süddeutschen online vom 26. Juli 2014 externer Link
  • Petition: Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Kein europäisch-kanadische Handelsabkommen (CETA)
    Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, sich gegen das europäisch-kanadische Handelsabkommen Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) auszusprechen. Begründung: CETA enthält rechtliche Regelungen vergleichbar mit denen in ACTA und TTIP, die von einer großen Mehrheit der deutschen Bevölkerung abgelehnt werden…“ Bundestagspetition vom 13.03.2014 externer Link (Mitzeichnungsfrist: 20.03.2014 – 17.04.2014)
  • Piraten leaken CETA-Dokument zu IPR
    Ein Ausschnitt aus dem Entwurfstext für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada ist aufgetaucht. Es geht um Regelungen zum geistigen Eigentum. Artikel von Ilja Braun auf Carta vom 29.02.2014 externer Link. Aus dem Text: „… Immerhin: Bei den Piraten ist jetzt ein Kapitel (.pdf in Englisch) aufgetaucht, nämlich jenes, das sich um die Regelungen zum geistigen Eigentum (intellectual property rights, IPR) dreht. Das gab es zuletzt 2012, und damals wies der Urheberrechtsexperte Michael Geist auf auffällige Ähnlichkeiten mit ACTA hin. Die Kommission dementierte seinerzeit: Der ohne Zustimmung veröffentlichte Entwurf unterscheide sich vom aktuellen Verhandlungsstand maßgeblich. Seitdem hat man nie wieder etwas erfahren…“  Siehe dazu auch:

  • EU-Canada Trade Agreement: More than 100 organizations oppose dangerous investor “rights” chapter in CETA
    Über 100 Organisationen rufen dazu auf: Stoppt CETA, Lasst nicht die Konzerne die Regeln  bestimmen. Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Kanada: Mehr als 100 Organisationen opponieren gegen das gefährliche Kapitel über die „Rechte“ von Investoren. Der Aufruf vom 26. November 2013 bei corporateeurope (englisch) externer Link
  • Attac Quebec und 20 Vertreter/-innen von kanadischen Organisationen lehnen das Abkommen ab, sie haben unter anderem eine Petition initiiert externer Link
  • Freihandel mit Kanada: EU gibt Europa zur Plünderung frei
    Das Freihandels-Abkommen der EU mit Kanada wird die deutsche Gerichtsbarkeit für ausländische Investoren abschaffen. Die EU-Kommission setzt, am EU-Parlament vorbei, die europäischen Steuerzahler gigantischen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken aus. Weil viele US-Unternehmen Tochter-Firmen in Kanada unterhalten, wird mit diesem Abkommen faktisch die Tür für alle US-Unternehmen geöffnet. Im Wind-Schatten der grotesken NSA-Debatte opfert Brüssel die Souveränität Europas auf dem Altar der globalen Industrie-Lobby…“ Artikel vom 19.11.13 in Deutsche Wirtschafts Nachrichten online externer Link
  • Freihandelsabkommen: CETA offen legen, TTIP stoppen! Geheimverhandlungen mit Kanada als Blaupause für Abkommen mit USA
    Attac fordert die EU-Kommission auf, den Vertragsentwurf des zwischen Kanada und der Europäischen Union verhandelten Freihandelsabkommens CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) endlich offenzulegen. Der Grund für die Geheimverhandlungen ist offensichtlich: Das Abkommen mit Kanada dient als Blaupause für das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU. Wäre der Inhalt von CETA bekannt, würde TTIP in der Öffentlichkeit auf deutlich mehr Widerstand stoßen. So geht aus einem Memo der EU-Kommission zu CETA vom 18. Oktober hervor, dass das Abkommen Investoren und Konzernen ein besonderes Klagerecht gegen Staaten einräumen soll…“ attac-Mitteilung vom 28.10.2013 externer Link. Siehe dazu:
  • CETA and Nova Scotia: oversold benefits, untold costs
    According to projections in the new CCPA-NS report, CETA and NS: Who pays for ‚free‘ trade?, the CETA could result in between 510 and 2587 net job losses in Nova Scotia. A study of the probable costs and benefits of the Comprehensive Economic Trade Agreement (“CETA”) for Nova Scotia, conducted by the Canadian Centre for Policy Alternatives (CCPA-NS), reveals that the agreement’s benefits are being oversold, while its costs and consequences are minimized or even ignored…“ Artikel vom 24.10.2012 bei der kanadischen National Union of Public and General Employees (NUPGE) externer Link
  • CETA: ACTA lebt
    Schon im Juni 2011 fragten wir uns hier, ob mit dem Handelsabkommen EU-Kanada, das sogenannte CETA, eine Art ACTA+ vorbereitet wird. Mit diesem Abkommen wird ein neuer Versuch gestartet, die Durchsetzung des Urheberrechts zu regeln…“ Artikel von Augusta King vom 22.08.2012 bei Netzpolitik externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=47489
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