Grenzenlose Repression – Europäische Kontrollregime gegen soziale Bewegungen

Die grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit wird zusehends ausgebaut. Es gibt zu wenig Widerstand gegen neue EU-Agenturen, Trainings, Datentausch oder gemeinsame Einsätze
Meist gehen Kooperationen von Polizeien zweier oder mehrerer Länder auf bilaterale Abkommen zurück. Deutschland hat derartige Verträge mit allen Nachbarstaaten geschlossen, geregelt wird der Informationsaustausch ebenso wie das Tragen von Waffen. Polizeiliche Zwangsmaßnahmen liegen in der Hoheit der jeweiligen Regierung, deshalb muss eine Zusammenarbeit stets zuvor beantragt werden. Das gilt übrigens auch für den Austausch von Spitzeln, die sogar für eine Durchquerung eines Landes eine Genehmigung benötigen
…“ Beitrag von Matthias Monroy vom 02.08.2013 bei linksunten externer Link

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