Bald EU-Aufstandsbekämpfung bei Generalstreiks und Schweinegrippe?

Mit der ausformulierten „Solidaritätsklausel“ des Vertrags von Lissabon wird den EU-Mitgliedstaaten Hilfe bei „außergewöhnlichen Umständen“ im Innern versprochen
Die EU-Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik haben einen Vorschlag zur Ausgestaltung der sogenannten „Solidaritätsklausel“ vorgelegt. Das Papier bezieht sich auf Artikel 222, um den es bei Verabschiedung des Vertrags von Lissabon Streit gegeben hatte. Die Organe der Europäischen Union bzw. ihre Mitgliedstaaten werden verpflichtet, einander im Falle eines Schadensereignisses zu unterstützen. Dies schließt den Einsatz polizeilicher, geheimdienstlicher und militärischer Mittel ein
…“ Artikel von Matthias Monroy in telepolis vom 04.02.2013 externer Link

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