Auswertung von Fluggastdaten (PNR)

Dossier

Stoppt die Auswertung von Fluggastdaten (PNR)Die EU will jetzt massiv Passagierdaten aus Flugzeugen auswerten, bis hin zu Essensvorlieben. Wieso reden wir eigentlich über ein NPD-Verbot, wenn solche Rechtsextremen nicht nur frei rumlaufen sondern im EU-Parlament Gesetzesentwürfe einbringen können? Fünf Jahre lang sollen diese Daten gespeichert werden. Erfasst werden sollen neben Namen, Adressen, Reisezielen und Kreditkarten auch Essensvorlieben, Sitzplätze, Telefonnummern, vermittelnde Reisebüros, mögliche Umbuchungen sowie weitere Details. Die haben ja wohl ne Meise, allesamt.“ Kommentar von Fefe vom 9.12.2012 externer Link dem wir vollumfänglich zustimmen und daher diese Entwicklung in diesem Dossier dokumentieren:

  • 424 Millionen Datensätze: Deutlicher Anstieg bei der Fluggastdatenspeicherung – nach Gerichtsurteil muss das Bundesinnenministerium die Speicherung nun einschränken New
    „Die Daten von 121 Millionen Fluggästen landeten im zurückliegenden Jahr bei der Fluggastdatenzentralstelle im Bundeskriminalamt (BKA). Insgesamt übermittelten die Flugunternehmen 424 Millionen sogenannte Passenger Name Records (PNR). Ein Jahr zuvor waren es etwa halb so viele, 2020 noch rund 100 Millionen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Martina Renner hervor. Die Fluggastdatensätze enthalten neben Informationen zu Namen und Route der Reisenden unter anderem Anschrift, Telefonnummer und den gebuchten Sitzplatz. Die Daten gleicht das BKA automatisiert mit polizeilichen Datenbanken ab und sucht nach Mustern. Dabei kommt es zu vielen Fehlalarmen: 441.608 Datenbanktreffer und 7.446 Mustertreffer gab es im vergangenen Jahr. Doch nur 87.845 hielten einer abschließenden fachlichen Überprüfung stand und führten zu einer Fahndung – also etwa ein Fünftel. Die entsprechenden Personen haben Zoll und Bundespolizei nur in 19.827 Fällen gefunden. In knapp einem Drittel der Fälle (7.367 Mal) ging es dabei um Aufenthaltsermittlungen. In 1.387 Fällen waren die Personen zur Festnahme ausgeschrieben. (…) In Deutschland ist die Fluggastdatenspeicherung im Fluggastdatengesetz geregelt, das die EU-PNR-Richtlinie umsetzt. Doch die geht teilweise zu weit, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juni 2022. Es brauche eine Beschränkung der Datensammlung und -auswertung auf das „absolut Notwendige“, urteilte das Gericht. So sei etwa die Speicherdauer der PNR-Daten von fünf Jahren zu lang. Laut der Bundesregierung arbeite das Innenministerium derzeit an einem Entwurf für eine Überarbeitung des Fluggastdatengesetzes, einen konkreten Zeitplan nannte sie nicht. Ab Ende April sollen Datensätze jedoch in der Regel nur noch sechs Monate gespeichert werden – es sei denn, es handelt sich um verifizierte Treffer. Ein weiterer Kritikpunkt der Richter:innen bezog sich auf die Datensammlung bei innereuropäischen Flügen. Die Richtlinie schreibt das zwar nicht vor, viele Staaten haben sie aber in ihren nationalen Gesetzen umgesetzt. Sofern jedoch keine „reale und aktuelle oder vorhersehbare“ terroristische Bedrohung bestehe, verstoße dies laut EuGH gegen EU-Recht. Sonst dürfe die Speicherung laut dem Urteil nur für „bestimmte Flugverbindungen, bestimmte Reisemuster oder bestimmte Flughäfen“ erfolgen, „für die es Anhaltspunkte gibt, die eine solche Anwendung rechtfertigen können“. Laut Bundesregierung wurde die deutsche Verarbeitungspraxis mittlerweile so umgestellt, dass eine Datenverarbeitung bei innereuropäischen Flügen „nur noch auf Grundlage entsprechender Einschätzungen erfolgt“. (…) Angesichts der hohen Speicherzahlen schreibt Fragestellerin Renner gegenüber netzpolitik.org: „Das PNR-System funktioniert noch immer so wie ein Staubsauger der Daten von Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger.“ Es seien erste Ansätze zur Einschränkung und Löschung erkennbar, aber das Grundproblem bestehe weiter…“ Beitrag von Anna Biselli vom 2. Mai 2023 bei Netzpolitik.org externer Link, siehe zum Urteil die letzte Meldung hier:
  • Urteil zu Fluggastdaten: Massenüberwachung im Flugzeug illegal 
    „… Die anlasslose Verarbeitung von Fluggastdaten ist rechtswidrig, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Für einen derart tiefen Eingriff in die Privatsphäre brauche es Anhaltspunkte für terroristische Bedrohungen auf bestimmten Flugrouten, so das Gericht in seinem Urteil vom 6. Dezember. Eine Totalüberwachung sämtlicher Flüge, wie sie das Fluggastdatengesetz vorsehe, sei daher unzulässig. Begleitet von scharfer Kritik wurde das Gesetz im Jahr 2017 beschlossen und setzt eine EU-Richtlinie um. Demnach müssen Reiseanbieter eine lange Liste von Daten über jeden international Fliegenden an Polizeibehörden weiterleiten, unter anderem die gesamte Reiseroute, Anschrift, Telefonnummer oder den gebuchten Sitzplatz. In Deutschland gleicht das Bundeskriminalamt (BKA) diese Daten mit polizeilichen Datenbanken ab. Gegen diese Massenüberwachung geklagt hatten der ehemalige Beamte des EU-Parlaments, Emilio De Capitani, und der Generalsekretär der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Malte Spitz. Die beiden flogen jeweils auf innereuropäischen Strecken beziehungsweise von der EU aus in Drittstaaten und von dort zurück. Dabei hat das BKA ihre Daten ausgewertet, ohne einen Treffer zu landen. (…) Bereits im Juni hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese verdachtsunabhängige Datenspeicherung in die Schranken gewiesen. Zwar hat das Gericht die sogenannte PNR-Richtlinie (Passenger Name Records) nicht grundsätzlich gekippt, allerdings geurteilt, dass die verdachtsunabhängige Datenspeicherung auf das „absolut Notwendige“ beschränkt werden müsse. (…) Dafür fehle dem BKA jedoch eine grundrechtskonforme Rechtsgrundlage, heißt es im Urteil der Wiesbadener Richter:innen. Die Gefahr einer terroristischen Bedrohung habe das BKA nicht nachweisen können. Ebenso fehle die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei Flügen in Nicht-EU-Staaten. So müssten die EU-Länder die schweren Straftaten benennen, wegen derer die Flugpassagiere einer so weitgehenden Datensammlung ausgesetzt würden. Einen solchen Straftatenkatalog enthalte das Fluggastdatengesetz aber nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof und eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht sind möglich. Sollte das Urteil aber Bestand haben, kommt auf die Ampelkoalition, die ohnehin schon bei der Vorratsdatenspeicherung und bei der Chatkontrolle im Clinch liegt, eine weitere Gesetzesänderung mit Sprengkraft im Bereich Massenüberwachung zu...“ Beitrag von Tomas Rudl vom 27. Dezember 2022 bei Netzpolitik.org externer Link
  • EU will mit Passagierdaten die Außengrenze schützen: Die EU-Kommission will Fluggesellschaften zur Weitergabe von Passagierdaten verpflichten 
    „… Die EU-Kommission schlägt als Teil eines neuen Sicherheitspaketes vor, Fluggastdaten verstärkt nutzen zu dürfen, „um die Verwaltung der Außengrenze zu erleichtern und die innere Sicherheit zu stärken“, wie die Kommission in Straßburg mitteilte. Bisher hätten Fluggesellschaften Passagierdaten freiwillig mit nationalen Behörden teilen können – der EU-Vorschlag sieht vor, dies verpflichtend zu machen. Fluggesellschaften müssten die Passagierdaten demnach bei allen Flügen übermitteln. Das gelte bei Flügen aus Drittstaaten in die EU, für Flüge aus der EU in Drittstaaten und auch für Flüge innerhalb der EU. „Informationen über Reisende haben dazu beigetragen, die Grenzkontrollen zu verbessern, die irreguläre Migration zu verringern und Personen zu identifizieren, die ein Sicherheitsrisiko darstellen“, erklärte die Kommission. Bei den Daten handelt es sich um sogenannte erweiterte Fluggastdaten, Advance Passenger Information (API). Dazu gehören der Name des Reisenden, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Ablaufdatum des Reisedokuments und Ausstellerstaat.“ Meldung vom 14. Dezember 2022 von und bei MiGAZIN externer Link
  • EuGH-Urteil: So wollen die EU-Staaten bei der Fluggastüberwachung tricksen 
    „… Die tschechische Präsidentschaft des EU-Ministerrats sucht händeringend nach Wegen, wie die Mitgliedsstaaten die vielfältigen Restriktionen aus dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Rastern von Flugpassagierdaten umgehen können. Entsprechende Optionen zum kreativen Handhaben der Vorgaben der Luxemburger Richter hat die Ratsspitze in einem 14-seitigen, als vertraulich gekennzeichneten Diskussionspapier vom 9. September ausgebreitet, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch jetzt veröffentlicht hat. Übel stößt den EU-Staaten demnach besonders die EuGH-Ansage auf, wonach anlassloses Übermitteln und Verarbeiten von Passagierdaten bei Flügen innerhalb der EU nur noch zulässig sein soll, wenn eine „reale und aktuelle oder vorhersehbare terroristische Bedrohung“ in einem Land der Gemeinschaft besteht. Am einfachsten wäre es laut den Tschechen daher, „wenn alle oder die meisten der Mitgliedsstaaten“ vor einem Gericht glaubhaft versichern könnten, dass sie sich mit einer solch weitgehenden Bedrohung konfrontiert sehen. Die Ratspräsidentschaft fordert die Delegationen in diesem Sinne auf zu prüfen, „ob dies zumindest in ihrer Situation eine realistische Annahme ist“. Sie begründet diese Option zum Ausrufen eines permanenten Notstands damit, dass es dem Anschein nach trotz der Einschränkungen aus dem Urteil „gewichtige operationelle Gründe“ dafür gebe, die Richtlinie für die Speicherung der sogenannten Passenger Name Records (PNR) auf Flügen innerhalb der EU weiter anzuwenden. (…) Eine „allgemeine, unterschiedslos für alle Fluggäste geltende Speicherfrist“ von fünf Jahren darf es laut dem Urteil nicht mehr geben. Nach Ablauf von sechs Monaten sei die Sammelei „auf das absolut Notwendige“ zu beschränken. Der Ratsvorsitz merkt dazu an: Die Daten, die für fünf Jahre aufbewahrt werden, müssten „in einem objektiven, wenn auch indirekten Zusammenhang mit der Vorratsspeicherung zum Zwecke der Bekämpfung von Terrorismus oder schwerer Kriminalität und der Beförderung von Fluggästen im Luftverkehr stehen“. „Welche anderen Umstände könnten in der Praxis einen objektiven Beweis für ein Risiko darstellen?“, fragen die Tschechen daher. „Könnte die PNR-Zentralstelle neue, im Voraus festgelegte und für die künftige Verwendung zugelassene Kriterien verwenden, auch um bereits erhaltene (und für den anfänglichen Zeitraum gespeicherte)“ Fluggastdaten „neu zu bewerten“ und so doch länger aufzubewahren? Die Präsidentschaft sucht zudem nach „anderen Beispielen für eine direkte oder indirekte objektive“ Verbindung etwa zu einer Terrorgefahr sowie nach Optionen, reine Inlandsflüge einzubeziehen. Zudem sollte unter Verweis auf die Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz nur restriktiv Akteneinsicht gewährt werden, um Gefährdern keine Einblicke in Auswahl- und Analyseverfahren zu geben.“ Beitrag von Stefan Krempl vom 24. September 2022 bei heise online externer Link
  • Fluggastdatenspeicherung nach dem einschränkenden EuGH-Urteil: Weitere Urteile in Deutschland stehen an 
    Der Europäische Gerichtshof hat im Juni entschieden, dass die Fluggastdatenspeicherung in der EU eingeschränkt werden muss. Es stehen aber noch weitere Urteile zur Vorratsdatenspeicherung von Reisenden in Deutschland aus.
    Nach einer Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) externer Link zur Fluggastdatenspeicherung stehen weitere Urteile bei deutschen Gerichten aus. Der EuGH hatte im Juni gefordert, dass die Datensammlung und -auswertung von Flugreisenden auf das absolut Notwendige beschränkt werden müsse. Die Entscheidung des EU-Gerichts bezieht sich auf eine Beschwerde aus Belgien, aber auch in Deutschland beschäftigen sich Gerichte mit der Fluggastdatenspeicherung. Insgesamt betreut die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) fünf Klagen vor dem Amtsgericht Köln und Verwaltungsgericht Wiesbaden. Wie die GFF mitteilt, hat das Urteil des EuGH Auswirkungen auf die in Deutschland laufenden Verfahren. Denn auch deutsche Gerichte hatten Klärungsbedarf an den EuGH übermittelt.
    Bei Fluggastdaten, auch Passenger Name Records (PNR) genannt, speichern die Behörden massenhaft Daten externer Link von allen Passagier*innen, die in die EU, beziehungsweise aus der EU, fliegen. Diese Daten bekommen sie etwa von den Airlines selbst. Dabei braucht es keinen konkreten Verdacht auf eine Straftat. Zusätzlich haben viele Mitgliedstaaten auch für Flüge innerhalb der EU diese Daten gesammelt. (…) Die deutschen Verfahren beim Verwaltungsgericht Wiesbaden richten sich konkret gegen die Speicherung von Fluggastdaten zweier Betroffener beim Bundeskriminalamt. Die Kläger*innen erhoffen sich, dass das Gericht die Löschung ihrer Daten anordnen wird. Die Verfahren beim Amtsgericht Köln wiederum beziehen sich auf die Frage, ob die Fluggesellschaften die Daten der Reisenden an das BKA übermitteln dürfen. Die GFF möchte durch die Klagen eine weitreichende Klärung der Fluggastdaten-Situation in Deutschland erreichen. (…) Erste Auswirkungen des EuGH-Urteils gibt es bereits: Das BKA muss seine Praxis verändern, dies hat die Behörde der Tageszeitung taz bestätigt externer Link. So hätten nur fünf Prozent der Datentreffer einen Terrorismusbezug gehabt. Die überwiegende Mehrheit der Datenabgleiche sei wegen anderer Straftaten erfolgt. Auch auf der Erhebungsseite der Daten gibt es durch das Urteil starke Einschränkungen. Das BKA gibt an, dass 61 Prozent der Datensätze auf Flügen innerhalb der EU erhoben wurden. Nach dem Urteil des EuGH darf das BKA diese Datensätze nicht mehr speichern. Die Änderungen in der Praxis gehen der GFF nicht weit genug…“ Beitrag von Thomas Seifert am 30.08.2022 bei Netzpolitik externer Link
  • EuGH zu Fluggastdaten: BKA muss Himmels-Rasterfahndung deutlich zurückfahren
    „… Das Bundeskriminalamt (BKA) muss seine anlasslose Fluggastüberwachung massiv begrenzen. Auslöser ist das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni, mit dem dieser die Hürden für die bisher praktizierte Vorratsspeicherung sogenannter Passenger Name Records (PNR) deutlich höher gelegt hat. Bislang erfasste die Polizeibehörde rund 40 Millionen Flugreisen pro Jahr. Der entsprechende Berg ist so zwischen August 2018 und April 2022 laut der taz auf die Sätze von 145.821.880 Flugpassagieren angewachsen, während es 2020 noch rund 105 Millionen waren. Im Lichte der EuGH-Entscheidung wird das BKA einen Großteil des Materials löschen müssen. Eine „allgemeine, unterschiedslos für alle Fluggäste geltende Speicherfrist“ von fünf Jahren darf es laut der Luxemburger Richter nicht mehr geben. Nach Ablauf von sechs Monaten ist die Speicherung „auf das absolut Notwendige“ zu beschränken. Die Daten mussten zwar bisher bereits nach dieser Frist „depersonalisiert“ werden. Auf richterlichen Beschluss hin konnte diese Pseudonymisierung aber rückgängig gemacht werden. Beim BKA ist dies der taz nach in 670 Fällen auch erfolgt. Künftig werden solche Vorgänge kaum mehr möglich sein. (…) Bei Flügen innerhalb der EU dürfen PNR fortan ferner nur noch erhoben, aufbewahrt und ausgewertet werden, wenn insbesondere eine akute terroristische Bedrohung vorliegt. Laut dem Bericht betreffen beim BKA bisher 61 Prozent der Datensätze solche „Intra-EU-Flüge“. Der Großteil der Sammelgrundlage wird so von vornherein hinfällig. Das Polizeiamt hält diese Restriktionen für „nicht förderlich“ im Sinne einer effektiven Strafverfolgung und der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Hierzulande lag die Trefferquote für potenzielle Gefährder 2019 aber nur bei 0,082 Promille. (…) Das Bundesinnenministerium wertet das Urteil derweil noch aus, will aber zeitnah die nötigen gesetzlichen Anpassungen anstoßen. Deutliche Einschränkungen seien schon absehbar.“ Beitrag von Stefan Krempl vom 24. August 2022 bei heise online externer Link
  • Vorratsdatenspeicherung von Passagierdaten: Polizei geht immer häufiger gegen Flugreisende vor 
    Die PNR-Richtlinie der EU führt zu immer mehr Eingriffen durch deutsche Behörden. Eine Erweiterung auf Bahn-, Bus- und Schiffsreisen ist noch nicht vom Tisch, vorher urteilt aber der Gerichtshof in Luxemburg zur Rechtmäßigkeit des Gesetzes. Ähnliche Abkommen mit Kanada und Japan kommen offenbar nicht mehr zustande. Die Speicherung und Verarbeitung von Passagierdaten im Luftverkehr hat im vergangenen Jahr zu deutlich mehr polizeilichen Eingriffen geführt. Laut einem erst jetzt vorgelegten Jahresbericht externer Link hat das Bundespolizeipräsidium 25.280 Personendaten vom Bundeskriminalamt (BKA) mit einer Aufforderung für sogenannte Folgemaßnahmen erhalten. 2019 lag diese Zahl dem Bericht zufolge noch bei 10.900, das ergibt trotz pandemiebedingt rückläufiger Passagierzahlen eine Steigerung von rund 132 Prozent. Aufgrund der Liste hat die Bundespolizei in 2020 813 Haftbefehle vollstreckt und 547 „Personentreffer mit Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität“ erzielt. Die Zahlen weichen jedoch deutlich von früheren Angaben ab. Im Februar hatte das Bundesinnenministerium geantwortet externer Link , die Bundespolizei sei in 5.347 Fällen über Treffer informiert worden, diese habe 460 Festnahmen durchgeführt. Weshalb die Zahlen nunmehr deutlich höher liegen, bleibt unklar. (…) Bald entscheidet der EuGH auch über die Rechtmäßigkeit der EU-PNR-Richtlinie. Die Richter:innen verhandeln eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte externer Link, die darin eine Form der anlasslosen Massenüberwachung sieht. Auch die Regierung Belgiens hat in Luxemburg gegen die anlasslose Protokollierung von Passagierdaten geklagt. Am 9. Dezember legt der Generalanwalt dazu seine Schlussanträge vor, mit einem Urteil wird aber erst einige Monate später gerechnet.Beitrag von Matthias Monroy vom 10.11.2021 bei Netzpolitik externer Link
  • Fluggastdatenzentralstelle: Viel falscher Alarm beim BKA 
    „Gemäß einer EU-Richtlinie müssen Fluggäste hinnehmen, dass ihre Daten erhoben, mit Polizeidatenbanken gerastert und anschließend gespeichert werden. Zehntausende geraten dabei zunächst irrtümlich ins Visier der Behörden. Erstmals schreibt das Bundesinnenministerium, welche einzelnen Fahndungen anschließend zu polizeilichen Maßnahmen am Flughafen führen. (…) Im Jahr 2020 lag die Zahl „technischer Treffer“ (sogenannte „Matches“) mit 78.179 deshalb abermals deutlich über der Zahl der am Ende übrig bleibenden „polizeilich fachlichen Treffer“ (sogenannte „Hits“). Im Vorjahr war diese Differenz sogar noch deutlich größer (111.588 zu 1.960). Die „polizeilich fachlichen Treffer“ werden im Vorgangsbearbeitungssystem des BKA gespeichert. Abhängig von der Art der Ausschreibung in INPOL und im SIS II erfolgen anschließend Maßnahmen gegen die Betroffenen. (…) Das Innenministerium nennt auch die verschiedenen Anlässe, die bei den Angetroffenen zu den polizeilichen Maßnahmen geführt haben. Demnach wurde in nur drei Fällen die Einreise verweigert. In den meisten Fällen (2.352) waren die Betroffenen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Gegen 460 Personen lag ein Ersuchen zur Festnahme vor. Etwa ebenso viele von der Fluggastdatenzentralstelle ermittelte Personen (457) waren zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben. Dabei handelt es sich um sogenannte „verdeckte Kontrollen“, bei denen die fahndende Behörde über den Reiseweg und Begleiter:innen der heimlich Gesuchten informiert wird. Im deutschen INPOL-System sind derzeit rund 12.000 Personen zur „verdeckten Kontrolle“ gespeichert. Rund zehn Prozent (321) der „polizeilich fachlichen Treffer“ führten anschließend zu offenen Kontrollen oder Durchsuchungen. Insgesamt 7.640 Personen sind derzeit in INPOL mit einer Aufforderung zur „Gezielten Kontrolle“ gespeichert. (…)Im Rahmen der EU-PNR-Richtlinie ist es auch möglich, andere Fluggastdatenzentralstellen in EU-Mitgliedstaaten um Auskünfte zu bitten. Solche Ermittlungsersuchen dienen etwa dazu, die Reisehistorie einzelner Personen nachzuvollziehen. 2019 erhielt das BKA 164 derartige Ersuchen aus dem Ausland, in fast 700 Fällen erfolgten diese Anfragen von anderen Behörden in Deutschland. Allgemeine Zahlen für 2020 sind nicht bekannt. Im Zuge der Corona-Pandemie haben Gesundheitsämter die PNR-Daten in mindestens 37 Fällen auch zur Nachverfolgung von Infektionsketten genutzt…“ Beitrag von Matthias Monroy vom 5. Februar 2021 bei Netzpolitik.org externer Link
  • Bericht der Europäischen Kommission: Mängel bei der Umsetzung der Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdaten 
    „Nur zwei EU-Mitgliedstaaten haben die EU-PNR-Richtlinie noch nicht umgesetzt, fast alle nutzen sie auch für Flüge innerhalb der Europäischen Union. Probleme gibt es beim Datenschutz und bei der Datenqualität. (…) Bis zum 25. Mai 2018 hätte die Richtlinie von jedem Mitgliedstaat in nationales Recht überführt werden müssen. (…) Ursprünglich war die Richtlinie nur für Flüge aus und nach Drittstaaten vorgesehen. Die Möglichkeit, sie „freiwillig“ auf Flüge innerhalb der Europäischen Union auszuweiten, haben die 26 Regierungen anschließend in einem Zusatzprotokoll vereinbart. Alle Mitgliedstaaten bis auf einen haben laut dem Bericht davon Gebrauch gemacht. Die Kommission will deshalb davon absehen, eine solche Ausweitung auf EU-Flüge verbindlich vorzuschreiben. (…) Eine Änderung oder Erweiterung der PNR-Richtlinie lehnt die Kommission derzeit ab. Zunächst soll der Ausgang der beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Klagen abgewartet werden. Dort gehen die österreichische Nichtregierungsorganisation epicenter.works und die deutsche Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. gegen die massenhafte Speicherung und intransparente Verarbeitung von Fluggastdaten vor. (…) Die Pläne zur Ausweitung sind aber nicht vom Tisch. Aus der praktischen Anwendung der PNR-Richtlinie haben sich dem Bericht zufolge Erkenntnisse ergeben, die „einer weiteren Prüfung bedürfen“. So könnte beispielsweise der Anwendungsbereich auf Zug-, Bus- oder Fährverbindungen erweitert werden. Zur Debatte steht auch eine Ausweitung der Richtlinie auf Reisebüros, die laut dem Bericht einen erheblichen Teil aller Fluggastdaten erheben, diese aber nicht an die PNR-Zentralstellen weiterleiten müssen. Die Kommission sieht darin eine „erhebliche Sicherheitslücke“. Schließlich will die Kommission Passagierdaten im Rahmen ihrer „externen PNR-Politik“ zukünftig auch an Drittstaaten übermitteln. Ungeachtet der Klagen vor dem EuGH hat die Kommission deshalb eine „gründliche Folgenabschätzung“ angekündigt. Darin wird auch geprüft, ob die PNR-Daten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit genutzt werden könnten. Die Bundesregierung hatte im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft vorgeschlagen, Fluggastdaten zur Ermittlung von Personen zu nutzen, die in der Nähe eines mit Covid-19 infizierten Fluggastes gesessen haben.“ Beitrag von Matthias Monroy vom 27. Juli 2020 bei Netzpolitik.org externer Link
  • Verwaltungsgericht Wiesbaden: Erfassung von Fluggastdaten verstößt gegen europäisches Recht 
    „Mit zwei Beschlüssen vom 13.05.2020 (Aktenzeichen: 6 K 805/19.WI) und vom 15.05.2020 (Aktenzeichen: 6 K 806/19.WI) hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden festgestellt, dass die Erfassung von Fluggastdaten gegen europäisches Recht verstößt. Im ersten der beiden Fälle war der Kläger am 28.04.2019 von Frankfurt nach Bogota (Kolumbien) und am 07.05.2019 von Rio de Janeiro (Brasilien) zurück nach Frankfurt geflogen. Hinsichtlich dieser beiden Flüge begehrt er die Löschung seiner Daten beim Bundeskriminalamt. Das Gericht stellte in den Leitsätzen der Entscheidung dazu u. a. fest: „1. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere mit Art. 7 und Art. 8 GRCh, vereinbar ist. (…) 3. Der automatisierte Abgleich personenbezogener Daten mit sogenannten Mustern und die 5-jährige Speicherung personenbezogener Daten stellen tiefgreifende Grundrechtseingriffe dar. Sie können deshalb allenfalls zur Bekämpfung von Terrorismus und besonders schwerer Kriminalität, nicht aber zur Verfolgung weniger schwerwiegender Delikte (sogenannter Beifang), als angemessene Mittel betrachtet werden. 4. … 5. Eine Pseudonymisierung gespeicherter personenbezogener Daten verringert den mit ihrer Speicherung verbunden Grundrechtseingriff, anders als eine Anonymisierung, nicht…“ Im zweiten Fall war der Kläger ein italienischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Belgien. (…) Hier stellte das Gericht in den Leitsätzen der Entscheidung u. a. fest: „1. Die Erfassung von Fluggastdaten bei innereuropäischen Flügen verstößt gegen die innerhalb der Europäischen Union garantierte Freizügigkeit. (…) 4. In Deutschland sind Polizei und Nachrichtendienste strikt voneinander zu unterscheiden (sogenanntes Trennungsgebot). Für die Gefahrenabwehr ist ausschließlich die Polizei zuständig. Die Nachrichtendienste werden lediglich im Vorfeld tätig. Es ist daher zweifelhaft einem Nachrichtendienst, wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz, zu gestatten, Fluggastdaten vom Bundeskriminalamt anzufordern oder entgegenzunehmen.“ Meldung von und bei ‚dieDatenscützer Rhein main‘ vom 25. Mai 2020 externer Link
  • Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes: Fluggastdaten für Gesundheitsämter 
    „Ursprünglich verursachte die geplante Handydatenauswertung in Gesundheitsminister Spahns Vorschlag für eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes Aufregung. Inzwischen ist dieser Ansatz aus dem Entwurf geflogen, die Gesundheitsämter sollen trotzdem umstrittene Daten direkt vom BKA bekommen können. (…) Gesundheitsämter könnten so direkt etwa an die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt herantreten, um „erforderliche Daten zur Erreichbarkeit von verdächtigen oder betroffenen Reisenden und zu ihren möglichen Kontaktpersonen zu übermitteln“. Das dürften sie, wenn ihnen Flugunternehmen keine oder unzureichende Auskunft zu Passagierdaten geben. Die Daten sollen sich dabei auf die Erreichbarkeit der Personen beziehen, beispielsweise Name und Anschrift. Dafür nicht relevante Informationen, beispielsweise Essenswünsche während eines Fluges, dürften nicht in diese Kategorie fallen. Das gilt nicht nur für konkrete Verdachts- oder Infektionsfälle, auch allgemein für Flüge „aus betroffenen Gebieten“. In der Begründung heißt es, die „technische Umsetzung der Auskunft wird sukzessive im Rahmen des derzeit im Aufbau befindlichen Fluggastdatensystems erfolgen“. Wann die so erlangten Daten gelöscht werden müssen, ist im Entwurf nicht geregelt. Die EU-Regeln zur Fluggastdatenspeicherung sind auch ohne diese Ausweitung umstritten, vor kurzem entschied das Amtsgericht Köln, dass der Europäische Gerichtshof über eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) entscheiden soll. Er soll prüfen, ob die Speicherung Grundrechte verletzt.“ Artikel von Anna Biselli vom 25. März 2020 bei Netzpolitik externer Link – siehe zum Hintergrund unser Dossier: Die Gesundheitsdiktatur. Notstand wegen dem Corona-Virus verlangt nach Wachsamkeit gegenüber dem Staat und unter den Datenschutzaspekt das Dossier: Datenschutz vs. Corona-Virus – Was [nicht nur] Unternehmen beachten müssen
  • EU plant Ausweitung von Passagierdatenabkommen 
    „„Die Erweiterung des Europäischen Fluggastdatensystems (EU-PNR) ist nicht vom Tisch. Die EU-Kommission arbeitet weiter an der Verarbeitung von Passagierdaten im See- und Schienenverkehr, nächstes Jahr wird eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Auch die Abkommen mit anderen Staaten werden ausgeweitet, nach Japan ist laut der Antwort auf unsere parlamentarische Anfrage nun auch Israel interessiert. In den PNR-Systemen geraten massenhaft Unbeteiligte ins Visier“, warnt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko. In Schlussfolgerungen betonen die EU-Innenministerinnen die Bedeutung von Passagierdaten im Land- und Seeverkehr. Die Bundesregierung will weiterhin Fahrkarten ohne Bindung an eine bestimmte Person ermöglichen, deshalb beschloss der Rat eine „gründliche Folgenabschätzung“. Die Kommission soll allerdings warten, bis die EU-PNR-Richtlinie nächstes Jahr wie vorgesehen überprüft worden ist. Schon jetzt will die Kommission allerdings mit Japan über den Austausch und die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen verhandeln. Bislang hat die EU zwei internationale PNR-Abkommen (Australien und USA) geschlossen. Nach der Kritik des EU-Gerichtshofs zu einem geplanten Abkommen mit Kanada wurde die Kommission vom Rat zur Aufnahme von Neuverhandlungen ermächtigt. Diese sind nunmehr abgeschlossen, beide Seiten wollen das Abkommen „so bald wie möglich“ fertigstellen. „Die Forderung zur Erweiterung der EU-PNR-Richtlinie kam vor allem aus skandinavischen Ländern, die eine hohe Zahl an Einreisen mit Fähren verzeichnen. Frankreich und Belgien unterstützten einen entsprechenden Vorschlag der finnischen Ratspräsidentschaft, hatten dabei allerdings den Schienenverkehr im Blick…“ Pressemitteilung vom 10. Dezember 2019 von und bei Andrej Hunko externer Link samt der der Antwort auf die Kleine Anfrage „Evaluierung von Abkommen zum Austausch von Fluggastdatensätzen“ externer Link
  • Neue Abkommen: Europäische Union will Nutzung von Fluggastdaten ausweiten 
    „Das EU-Parlament soll sich mit einer neuen Vereinbarung zum Austausch von Passagierdaten mit Kanada befassen. Bislang bestehen PNR-Abkommen nur mit den USA und Australien, jetzt will die EU-Kommission auch mit Japan verhandeln. Weitere könnten folgen, nachdem die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation neue Standards beschließt. (…) Zu den Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records, PNR) gehören alle Daten, die Reisende beim Buchen und Einchecken bei einer Fluggesellschaft hinterlassen. Sie werden von den Firmen gespeichert und bei der Buchung sowie ein zweites Mal beim Boarding der Maschine an die zuständigen Behörden des Ziellandes übermittelt. Die PNR-Daten unterscheiden sich von Informationen, die von den Fluglinien nach dem Check-In an die Grenzpolizei eines Ziellandes geschickt werden. Hierzu zählen die erweiterten Fluggastdaten (Advance Passenger Information, API). (…) Einige EU-Mitgliedstaaten fordern jetzt weitere Abkommen mit Drittstaaten. Zu den Interessenten gehören etwa Südkorea oder Israel, die allerdings auf Gegenseitigkeit bestehen, also vor jeder Landung eines Flugzeuges in ihrem Hoheitsgebiet auch Personendaten aus der EU erhalten wollen. Der Abschluss entsprechender Vereinbarungen könnte bald vereinfacht werden, nachdem die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) wie geplant einen Beschluss zur Einrichtung nationaler PNR-Systeme erlässt. Damit setzt die Organisation die Resolution 2396 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen um, der alle 193 Mitgliedstaaten auffordert, „Kompetenzen aufzubauen, um PNR-Daten zu erfassen, zu verarbeiten und zu analysieren“. Die ICAO soll auch eine Norm für die Verarbeitung der Passagierdaten festlegen. Hierzu will die ICAO einheitliche Formate und Verfahren definieren. Die EU-Kommission ist an diesem Prozess aktiv beteiligt und hat dafür gesorgt, dass der Rat gegenüber der ICAO einen eigenen Standpunkt sowie einen Vorschlag zu internationalen PNR-Standards formuliert hat.“ Beitrag von Matthias Monroy vom 23. November 2019 bei Netzpolitik.org externer Link
  • Aberwitzig: Bundesregierung richtet 500 Stellen zur Überwachung von Passagieren ein 
    „Die europäische Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten führt zu einer in der Bundesrepublik nie dagewesenen Überwachung. Mehr als 500 Personen werden mit der Entgegennahme, Auswertung und Analyse der heiklen Informationen beschäftigt (…) Der deutsche Betrieb des von der Europäischen Union beschlossenen Fluggastdaten-Systems (PNR) obliegt dem Bundesverwaltungsamt, das hierfür 256 Stellen einrichtet. Die Zollverwaltung stellt weitere 41 Personen ein, die Bundespolizei bildet Personal für 210 Planstellen aus. Sie sollen als verdächtig eingestufte Passagiere offen oder verdeckt kontrollieren. Die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt ist derzeit mit 11 Stellen besetzt. 20 Fluglinien sind an das Fluggastdaten-Informationssystem angeschlossen. (…) Diese werden jetzt nachgeliefert und bestätigen unsere Kritik an der aberwitzigen Überwachung. In der Europäischen Union wurden seit dem kurzen Bestehen des PNR-Systems rund 300 Millionen Datensätze verarbeitet. (…) Die Bundesregierung kann nicht belegen, dass mit der Fluggastdatenspeicherung Straftaten aufgeklärt oder Gefahren verhindert werden…“ Pressemitteilung von und bei Andrej Hunko vom 17. April 2019 externer Link
  • BKA startet Rasterfahndung von Fluggastdaten 
    „Die großen Anbieter von Flugreisen müssen vor jedem Start umfangreiche Personendaten an die Polizei übermitteln. Datenschützer kritisieren das heftig. Allein das deutsche System hat mindestens 30 Millionen Euro gekostet. In vier Wochen will das deutsche Innenministerium mit der Verarbeitung von Fluggastdaten beginnen. Dann müssen alle Airlines, Reisebüros und sonstigen Reiseanbieter ein umfangreiches Datenpaket über ihre Kunden an die zuständigen Behörden übermitteln. Dort werden sie fünf Jahre lang gespeichert. So steht es in der EU-Richtlinie über Verwendung von Fluggastdaten, die alle EU-Mitgliedstaaten bis Mai dieses Jahres umsetzen sollten. Nur kleine Fluggesellschaften, darunter auch solche ,die Geschäftsreisen durchführen, sind von der Verpflichtung ausgenommen. Zu den rund 60 einzelnen Passagierdaten („Passenger Name Records“, PNR) gehören Informationen zum Reiseverlauf, Mitreisenden, Zwischenstopps, dabei gebuchten Hotels oder Mietwagen. Sämtliche bei der Buchung anfallen Kontaktangaben werden verarbeitet, darunter auch die E-Mail-Adresse, Rechnungsanschrift, Angaben zum Reisebüro und Sachbearbeitern, Sprachen mitfliegender Minderjähriger, Essensvorlieben oder ein Doktortitel. Die PNR-Daten müssen bis 24 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit übermittelt werden, und ein zweites Mal, wenn sich die Türen des startenden Flugzeuges endgültig geschlossen haben. So können die Behörden auch schnell feststellen, wer seinen gebuchten Flug nicht angetreten hat. (…)Die rund 60 PNR-Datensätze werden zudem mit Risikoprofilen abgeglichen, die aufgrund früherer Erfahrungen erstellt werden. Kriterien für ein solches Muster sind Alter, Geschlecht, Nationalität und Zielland. Schon vor Umsetzung der PNR-Richtlinie hat die Bundespolizei Fluggastdaten von 55 Abflughäfen aus 24 Staaten verlangt und verarbeitet. Diesen Abgleich aller Reisenden (und damit zum allergrößten Teil unverdächtiger Personen) im neuen Fluggastdatensystem nennt Clemens Arzt von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in seiner schriftlichen Stellungnahme an den Innenausschuss des Bundestages einen „Verdächtigengewinnungseingriff“, der „faktisch eine Rasterfahndung“ darstellt. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert die Auswertung der Fluggastdaten als „permanente Rasterfahndung“. Beitrag von Matthias Monroy vom 28. August 2018 bei Telepolis externer Link
  • Bundesrat billigt Speicherung von Fluggastdaten zur Terror-Fahndung 
    „Fluggastdaten können künftig zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten sowie schwerer Kriminalität genutzt werden. Dies sieht ein Bundestagsbeschluss zur Umsetzung der europäischen Fluggastdaten-Richtlinie vor, den der Bundesrat am 12. Mai 2017 gebilligt hat. (…) Das Gesetz verpflichtet Luftfahrtgesellschaften, ihre Fluggastdaten für innereuropäische Flüge sowie für solche von Deutschland in ein Drittland bzw. in umgekehrter Richtung dem Bundeskriminalamt als nationale Zentralstelle zur Verfügung zu stellen. Zu den Fluggastdaten gehören Angaben wie Name, Kreditnummer, Anschrift, E-Mail-Adresse, Angaben zur Reiseroute und der so genannte Vielflieger-Eintrag. Die Fluggastdaten können unter engen Voraussetzungen auch unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht und an Europol übermittelt werden. Leiten Airlines die Daten zu spät oder gar nicht weiter, drohen ihnen Bußgelder bis zu 50.000 Euro….“ Beschluss 333/17 des Bundesrates Stand 24. Mai 2018 zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 externer Link
  • Zu viel, zu lange, zu wenig kontrolliert – EuGH stutzt Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten zusammen 
    „Weite Teile des geplanten Fluggastdaten-Abkommens zwischen der EU und Kanada sind nicht mit den Grundrechten vereinbar. Das hat heute der Europäische Gerichtshof erklärt. Die anlasslose Datenübermittlung kann zwar zulässig sein, muss aber nachgebessert werden. (…) Die Speicherung und Verwendung der Daten greift in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten ein. Diese Eingriffe seien zwar zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Rahmen der Bekämpfung terroristischer Straftaten und grenzübergreifender schwerer Kriminalität gerechtfertigt, mehrere Bestimmungen des Abkommens sind jedoch nicht auf das absolut Notwendige beschränkt und enthalten keine klaren und präzisen Regeln. Das geplante Abkommen erlaubt, dass sensible Daten übermittelt werden dürfen. Dazu gehören sämtliche Informationen, aus denen „die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit“ hervorgehen oder die die „Gesundheit oder Sexualleben einer Person“ betreffen. Das oberste Gericht stellt fest, dass die Speicherung und Verarbeitung solcher Daten nicht mit den Grundrechten vereinbar ist. (…) Zu möglichen Auswirkungen gebe es noch keine abschließende Erkenntnis, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Berlin. (…) Geprüft werden müsse nun auch, ob die Entscheidung Folgen für vergleichbare Vereinbarungen etwa mit den USA habe.“ Beitrag von Markus Reuter vom 26. Juli 2017 bei Netzpolitik externer Link
  • Bundesregierung bringt Vorratsspeicherung von Fluggastdaten auf den Weg
    Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf befürwortet, mit dem die EU-Vorgaben zur fünfjährigen Flugpassagierdatenspeicherung ins nationale Recht implementiert werden sollen. Sie einzurichten kostet etwa 78 Millionen Euro. Spätestens von Mai 2018 an will der Staat auch hierzulande nach dem Vorbild etwa der USA oder Großbritanniens Flugpassagierdaten sammeln, automatisiert mit Fahndungs- und Anti-Terror-Dateien abgleichen sowie anderweitig auswerten. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg durch den Bundesrat und den Bundestag gebracht, mit dem eine umstrittene EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Insgesamt 60 Datenkategorien müssen erfasst werden, darunter Essenswünsche, E-Mail- und andere Kontaktadressen sowie eventuelle Vielfliegernummern…Beitrag von Andreas Wilkens vom 15.02.2017 bei heise online externer Link
  • 60 Dinge, die ab jetzt jedes EU-Land fünf Jahre über deine Flugreise speichert
    Das Europäische Parlament hat heute für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten gestimmt. Die umstrittene Richtlinie verpflichtet alle europäischen Fluggesellschaften die Passagierdaten (PNR) an alle EU-Staaten weiterzugeben. Behörden in den 28 Mitgliedsländern können dann die pro Flug und Passagier etwa 60 anfallenden Einzeldaten speichern, rastern und verarbeiten. Zu den Daten gehören die Essenwünsche der Flugreisenden genauso wie Kreditkartennummer, Mitreisende, Wohnort oder E-Mailadresse. Die Daten dürfen für fünf Jahre gespeichert werden. Alleine auf deutschen Flughäfen werden jedes Jahr 216 Millionen Passagiere abgefertigt. Durch diese neue Vorratsdatenspeicherung entsteht eine gigantische Menge an Daten, die nicht nur eine Erfassung der Mobilität ermöglicht, sondern über die Essensauswahl auch Rückschlüsse auf andere sensible Details wie die Religionszugehörigkeit zulässt…Beitrag von Markus Reuter bei netzpolitik.org vom 14. April 2016 externer Link
  • Jede/r Flugreisende wird gerastert
    … Aber es handelt sich auch bei dieser Richtlinie nicht bloß um eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung aller völlig unverdächtiger Menschen, sondern es wird eine „anlasslose Rasterfahndung“ erlaubt. Aus den täglich anfallenden Millionen von Daten lassen sich nur (richtige und auch falsche) Schlüsse ziehen, wenn man diese Daten nach (mehr oder weniger) beliebigen Kriterien durchsucht. Opfer dieses Data Mining sind in jedem Fall die False Positives, die Falschverdächtigten, die sich Verhören unterziehen müssen oder ihre Reise nicht antreten dürfen. Genau davor hatten die Datenschutzbeauftragten immer wieder gewarnt. (…) Es ist leider wieder der Gang zum EuGH notwendig, um diese Rasterfahndung über unser Reiseverhalten zu verbieten!Beitrag beim Bündnis Freiheit statt Angst vom 15.04.2016 externer Link
  • Fluggastüberwachung ist beschlossen – Wie geht es weiter?
    Das EU-Parlament hat am 14. April 2016 eine neue EU-Richtlinie (PDF) zur Vorratsdatenspeicherung von Passagierdaten (Passenger Name Record, kurz: PNR) beschlossen. In Zukunft sind alle Mitgliedstaaten der EU dazu verpflichtet, Fluggastdaten von allen Flügen aus der EU und in die EU zu speichern. Pro Flugreisenden fallen bis zu 60 Daten an, die jeweils fünf Jahre zentral gespeichert werden. Diese Richtlinie ist eine Überwachungsmaßnahme, die die Privatsphäre aller Reisenden einschränkt. (…) Der Europäische Gerichtshof (EUGH) prüft juristisch das PNR-Abkommen zwischen der EU und Kanada. Das Europäische Parlament hat große Zweifel daran, ob das Abkommen vereinbar ist mit EU-Gesetzen und der EU-Grundrechtecharta. Grundlage für die Prüfung ist das EUGH-Urteil gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Eine Entscheidung wird Ende Juli 2016 erwartet. Die Abstimmung über EU-PNR sollte zunächst erst nach der Entscheidung des EUGH stattfinden. Kurzfristig wurde der Termin vorverlegt. Die gute Nachricht: Es bleiben Handlungsoptionen…Beitrag bei Digitalcourage vom 14. April 2016 externer Link
  • Abstimmung über Vorratsdatenspeicherung für Flugdaten schon am 14. April
    Schon am Donnerstag (morgen, 14.4.16) wird das Europäische Parlament über eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Passagierdaten (kurz: EU-PNR) abstimmen. Die Konservativen im Europaparlament drängen schon lange darauf, dass die Richtlinie abgestimmt wird und waren bislang am Widerstand von Liberalen und Sozialdemokraten gescheitert. Seit den Anschlägen von Brüssel hatten mehrere EU-Innenminister den Druck verstärkt. Wohl auch deswegen sind Liberale und Sozialdemokraten jetzt eingeknickt…Beitrag von Markus Reuter bei netzpolitik.org vom 8. April 2016 externer Link. Siehe dazu:

    • Last-Minute-Telefonaktion: Verhindert die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten
      Eure Grundrechte sind in akuter Gefahr. Morgen wird das Europäische Parlament endgültig über die Richtlinie zur Einführung einer europaweiten Vorratsdatenspeicherung von Passagierdaten (EU-PNR) abstimmen. Es bleibt also nur noch ein Tag, um die anlasslose Massenüberwachung des EU-Reiseverkehrs zu verhindern. Dazu brauchen wir Eure Mithilfe. Kontaktiert die EU-Abgeordneten per Telefon, erklärt ihnen, warum Ihr das Vorhaben ablehnt und fordert sie auf, am Donnerstag im Plenum gegen die EU-PNR-Richtlinie zu stimmen. Mit diesem Tool von callfordemocracy.org habt Ihr die Möglichkeit, die Parlamentarier anzurufen, ohne dass Euch dadurch Kosten entstehen…Aufruf und Bedienungsanleitung bei der Digitalen Gesellschaft vom 13. April 2016 externer Link
  • Mitmach-Aktion: EU-Abgeordnete müssen Flugüberwachung verhindern
    In der EU könnte eine Vorratsdatenspeicherung für Flugreisende (Passenger Name Record, kurz: PNR) beschlossen werden. Das EU-Parlament kann das verhindern, indem es dagegen stimmt. Die Abstimmung wird voraussichtlich im April 2016 stattfinden, vielleicht auch in den Sommer verschoben. In jedem Fall: noch ist Zeit zum Handeln. Sie können helfen dieses Überwachungsgesetz zu verhindern: Kontaktieren Sie ihre EU-Abgeordneten und fordern Sie sie auf, gegen Fluggastdatenspeicherung zu stimmen! Erklären Sie via Telefon, Fax, Twitter (Hashtag #nopnr), eMail, in sozialen Netzwerken und Co. Ihren Europaabgeordneten bestimmt, sachlich und freundlich, warum Sie gegen PNR abstimmen sollten…Aufruf von und bei Digitalcourage vom 5. April 2016 externer Link – dort alle nötigen Infos zum Thema sowie die Kontaktdaten der Abgeordenten. Siehe dazu:

    • Fluggastdatenspeicherung: Noch nicht beschlossen, aber Pilotprojekte laufen schon
      Die Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten (PNR) ist noch nicht vom EU-Parlament beschlossen, der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt heute über die Zulässigkeit des PNR-Abkommens zwischen Kanada und der EU – aber die EU-Kommission hat schon millionenschwere Pilotprojekte für den Datenaustausch aufgesetzt…Beitrag von Markus Reuter bei netzpolitik.org vom 5. April 2016 externer Link
  • Fluggastdatenspeicherung: Politischer Rückhalt für Massenüberwachung des Reiseverkehrs bröckelt
    Die Proteste gegen die geplante Massenüberwachung des europäischen Flugreiseverkehrs zeigen erste Wirkung. Bereits Ende vergangenen Jahres hatten sich die Unterhändler von Ministerrat und EU-Parlament im Rahmen der Trilog-Verhandlungen auf eine Kompromissfassung für eine Richtlinie zur EU-weiten Fluggastdatenspeicherung (EU-Passenger Name Record, kurz EU-PNR) geeinigt. In dieser Woche sollte eigentlich die endgültige Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments stattfinden. Wie aus Brüsseler Kreisen zu erfahren war, wurde der geplante Termin nun jedoch überraschend verschoben. Zum finalen Votum über die Richtlinie wird es daher voraussichtlich erst Ende Februar oder Anfang März kommen…Beitrag von Volker Tripp vom 1. Februar 2016 bei der digitalen Gesellschaft externer Link. Siehe dazu: Wir fordern: NoPNR! Videoaktion der digitalen Gesellschaft gegen die EU-Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten externer Link
  • Mitmach-Aktion: EU-Abgeordnete müssen Flugüberwachung verhindern
    In der EU könnte eine Vorratsdatenspeicherung für Flugreisende (Passenger Name Record, kurz: PNR) beschlossen werden. Das EU-Parlament kann das verhindern, indem es dagegen stimmt. Die Abstimmung wird in den nächsten zwei Wochen stattfinden. Ein genauer Termin ist noch nicht bekannt. Kontaktieren Sie ihre EU-Abgeordneten und fordern Sie sie auf, gegen Fluggastdatenspeicherung zu stimmen! Erklären Sie via Telefon, Fax, Twitter (Hashtag #nopnr), eMail, in sozialen Netzwerken und Co. Ihren Europaabgenordneten (Liste unten) bestimmt, sachlich und freundlich, warum Sie gegen PNR abstimmen sollten. Eine Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten ist grundrechtswidrig! (…) Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen muss vom Parlament abgelehnt werden. Denn diese Richtlinie führt Überwachungsmaßnahmen ein, die die Privatsphäre aller Reisenden einschränken. Damit ist die Richtlinie ein weiterer Schritt in Richtung einer umfassenden anlasslosen Überwachung von Personen. Die Erstellung und Auswertung von Bewegungsprofilen im Flug-, Auto-, Bus- und Bahnverkehr sind mit persönlichen Freiheitsrechten nicht vereinbar. Zudem: Anlasslose Massenüberwachung hat keine Wirkung gegen Terrorismus und Kriminalität…Aufruf und Infos bei Digitalcourage vom 14. Januar 2016 externer Link – Aktion läuft noch!
  • Freie Bahn im EU-Parlament für Vorratsspeicherung von Fluggastdaten
    Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat für die geplante Richtlinie gestimmt, wonach Flugpassagierdaten fünf Jahre lang aufbewahrt und ausgewertet werden sollen. Er bestätigt damit einen Deal mit dem Rat… Beitrag von Andreas Wilkens bei heise online vom 10. Dezember 2015 externer Link
  • Fluggastdaten: Speicherung auf Vorrat macht Europa zum überwachten Kontinent
    Heute (4.12.15) haben sich die EU-Innenminister auf einen gemeinsamen Kurs für eine Richtlinie zur europaweiten Speicherung von Fluggastdaten geeinigt. Bei Flügen von der und in die EU sollen bis zu 60 Einzeldaten pro Passagier und Flug zunächst für 6 Monate offen und für weitere fünf Jahre „maskiert“ in zentralen „Passenger Information Units“ gespeichert werden… Beitrag von und bei der Digitalen Gesellschaft vom 4. Dezember 2015 externer Link. Aus dem Text: „… Auch bei innereuropäischen Flügen sollen diese Daten erfasst werden. Ein Austausch dieser Informationen zwischen den Mitgliedstaaten der EU soll zwar nur auf freiwilliger Basis stattfinden, diese haben jedoch die Möglichkeit eine Selbstverpflichtung zum Datenaustausch zu unterzeichnen. Damit steht die Position des Ministerrats in den Trilog-Verhandlungen um eine europäische Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten fest. Voraussichtlich am 15. Dezember wird sich der Innenausschuss des EU-Parlaments (LIBE) mit dem Thema befassen und über die Vorlage des Ministerrats entscheiden. Bei den Beratungen im LIBE-Ausschuss und im Plenum dürfen sich die Parlamentarier nicht dem Druck von Sicherheitsbehörden und Ministerrat beugen. In seinem Urteil über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon im vergangenen Jahr anlasslosen Massendatensammlungen eine klare Absage erteilt. Aktuell überprüft der EuGH außerdem das geplante Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und Kanada auf die Vereinbarkeit mit EU-Grundrechten. Eine baldige Verabschiedung der Richtlinie wäre auch vor diesem Hintergrund voreilig und kopflos…
  • Terrorabwehr: EU auf dem Weg zur innereuropäischen Fluggastdatenspeicherung
    … Die EU-Regierungen wollen unter dem Eindruck der Anschläge von Paris ihre Zusammenarbeit im Kampf gegen die Terrorgefahr beschleunigen. Noch vor Ende des Jahres solle etwa eine Einigung über die umstrittene Fluggastdatenspeicherung (PNR) erreicht werden, sagte Luxemburgs Arbeitsminister Nicolas Schmit am Mittwoch in Straßburg im Namen der EU-Ratspräsidentschaft. (…) EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker forderte ebenfalls, dass die Fluggastdatenspeicherug auch für innereuropäische Flüge gelten sollte. Das EU-Parlament hatte dieses Vorhaben wegen Datenschutzbedenken lange blockiert, nach den Anschlägen auf das französische Satire-Magazin „Charlie Hebdo“ im Januar jedoch seinen harten Widerstand aufgegeben. Die französische Sozialistin Pervenche Berès, die zu der größten Gruppe der Gegner gehört, sagte, ihre Parteifreunde würden für PNR stimmen…Beitrag von Andreas Wilkens bei heise online vom 25. November 2015 externer Link
  • EU-Datenschützer lehnt geplante Fluggastdaten-Auswertung ab
    Der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli hält die Gesetzesinitiative für rechtswidrig, wonach künftig in der EU Flugpassagierdaten gesammelt und analysiert werden sollen. Über 300 Millionen Unverdächtige könnten betroffen sein…Beitrag von Andreas Wilkens bei heise online vom 25.09.2015 externer Link. Aus dem Text: „… Kaum ein gutes Haar lässt der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli an dem Gesetzentwurf, laut dem Sicherheitsbehörden bald auch in Europa nach US-Vorbild Fluggastdaten sammeln, auf Vorrat speichern und auswerten können sollen. Es gebe nach wie vor keinen Nachweis dafür, dass es notwendig sei, „massive Mengen persönlicher Informationen über Millionen Reisende“ anzuhäufen, schreibt der Italiener in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme…
  • Innenausschuss im EU-Parlament beschließt Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten
    Fluggäste, die aus oder nach Europa reisen, müssen sich darauf einstellen, dass ihre Daten künftig für fünf Jahre lang gespeichert und ausgewertet werden. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments hat mit einer Mehrheit von 32 zu 27 Stimmen den Kompromissantrag des Berichterstatters im Innenausschuss, Timothy Kirkhope, abgesegnet, der den Weg für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten (Passenger Name Record, PNR) freimacht. Bis zu 60 Einzeldaten jedes Passagiers werden dabei gespeichert und umfassen etwa den Namen, Kreditkartendaten, Hotelreservierungen oder spezielle Essenswünsche. (…)Der Gesetzentwurf geht nun in die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Ministerrat und Parlament, die allesamt ähnliche Vorschläge unterbreitet haben…Beitrag von Tomas Rudl bei netzpolitik.org vom 15. Juli 2015 externer Link
  • Neues Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten mit Mexiko wird ohne Parlamentsbeschluss verhandelt
    Im Eiltempo will die EU-Kommission noch diesen Monat die Verhandlungen über Passagierdatenabkommen mit Mexiko beginnen. Dies geht aus einem Dokument hervor, das der Rat der Europäischen Union am Freitag an die Mitgliedstaaten verteilt. Demnach hat die Kommission bereits vor drei Wochen einen entsprechenden Vorschlag zur Aufnahme der Verhandlungen zirkuliert. Das Dokument ist allerdings als VS-Vertraulich eingestuft, über den Inhalt drang bisher nichts nach außen. Während die EU-Abgeordneten also keinen Einblick bekommen, haben die zuständigen ReferentInnen der Mitgliedstaaten bereits darüber diskutiert…Beitrag von Matthias Monroy bei netzpolitik.org vom 9. Juni 2015 externer Link
  • Aktionstag gegen Passagierdatenspeicherung: zweite Runde am 11. April 2015
    Aktionstag gegen Passagierdatenspeicherung: zweite Runde am 11. April 2015Nach den erfolgreichen Aktionen im März geht es Anfang April weiter. In vielen Städten Deutschlands treffen sich Menschen in den Flughäfen, um Reisende und Urlauber auf die drohende Vorratsdatenspeicherung von Passagierdaten aufmerksam zu machen. (…) Bisher wurde uns von geplanten Aktionen an folgenden Flughäfen berichtet: Berlin-Tegel, Terminal A+B, 14 bis 18 Uhr; Frankfurt/Main; Köln/Bonn, Terminal 1/Abflug, 11 Uhr; Leipzig/Halle, 14 bis 17 Uhr; Nürnberg, 13 bis 15 Uhr, vor dem Eingang zur Halle »Abflug 2«; Suttgart, Terminal 3, 10 bis 16 Uhr. In Bremen und München wird noch nach Unterstützung gesucht. Meldet euch bei uns, wenn ihr vor Ort mithelfen wollt! …“ Aufruf, Infos und Hintergründe bei der Kampagne Verfolgungsprofile vom 18. März 2015 externer Link. Siehe auch:
  • Gegen die anlasslose Massenüberwachung unseres Reiseverkehrs
    Wir brauchen eure Unterstützung! Das Europäische Parlament arbeitet an einem neuen Vorschlag für EU-PNR (Passenger Name Record), die anlasslose Sammlung und Speicherung von Fluggastdaten. Zusammen mit unserer europäischen Dachorganisation, European Digital Rights (EDRi), haben wir eine Postkarten-Aktion ins Leben gerufen: Wir wollen die Abgebordneten des EU-Parlaments direkt kontaktieren und sie auf die Grundrechtswidrigkeit ihres EU-PNR-Vorhabens hinweisen… Beitrag von Ingo Dachwitz bei der Digitalen Gesellschaft vom 7. April 2015 externer Link
  • Aktionstag: Keine Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten – 28. März 2015: Demo am Flughafen Tegel
    Stoppt die Auswertung von Fluggastdaten (PNR)Wir demonstrieren gegen die Pläne einer EU-weiten Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten: Wann: 28. März, 14.00 Uhr Wo: Flughafen Tegel (Terminal A und B) Auch in anderen Städten wird am 28. März gegen die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten demonstriert. Verschiedene Gruppen engagieren sich innerhalb der Kampagne: “Verfolgungsprofile. Kapier das Spiel – WIR sind das Ziel!” und organisieren die Demos. Weitere Infos dazu findet ihr in den kommenden Tagen bei http://verfolgungsprofile.de/ externer Link …“ Beitrag von Alexander Sander bei der Digitalen Gesellschaft vom 18. März 2015 externer Link
  • Schweizer Geheimdienst sammelt Passagierdaten
    Während in der EU noch über die Nutzung der sogenannten Passenger Name Records (PNR) zu Sicherheitszwecken debattiert wird, sammelt der Schweizer Geheimdienst schon die Daten bestimmter Passagiere…Beitrag von Tom Sperlich und Volker Briegleb auf heise online vom 2. Februar 2015 externer Link. Aus dem Text: „… Es soll sich dabei um die sogenannten erweiterten Fluggastdaten (Advanced Passenger Information, API) handeln. Hierzu gehören alle Daten des benutzten Reisedokuments und der persönliche Flugcode, Erstabflugsort sowie die Information, ob die Person allein oder in einer Gruppe reist. Diese Angaben werden üblicherweise nur bei interkontinentalen Flügen verarbeitet…
  • EU-Innenminister drängen auf Austausch von Fluggastdaten
    Die Pläne der EU-Kommission zur Speicherung von Fluggastdaten sind nach Ansicht von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die logische Konsequenz aus dem entsprechenden Abkommen zwischen Europa und den USA. „Wenn wir es erlauben, dass wir Daten von Europäern den Amerikanern geben, weil wir uns vertraglich dazu verpflichtet haben, dann finde ich es eigentlich ganz normal, dass wir solche Daten auch zwischen Europäern austauschen“…Beitrag von Detlef Borchers und Volker Briegleb auf heise online vom 29. Januar 2015 externer Link
  • PNR: Neuer Kommissionsvorschlag zur grundrechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten
    … Die Richtlinie sieht die Einführung eines EU-internen PNR-Systems (Passenger Name Record) auf Ebene der Mitgliedsstaaten vor. Mit dem neuem Vorstoß soll der bisherige Widerstand des Europäischen Parlaments gegen die anlasslose Sammlung von Fluggastdaten gebrochen werden. Der Innenausschuss des Parlaments hatte bereits im April 2013 mit einer deutlichen Mehrheit gegen die Richtlinie gestimmt. (…) Das Vorhaben der EU-Kommission ist in grundrechtlicher Hinsicht reine Augenwischerei. Die Pläne stehen nach wie vor in krassem Widerspruch zur Entscheidung des EuGH über die Vorratsdatenspeicherung. Das Gericht hatte im April vergangenen Jahres klargestellt, dass jegliche Form der anlass- und uferlosen Datensammlung gegen die EU-Grundrechte auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten verstößt…Beitrag von Volker Tripp bei der Digitalen Gesellschaft vom 28. Januar 2015 externer Link
  • NPP118: Alexander Sander (NoPNR) über Flugdaten-Vorratsdatenspeicherung
    Interview von Markus mit Alexander Sander über die EU-Flugdaten-Vorrratsdatenspeicherung: über die Hintergründe und Begehrlichkeiten gegenüber unseren Fluggastdaten, wer darauf Zugriff hat (und haben könnte), worum es da geht und warum man das Vorhaben unbedingt verhindern sollte. Das 18 Minuten lange Gespräch als MP3 und OGG bei Netzpolitik externer Link
  • Speicherung von Passagierdaten: Falscher Sammelwahn
    Schöne, neue Welt: Die EU will alle Fluggäste durchleuten lassen: Sämtliche persönlichen Daten sollen Buchungsfirmen und Airlines künftig an staatliche Stellen weiterleiten. Was das bedeutet, ist längst in den USA zu begutachten.
    Es wird Ernst: Anfang der kommenden Woche will der Innenausschuss des Europaparlaments über die Richtlinie zur „Fluggastdatensicherung“ abstimmen. Was so sperrig klingt, heißt nach einem Vorschlag der EU-Kommission, dass die persönlichen Daten sämtlicher Flugpassagiere von den Buchungsfirmen und Fluggesellschaften an staatliche Stellen weitergeleitet werden
    …“ Kommentar von Javier Cáceres in Süddeutsche Zeitung online vom 9. Dezember 2012 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=19074
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