Abhören in der EU jetzt grenzenlos

Anordnungen von Hausdurchsuchungen, Spitzeleinsätzen, Telekommunikationsüberwachung, Trojanern und zur Aufhebung des Bankgeheimnisses sind nun unter allen EU-Mitgliedstaaten möglich
Weitgehend unbeachtet hat das EU-Parlament Ende Februar eine weitreichende Richtlinie beschlossen, um die Zusammenarbeit Ermittlungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf einer „Europäischen Ermittlungsanordnung“ regelt die grenzüberschreitende Anordnung von Zwangsmaßnahmen. Sofern das eigene Recht dies erlaubt, dürfen Anträge ausländischer Behörden nicht mehr abgelehnt werden. Der Erlass der Richtlinie war 2009 im Fünfjahresplan „Stockholmer Programm“ festgeschrieben worden
…“ Artikel von Matthias Monroy in telepolis vom 24.03.2014 externer Link

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