Karlsruhe: Verfassungsrichter bemängelt Demokratiedefizit der EZB

Kleiner Erfolg für die EZB-Kritiker: Verfassungsrichter Voßkuhle hat kritisiert, dass Bürger kaum Einfluss auf Entscheidungen der Zentralbank in der Euro-Krise haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat angedeutet, dass es die Bürger bei der EU-Rettungspolitik für nicht ausreichend beteiligt hält. Bei nationalen Entscheidungen gebe es für Wähler immer die Ankoppelung an ihre Abgeordneten, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in der mündlichen Verhandlung über den Kurs der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Euro-Krise. „Das haben sie nicht bei Entscheidungen, wie sie bei der EZB gerade getroffen werden“, erklärte er. Die Frage sei, wie man dieses Defizit mit den Möglichkeiten der Verfassung auffangen könne
…“ Agenturmeldung bei Zeit online vom 11.06.2013 externer Link. Siehe dazu:

  • Die EZB vor dem Verfassungsgericht – Zeit für grundsätzliche Fragen
    Die zweitägige mündliche Verhandlung zur Rolle der EZB bei der Bekämpfung der Eurokrise hinterlässt einen höchst zwiespältigen Eindruck. Im Kern geht es um die Frage, ob die EZB mit ihren Anleihenkaufprogrammen Kompetenzen in Anspruch nimmt, die nicht durch das Grundgesetz übertragen wurden. Sollte Karlsruhe feststellen, dass die EZB ihr Mandat überdehnt, überdehnt das Bundesverfassungsgericht damit jedoch selbst sein Mandat, da die EZB nicht dem deutschen, sondern dem europäischen Recht untersteht. Um den gordischen Knoten zu zerschlagen, müssten nicht nur das Grundgesetz, sondern auch die europäischen Verträge „eurotauglich“ gemacht werden. Wieder einmal zeigt sich, dass der Euro auf einem „Betriebssystem“ läuft, das überhaupt nicht für eine Gemeinschaftswährung ausgelegt ist…“ Artikel von Jens Berger vom 12. Juni 2013 bei den Nachdenkseiten externer Link
  • Die Anleihepolitik der EZB ist eine Katastrophe für Sozialstaat und Demokratie
    Sind die Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) mit dem Grundgesetz vereinbar? Oder stellen sie ein Risiko für den Steuerzahler dar, ohne dass dieser über sein Parlament auf Höhe und Bedingungen des Kredits Einfluss nehmen kann? Sind die Anleihenkäufe überhaupt vom Mandat der EZB gedeckt? Oder bewegen sie sich fernab von „Geldpolitik“, sind vielmehr auf die Finanzierung klammer Staaten gerichtet – handelt es sich also um Staatsfinanzierung, die der EZB durch die EU-Verträge verboten ist? Um diese Fragen vor allem geht es bei den Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichtes, die in dieser Woche begonnen haben. Würde das Gericht beide Ausgangsfragen verneinen, stünde die gesamte „Rettungspolitik“ der Euro-Gruppe, allen voran die Bundesregierung, vor einem Scherbenhaufen. Der EZB würde dann die Machtvollkommenheit abgesprochen, Krisenstaaten nach eigenem Urteil zu finanzieren und die Euro-Staaten nach ihren Eurogruppen-Anteilen am Risiko zu beteiligen. Die Bundesregierung hat sich voll hinter die EZB gestellt und kann sich, nach den Worten von Finanzminister Schäuble, nicht vorstellen, dass ein deutsches Gericht der EZB ihre Politik vorschreiben will…“ Artikel von Conrad Schuhler vom 12. Juni 2013 beim isw – Institut für sozial-ökologische Wirtschaftsforschung e.V. externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=38004
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