Abbau des Sozialstaats ist Ziel der EU-Kommission

„Nach Plänen der EU-Kommission soll schon vor Ablauf dieses Jahres die Pilotphase eines Konzeptes zur Förderung innerstaatlicher Reformen der EU-Mitgliedstaaten beginnen. Davon betroffen wären in großem Ausmaß auch die nationalstaatlichen Sozialsysteme und der innereuropäische Arbeitsmarkt. (…) Im Dezember 2017 legte die Kommission den Grundstein für die Zielsetzung des nun bearbeiteten Reformmodells, das den Bestrebungen und Ideen der Troika während der „Griechenlandrettung“ nicht unähnlich ist: Stimmen EU-Mitgliedstaaten zu, wird ihnen nach Erreichen der gemeinsam vertraglich vorformulierten Ziele von der EU-Kommission ein im Voraus versprochener Betrag ausgezahlt. Der „Vorschlag zur Veränderung der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für die europäische Struktur- und Investitionsfonds (Dachverordnung)“ nennt dabei die Liberalisierung u.a. auch der Sozialsysteme, zur „Verbesserung“ der Gewinnwirtschaft und der Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investitionen. Nach den Wünschen der EU-Kommission soll dies den Weg zu einem gesteigerten Wettbewerb innerhalb der EU und dadurch zu einer insgesamt erhöhten Wettbewerbsfähigkeit der EU im Welthandel führen. (…) Es ist zu befürchten, dass innerstaatliche Unterstützungsleistungen die dem deutschen Arbeitslosengeld II entsprechen, bald im Rahmen der angepeilten Wirtschafts- und Währungsunion Reformen im Sinne der wirtschaftsfreundlichen EU-Kommission unterliegen könnten…“ Beitrag vom 11. April 2018 von und bei gegen-hartz.de externer Link

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