Europäische Einpersonengesellschaft: „EU plant Selbstausbeutungs-Richtlinie“

Dossier

ichagsmallDie Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) befürchtet, dass auch unter der neuen EU-Kommission die Rechte von Arbeitnehmern weiter unter Druck geraten. Aktueller Anlass ist die Idee, sogenannte Ein-Personen-Gesellschaften (SUP) zuzulassen. Noch in diesem Dezember soll der Europäische Rat dazu die Weichen stellen. „Ob diese Personen tatsächlich selbstständig arbeiten oder als Scheinselbstständige ausgebeutet werden, kann dann kaum mehr kontrolliert werden“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger anlässlich eines Treffens der Tarifpartner der Bauwirtschaft mit Europaabgeordneten diese Woche in Brüssel. „Die Gründung einer SUP darf die nationalen Kontrollbehörden bei der Feststellung und Ahndung von Scheinselbstständigkeit in keiner Weise behindern…“ Pressemitteilung vom 21.11.2014 externer Link. Siehe dazu:

  • Erfolgreicher Widerstand gegen europäische Ich-AG: Aus für EU-Richtlinie zur Einpersonengesellschaft New
    Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt die Abkehr der EU-Kommission von ihrem Plan, eine sogenannte europäische Einpersonengesellschaft (SUP) einzuführen. Dieses Vorhaben ist im jetzt vorgelegten Arbeitsprogramm der EU-Kommission für das kommende Jahr nicht mehr enthalten. (…) Die geplante Einpersonengesellschaft sah vor, die Gründung von Kapitalgesellschaften zu deregulieren. Danach hätten Gesellschaften über das Internet mit einem Mindestkapital von einem Euro gegründet werden können. Wo ein Anmelder lebt und arbeitet, wäre danach unerheblich gewesen. Ein Portugiese hätte beispielsweise eine Gesellschaft in Irland gründen können, um dann in Deutschland zu arbeiten. Kontrollen wären nicht mehr möglich gewesen. Scheinselbstständigkeit und Briefkastenfirmen hätte die Umsetzung der Einpersonengesellschaft Tür und Tor geöffnet.“ Pressemitteilung der IG BAU vom 27. Oktober 2017 externer Link
  • Warnung vor Geldwäsche: DGB kämpft gegen eine Richtlinie der EU-Kommission, die Briefkastenfirmen wie in Panama ermöglichen könnte.
    Die deutschen Europa-Parlamentarier sollen ein Projekt der EU-Kommission verhindern, das Geldwäsche in Europa erleichtern würde. Ein solches Projekt wird ihr vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vorgeworfen, weshalb der Vorsitzende Reiner Hoffmann einen Brief an alle deutschen Mitglieder des Brüsseler Parlaments geschrieben hat (…) Hoffmann wendet sich gegen eine Richtlinie der EU-Kommission, mit der sie eine quasi anonyme Ein-Personen-Gesellschaft (Societas Unius Personae, SUP) einführen will. Damit will sie es Mittelständlern und Start-ups erleichtern, Gesellschaften im Ausland zu gründen. Doch die Standards, die sie vorgibt, sind nach Meinung Hoffmanns so lax, dass sie „damit Briefkastenfirmen wie in Panama ermöglicht“…“ Beitrag von Detlef Esslinger vom 21. April 2016 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Richtlinienentwurf der EU-Kommission über SOCIETAS UNIUS PERSONAE (SUP)
    Bereits im April 2014 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter angenommen. Ermöglicht werden sollen damit Gründungen von Einpersonengesellschaften mit beschränkter Haftung („Societas Unius Personae“, SUP). Von der breiten Öffentlichkeit ist dieser Entwurf noch kaum wahrgenommen worden. Sollte er Gesetz bzw. Richtlinie werden, könnten erhebliche Nachteile für die Arbeitnehmerschaft und massive Probleme bei der Kontrolle dieser Mini-Unternehmen die Folge sein…“ Artikel von Christian Reimann bei den NachDenkSeiten vom 26. März 2015 externer Link
  • EU-Richtlinie zur Einpersonengesellschaft: IG BAU warnt vor neuer Welle von Scheinselbstständigen
    Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt vor einer weiteren Welle von Scheinselbstständigen. Ausgelöst werden könnte sie durch die sogenannte europäische Einpersonengesellschaft (SUP). Gemeint ist damit eine Deregulierung der Gründung von Kapitalgesellschaften. Das Europäische Parlament wird über den Richtlinienvorschlag nach seiner Sommerpause entscheiden…“ Pressemitteilung der IG BAU vom 19.08.2015 externer Link
  • Aus der Pressemitteilung vom 21.11.2014 externer Link: „(…) Bei der Ein-Personen-Gesellschaft ist eine grenzüberschreitende Online-Gründung ohne persönliches Erscheinen innerhalb von drei Tagen vorgesehen. Eine gründliche Überprüfung ist damit unmöglich. Gründer brauchen ein Mindestkapital von nur einem Euro. Die IG BAU befürchtet, dass damit ein Anreiz für noch mehr Scheinselbstständigkeit gegeben wird. Es ist wahrscheinlich, dass bei Kontrollen künftig schon die Anmeldung einer Ein-Personen-Gesellschaft als ein Indiz für eine reguläre Selbstständigkeit gewertet wird, obwohl in Wahrheit eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Ebenso sieht die IG BAU europäische Sozialstandards durch die verschiedenen Freihandels- und Dienstleistungsabkommen wie TTIP, CETA und TISA gefährdet…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=70202
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