Sanktionen im Hartz IV-System: Alte neue Zahlen und eine weiterhin offene Grundsatzfrage

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„»Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist in den ersten sechs Monaten des Jahres leicht auf knapp 449.550 gesunken. Das waren rund 25.800 weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit.« So eine der vielen Meldungen angesichts der Veröffentlichung der neuen Sanktionszahlen für den Juni 2018 durch die Bundesagentur für Arbeit. Allerdings sind solche Überschriften – Jobcenter verhängen weniger Hartz-IV-Sanktionen – irreführend bzw. ein Kurzschluss, weil sie sich nur auf die Absolutzahl beziehen. Darauf wird in dem Artikel selbst schon hingewiesen: »Die Sanktionsquote – also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – lag unverändert bei 3,1 Prozent.« Michael Kröger erläutert denn auch in seinem Beitrag Mit aller Härte gegen Hartz-IV-Empfänger: »Weniger Sanktionen in den ersten sechs Monaten – die Bilanz der Bundesagentur für Arbeit zum Thema „Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger“ fällt auf den ersten Blick bemerkenswert positiv aus … Ein ermutigender Trend also – wäre da nicht der Zusammenhang, in dem die Zahlen betrachtet und beurteilt werden müssen. Denn wenn man die Gesamtzahl der Hartz-IV-Empfänger betrachtet, die wegen der guten Lage am Arbeitsmarkt merklich gesunken ist, dann ergibt sich ein nicht ganz so erfreuliches Bild: Von allen Leistungsberechtigten blieb der Anteil derjenigen, die Melde- oder Nachweispflichten nicht erfüllt haben, unverändert bei 3,1 Prozent.« (…) Und anlässlich der Präsentation der neuen Zahlen bricht sie wieder auf, die verhärtete Debatte über Sinn und Unsinn der Sanktionen im Grundsicherungssystem. Da prallen die Sichtweisen bzw. die Menschenbilder gehörig aufeinander. (…) Aber schlussendlich kann und muss man – selbst wenn man innerhalb des bestehenden Systems operiert und einen generellen Verzicht auf Sanktionierung bestimmter Tatbestände ablehnt – dringend erhebliche Korrekturen am Sanktionsregime im Sinne einer deutlichen Entschärfung und massiven Rückführung tatsächlicher Sanktionen auf ein absolutes Minimalmaß vornehmen…“ Beitrag von Stefan Sell vom 10. Oktober 2018 bei Aktuelle Sozialpolitik externer Link

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