Jobs ablehnen ohne Sanktionen – Neue Weisung: Wann Jobs ohne Sanktionen abgelehnt werden dürfen

Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und SozialhilfeWer einmal in Hartz IV gelandet ist, der weiß, dass bürgerliche Rechte nur noch bedingt gelten. So müssen Hartz IV Bezieher jede Arbeitsstelle annehmen, auch wenn sie etwas vollkommen anderes zuvor gelernt und gearbeitet haben. Diese Willkür führt immer wieder zu Sanktionen, weil Betroffene in die Gegenwehr gehen. Nicht selten kommt es zu Widersprüchen und Klagen- doch die Jobcenter sind meist gnadenlos. Allerdings sind Hartz IV Beziehende nicht verpflichtet, eine Arbeitsstelle anzunehmen, wenn diese aus bestimmten Gründen nicht zumutbar ist. Die Bundesagentur für Arbeit hat nun bestätigt, dass es klare Ablehnungsgründe gibt, die zu keinen Sanktionen führen dürfen. Diese sind allerdings sehr eng ausgelegt. Hierzu wurden nun die sogenannten Zumutbarkeitsregeln geändert…“ Beitrag vom 27. April 2017 von und bei gegen-hartz.de externer Link

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