Hartz IV Sanktionen gegen minderjährige Schüler

15-jährige Schüler werden trotz andauerndem Schulbesuch vom Jobcenter zur Stellensuche aufgefordert und bei Weigerung sanktioniert. In Nienburg müssen sich Schüler aus Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften vorm Jobcenter rechtfertigen, wenn sie nach ihrem 15. Geburtstag weiterhin zur Schule gehen wollen. Die sogenannte Verfolgungsbetreuung, die ab diesem Alter greift, beinhaltet Einladungen zu Terminen mit Rechtsfolgenbelehrungen, die bei Nichteinhaltung Sanktionen gegen die Minderjährigen zur Folge haben können…“ Meldung vom 04.11.2013 bei gegen-hartz externer Link. Siehe dazu:

  • Sanktionen, aber »ohne Druck«
    Jobcenter Nienburg meint, Schülern bei »Pflichtverstoß« den Regelsatz zu kürzen, sei rechtskonform. Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 09.11.2013 externer Link. Aus dem Text: „Jetzt nahm das Jobcenter dazu Stellung. Man übe keinen Druck auf Schüler aus, die Schule vorzeitig zu verlassen, sagte Bereichsleiterin Daniela Meyer. So lade das Amt die Kinder seiner »Klienten« ein, um sie beim Erreichen eines Abschlusses zu unterstützen. Einmal jährlich müsse das Jobcenter deren Schulbesuch überprüfen. Denn ein Jugendlicher ab 15 Jahren gelte grundsätzlich als erwerbsfähig und habe sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Einladungen seien verpflichtend und Hinweise auf eine zehnprozentige Kürzung des Regelsatzes bei einmaligem Pflichtverstoß rechtskonform. (..)Eine Berufsberaterin aus Sachsen-Anhalt sagte, sie habe häufig mit Sanktionen gegenüber Minderjährigen zu tun. Im Internet wird die Praxis seit Jahren diskutiert. Ein Mitarbeiter eines Jugendamtes hält das für rechtlich bedenklich…“
  • Kundensteuerung U 25’er vom Jobcenter / Weisung des JC Berlin
    Die Piratenfraktion Berlin hat im Rahmen Ihrer IFG – Anträge eine Dienstanweisung zur Kundensteuerung im Umgang mit U 25’ern ausgegraben. Darin wird deutlich wie knallhart die Jobcenter mit Jugendlichen und Heranwachsenden umgehen (Einladungen mit Rechtsfolgenbelehrungen, Kontaktdichte, verlangte Nachweise, Umgang mit Sanktionen etc.) Nach dieser Dienstanweisung wird klar, dass die Medienmeldungen der letzten Zeit über die Umgangsweise mit den minderjährigen Schülern aus der der Umsetzung solcher Konzepte kommen.“ Aus dem Thomé Newsletter 10.11.2013. Siehe dazu die Weisung bei Harald Thomé externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=47531
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