Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV? Öffentliche Anhörung im Bundestag am 4. Juni 2018

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldAm 4. Juni ist 13.30 Uhr eine Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag angesetzt. Gegenstand sind die Anträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abschaffung der Sanktionen und Leistungskürzungen bei den Grundsicherungen. Die beiden Anträge finden sich auf der Website des Ausschusses externer Link. Die Anhörung ist öffentlich. Anmeldungen externer Link sind beim Ausschuss möglich. Zu den Anträgen und zur Anhörung hat der Netzwerkrat des Netzwerks Grundeinkommen eine Stellungnahme externer Link verfasst.“ Meldung von Ronald Blaschke vom 26.05.2018 beim Netzwerk Grundeinkommen externer Link und nun die Berichterstattung:

  • Sachverständige: Sanktionssystem bei Hartz IV überarbeiten New
    Das Sanktionssystem beim Arbeitslosengeld II sollte überarbeitet werden. Auf diesen Minimalkonsens lassen sich die Expertenäußerungen einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Dr. Matthias Bartke (SPD) am Montag, 4. Juni 2018, reduzieren. Von diesem ausgehend, bewegten sich die Vorschläge jedoch von einer stärkeren Flexibilisierung des Systems bis hin zu seiner kompletten Abschaffung. Die Kritik an den oft standardisierten Eingliederungsvereinbarungen zwischen Jobcenter und Arbeitslosen kam von fast allen Seiten, ebenso wie die Forderung nach einer besseren Vermittlungstätigkeit durch die Jobcenter…“ Bundestagsmeldung mit allen Dokumenten externer Link, siehe dazu:

    • Öffentliche Anhörung Am 4. Juni 2018 zur Abschaffung von Sanktionen bei den Grundsicherungen im Bundestag
      Protokoll und Video bei Katja Kipping externer Link
    • Von »total überzogen« bis »unverzichtbar«. Eine Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales beschäftigte sich mit Hartz-IV-Sanktionen
      „… Schnell zeigte sich, dass die Gräben in der Sanktionsfrage zwischen den Experten sehr tief waren. So lobte Ivor Parvanov, Geschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, die »gewünschte pädagogische Wirkung« der Sanktionen. Natürlich hätten diese »materielle Auswirkungen«, erklärte Parvanov. »Das soll auch so sein!« Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag betonte, die Sanktionen seien als »wichtiges Instrumentarium unentbehrlich«. Ohne Sanktionen könnten viele Leistungsberechtigte nicht erreicht werden. Für jene, denen man das Geld komplett zusammengestrichen habe, gebe es ja noch »Wertgutscheine, mit denen sie sich versorgen können«. Martin Künkler vom DGB kritisierte sie Totalsanktionen für unter 25-Jährige als »total überzogen«. Es plädierte für »positive Anreize etwa durch Bildungsprämien«. Auf alle Fälle aber müsse der Gesetzgeber den »Sanktionsautomatismus ändern«, der Jobcenter-Mitarbeiter zwinge, Strafen zu verhängen. Ein differenziertes Bild zeichnete der Volkswirtschaftler Joachim Wolff vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). So würden die Beschäftigungschancen nach Sanktionen klar steigen. Allerdings würden sich vor allem Sanktionierte unter 25-Jährige beschleunigt vom Arbeitsmarkt zurückziehen. Wolff verwies auch auf die Folgen der Sanktionen: »eingeschränkte Ernährung und Wohnungslosigkeit«. Der IAB-Forscher plädierte dafür, das Sanktionsregime zu vereinfachen. (…) Gleich mehrere Experten sprachen sich am Montag dafür aus, die Sanktionen fallen zu lassen, wenn der Bestrafte einsichtig ist. Bislang laufen die Sanktionen einfach weiter. Auch wenn die Anträge der LINKEN und Grünen wohl keine Mehrheit finden werden, für die Debatte um Hartz IV lieferte die Anhörung am Montag viele neue Argumente.Beitrag von Fabian Lambeck bei neues Deutschland vom 5. Juni 2018 externer Link
  • Paritätischer kritisiert Sanktionen im SGB II: Kaltherzig, Wirkungslos, Verfassungswidrig.
    „Perspektiven statt Drangsalierung fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heutigen Anhörung zu Hartz IV Sanktionen im Deutschen Bundestag. (…) „Das Hartz IV-Sanktionsregime beruht auf der abwegigen Annahme, dass allein die Androhung von Strafe geeignet ist, eine Mitwirkung zur Aufnahme von Beschäftigung zu erzielen. Abgesehen davon, dass dies ein verqueres Menschenbild beweist, zeigt auch die Empirie, dass dies völlig unsinnig ist.“ so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Das Instrument der Sanktionen, mit dem Menschen häufig in existenzielle Notlagen gezwungen würden, betrachtet der Verband als verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise zielführend. „Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden durch Sanktionen noch weiter in die Not und schlimmstenfalls sogar in die Obdachlosigkeit gedrängt“, kritisiert Schneider…“ Pressemeldung des Paritätischen Gesamtverbands vom 4. Juni 2018 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=133042
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