Vereinte Nationen unterstützen Idee der Grundsicherung und fordern Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze

Demonstration am 14. September 2013: Grundeinkommen ist ein Menschenrecht!„… Die Hartz-IV-Sätze sollten erhöht werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Hochkommissariat für Menschenrechte in seinem neuen Bericht über Deutschland. Alle fünf Jahre überprüft ein Gremium, ob der Sozialpakt der Vereinten Nationen von den Mitgliedsländern auch eingehalten wird. Die Kritik des Sozialausschusses setzt bei der Methode an, wie die Grundsicherung berechnet wird. (…) Bei der bayerischen Initiative „Rechte statt Reste“ kommt der Bericht gut an. Dem Bündnis gehören unter anderem die Caritas, die Diakonie und die Gewerkschaft Verdi im Freistaat an. Weil sie sich nicht nur auf Kritik am Hartz-IV-Satz beschränken wollten, hatten die Mitglieder des Bündnisses sich an die UN gewandt. Solche Parallelberichte sieht das Verfahren vor. (…) Die Frage ist nur, wie es jetzt weitergeht. Zwar hat sich die Bundesregierung verpflichtet, den Sozialpakt einzuhalten. Sanktionen sieht der aber nicht vor. Die Initiative will nun weiter Druck in Berlin machen – in der Hand den Prüfbericht der UN.“ Beitrag von Birgit Harprath vom 1. November 2018 bei BR24 externer Link, siehe dazu:

  • Vereinte Nationen fordern Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze
    „Fünf Euro am Tag für die Ernährung, ein Euro täglich für die Mobilität und nur ein Euro pro Monat für die Bildung –  die deutschen Hartz IV-Sätze decken die grundlegenden Bedarfe von Menschen kaum ab. Das kritisieren nun auch die Vereinten Nationen. Im Rahmen einer Überprüfung des UN-Sozialpaktes hatte der Sozialausschuss am Hochkommissariat für Menschenrechte Ende September in Genf eine Delegation der Bundesregierung und Vertreter der deutschen Zivilgesellschaft angehört. Im nun vorgelegten Abschlussbericht spart das Gremium nicht mit Kritik. Der Ausschuss sei besorgt, dass das Niveau der Grundsicherung – also u.a. Hartz IV – keinen angemessenen Lebensstandard erlaube, heißt es in dem Papier. „Der Ausschuss empfiehlt eine Erhöhung der Grundsicherung durch eine Verbesserung der Berechnungsmethode“ (Abs. 47). Daneben fordert er u.a. die Überprüfung der Sanktionspraxis in den Jobcentern. Erhöht werden müssten auch die Mietsätze, um den hohen Preisen am Wohnungsmarkt zu entsprechen. Zudem sollten arme Haushalte vor Stromsperrungen geschützt werden. Die bayerische Initiative Rechte statt Reste, die sich an dem Verfahren mit einem so genannten Parallelbericht beteiligt hat, sieht sich durch die Forderungen der UN bestätigt. „Wir sind nach Genf gefahren, um deutlich zu machen, dass die sozialen Menschenrechte auch im reichen Deutschland bedroht sind“, so Willibald Strobel-Wintergerst von der Caritas München. Aus Sicht von Hubert Thiermeyer, ver.di Bayern, muss die Rüge der Vereinten Nationen schnell zu einem Umdenken in der Sozialpolitik führen: „Wir fordern, dass die Bundesregierung die Vorgaben der UN unmittelbar umsetzt.“ Der Handlungsbedarf sei groß, bestätigt Efthymia Tsakiri vom Diakonischen Werk Bayern: „Nach unseren Gutachten müssten die Hartz-IV-Sätze mindestens um ein Viertel erhöht werden.“…“ Meldung vom 30. Oktober 2018 beim KDA Bayern externer Link
  • Diese Entscheidung der Vereinte Nationen ist sehr wichtig. Nicht wegen der Sanktionsmöglichkeiten, sondern wegen der völkerrechtlichen Bindung nach Art. 25 GG. Damit kann das BVerfG bei der Bewertung des Regelsatzes diese Haltung der UN nicht unterm Tisch fallen lassen. Die (freiwillige) Bindung an den UN-Sozialpakt wurde sogar ratifiziert, hat also Rechtskraft.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=139436
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