Drei Gesetzesvorhaben, die alle den sozialen Rechtsstaat und die Idee einer sozialen und solidarischen EU angreifen

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolisIn der nächsten Woche werden von dem SPD-geführten Arbeits- und Sozialministerium drei Gesetzesvorhaben in den Bundestag gejagt:

Die Bundesregierung unterhöhlt mit allen drei Gesetzen gezielt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum menschenwürdigen Existenzminimum…“ Aus dem Thomé Newsletter 37/2016 vom 26.11.2016 externer Link auf den wir für aktuelle Stellungnahmen verweisen, uns seiner Einschätzung vollumfänglich anschliessend! Um die Tragweite der Gesetzesvorhaben zu verdeutlichen, zitieren wir hieraus:

„… Die Neue Richtervereinigung erklärt zum Unionsbürgerausschlussgesetz: „Die Abschaffung von Sozialleistungen an besonders schwache Mitmenschen untergräbt die deutsche Rechts- und Verfassungsordnung“. Und weiter: „Schwerer Schaden droht dem Arbeits- und Sozialrecht. Die Regelung schafft eine Gruppe moderner Sklaven, die alle Arbeitsbedingungen und jedes Lohnniveau akzeptieren müssen, um hier zu überleben. Dies erhöht den Druck auf diejenigen, die zur Zeit regulären Beschäftigungen im untersten Qualifikations- und Einkommensbereich nachgehen.
Die Regelung legt Axt an das Fundament unserer Verfassungs- und Gesellschaftsordnung. Nach dem einleuchtenden Verständnis des Bundesverfassungsgerichts wurzeln existenzsichernde Leistungen unmittelbar in der Menschenwürde. Bisher galt, dass jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft dasselbe Recht auf ein Leben in Würde in sich trägt. Die Neuregelung ersetzt dieses tragende Prinzip durch sozialrechtliche Apartheid. Die Folgen für die deutsche Gesellschaft sind unabsehbar
.““

Siehe vollständig in: Bundesregierung will EU-Bürger*innen aushungern. Neue Richtervereinigung: „sozialpolitische Apartheid“. Dossier von Claudius Voigt, GGUA Münster, vom 26.11.2016 bei Tacheles externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=107729
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