Unzulässiger Trick bei Hartz IV: BSG kippt Mietobergrenzen vieler Jobcenter

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„… Mit einem unzulässigen Trick verhinderten viele Landkreise bislang Umzüge in teurere Wohnlagen, wie aus mehreren verkündeten Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervorgeht. Es verwarf die Berechnung „angemessener Mietkosten“ für mehrere Landkreise in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt (Az: B 14 AS 41/18 R und weitere). (…) In den nun entschiedenen Fällen hatten die Jobcenter jeweils den gesamten Landkreis als einen Vergleichsraum ausgewiesen. Nach dem Konzept einer Hamburger Beraterfirma wurde der Landkreis aber in mehrere „Wohnungsmarkttypen“ unterschiedlicher Wohnlagen unterteilt, für die unterschiedliche Obergrenzen für eine „angemessene“ Wohnung galten. (…) Wie nun das BSG entschied, müssen aber in einem Vergleichsraum immer dieselben Obergrenzen für eine „angemessene“ Wohnung gelten. Unterscheiden sich die Verhältnisse bestimmter Bereiche deutlich vom restlichen Kreisgebiet, müssen diese einen eigenen Vergleichsraum bilden. Ein Jobcenter könne durchaus für mehrere Vergleichsräume zuständig sein, betonten die Kasseler Richter. Ein Vergleichsraum müsse „einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich“ bilden, insbesondere auch bezüglich der Verkehrsinfrastruktur. Die Bildung sozialer Brennpunkte müssten die Jobcenter möglichst vermeiden…“ Meldung vom 31. Januar 2019 bei ntv online externer Link, siehe dazu auch am 1.2. bei gegen-hartz.de externer Link: Urteil: Gibt es bald höhere Wohnkostenzuschüsse vom Jobcenter?

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=143716
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