Bald Rechtsfreiheit bei den Unterkunftskosten? Kommunen fordern totale Rechtsfreiheit bei der Angemessenheit der Unterkunftskosten

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!Wie aus Unterlagen hervor geht, die der Sozialrechtler Harald Thomé auf seiner Internetseite veröffentlicht hat, bereitet die ASMK Arbeitsgruppe der Bundesländer im Geheimen gravierende Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen der Unterkunftskosten vor. Die Forderungen, die dort von den Kommunen formuliert wurden, jagen jedem einen Schauer des Entsetzens über den Rücken, der auf ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist. Gefordert wird ganz konkret, der Gesetzgeber soll klare Vorgaben zur Datenerhebung und Berechnung der Angemessenheit der Unterkunftskosten machen, den Kommunen aber in Form einer Ausnahmeregelung freistellen, sich nicht an diese Vorgaben halten zu müssen. Und der Gesetzgeber soll verhindern, dass die von den Kommunen festgelegten Angemessenheitsgrenzen gerichtlich überprüft und angefochten werden dürfen. D.h. die Kommunen fordern einen rechtsfreien Raum für die Angemessenheit der Unterkunftskosten. Damit würde nicht nur die bisher unzulässige Berechnungspraxis der Kommunen nach Haushaltslage legitimiert, sowie die Rechtsprechung des BSG zu menschenwürdigem Wohnen sozial Bedürftiger ad absurdum geführt. Auch das verfassungsmäßige Grundrecht auf Wohnen würde mit dem geforderten Klageverbot faktisch abgeschafft…“ Meldung vom 17. Februar 2018 bei gegen-Hartz.de externer Link, siehe wichtige Daten dazu:

  • Stefan Sell zu KdU: Die angemessenen „Kosten der Unterkunft und Heizung“ im Hartz IV-System / erste Position gegen Forderungen des Landkreistages
    „… Stefan Sell setzt sich intensiver mit der Frage der ungedeckten KdU auseinander. Er nennt dabei auch eine Zahl: im Jahr 2016 wurden bundesweit 594 Mio. Euro Wohnkosten nicht von den Jobcentern übernommen. Ansonsten geht es natürlich um die neue Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) Arbeitsgruppe und die absolut nicht akzeptable Forderung des Landkreistages, dass die Angemessenheitswerte „zu einem Großteil aus Bestandsdaten der Jobcenter und Sozialämtern“ rausgenommen werden. (…) Kurze Bemerkung dazu: Die Werte der KdU bei den Jobcentern und Sozialämtern werden in  sowieso zu geringer Höhe übernommen. Die Horrorzahl von 594 Mio. Euro nicht übernommener Wohnkosten im Jahr macht das mehr als deutlich. Diese Summe beinhaltet lediglich die Fallgruppe der Menschen, die eine Kostensenkungsaufforderung erhalten haben und dann nicht umgezogen sind. Es kommt hinzu: wenn SGB II’er von vorneherein in eine sozialrechtlich „unangemessene“, also zu teure, Wohnung ziehen, dann werden deren tatsächliche Mietkosten gar nicht mehr registriert. Wenn diese Fallgruppe mit in den Wert der nicht übernommenen KdU aufgenommen wird, erhöht sich die Summe um einige 100 Mio Euro pro Jahr. Daher ist der Vorschlag vom Landkreistag ein absolutes No-Go, weil es immer weitere Kürzungsspiralen einleitet…“ Hinweis von Harald Thomé beim Thomé Newsletter 07/2018 vom 17. Februar 2018 bei Tacheles externer Link mit Link zum erwähnten Beitrag von Stefan Sell
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=128260
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