[Resolution] Steigende Armut und Obdachlosigkeit? Stopp den Sozialabbau: Weg mit den Ausnahmen im § 7 SGB II! Auch für EU-Bürger*innen gilt das Grundgesetz!

Romania: No Country for Poor MenIn Deutschland leben ca. 52.000 Menschen auf der Straße, etwa die Hälfte von ihnen sind EU-Migrant*innen, so schätzt die BAGW zum Winteranfang 2017. Für uns als Erwerbsloseninitiativen sind das nicht nur steigende Zahlen, sondern immer mehr Menschen kommen zu unseren selbstorganisierten Anlaufstellen, weil sie von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Viele von ihnen sind Unionsbürger*innen, die in bitterer Armut leben müssen, weil die Bundesregierung sie immer weiter von sozialen Rechten ausschließt. Angefangen mit dem Ausschluss von Hartz IV (2007) über die Verschärfung des Freizügigkeitsgesetzes (2014) bis zum Unionsbürger*innenausschlussgesetz (2016): Seit über 10 Jahren wird das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für EU-Bürger*innen mit den Füßen getreten. Schon im Jahr 2007 hat die Bundesregierung Ausländer*innen, die zum Zwecke der Arbeitsuche aufenthaltsberechtigt sind, den Anspruch auf Hartz IV versagt. … Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gilt für alle Menschen. Auch wir fordern, das neue Ausschlussgesetz von 2017 zu kippen. Doch das ist nicht genug. Wir lassen uns weder in In- und Ausländer*innen, noch in Nützliche und Überflüssige aufspalten. Wir fordern nicht nur die Abschaffung des Unionsbürger*innenausschlussgesetzes, sondern: Weg mit den Ausnahmen im § 7 SGB II Für gleiche soziale Rechte und ein gutes, selbstbestimmtes Leben für alle!…“ Resolution der Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG Plesa) vom 24.11.2017 externer Link

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